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von Ausländerinnen und Ausländern in Deutschland. Einbürgerung. Welches Wappen gehört zum Bundesland Baden-Württemberg?. Für wie viele Jahre wird der Landtag in Baden-Württemberg gewählt?. 3 4 5 6. Welches Bundesland ist Baden-Württemberg?. Gliederung. Rechtliche Grundlagen
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von Ausländerinnen und Ausländern in Deutschland Einbürgerung Magdalena Fleckhammer & Mareike Seng; Modul 25: Migration und Integration im nationalen und internationalen Vergleich
Für wie viele Jahre wird der Landtag in Baden-Württemberg gewählt? • 3 • 4 • 5 • 6
Gliederung • Rechtliche Grundlagen • Wege zur Einbürgerung • Optionsverfahren • Entwicklung der Einbürgerung • Gründe für und gegen Einbürgerung • Einstellungen der deutschen Bevölkerung zur Einbürgerung • Diskussion
Rechtliche Grundlagen der Einbürgerung Das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) – ein Auszug §1 Deutscher im Sinne dieses Gesetz ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
§3 (1) Die Staatsangehörigkeit wird erworben • durch Geburt, Das Abstammungsprinzip Durch die Geburt erwirbt ein Kind automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil deutsch ist. Das Geburtsortprinzip Durch die Geburt in Deutschland erwirbt ein Kind automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, auch wenn keiner der Eltern deutsch ist. Optionspflicht!
§3 (1) Die Staatsangehörigkeit wird erworben • durch Geburt, • durch Erklärung nach § 5, • durch Annahme als Kind, • durch Ausstellung der Bescheinigung gemäß § 15 Abs. 1 oder 2 des Bundesvertriebenengesetzes, • für einen Ausländer durch Einbürgerung.
Wege zur Einbürgerung Eine Person, die dauerhaft in Deutschland lebt und keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, kann einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Der Antrag auf Einbürgerung • stellt der Einbürgerungswillige ab 16 Jahren selbst; für jüngere Personen muss der gesetzliche Vertreter den Antrag auf Einbürgerung stellen. • muss an die zuständige Einbürgerungsbehörde gestellt werden. • kostet 255 Euro pro Person. Für Kinder, die mit ihren Eltern eingebürgert werden, kostet die Einbürgerung 51 Euro.
Für die Einbürgerungen gelten unterschiedliche Regelungen. Zu unterscheiden sind: 1. Die Anspruchseinbürgerung 2. Die Ermessenseinbürgerung
Die Anspruchseinbürgerung Eine Person hat Anspruch auf Einbürgerung, wenn... • sie zum Zeitpunkt der Einbürgerung eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis hat • sie sich seit mindestens 8 Jahren rechtmäßig und gewöhnlich in Deutschland aufhält • der Lebensunterhalt für sich und ihre Familienangehörige ohne Sozialhilfe und ALG II gesichert ist • sie über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt • sie Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland nachweisen kann • keine Verurteilung wegen einer Straftat vorliegt • sie sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland bekennt • die alte Staatsangehörigkeit verloren geht oder aufgegeben wird. Ist eine dieser gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, so besteht kein Anspruch auf Einbürgerung!
Die Ermessenseinbürgerung Wenn kein Rechtsanspruch auf Einbürgerung besteht, gibt es die Möglichkeit einer Ermessenseinbürgerung. D.h. die Einbürgerung liegt im Ermessen der Behörden. Die Mindestanforderungen für die Ermessenseinbürgerung sind: • ein Antrag auf Einbürgerung • keine Verurteilung wegen einer Straftat • rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland • Wohnung oder eine andere Unterkunft ist vorhanden • Lebensunterhalt für sich und die Familienangehörigen ist gewährleistet
Besondere Personengruppen Für bestimmte Personengruppen gibt es zahlreiche Sonderregelungen. Z.B. für: • Unionsbürger • ältere AusländerInnen • anerkannte Flüchtlinge • Staatenlose • Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner Deutscher
Das Optionsverfahren Ein in Deutschland geborenes Kind ausländischer Eltern ist optionspflichtig, wenn es mehrere Staatsangehörigkeiten besitzt. D.h. das Kind muss ab dem 18. Lebensjahr und spätestens mit Vollendung des 23. Lebensjahrs erklären, ob es die deutsche Staatsangehörigkeit behalten will.
Entwicklung der Einbürgerung Unterschiedliche Phasen und Formen der Zuwanderung: • Vertriebene, Flüchtlinge und Übersiedler kamen als deutsche Staatsangehörige nach Deutschland (ca. 12 Mio.: 1945 und 1949) • Anwerbung von Gastarbeitern, Daueraufenthalt ist nicht vorgesehen (ab 1955) • Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung (1971), Aufenthaltsstaus der „Gastarbeiter“ verfestigt sich Familienangehörige werden nachgeholt. • Zuwanderung der Deutschstämmigen (Spät)-Aussiedler aus Mittel- und Osteuropa. (3 Mio.: 1988 und 2005) Änderung ab 2005 [Nachweis deutscher Sprachkenntnis] • Bis 1993 hatten Ausländerinnen und Ausländer keinen Anspruch auf Einbürgerung. Alle Entscheidungen lagen bei den Behörden. • Ab 1993 wurde das Staatsangehörigkeitsgesetz verändert: 15 Jahre rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt in Deutschland bzw. 8 Jahre für 16 bis 23 Jährige.
Entwicklung seit 2000 * über 1,1 Millionen Ausländerinnen und Ausländer erhielten den deutschen Pass 2008: 94.470 2009: 96.122 2010: 101.570
Gründe für und gegen Einbürgerung Befragte: Eingebürgerte (E), im Verfahren Befindliche (V), Nicht-Eingebürgerte (NE) FÜR- Pragmatische Gründe • Weil ich rechtlich mit den Deutschen gleichgestellt sein will. E: 73,4% V: 87,1% NE: 88,0% • Weil ich die Vorteile eines EU-Bürgers haben will (leben, arbeiten und reisen). [Drittstaaten] E: 71,4% V: 85,7% NE: 75,6% • Weil ich dann jederzeit ein Aufenthaltsrecht in Deutschland habe. [Drittstaaten] E: 57,5% V: 74,5% NE: 77,8% [Aufenthaltssicherheit und Schutz vor Ausweisung] • Weil ich dadurch den Wehrdienst (im Herkunftsland) umgehen kann. (Männer). [Drittstaaten] E: 24,5% V: 14,5%
Für- Emotionale Gründe • Weil ich mich in Deutschland verwurzelt fühle. E: 65,1% V: 77,6% NE: 79,9% • Weil meine Familie das wollte. E: 18,6% V: 32,3% NE: 22,2% • Weil ich in Deutschland geboren bin. [Nur in Deutschland Geborene] E: 80,4% V: 89,3%
Quellen • Homepage der Bundesausländerbeauftragten. Informationen zum Thema Einbürgerung in Deutschland. Verfügbar unter: http://www.bundesauslaenderbeauftragte.de/einbuergerung.html. Stand: 16.01.2013. • Homepage der Bundesregierung. Beauftrage für Migration, Flüchtlinge und Integration. Verfügbar unter: http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/BeauftragtefuerIntegration/Staatsangehoerigkeit/_node.html. Stand: 16.01.2013. • Die Beauftrage der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration (Hg.): Wege zur Einbürgerung. Wie werde ich Deutsche – wie werde ich Deutscher? Verfügbar unter: http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Publikation/IB/wege-zur-einbuergerung.pdf?blob=publicationFile&v=8. Stand: 16.01.2013. • Die Beauftrage der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration (Hg.) (2012): Das staatsangehörigkeitsrechtliche Optionsverfahren. Verfügbar unter: http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Publikation/IB/2012-06-22-das-staatsangehoerigkeitsrechtliche-optionsverfahren.pdf?__blob=publicationFile&v=2. Stand: 16.01.2013. • Bundesministerium der Justiz; juris GmbH (Hg.): Staatsangehörigkeitsgesetz. Verfügbar unter: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/rustag/gesamt.pdf. Stand: 17.01.2013. • Weinmann,Martin/ Becher, Inna/ Gostomski, Christian Babka von: Einbürgerungsverhalten von Ausländerinnen und Ausländern in Deutschland sowie die Erkenntnisse zu Optionspflichtigen. Ergebnisse der BAMF-Einbürgerungsstudie 2011. Nürnberg: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2012. • Wobs, Susanne: Die Einbürgerung von Ausländern in Deutschland. Working Paper 17. 2. aktualisierte Auflage. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. 2008. • http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Publikation/IB/2012-12-18-9-Lagebericht.pdf?blob=publicationFile&v=3Stand 19.01.2013. • Einbürgerungstest. http://einbuergerung.my-guide.org/einburgerungstest-2008/einburgerungstest-baden-wurttemberg/ . Stand 19.01.2013.
Diskussion Einbürgerung- ein Schritt in Richtung Integration?!