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Bundeslehrstab (BLStab)

Bundeslehrstab (BLStab). Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften e. V. Alte Schießleiterausweise. behalten ihre Gültigkeit Wenn Ausweise nicht mehr verlängerbar sind werden diese Ausweise gegen Neue umgetauscht

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Presentation Transcript


  1. Bundeslehrstab(BLStab) Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften e. V. Stand: 23.09.2006

  2. Alte Schießleiterausweise • behalten ihre Gültigkeit • Wenn Ausweise nicht mehr verlängerbar sind werden diese Ausweise gegen Neue umgetauscht (sofern Ausweise noch ihre Gültigkeit haben. Wenn Ausweise länger als ein halbes Jahr abgelaufen sind werden diese nicht mehr verlängert.) Stand: 23.09.2006

  3. Schießleiterausbildung • Fortbildungen • Zeitabstände ca. 5 Jahre • Inhalte – Aktuelle Änderungen • Waffenrechtlich • Schießsportordnung • Schießstätten • Waffen – und Munitionstechnik Stand: 23.09.2006

  4. Ausbildung • 1.1 Sachkunde § 7 WaffG - §1-3 AWaffV • 1.2 Schießleiterausbildung • 1.2.1 Sportordnung • 1.2.2 Sicherheit auf Schießständen • 1.3 Jugendschießleiter (durch BdSJ) Stand: 23.09.2006

  5. Lehrgang zur Waffensachkunde § 7 WaffG § 1-3 AWaffV 1. die nachzuweisende Sachkunde umfasst nach § 1 AWaffV ausreichende Kenntnisse 1.1 über die beim Umgang mit Waffen und Munition zu beachtenden Rechtsvorschriften des Waffenrechts, des Beschussrechts sowie Notwehr und des Notstandes. 1.2 auf waffentechnischem Gebiet über Langwaffen, Kurzwaffen und Munition sowie Innen- und Außenballistik, Reichweite und Wirkungsweise des Geschosses. 1.3 In der Handhabung von Schusswaffen einschließlich ausreichender Fertigkeiten im Schießen. Stand: 23.09.2006

  6. Lehrgang zur Waffensachkunde • Die Dauer der Sachkundeausbildung muss eine sachgerechte Vermittlung der erforderlichen waffenrechtlich und waffentechnischen Kenntnisse und Fertigkeiten gewährleisten. Die Sachkundeausbildung umfasst mindestens 20 Unterrichtseinheiten (3/4-Stunde). Die Teilnehmerzahl darf 25 - 30 Personen nicht überschreiten. • Die Kosten betragen 30€ Stand: 23.09.2006

  7. Lehrgang zum SchießleiterVerantwortliche Aufsichtspersonen Der Schießleiter als verantwortliche Aufsichtsperson muss: • eine Erste Hilfe Ausbildung haben • volljährig, • zuverlässig, • persönlich geeignet und • sachkundig sein I. Voraussetzungen Stand: 23.09.2006

  8. Lehrgang zum Schießleiter Der Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis erfüllt diese Voraussetzungen ohne weiteres. Die verantwortliche Aufsichtsperson auf Schießstätten für Feuerwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Nr. 2 WaffG) muß die Sachkunde nach § 7 WaffG nachweisen. Dieses ist die Voraussetzung zur Ausbildung als Schießleiter. II. Voraussetzungen Stand: 23.09.2006

  9. Lehrgang zum Schießleiter • Die Schießleiterausbildung umfasst: • mindestens 10 Unterrichtseinheiten (3/4-Stunde). Aufsichtspersonen • mindestens 10 Unterrichtseinheiten (3/4-Stunde). Sportordnung und Schießstände • Die Teilnehmerzahl darf 25 - 30 Personen nicht überschreiten. • Die Kosten betragen 30€ Stand: 23.09.2006

  10. Die nächsten Schritte • Bedarfsermittlung der Bruderschaften • Welche Lehrgänge sind zu erst erforderlich • Mit welcher Anzahl von Teilnehmern ist zu rechnen • Planung der Lehrgänge mit Start im nächsten Frühjahr • Zusage von 5 Lehrgängen im nächstem Jahr davon • 2 in Oldenburg • 2 im Niederrhein • 1 in Münster höchst wahrscheinlich aber auch 2 Stand: 23.09.2006

  11. Für weitere Wünsche und Anregungen stehe ich natürlich zu Verfügung. Stand: 23.09.2006

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