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Grundunterweisung

Grundunterweisung. Für das Verhalten im Brand- und Notfall. Unterweisung nach Arbeitsschutzgesetz § 12. Unterweisung mindestens einmal jährlich sowie zusätzlich bei: Neueinstellungen veränderten Aufgabenbereichen Einführung neuer Arbeitsmittel oder –verfahren

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Presentation Transcript


  1. Grundunterweisung Für das Verhalten im Brand- und Notfall

  2. Unterweisung nach Arbeitsschutzgesetz § 12 • Unterweisung mindestens einmal jährlich sowie zusätzlich bei: • Neueinstellungen • veränderten Aufgabenbereichen • Einführung neuer Arbeitsmittel oder –verfahren • besonderen Vorkommnissen (z. B. Arbeitsunfall) • Zu unterweisender Personenkreis: • alle Mitarbeiter • alle Teilnehmer am Praktikum • HiWis und Diplomanden/Praktikanten mit einem Arbeitsplatz im Hause • verantwortlich: der Vorgesetzte innerhalb seines Weisungsbereiches • Unterstützung: durch Fachkraft für Arbeitssicherheit (Herr Bovensiepen, D3) und Sicherheitsbeauftragte

  3. Vorbeugender Brandschutz • Grundsätzliches Rauchverbot, Rauchen nur an dafür zugelassenen Orten gestattet • Feuerlöscher und Brandmeldeeinrichtungen nicht verstellen • Flucht- und Rettungswege müssen grundsätzlich frei sein • Flucht- und Rettungswege dürfen nicht zum Abstellen und zur Lagerung genutzt werden • In feuergefährdeten Bereichen: Kein Umgang mit offenem Feuer!

  4. Vorbeugender Brandschutz (2) • Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, durch ihr Verhalten zur Verhütung von Bränden beizutragen. • Schäden an Brandschutzeinrichtungen, Rauchmeldern und selbstschließenden Fluchtwegtüren sind unverzüglich zu melden. • Der Transport von gehbehinderten Personen muss organisiert werden. • Alle Mitarbeiter müssen über die Form der Alarmierung in den jeweiligen Gebäuden informiert sein.

  5. Elektrogeräte • Elektroinstallationsarbeiten dürfen nur von autorisiertem Fachpersonal (D3) durchgeführt werden. • Nur geprüfte und entsprechend gekennzeichnete Geräte sind zu betreiben. • Defekte Geräte sind unverzüglich auszusondern. • Beim Verlassen von Räumen sind alle Geräte abzuschalten (außer Geräten, die bestimmungsgemäß im Dauerbetrieb sind).

  6. Verhalten im Brandfall • Grundsätzlich sind alle Vorfälle dem Vorgesetzten zu melden. • 1. Ruhe bewahren ! • 2. Ruhe bewahren ! • 3. Alarmierung • Automatisch • Per Druckknopfmelder • Anuf Feuerwehr – „0-112“ • 4. Anruf bei der Dispatcherzentrale - „1111“

  7. Telefonische Meldung • 1. Wer meldet ? • 2. Was ist passiert ? • 3. Wo ist etwas passiert ? • 4. WievielePersonen sind davon betroffen ? • 5. Warten auf Rückfragen ! • Rettungsdienst einweisen !!!

  8. Verhalten im Brandfall • Helfen Sie hilflosen Personen! • Bringen Sie sich in Sicherheit und nutzen Sie dazu die ausgeschilderten Fluchtwege! • Türen und Fenster sind zu schließen! • Elektrische Geräte sind abzuschalten! • In verqualmten Bereichen gebückt oder kriechend bewegen! • Begeben Sie sich unverzüglich zum festgelegten Sammelplatz, wo dann die Vollzähligkeit überprüft werden kann!

  9. Verhalten im Brandfall (2) • Löschversuche nur ohne eigene Gefährdung durchführen! • Angriffswege der Feuerwehr müssen freigehalten werden! • Nach dem Brand darf das Gebäude erst wieder betreten werden, wenn die Feuerwehr es freigegeben hat!

  10. Siehe PDF

  11. Bedienung von Feuerlöschern • Wo befinden sich diese? • Welche Arten von Feuerlöschern sind im Gebäude vorhanden? • Wie aktiviere ich den Feuerlöscher? • Wie lösche ich einen Brand?

  12. FeuerlöscherBeispiel eines Pulverlöschers

  13. Verhalten bei Unfällen • Alarmierung: Notruf: 0-112 • Wer meldet? • Was ist passiert? • Wieviele Personen sind betroffen/verletzt ? • Wo ist es passiert? • Warten auf Rückfragen! • Informierung des Ersthelfers im Bereich • Erste-Hilfe-Maßnahmen • Einweisung des Rettungsdienstes organisieren • Interne Dokumentation des Vorfalls !!!

  14. Verhalten bei Unfällen (2) • Der Verunfallte sollte bei der Einlieferung beim Notdienst nach Möglichkeit darauf hinweisen, dass es sich um einen Arbeits- bzw. Wegeunfall handelt und er einem Durchgangsarzt vorgestellt werden muss ! • Die aktuelle Liste der Durchgangsärzte ist im Intranet der Universität unter dem Punkt Arbeitssicherheit einzusehen. • Versicherungsträger: Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern (UKMV)

  15. Ersthelfer / Sanitätskasten • Jede Struktureinheit des Instituts hat einen Ersthelfer zu benennen, den jeder Mitarbeiter der Struktureinheit kennen sollte. • Der Ersthelfer wird regelmäßig durch D3 geschult. • Jedes Sekretariat und Labor ist mit einem Sanitätskasten auszurüsten. • Der Sanitäskastenmuss jährlich auf Vollständigkeit und Ablauf vom Ersthelfer überprüft werden. Entnahmen sind in einem Verbandbuch zu dokumentieren.

  16. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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