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HESSISCHES MINISTERIUM DES INNERN UND FÜR SPORT. Entscheiden Sie sich für Ihre. Einbürgerung. !. 1. Einbürgerung: Was ist das?.
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HESSISCHES MINISTERIUM DES INNERN UND FÜR SPORT Entscheiden Sie sich für Ihre Einbürgerung !
1. Einbürgerung: Was ist das? • Einbürgerung ist die Verleihung der deutschen Staats- angehörigkeit an eine Ausländerin oder einen Ausländer; sie erfolgt auf Antrag durch die Einbürgerungsbe- hörden. • Keine Einbürgerung ist der Erwerb der deutschen Staats- angehörigkeit kraft Gesetzes. Wer bestimmte gesetz- liche Voraussetzungen erfüllt, wird automatisch, also ohne Antrag und ohne Behördenentscheidung, Deutscher.
2. Gesetzlicher Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit mit der Geburt • Eltern sind Ausländer • Ein Elternteil - hat seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland und- ist Unions- oder Schweizerbürger oder gleichgestellt oder besitzt eine Niederlassungserlaubnis oder eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis-EU. • Geburt in Deutschland • Ein Elternteil ist Deutscher • Geburt im In- oder Ausland*) Deutscher mit Geburt Deutscher mit Geburt *) Territorialprinzip - ius soli - Abstammungsprinzip - ius sanguinis - * Besonderheit: Bei entstehenderMehr- staatigkeit Optionsverpflichtung mit 18 *Besonderheiten: bei Auslandsgeburten
3. Einbürgerung: Das persönliche Interesse • Die zusammenwachsende Europäische Union macht die nationale Staatsangehörigkeit nicht überflüssig: • Nur der Besitz der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates führt zur Unionsbürgerschaft. • Die deutsche Staatsangehörigkeit vermittelt Rechte und Pflichten,die für Ausländer nur eingeschränkt oder überhaupt nicht bestehen: - Freizügigkeit und Niederlassungsfreiheit - Berufsfreiheit - Ausweisungs- und Auslieferungsschutz - Reiseerleichterungen - Wahlrecht - politische Betätigung - Wehrpflicht - Ehrenämter: Wahlhelfer, Schöffen Eine Einbürgerung ist auch für Sie wichtig!
4. Einbürgerung: Das staatliche Interesse • Deckungsgleichheit Wohnbevölkerung/Staatsvolk als verfassungspolitische Forderung • „Kein Staat kann es auf Dauer hinnehmen, dass ein zahlenmäßig bedeutender Teil der Bevölkerung über Generationen hinweg außerhalb der staatlichen Gemeinschaft und außerhalb der Loyalitätspflichten ihm gegenüber steht.“ „Sie sind uns als deutsche Staatsangehörige bzw.als deutscher Staatsangehöriger willkommen!“
5. Einbürgerung: Wie geht das? „Einfacher als Sie vielleicht denken“
6. Einbürgerung: Die gesetzlichen Voraussetzungen im Regelfall, §§ 10 ff. StAG • Unions- oder Schweizerbürger oder gleichgestellt, Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis • acht Jahre rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland • Bestreitung des Lebensunterhalts ohne Sozial- und Arbeitslosenhilfe • ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache • staatsbürgerliches Grundwissen, Kenntnisse der Grundsätze und Werte unserer Verfassung • Aufgabe/Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit • keine strafrechtliche Verurteilung • keine Anhaltspunkte für Verfassungsfeindschaft oder Ausländerextremismus • kein Ausweisungsgrund wegen Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung oder Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung • Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung • Also mindestens: • gesicherter Aufenthaltsstatus • acht Jahre Inland • Unterhaltsfähigkeit • Deutsch • Staatsbürgerliches Grundwissen • keine Mehrstaatigkeit • loyal und unbescholten Rechtsanspruch auf Einbürgerung
7. Einbürgerung: Erforderliche Deutschkenntnisse • sich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen können • Beherrschen der deutschen Sprache • Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache • Sprachkenntnisse B 1: • Sie können das Wichtigste verstehen, wenn einfache Sprache verwendet wird und es um Vertrautes, wie Arbeit, Schule, Freizeit, geht. • Sie können einfach und zusammenhängend über vertraute Themen sprechen. • Sie können über vertraute Themen einfache Texte schreiben. Genügt nicht Nicht erforderlich Erforderlich
8. Sind Ihre Deutschkenntnisse ausreichend? • Falls Sie einen der folgenden Nachweise besitzen, lautet die Antwort schon jetzt JA: • - Vier Jahre Besuch einer deutschsprachigen Schule mit Deutsch „ausreichend“ • - Hauptschulabschluss oder Versetzung in die 10. Klasse einer deutschsprachigen Schule mit Deutsch „ausreichend“ • - Studium an einer deutschsprachigen Hochschule oder Fachhochschule • erfolgreicher Abschluss einer deutschen Berufsausbildung • erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs • Zertifikat Deutsch oder ein gleich- oder höherwertiges Sprachdiplom • Ansonsten müssen Sie einen Sprachtest ablegen und be- stehen. Hierauf können Sie sich durch Kurse vorbereiten. Informationen – auch zu Ausnahmen – erteilt die Ein- bürgerungsbehörde.
9. Einbürgerung:Staatsbürgerliches Grundwissen • Wer eingebürgert werden will, muss die Grundsätze und Werte unserer Verfassung kennen und über staatsbürger-liches Grundwissen verfügen. • Dazu gehören Kenntnisse insbesondere zu folgenden Themen: • - Demokratie • - Grundrechte • - Konfliktlösungen in der demokratischen Gesellschaft • - Rechts- und Sozialstaat • - Teilhabe an der politischen Gestaltung • - Gleichberechtigung von Mann und Frau • - Geschichte und Verantwortung
10. Einbürgerung:Nachweis des staatsbürgerlichen Grundwissens • Sie besitzen einen deutschen Hauptschulabschluss oder einen höheren Schulabschluss, der ausreichende Kennt-nisse bestätigt: Nachweis erbracht. • Ansonsten müssen Sie einen Einbürgerungstest bestehen • - Aus einem Katalog von 310 Fragen werden 33 Fragen gestellt, 17 müssen richtig beantwortet werden. • - Den Test führen die Prüfstellen des Bundeamtes für Migration und Flüchtlinge durch: er kostet 25 Euro. • - Vorbereiten kann man sich auf den Test in Einbürge-rungskursen, die von den hessischen Volkshochschulen und sonstigen Instituten angeboten werden. • Weitere Informationen – auch zu Ausnahmen – erteilen die Einbürgerungsbehörden.
11. Einbürgerung: Vermeidung von Mehrstaatigkeit - Grundsatz - Der Besitz zweier oder mehrerer Staatsangehörigkeiten kann für den Betroffenen, aber auch für seine Heimat- staaten zu Problemen führen, die nicht immer leicht zu lösen sind. Voraussetzung für eine Einbürgerung ist daher nach der Grundsatzentscheidung des Gesetz- gebers die Aufgabe/der Verlust der bisherigen Staats- angehörigkeit. Ausnahmen gibt es nur für Unions- und Schweizer-bürger und wenn die bisherige Staatsangehörigkeit überhaupt nicht oder nur unter besonders schwierigen Bedingungen aufgegeben werden kann.
12. Einbürgerung: Vermeidung von Mehrstaatigkeit - Ausnahmen • Unions- oder Schweizerbürger • Heimatrecht kennt keinen Verlust der Staatsangehörigkeit • Heimatstaat verweigert Entlassungen regelmäßig • Heimatstaat verweigert Entlassung im Einzelfall aus Gründen, die der Ausländer nicht zu vertreten hat • Heimatstaat macht Entlassung von unzumutbaren Bedingungen abhängig • Heimatstaat entscheidet nicht in angemessener Zeit • bei älteren Personen stößt die Entlassung auf unverhältnismäßige Schwierigkeiten, besondere Härte • Aufgabe der Staatsangehörigkeit führt zu erheblichen Nachteilen • politisch Verfolgte
Einstufiges Verfahren • Eingangsbestätigung • Kostenbescheid • Feierliches Bekenntnis • Einbürgerungsurkunde • Zweistufiges Verfahren • Eingangsbestätigung • Einbürgerungszusicherung • Entlassung aus der bis-herigen Staatsangehörig-keit • Kostenbescheid • Feierliches Bekenntnis • Einbürgerungsurkunde • Zurückstellung/Ablehnung • Eingangsbestätigung • Anhörung • Zurückstellung oderAblehnungsbescheid 13. Einbürgerung:Das hessische Verwaltungsverfahren Einbürgerungs- Gemeinden mit mehr als 7.500 Einwohnern,antrag ansonsten Landkreis Sachbearbeitung Regierungspräsidium Darmstadt/Gießen/Kassel Entscheidung Personalausweis/ Bürgermeister, allgemeinePass auf Antrag Ordnungsbehörde
14. Warum haben Sie noch nicht Ihre Einbürgerung beantragt? • Ich habe Familie und Freunde im Herkunftsstaat. • Ich möchte meinen Lebensabend in der alten Heimat verbringen. • Ich würde schon, aber mein Mann/meine Frau/meine Eltern wollen nicht. • Ich lege Wert auf meine kulturellen, religiösen und nationalen Bin-dungen zum Herkunftsstaat. • Auch als Eingebürgerter werde ich in Deutschland nicht ausreichend akzeptiert. • Ich erhalte gegenüber meiner jetzigen Rechtsstellung keine Vorteile, die wichtig für mich sind. Persönliche Motive • Ich habe Probleme mit den Deutschkenntnissen oder dem staatsbürgerlichen Grundwissen. • Ich möchte meine bisherige Staatsangehörigkeit nicht aufgeben. • Die Einbürgerung ist mir zu teuer. • Das Verwaltungsverfahren schreckt mich ab. Rechtliche Probleme
15. Entscheiden Sie sich für Ihre Einbürgerung! • Überprüfen Sie ihre persönlichen Motive! • Die rechtlichen Voraussetzungen sind in der Regel leicht zu erfüllen. • Lassen Sie sich beraten: • - Von der Einbürgerungsstelle Ihrer Gemeinde oder Ihres Landkreises oder • - von Ihrer Einbürgerungsbehörde • Regierungspräsidium Darmstadt • www.rp-darmstadt.hessen.de • Regierungspräsidium Gießen • www.rp-giessen.hessen.de • Regierungspräsidium Kassel • www.rp-kassel.hessen.de „Sie sind uns als deutsche Staatsangehörige bzw. als deutscher Staatsangehöriger willkommen!“