130 likes | 260 Views
Grundversorgung. Grundversorgung Gesetzl. Grundlagen. EU-Richtlinie zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylwerbern ( 2003/9/EC) Grundversorgungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern (GVV) Grundversorgungsgesetz Bund 2005 (GVG-B)
E N D
GrundversorgungGesetzl. Grundlagen • EU-Richtlinie zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylwerbern (2003/9/EC) • Grundversorgungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern (GVV) • Grundversorgungsgesetz Bund 2005 (GVG-B) • Landesgesetze zur Umsetzung der Grundversorgungsvereinbarung
Zielgruppe • Asylwerber im Asylverfahren • Fremde mit subsidiären Schutz • Nicht abschiebbare abgelehnte AsylwerberInnen • andere nicht abschiebbare Fremde • Asylberechtigte während der ersten vier Monate nach Asyl-gewährung
Kriterienkatalog • GV nur wenn kein Vermögen (PKW, Geräte, Schmuck) • Bei Beschäftigung Freibetrag von € 100,- für 3 Monate • Bei Ansprüchen auf Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, AMS-Bezug etc. Einstellung von Taschengeld, Schulbedarf, Bekleidungshilfe
Umfang der Grundversorgung • Krankenversicherung • Unterbringung • Verpflegung und Taschengeld • Beratung und Information • Soziale Betreuung • Kosten für Schulbedarf, Bekleidung und Transporte • Maßnahmen für Strukturierung des Tagesablaufs • Maßnahmen für Pflegebedürftige
Verteilung der AsylwerberInnen Erstaufnahmestelle BAA/European Homecare Landes- leitstellen Unterkunftgeber NGOs Landes- leitstellen Unterkunftgeber Pensionen Unterkunftgeber
Organisation der GV Kosten erstes Jahr 4:6 Ländern und Bund Asylverfahren länger Bund gesamte Kosten „Bund-Länder Koordinationsrat“ Wunsch der NGOs an diesen Sitzungen teilzunehmen, wurde bislang nicht nachgekommen.
Quartiere Von NGOs betreute Häuser Ehemalige Pensionen oder Gasthäuser oft in abgelegenen Gegenden Private Anbieter (Steiermark) Qualität der Unterbringung schwankt trotz verbindlicher Qualitätsstandards
Bewegungsfreiheit Nach § 13 AsylG im ganzen Bundesgebiet Verlegung in ein anderes Bundesland nur bei Familienzusammenführung Anwesenheitspflicht im GV-Quartier: drei Tage Abwesenheit – Verlust der GV Beratungsstellen aufzusuchen oder politische oder kulturelle Veranstaltungen besuchen wegen mangelnder finanzieller Ressourcen und Lage der Quartiere schwierig
Soziale Betreuung Sozialbetreuung 1:170 Meist NGOs (Caritas, Diakonie, Volkshilfe OÖ, Integrationshaus,) Integrationsmaßnahmen (Deutschkurse, Ausbildung) nicht vorgesehen Medizinische Versorgung durch Krankenversicherung Drüber hinaus (Brillen, Hörbehelfe, Zahnersatz) von den Länden zu bewilligen Netzwerk an Psychotherapeutischen Einrichtungen
Arbeitsmarktzugang Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG §4 (1) 1.) nach drei Monaten Zugang zum Arbeitsmarkt nach Ersatzkräfteverfahren “Bartensteinerlass” GZ 435.006/6-II/7/2004 (11.05.2004) Einschränkung aus Saisonarbeit Neue Selbstständige und freie Gewerbe nach drei Monaten möglich Erlass BMASK-435.006/0005-VI/AMR/7/2012 (14.06.2012) Zugang zu Lehrlingsausbildung für Minderjährige