10 likes | 105 Views
BAS – Jugendhilfe. Home BAS – Jugendhilfe. Betreutes Wohnen für Kinder , Jugendliche und junge Eltern. Angebote für Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren
E N D
BAS – Jugendhilfe HomeBAS – Jugendhilfe Betreutes Wohnen für Kinder, Jugendliche und junge Eltern Angebote für Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren Unser Wohnen für Kinder, Jugendliche und junge Eltern ist ein Angebot für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren, sowie für Mütter/Väter ab 16 Jahre mit ihren Babys bzw. Kleinkindern, die für eine gewisse Zeit nicht in ihrer eigenen familiären, häuslichen Umgebung leben können. Wir verstehen unser Hilfeangebot in der Einrichtung als zeitweise Begleitung auf den Weg ins Leben. Zu uns kommen Kinder und Jugendliche und Mütter bzw. Väter mit ihren Säuglingen und Kleinkindern. Wir unterstützen sie dabei realistische Ziele zu finden und zu erreichen, und somit eine Perspektive für sich und bei den Müttern und Vätern auch für ihre Kinder entwickeln zu können. Dabei ist es uns sehr wichtig, dass es sich bei all unseren Bewohnern um Menschen handelt, die charakterlich unterschiedlich, verschiedene ganz eigene Ressourcen und ganz persönliche Lebenserfahrungen haben. Auf diesem Hintergrund begeben wir uns mit ihnen auf die Suche nach individuellen und jeweils passenden Möglichkeiten für die Weitergestaltung ihres Lebens unter Berücksichtigung des Kindeswohles. Betreutes Einzelwohnen für Jugendliche zwischen 16 – 18 Jahren Das Betreute Einzelwohnen bietet Jugendlichen zwischen 16 – 18 Jahren die Möglichkeit selbstständig in einer Wohnung, die vom Träger angemietet wird, zu leben und den Alltag mit Unterstützung zu organisieren. Bevor das Betreute Einzelwohnen installiert wird, muss der Jugendliche beweisen, dass die Grundvoraussetzungen für ein weitestgehend selbstständiges Leben vorhanden sind. Hierzu zählt insbesondere der Umgang mit Geld, die Einhaltung einer sinnvollen Tagesstruktur (Schulbesuch, Ausbildung), Erledigung der Post- und Behördenangelegenheiten und die Bereitschaft bei Bedarf nach Hilfe und Unterstützung zu fragen. Die Wohnung wird gemeinsam mit dem Jugendlichen gesucht und eingerichtet. Mit dem 18. Geburtstag kann die Wohnung dann vom Jugendlichen übernommen werden, so dass kein erneuter Umzug und ein Wechsel des sozialen Umfeldes stattfinden muss. • Betreutes Einzelwohnen • Leistungen • stationäre Hilfe nach § 19 KJHG (gemeinsame • Wohnformen für junge Mütter/ Väter und kleine • Kinder) • Betreuung über 24h • feste Bezugsbetreuung • regelmäßige und situative Reflexionsgespräche • Anleitung und Begleitung beim Erlernen einer • sinnvollen Tagestrukturierung • Hilfestellungen zur liebevollen und • altersadäquaten Erziehung und Versorgung • begleitete Förder- und Spielzeiten mit den Babys • und Kleinkindern • wöchentliche Bewohnerrunde mit gemeinsamen • Kochen • Hilfestellung bei der Sicherung rechtlicher • Ansprüche • Aufbau und Erhalt eines förderlichen sozialen • Netzwerkes • Erlebnispädagogische Angebote (Klettern, • Radfahren, Bootstouren etc.) • Bildungsangebote (Erste Hilfe, • Ernährungsberatung, Sexualberatung etc.) • jährliche Ferienfahrten • Förderung und Vermittlung sozialer • Kompetenzen • Stärkung individueller Fähig- und Fertigkeiten • Förderung einer adäquaten Selbsteinschätzung • Stärkung des Selbstwertgefühls • Stärkung der familiären Ressourcen • begleitende Eltern- und Familienarbeit • Beratung und Unterstützung der Eltern bei der • Bewältigung von Erziehungs- und • Alltagsproblemen • thematische Elternrunden • einen kontinuierlichen Austausch mit allen an • der Entwicklung des Kindes beteiligten Personen