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„Die Leiterin oder der Leiter des Studienseminars bestimmt eine Ausbilderin oder einen Ausbilder, die oder der die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst kontinuierlich während der gesamten pädagogischen Ausbildung berät. Auf begründeten Antrag der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst kann die beratende Ausbilderin oder der beratende Ausbilder gewechselt werden. Die Entscheidung trifft die Leiterin oder der Leiter des Studienseminars. § 51 Abs. 7 DVO
Ausgestaltung am StS Rüsselsheim: • Prinzipielle Wahlfreiheit der LiV • Rahmenvorgabe: 6-8 LiV pro Ausbilderin oder Ausbilder • Vermeidung von Bewertungskontexten Zielsetzung: Arbeitsfähige Gruppen aus den Tandems bilden!