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Das Bundesvergabegesetz Möglichkeiten der Implementierung von Nachhaltigkeitskriterien in Ausschreibungen. Workshop Energieeffizienz in der kommunalen Beschaffung 8. – 9. April 2010 Robert Hörmann prove Unternehmensberatung GmbH SMART SPP Österreich. Umweltschutz durch Vergaberecht.
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Das Bundesvergabegesetz Möglichkeiten der Implementierung von Nachhaltigkeitskriterien in Ausschreibungen Workshop Energieeffizienz in der kommunalen Beschaffung 8. – 9. April 2010 Robert Hörmann prove Unternehmensberatung GmbH SMART SPP Österreich
Umweltschutz durch Vergaberecht • Interpretierende Mitteilung der Kommission über das auf das Öffentliche Auftragswesen anwendbare Gemeinschaftsrecht und die • Möglichkeiten zur Berücksichtigung von Umweltbelangenbei der Vergabe öffentlicher Aufträge, Brüssel, den 4.7.2001, KOM(2001) 274 • endgültig • Europäische Kommission, Umweltorientierte Beschaffung! Ein Handbuch für ein umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen, 2005 • RL 2006/32/EG vom 5. April 2006 über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen - Artikel 5 Endenergieeffizienz im öffentlichen Sektor • VO (EG) Nr. 106/2008 vom 15. Januar 2008 über ein gemeinschaftliches Kennzeichnungsprogramm für Strom sparende Bürogeräte - Artikel • 6 Werbung in Bezug auf Energieeffizienzkriterien • Mitteilung der Kommission, Umweltorientiertes Öffentliches Beschaffungswesen, Brüssel, den 16.7.2008, KOM(2008) 400 endgültig • RL 2009/33/EG vom 23. April 2009 über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge • VO (EG) Nr. 66/2010 vom 25. November 2009 über das EU-Umweltzeichen • http://ec.europa.eu/environment/gpp/index_en.htm • Bundesvergabegesetz § 19 Abs. 5 BVergG 2006 Im Vergabeverfahren ist auf die Umweltgerechtheit der Leistung Bedacht zu nehmen. …
Berücksichtigungsmöglichkeiten • 1. Festlegung der Anforderungen an den Auftrag • Auftragsgegenstand und Leistungsbeschreibung • Technische Spezifikationen • Umweltzeichen • Produktionsprozesse und -methoden • 2. Auswahl der BieterAusschlussgründe • Technische Leistungsfähigkeit • 3. ZuschlagserteilungZuschlagsverfahren • Zuschlagskriterien • 4. Auftragsausführungsklauseln
Was will ich kaufen? • Bauaufträge: • „Planung und Bau eines Passivenergiehauses“ • Dienstleistungsaufträge: • „Umweltverträgliche Gebäudereinigung“ • Lieferaufträge: • „Ungebleichtes Recycling-Papier“ • (Foto: www.wwf.ch)
Wahl des Auftragsgegenstandes • AG ist grundsätzlich frei, • jedoch Primärrecht ist zu beachten: • Gleichbehandlung • Nichtdiskriminierung • Bio-Erdäpfel, die das Gütezeichen „Bio-Austria“ tragen • Buswartehäuschen aus einheimischen Holz • AG ist aber nicht verpflichtet, seinen Bedarf so auszurichten, dass möglichst viele Anbieter angesprochen sind.
Wie beschreibe ich, was ich will?Leistungsbeschreibung§ 95 BVergG 2006 • Hinreichend genau und neutral! • Funktionale Leistungsbeschreibungen • Straßenbeleuchtung gemäß EN 13201 und einem Gesamtenergieverbrauch von max. x kWh/a …. • Das Gebäude ist so zu planen, dass der Energieverbrauch des Gebäudes nicht über 40 kWh/m2/a liegt. • und/oder • Konstruktive Leistungsbeschreibungen • Straßenbeleuchtung mit LED-Lampen mit mind. 100 lm/W sowie 2700 K und Solarpanel mit mind. 0,5 m2 …
Produktionsprozesse und -methoden § 2 Z 34 BVergG 2006 • … können vorgeschrieben werden, wenn dadurch (un-)sichtbare Anforderungen an die Leistung spezifiziert werden und zur Charakterisierung des Produktes beitragen. • Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft • Strom aus erneuerbarer Energiequellen • Papier muss total chlorfrei (TCF) gebleicht sein
Produktionsprozesse II § 2 Z 34 BVergG 2006 • Anforderungen dürfen jedoch nicht diskriminierend sein: • Umweltfreundlicher Strom aus Windrädern • Strom aus erneuerbarer Energie • Anforderungen müssen sich auf das Produkt/ • Leistung beziehen und beispielsweise nicht auf die • allgemeine Unternehmenspolitik • Geschäftsreisen des Unternehmens dürfen nur per Eisenbahn erfolgen. Der Abtransport des Bauschuttes hat per Eisenbahn zu erfolgen. (Vorsicht: nur falls nicht diskriminierend!)
Dürfen Umweltzeichen zum Einsatz kommen? • JA! • zur Leistungsbeschreibung • zum Nachweis • aber …
Umweltzeichen zur Leistungsbeschreibung § 98/6 BVergG 2006 • AG können zur Beschreibung der Leistung auf technische • Spezifikationen oder Teile davon Bezug nehmen, die in • europäischen, in nationalen, multinationalen oder ins • sonstigen Umweltgütezeichen festgelegt sind, sofern • sich die Spezifikationen zur Definition der Merkmale der Leistung eignen; • auf Grundlage wissenschaftlich abgesicherter Informationen erarbeitet; • im Rahmen eines Verfahrens unter Einbeziehung der relevanten Stakeholders erstellt und • für alle interessierten Kreise zugänglich.
Umweltzeichen als Nachweismittel§ 98/6 BVergG 2006 • „Der Nachweis der Umweltanforderungen kann durch das Umweltzeichen XY oder durch andere geeignete Beweismittel, wie technische Beschreibungen des Herstellers oder Prüfberichte anerkannter Stellen, erfolgen.“
Umweltsünder als Bieter??Ausschlussgründe §§ 68 Abs 1 Z 4 + 5 BVergG 2006 • Bieter sind auszuschließen, wenn • berufliche Zuverlässigkeit wegen rechtskräftigem Urteil in Frage steht • Schwere nachweisliche Verfehlungen gegen das Umweltrecht begangen wurden • § 73 Abs 2 Unternehmer kann jedoch Besserung nachweisen!!
Umweltspezialisten als Auftragnehmer ITechnische Leistungsfähigkeit §§ 75 Abs 5, 6 und 7 BVergG 2006 • Erfordert ein Auftrag besonderes Know-how im • Umweltbereich, so ist einschlägige Erfahrung ein • zulässiges Kriterium der technischen Leistungsfähigkeit. • Referenzprojekte z.B.: Es sind 3 Referenzprojekte über Planung von Kindergärten mit einem spezifischen Heizbedarf von max. 30 kwh/m2/avorzulegen. • Beschreibung der technischen Ausrüstung sowie der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten • z.B.: Labor zur Untersuchung des Aushubs auf Schadstoffe XY
Umweltspezialisten als Auftragnehmer II Technische Leistungsfähigkeit §§ 75 Abs 5, 6 und 7 BVergG 2006 • Angaben über die technischen Fachkräfte • z.B.: Mind. ein/e TechnikerIn mit Erfahrung im Bereich kontrollierter Wohnraumbelüftung • Berufliche Fähigkeiten insb. der für die Ausführung der Arbeiten verantwortlichen Personen • z.B.: Die ausführenden Personen haben an regelmäßigen Schulungen zu umweltfreundlicher Reinigung im Ausmaß von mind. 16 Stunden im letzten Jahr teilgenommen.
Umweltspezialisten als Auftragnehmer IIITechnische Leistungsfähigkeit § 75/6 und 7 sowie § 77 BVergG 2006 • Bei Bau- und Dienstleistungsaufträgen, können Angaben über die • Umweltmanagementmaßnahmen, die der Unternehmer bei der • Ausführung des Auftrages gegebenenfalls anwenden will, verlangt • werden. • nur bei Aufträge, deren Ausführungen die Umwelt gefährden • könnte • z.B.: Abfallentsorgung, Bauvorhaben in sensiblen Gebieten, • Verkehrsdienstleistungen, Reinigungsdienstleistungen • Als Nachweis, dass der Unternehmer bestimmte Normen für • das Umweltmanagment erfüllt, kann u.a. eine EMAS- • Registrierung dienen.
Welches ist das beste Angebot?Zuschlag§ 130 BVergG 2006 • Angebot mit dem niedrigsten Preis • oder • technisch und wirtschaftlich günstiges Angebot
Umweltbezogene Zuschlagskriterien § 2 Z 20 BVergG 2006 • Zusammenhang mit dem AuftragsgegenstandAusmaß der Energieeffizienz der Bürobeleuchtung des Lieferanten Energieverbrauch im Stand-by Modus des PC • Erlauben AG keine willkürliche EntscheidungAusmaß der Effizienzsteigerung der Leuchtmittel beim Nachkauf (Festlegungen erfolgen durch Auftraggeber) • Sind Bietern bekannt • Verstoßen nicht gegen das europäische Primärrecht (insb. Nichtdiskriminierung/Gleichbehandlung)
Formulierungsmöglichkeit Zuschlagskriterium • Ausmaß der Zielerreichung • Angebote, die die Anforderungen des ENERGY STAR- • Standards (v5.0) erreichen, erhalten 10 Punkte. • Verhältnis zu dem Mitbewerbern • Das Angebot mit der größten nachgewiesenen Energie- einsparung erhält 10 Punkte, die nachfolgenden Bieter proportional weniger.
ökologische Vertragsbestimmungen § 99/1/13 BVergG 2006 • sind während der Erbringung der Leistung zu erfüllen • vom Auftraggeber in der Ausschreibung bekannt zu machen • Wiedergewinnung oder Wiederverwendung von Verpackungsmaterial und gebrauchten Produkten durch den Lieferanten • Durchführung von Schulungen der MitarbeiterInnen in umweltfreundlichem Reinigungsverhalten • Laufende Auflistung der bei der Reinigung verwendeten Materialien inkl. Nachweis der Übereinstimmung mit den technischen Spezifikationen • umweltfreundlichen Transportart für die Auslieferung von Waren, sofern dies bei dem betreffenden Auftrag nicht zu einer Diskriminierung führt.
Beschaffung von Straßenfahrzeugen § 80 BVergG 2006 • AG haben folgende betriebsbedingten Energie- • und Umweltauswirkungen während der gesamten • Lebensdauer zu berücksichtigen: • Energieverbrauch • CO2-Emissionen • Emissionen von Stickstoffoxiden (NOx), Nichtmethan-Kohlenwasserstoffen (NMHC) und Partikeln.
Beschaffung von Straßenfahrzeugen § 80 BVergG 2006 • Der AG hat hinsichtlich der Energie- und • Umweltauswirkungen • technische Spezifikationen festzulegen oder • Zuschlagskriterien festzulegen. oder • die Lebenszykluskosten zu quantifizieren und bei Best- oder Billigstbieterprinzip zu berücksichtigen.
Geldwert der CO2- und Schadstoff-Emissionen – Beispiel Bus Beispiel von Beschaffungsservice Austria
Zusammenfassung • Umwelt- und Energieeffizienzkriterien im Vergaberecht von europäischer/nationaler Ebene gewünscht • umweltorientierte Festlegung des Auftragsgegenstandes am zielführensten! • Leistungsbeschreibung jedoch möglichst klar und nachvollziehbar erstellen • Nachweisbarkeit/Prüfbarkeit der Anforderungen im Vorfeld abklären • Bezug zum Leistungsgegenstand als Richtschnur für ökologische Kriterien • Falls Verweis auf bestimmte Zeichen/Labels/Normen zweckmäßig, mit „oder gleichwertig“ ergänzen. • Regionalpräferenzen idR nicht durch ökologische Kriterien gedeckt
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit! • DI Robert Hörmann • prove Unternehmensberatung GmbH • Brahmsplatz 1 • 1040 Wien • Tel.: +43(1)/971 24 36 • www.smart-spp.eu • www.smart-spp-austria.blogspot.com • www.prove.at