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RUNKEL SCHNEIDER WEBER RECHTSANWÄLTE. Hans Peter Runkel Rechtsanwalt, Wuppertal. InsO 2020 – Eine Utopie? Wunschtraum und Wirklichkeit -. Hannover, 27.02.2009 Institut für Insolvenzrecht e.V. . RUNKEL SCHNEIDER WEBER RECHTSANWÄLTE. Übersicht. A.
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RUNKEL SCHNEIDER WEBER RECHTSANWÄLTE Hans Peter Runkel Rechtsanwalt, Wuppertal InsO 2020 – Eine Utopie? Wunschtraum und Wirklichkeit - Hannover, 27.02.2009 Institut für Insolvenzrecht e.V.
RUNKEL SCHNEIDER WEBER RECHTSANWÄLTE Übersicht A. Einleitung: Lob der jetzigen Rechtslage B. Hauptteil C. Schlussteil – Aufdeckungsdefizite bei Vermögensverschiebungen
RUNKEL SCHNEIDER WEBER RECHTSANWÄLTE A. Einleitung: Lob der jetzigen Rechtslage 1. Sanierungen nicht um jeden Preis, nicht auf Kosten der Quoten Stichwort: Marktbereinigung Auffanglösungen sind nicht immer Lösungen, sondern oft Verschiebungen 2. Viele fähige Insolvenzverwalter contra Managermagazin a) Horrormeldungen in Zeitungen b) Außergerichtliche Vorverfahren bringen keine Lösungen, sondern nur ein neues Betätigungsfeld interessierter Kreise Was wurde aus den „Englandreisenden“? Die zu erwartende Liste des Gravenbrucher Kreises und die Tagespraxis abseits der großen Zeitungsüberschriften
RUNKEL SCHNEIDER WEBER RECHTSANWÄLTE Übersicht A. Einleitung: Lob der jetzigen Rechtslage B. Hauptteil C. Schlussteil – Aufdeckungsdefizite bei Vermögensverschiebungen
RUNKEL SCHNEIDER WEBER RECHTSANWÄLTE Übersicht zu B. Hauptteil I. große Themen – kleine Themen II. Verbesserungen im Insolvenzplanrecht III. Treuhandkontenmodel IV. Leasingverträgen V. Zeitpunkt der Antragstellung
RUNKEL SCHNEIDER WEBER RECHTSANWÄLTE Übersicht zu B. Hauptteil VI. Verwalterauswahl und Verwalterqualität VII. Vergütungsfragen VIII. Haftungserleichterungen für Verwalter, die Betriebe fortführen IX. Sonstiges - Sanierungserleichterungen durch andere Maßnahmen
RUNKEL SCHNEIDER WEBER RECHTSANWÄLTE B. Hauptteil I. Überblick: große Themen – kleine Themen
RUNKEL SCHNEIDER WEBER RECHTSANWÄLTE Übersicht zu B. Hauptteil I. große Themen – kleine Themen II. Verbesserungen im Insolvenzplanrecht III. Treuhandkontenmodel IV. Leasingverträgen V. Zeitpunkt der Antragstellung
RUNKEL SCHNEIDER WEBER RECHTSANWÄLTE Übersicht zu B. Hauptteil VI. Verwalterauswahl und Verwalterqualität VII. Vergütungsfragen VIII. Haftungserleichterungen für Verwalter, die Betriebe fortführen IX. Sonstiges - Sanierungserleichterungen durch andere Maßnahmen
RUNKEL SCHNEIDER WEBER RECHTSANWÄLTE B. Hauptteil II. Verbesserungen im Insolvenzplanrecht Auch heute noch geringe Zahl der Planverfahren – weniger als 1% 1. Lösungsansatz Lüer 2. Fehlende Eingriffsmöglichkeit in Anteilseignerrechte Eingrenzung der Rechtsmittelmöglichkeit Beschränkung der Gebotsnorm des § 258 Abs. 2 InsO auf fällige Masseverbindlichkeiten Unklarheiten bei Sozialplänen
RUNKEL SCHNEIDER WEBER RECHTSANWÄLTE B. Hauptteil II. Verbesserungen im Insolvenzplanrecht 3. Speziell Krux mit dem Sozialplan § 217 InsO und die Vorabefriedigung bei Masseforderungen Braun, 3. Aufl., § 217 InsO Rz. 7 einerseits und Flessner, HK 5. Aufl. 217 InsO RZ 8 andererseits These: Auch die Sozialplangläubiger sollten Opfer bringen
RUNKEL SCHNEIDER WEBER RECHTSANWÄLTE Übersicht zu B. Hauptteil I. große Themen – kleine Themen II. Verbesserungen im Insolvenzplanrecht III. Treuhandkontenmodel IV. Leasingverträgen V. Zeitpunkt der Antragstellung
RUNKEL SCHNEIDER WEBER RECHTSANWÄLTE Übersicht zu B. Hauptteil VI. Verwalterauswahl und Verwalterqualität VII. Vergütungsfragen VIII. Haftungserleichterungen für Verwalter, die Betriebe fortführen IX. Sonstiges - Sanierungserleichterungen durch andere Maßnahmen
RUNKEL SCHNEIDER WEBER RECHTSANWÄLTE B. Hauptteil III. Treuhandkontenmodel 1. Unsicherheiten zu Zeiten der KO auch nach Einführung der InsO 2. BGH ZIP 02/1625 und der Weg zu Einzelermächtigungen Praktische Schwierigkeiten und Treuhandkontenmodel (AG Hamburg ZIP 03/1809 und BGH ZIP 07/2279) 3. Neue Unsicherheiten durch Windel in ZIP 09/101 Folge/These:Treuhandkontenmodel sollte legalisiert werden
RUNKEL SCHNEIDER WEBER RECHTSANWÄLTE Übersicht zu B. Hauptteil I. große Themen – kleine Themen II. Verbesserungen im Insolvenzplanrecht III. Treuhandkontenmodel IV. Leasingverträgen V. Zeitpunkt der Antragstellung
RUNKEL SCHNEIDER WEBER RECHTSANWÄLTE Übersicht zu B. Hauptteil VI. Verwalterauswahl und Verwalterqualität VII. Vergütungsfragen VIII. Haftungserleichterungen für Verwalter, die Betriebe fortführen IX. Sonstiges - Sanierungserleichterungen durch andere Maßnahmen
RUNKEL SCHNEIDER WEBER RECHTSANWÄLTE B. Hauptteil IV. Leasingverträgen Für Eigentumsvorbehalt § 107 Abs. 2 Satz 1 InsO segensreich Inzwischen häufiger Leasingfälle Uneinheitliche Rechtsauffassung zur analogen Anwendung (vgl. Marotzke, 5. Aufl., § 107 Rz. 37 ff.) Wegen Fehlen höchstrichterlicher Rechtsprechung Rechtsklarheit durch Gesetzgeber schaffen
RUNKEL SCHNEIDER WEBER RECHTSANWÄLTE Übersicht zu B. Hauptteil I. große Themen – kleine Themen II. Verbesserungen im Insolvenzplanrecht III. Treuhandkontenmodel IV. Leasingverträgen V. Zeitpunkt der Antragstellung
RUNKEL SCHNEIDER WEBER RECHTSANWÄLTE Übersicht zu B. Hauptteil VI. Verwalterauswahl und Verwalterqualität VII. Vergütungsfragen VIII. Haftungserleichterungen für Verwalter, die Betriebe fortführen IX. Sonstiges - Sanierungserleichterungen durch andere Maßnahmen
RUNKEL SCHNEIDER WEBER RECHTSANWÄLTE B. Hauptteil V. Zeitpunkt der Antragstellung 1.§ 26 Abs. 3 InsO untauglich 2. Sanktionsmöglichkeit durch § 64 Abs. 2 GmbHG? a) Da der BGH (ZIP 98/776) § 64 Abs. 2 GmbHG nur als Ersatzanspruch eigener Art sieht, hilft § 302 InsO nicht weiter (§ 64 GmbHG kein Schutzgesetz) b) Bei deliktischem Verhalten Hindernis durch Vollstreckungsverbote der §§ 89 und 294 Abs. 1 InsO These:Über die strafrechtlichen Sanktionen hinaus müsste es auch wirksame zivilrechtliche Sanktionen geben
RUNKEL SCHNEIDER WEBER RECHTSANWÄLTE Übersicht zu B. Hauptteil I. große Themen – kleine Themen II. Verbesserungen im Insolvenzplanrecht III. Treuhandkontenmodel IV. Leasingverträgen V. Zeitpunkt der Antragstellung
RUNKEL SCHNEIDER WEBER RECHTSANWÄLTE Übersicht zu B. Hauptteil VI. Verwalterauswahl und Verwalterqualität VII. Vergütungsfragen VIII. Haftungserleichterungen für Verwalter, die Betriebe fortführen IX. Sonstiges - Sanierungserleichterungen durch andere Maßnahmen
RUNKEL SCHNEIDER WEBER RECHTSANWÄLTE B. Hauptteil VI. Verwalterauswahl und Verwalterqualität • Richter können Verwalterqualität nur schlecht beurteilen; • Erfahrungsaustausch mit Rechtspflegern fehlt 2. Verfassungsgerichtsentscheidung vom 03.08.2004 (ZIP 04/1648) und der Weg zur Vorauswahlliste Problem der Scheinlisten und der Verwalter, die von ihrem Gericht pro Jahr nur ein Verfahren bekommen (Alternative: Kofferraumverwalter?)
RUNKEL SCHNEIDER WEBER RECHTSANWÄLTE B. Hauptteil VI. Verwalterauswahl und Verwalterqualität 3. Verbesserungsvorschläge • Verschärfung der Listungsvoraussetzungen • (Zertifizierung/Ranking?); Zertifizierung der • Zertifizierungsgesellschaften?; Ortskenntnisse? -Berufsordnung und Zulassungsverfahren Stichwort: Insolvenzverwalterkammer und bundeseinheitliche Liste; strenge Fortbildungsregeln; Insolvenzsachbearbeiter Ausbildungsberuf; Bessere gerichtliche Überwachung
RUNKEL SCHNEIDER WEBER RECHTSANWÄLTE B. Hauptteil VI. Verwalterauswahl und Verwalterqualität 3. Verbesserungsvorschläge • Heraufstufung der Insolvenzrichtertätigkeit und • institutionalisierter Erfahrungstausch zwischen • Richtern und Rechtspflegern -Verfassungskonforme Kontingentierung 4. Wir brauchen eine deutliche Verringerung der Verwalterzahl Fazit:Berufsordnung mit eigenem Zulassungsverfahren, das europa-rechtlichen Kriterien Stand hält (vgl. Sabel/Wimmer, ZIP 08/2097)
RUNKEL SCHNEIDER WEBER RECHTSANWÄLTE Übersicht zu B. Hauptteil I. große Themen – kleine Themen II. Verbesserungen im Insolvenzplanrecht III. Treuhandkontenmodel IV. Leasingverträgen V. Zeitpunkt der Antragstellung
RUNKEL SCHNEIDER WEBER RECHTSANWÄLTE Übersicht zu B. Hauptteil VI. Verwalterauswahl und Verwalterqualität VII. Vergütungsfragen VIII. Haftungserleichterungen für Verwalter, die Betriebe fortführen IX. Sonstiges - Sanierungserleichterungen durch andere Maßnahmen
RUNKEL SCHNEIDER WEBER RECHTSANWÄLTE B. Hauptteil VII. Vergütungsfragen BGH ZIP 08/2222 contra Haarmeyer/Wutzke/Förster § 1 InsVV, 4 Aufl., Rz. 89, Stichwort: Sowieso-Kosten Der fortführungsfreudige Verwalter wird bestraft, wenn die Fortführung kurz nach der Gläubiger- versammlung scheitert
RUNKEL SCHNEIDER WEBER RECHTSANWÄLTE Übersicht zu B. Hauptteil I. große Themen – kleine Themen II. Verbesserungen im Insolvenzplanrecht III. Treuhandkontenmodel IV. Leasingverträgen V. Zeitpunkt der Antragstellung
RUNKEL SCHNEIDER WEBER RECHTSANWÄLTE Übersicht zu B. Hauptteil VI. Verwalterauswahl und Verwalterqualität VII. Vergütungsfragen VIII. Haftungserleichterungen für Verwalter, die Betriebe fortführen IX. Sonstiges - Sanierungserleichterungen durch andere Maßnahmen
RUNKEL SCHNEIDER WEBER RECHTSANWÄLTE B. Hauptteil VIII. Haftungserleichterungen für Verwalter, die Betriebe fortführen • OLG Hamm ZInsO 03/468 – verwalterfeindlich • BGH ZInsO 04/609 und LG Dresden ZIP 04/2016 • – verwalterfreundlich 2. Diese Rechtsprechung nutzt nichts, wenn der Gesetzgeber Haftungsfallen bereithält, speziell bei einer gemeinsamen Entscheidung des Verwalters und des Gläubigerausschusses
RUNKEL SCHNEIDER WEBER RECHTSANWÄLTE B. Hauptteil Beispielsfall: Einer gelungenen übertragenden Sanierung eines Bauträgers bei gleichzeitiger Haftungs- inanspruchnahme des Verwalters, weil nicht alle Baustellen Gewinn gebracht haben Haftungsfalle wegen unabgestimmter Haftungssituation der Ausschussmitglieder These:Bei gemeinsam getroffener Fortführungsentscheidung Überarbeitung des Haftungskonzeptes notwendig
RUNKEL SCHNEIDER WEBER RECHTSANWÄLTE Übersicht zu B. Hauptteil I. große Themen – kleine Themen II. Verbesserungen im Insolvenzplanrecht III. Treuhandkontenmodel IV. Leasingverträgen V. Zeitpunkt der Antragstellung
RUNKEL SCHNEIDER WEBER RECHTSANWÄLTE Übersicht zu B. Hauptteil VI. Verwalterauswahl und Verwalterqualität VII. Vergütungsfragen VIII. Haftungserleichterungen für Verwalter, die Betriebe fortführen IX. Sonstiges - Sanierungserleichterungen durch andere Maßnahmen
RUNKEL SCHNEIDER WEBER RECHTSANWÄLTE B. Hauptteil IX. Sonstiges Sanierungserleichterungen durch andere Maßnahmen • Insolvenzarbeitsrecht bewährt 2. Konzerninsolvenzrecht – drei Fragestellungen: - Konzern-Gerichtsstand Sitz des Mutterunternehmens contra Prioritätsgrundsatz - ein einheitlicher Verwalter keine Zuständigkeitsaufteilung, wenn früher auch nur einheitliche Geschäftsleitung vorhanden war - Konzern-Insolvenzmasse entgegen Paulus, ZIP 05/1948 keine Vermögens- vermengung
RUNKEL SCHNEIDER WEBER RECHTSANWÄLTE Übersicht A. Einleitung: Lob der jetzigen Rechtslage B. Hauptteil C. Schlussteil – Aufdeckungsdefizite bei Vermögensverschiebungen
RUNKEL SCHNEIDER WEBER RECHTSANWÄLTE C. Schlussteil – Aufdeckungsdefizite bei Vermögensverschiebungen Verbesserung der Ermittlungsmöglichkeiten über §§ 97, 98 und 99 InsO Fleißigere Staatsanwälte
IMPRESSUM RUNKEL SCHNEIDER WEBER RECHTSANWÄLTE Friedrich-Ebert-Str. 146 - D-42117 Wuppertal Telefon: (+49) 202 30 20 71 e-mail: wuppertal@rsw-anwaelte.de www.rsw-anwaelte.de