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Wertschwankungsreserven. Methodik und Ausweis aus Sicht der direkten Aufsicht im BSV. Philipp Rohrbach Aufsicht Berufliche Vorsorge Bundesamt für Sozialversicherung. Gesetzliche Grundlagen. Art. 48e BVV 2 (Art. 65b BVG) Regeln zur Bildung der WSR im Reglement Grundsatz der Stetigkeit
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Wertschwankungsreserven Methodik und Ausweis aus Sicht der direkten Aufsicht im BSV Philipp Rohrbach Aufsicht Berufliche Vorsorge Bundesamt für Sozialversicherung BVG-Apéro, Bern
Gesetzliche Grundlagen • Art. 48e BVV 2 (Art. 65b BVG) • Regeln zur Bildung der WSR im Reglement • Grundsatz der Stetigkeit • Art. 47 Abs. 2 BVV 2 • Swiss GAAP FER 26 zwingend BVG-Apéro, Bern
Swiss GAAP FER 26 • Grundsätze • True and fair view • Keine Positionen mit Glättungseffekt • WSR bildet einzige Ausnahme ! • Bewertungsgrundlagen für Aktiven und Passiven sind stetig anzuwenden und offen zu legen • Marktwertprinzip BVG-Apéro, Bern
Ziffer 15 Swiss GAAP FER 26 • Bildung WSR für die den Vermögensanlagen zugrunde liegenden marktspezifischen Risiken • Bestimmung WSR basiert auf finanzökonomischen Überlegungen und aktuellen Gegebenheiten • Aktuelle Gegebenheiten • Kapitalmarktentwicklung • Allokation der Vermögensanlagen • Anlagestrategie • Struktur und Entwicklung des Vorsorgekapitals und der technischen Rückstellungen • Angestrebtes Renditeziel • Sicherheitsniveau BVG-Apéro, Bern
Interpretation von Ziffer 15 • “Finanzökonomische Überlegungen“ • Was bedeutet dieser Begriff? • “Allokation der Vermögensanlagen“ • Als Hinweis auf Diversifikationseffekt bzw. Korrelationen zu verstehen? • “Struktur und Entwicklung des Vorsorgekapitals“ • Als Hinweis auf Integration der versicherungstechnischen Risiken zu verstehen? • “Renditeziel“ • WSR als Zinsdifferenzreserve? BVG-Apéro, Bern
Bestimmung des Zielwertes • Der Zielwert ist die Sollhöhe der WSR • Keine Bandbreite • In der Verantwortung des Stiftungsrates • Beratung durch Experten oder Investment-Controller • Experte äussert sich im Bericht zu WSR • Sowohl zum Soll- wie zum Ist-Wert (Risikofähigkeit) • Keine gesetzlichen Vorgaben bezüglich Methodik • Zielwert ist kein Instrument der Bilanzpolitik BVG-Apéro, Bern
Methoden in der Praxis Pauschalmethode vs. Finanzökonomische Methoden BVG-Apéro, Bern
Pauschalmethode • Für jede Anlagekategorie wird ein pauschaler Prozentsatz festgelegt (→ Grundsatz der Stetigkeit!) • Zielwert = ΣGewicht * Satz (→Δ Zielwert nur durch Portfolioumschichtungen) • Hauptprobleme • Korrelationen bleiben unberücksichtigt • Ungenügender Einbezug der tatsächlichen Schwankungsbreiten (durch Schätzung oder Simulation) BVG-Apéro, Bern
Weitere problematische Punkte • Homogenität der Risikokategorien • Änderung der Pauschalsätze bedarf Reglementsänderung • Einbezug der “aktuellen Gegebenheiten“ • Kapitalmarktentwicklung • Allokation der Vermögensanlagen • Anlagestrategie • Struktur und Entwicklung des Vorsorgekapitals und der technischen Rückstellungen • Angestrebtes Renditeziel • Sicherheitsniveau BVG-Apéro, Bern
Ausweis in der Jahresrechnung • Pauschalsätze sind offen zu legen • Allfällige Änderungen der Pauschalsätze sind auszuweisen (Offenlegung der Auswirkung oder Restatement bezüglich Zielwert) • Aus Ziffer 19 FER 26 [Anhang] ggf. Informationen zu: • Bestimmungsprozess der Pauschalsätze (Hinweise auf Methodik bei analytischer Bestimmung) • Benchmarks • Fremdwährungsrisiken • Gegenparteirisiken • Berücksichtigung der Korrelationen • Zeithorizont für die Pauschalsätze • … BVG-Apéro, Bern
Fazit: Pauschalmethode • Zweckmässigkeit und Zulässigkeit der Pauschalmethode ist abhängig von der Interpretation von Ziffer 15 FER 26 (insbesondere “aktuelle Gegebenheiten“) • Aufsicht lässt Pauschalmethode zu • Finanzielle Sicherheit der Einrichtung steht im Vordergrund – Verantwortung beim Stiftungsrat BVG-Apéro, Bern
Finanzökonomische Methoden • VaR-basierte Methoden • (Optionsbasierte Methoden) • Zielwert wird über einen Algorithmus bestimmt (Stetigkeit der Prozedur!) • Parameter (z.B. Konfidenzniveau) • Stetigkeit! • Variablen (z.B. Volatilität einzelner Risikokategorien) • Marktbedingt • (Δ Zielwert nur durch Δ Variablen) BVG-Apéro, Bern
Ausweis in der Jahresrechnung • Prozedur (Formeln) • Werte der Parameter • Werte der Variablen • Bestimmung des Zielwerts muss für den “kundigen“ Leser nachvollziehbar sein • Erfüllung des true and fair view Grundsatzes wird durch Revisionsstelle bestätigt (Relevanz, Wesentlichkeit, Verlässlichkeit etc.) BVG-Apéro, Bern
Fazit: Finanzökonomische Methoden • Weitestgehende Wahlfreiheit bezüglich Algorithmen und Werte der Parameter • Aufsicht macht keine Zweckmässigkeitsprüfung • Verantwortung beim Stiftungsrat – analog Pauschalmethode BVG-Apéro, Bern
Ausblick aus Sicht der Aufsicht • 2006: Erfahrungen sammeln (sowohl bezüglich WSR wie FER 26) • Laufende Analyse der Reglemente und Jahresrechnungen • Beurteilung von generellen Fragen bezüglich WSR (z.B. Leistungsverbesserungen bei eingeschränkter Risikofähigkeit) • Pragmatisches Vorgehen bei WSR! BVG-Apéro, Bern