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Die Ich-AG auf einen Blick. Hilfe zur Sicherung des Lebensunterhaltes durch Zuschüsse zur sozialen Absicherung bei Aufnahme selbstständiger Tätigkeit aus der Arbeitslosigkeit heraus. Leistungen des Arbeitsamtes:. Beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet
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Die Ich-AG auf einen Blick Hilfe zur Sicherung des Lebensunterhaltes durch Zuschüsse zur sozialen Absicherung bei Aufnahme selbstständiger Tätigkeit aus der Arbeitslosigkeit heraus Leistungen des Arbeitsamtes: • Beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet • Bezug von Arbeitslosengeld oder -hilfe oder ABM-/SAM-Beschäftigung • Mehr als nur kurzfristige Tätigkeit • Keine Beschäftigung von Arbeitnehmern (außer: Familienangehörige) • Nicht mehr als 25.000 € Einkommen im Jahr Voraussetzungen: 1. Jahr monatlich 600 € 2. Jahr monatlich 360 € 3. Jahr monatlich 240 € Förderungshöhe: • Gesetzliche Rentenversicherung ist Pflicht • Gesetzliche Krankenversicherung ist möglich • Soziale Pflegeversicherung ist Pflicht bei freiwilliger Krankenversicherung Sozialversicherungen: Der Antrag wird beim zuständigen Arbeitsamt mit dem Formular EXGZ (Existenz-gründerzuschuss) gestellt und gibt ihn zusammen mit dem Gewerbeschein (bzw. der Anmeldung beim Finanzamt bei Freiberuflern) bei den Arbeitsvermittlern ab. Antragstellung: