E N D
1. Vergabekammer Mnster
Informationsveranstaltung
zum Vergaberecht
25. Oktober 2005
www.bezreg-muenster.nrw.de
Stichwort Vergabekammer
2. Vergaberecht
3. Vergabeprinzipien Transparenz
Diskriminierungsverbot
Wettbewerb
4. Vergabeprinzip Transparenz
- vorhersehbare
Entscheidungskriterien
- nachvollziehbare
Vergabeentscheidungen
- Information der Bieter
5. Vergabeprinzip Diskriminierungsverbot
- Gleichbehandlung aller Bieter aus
der Europischen Union
- keine vergabefremden Aspekte
6. Vergabeprinzip Wettbewerb
- freier Zugang aller Bieter
zu den Beschaffungsmrkten der
ffentlichen Hand
- keine Wettbewerbsverzerrungen durch
Subventionen
7. Rechtsschutz der Bieteroberhalb der Schwellenwerte Die Nachprfung der Vergaben erfolgt gem 104 Abs. 1 GWB durch die Vergabekammern, und zwar fr Auftrge, die dem Land NRW zugerechnet werden.
In der 2. Instanz ist fr ganz NRW das OLG Dsseldorf zustndig.
In NRW gibt es keine Vergabeprfstellen iSv 103 GWB !
8. Rechtsschutz der Bieteroberhalb der Schwellenwerte
Die 102 ff. GWB enthalten eine Sonder-
zuweisung zu den Vergabekammern und Ver-
gabesenaten. Unterhalb der Schwelle greift diese
Sonderzuweisung nicht.
OVG Koblenz Beschluss vom 25.05.2005- 7 B 10356/05
9. Rechtsschutz der Bieteroberhalb der Schwellenwerte Die Bieter knnen gem 102 GWB auch die Aufsichtsbehrden anrufen und eine berprfung veranlassen.
Dadurch wird in der Regel aber nicht die Vergabe des Auftrages verhindert. Der Zuschlag kann jederzeit erteilt werden.
Diese Verfahren sind gebhrenfrei.
10. Rechtsschutz der Vergabestelle Die Vergabestelle kann gegen eine Weisung der Aufsichtsbehrde unmittelbar vor dem Verwaltungsgericht klagen.
Es handelt sich dabei um eine kommunal-
aufsichtsrechtliche Beanstandungsver-
fgung nach 123 GO NW.
VG Gera, 19.07.2000, 2 E 653/00; VG Meiningen, 12.12.2000, 2 E 834/00
11. Rechtsschutz der Bieterunterhalb der Schwellen Anrufung der Verwaltungsgerichte
Die VOL/A gewhrt subjektive Rechte
zugunsten der Bieter. Es besteht ein sub-
jektiver Anspruch auf die Einhaltung der
Vorschriften ber das Vergabeverfahren.
OVG Koblenz Beschluss vom 25.05.05, 7 B 10356/05
12. Rechtsschutz der Bieter unterhalb der Schwellen Zur Klarstellung weist das VG darauf hin, dass auch bei Unterschreitung des Schwellenwertes das Verwaltungsgericht sachlich nicht zustndig ist.