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Modellprojekt des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS) und der Bayerischen Pflegekassen nach § 45 c SGB XI (Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz) vom 01.01.2006 bis 31.12.2008. Ambulante Wohngemeinschaft für Demenzbetroffene.
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Modellprojekt des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS) und der Bayerischen Pflegekassen nach § 45 c SGB XI (Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz) vom 01.01.2006 bis 31.12.2008. Ambulante Wohngemeinschaftfür Demenzbetroffene ...eine Initiative der Haus St. Vinzenz von Paul GmbH – Soziale Dienste Kleinostheim –
Wohnung – Raumprogramm/Miete • Gemeinschaftsflächen270 qm gesamt22,49 qm/Bewohner • Miete: 6,55 €/qmBeispiel: Wohnung 122,38 qm + 22,49 qm =44,87 qm x 6,55 € =293,90 €/Miete/Monat • Nebenkosten/Betriebskosten: Zweite Berechnungsverordnung • Individualfläche262 qm gesamtje Bewohnerzimmer ca. 22 qm
Grundprinzipien • Selbständigkeit und Selbstbestimmung erhalten (Bewohner bestimmen Alltag und organisatorischen Ablauf, Mitarbeit der Bewohner bei allen anfallenden Verrichtungen – vorhandene Kompetenzen nutzen – nicht das Ergebnis, sondern der Weg ist wichtig) • Gelingen des Alltags/individuelle Lebensgestaltung („normaler“ Wohnraum- und Wohnumfeld, Alltag strukturiert den Tagesablauf) • Die „Macht“ der Angehörigen – das Angehörigen-gremium ist das oberste Entscheidungsgremium (nicht der Verein oder die Sozialstation)
Das Dreieck der Verantwortungrechtliche und organisatorische Unabhängigkeit von Bewohnern/Angehörigen, Pflege- und Betreuungsdienst und Vermieter Angehörigengremium gewährleistet die Selbstbestimmung, regelt die alltäglichen Belange der WG und kontrolliert die Qualität des Zusammenlebens = oberster Entscheidungsträger beratend beratend 12 Stimmen
Dreieck der Verantwortung:Die Rolle der Angehörigen/gesetzliche Vertreter • Vertreter des Bewohners in der Wohngemeinschaft • aktive Mitgliedschaft im Angehörigengremium (Pflicht) • Mitarbeit bei der individuellen Betreuung (u.a. Einrichten des individuellen Bewohnerzimmers, Mitwirkung bei der Biographiearbeit etc.) • Übernahme von Verantwortung sowohl bei allen wohnungswirtschaftlichen Belangen, als auch für das Zusammenleben in der Wohngemeinschaft (z.B. auch bei der Gestaltung von Gemeinschaftsräumen und Garten) • Möglichkeit der Mitwirkung/Übernahme von Pflegeleistungen oder bei Aufgaben der Wohnungswirtschaft • Kontrolle der Qualität aus: Qualitätskriterien der Expertengruppe „Ambulant betreute Wohngemeinschaften für dementiell erkrankte Menschen in Bayern“
Dreieck der Verantwortung:Die Rolle des Vermieters • Vermietung eines Bewohnerzimmers mit Anteil an den Gemeinschaftsflächen an dementiell erkranke Menschen • Vermittler zwischen Bewohner und Pflege- und/oder Betreuungsdienst • beratende Teilnahme im Angehörigengremium • Vermieter trägt Konzept der Demenzwohngemeinschaft mitaus: Qualitätskriterien der Expertengruppe „Ambulant betreute Wohngemeinschaften für dementiell erkrankte Menschen in Bayern“
Dreieck der Verantwortung:Die Rolle des Pflege- und/oder Betreuungsdienstes • Umsetzung des Betreuungskonzepts (Alltagsbegleitung) mit einem Wohngemeinschaftsteam • Anpassung von Pflege und Betreuung an sich ändernde Gegebenheiten • Beratung der Angehörigen • Aus- und Weiterbildung der Mitglieder des WG-Teams • individuelle Tagesstrukturierung für jeden Bewohner • Integration des freiwilligen Helferkreises • Fachliche Beratung bei Belegung eines freien Platzes in der WG aus: Qualitätskriterien der Expertengruppe „Ambulant betreute Wohngemeinschaften für dementiell erkrankte Menschen in Bayern“
Die BewohnerInnen und die Kosten • 12 BewohnerInnen (derzeit: 2 x Pflegestufe I, 5 x Pflegestufe II und 5 x Pflegestufe III) • Fixkosten: Miete/Wohnung – ca. 300 €/Monat Mietnebenkosten – ca. 100 € /Monat Haushaltskasse – 230 €/Monat Betreuungsvertrag – 1.330 €/Monat Pflegekosten nach Pflegestufe • SGB XI und SGB V individuell verschieden
Modellprojekt des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS) und der Bayerischen Pflegekassen nach § 45 c SGB XI (Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz) vom 01.01.2006 bis 31.12.2008 Kontaktadressen: • Gemeinsam statt Einsam e.V.1. Vorsitzende:Martina Dillinger, Mainblick 20, 63801 Kleinostheim, Tel.: 06027/46 40 74 oder 0179/66 13 55 90 E-Mail: haus-louise-von-marillac-kleinostheim@web.deInternet: www.haus-louise-von-marillac-kleinostheim.de • Eine Initiative derHaus St. Vinzenz von Paul GmbH - Soziale Dienste Kleinostheim -Geschäftsführer: Martin Wienand, Tel.: 06027/477-402, E-Mail: info@vinzenz-kleinostheim.de
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