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Das Schwechater Bürgerbeteiligungsmodell. Der Staat ist für die Menschen und nicht die Menschen für den Staat. ( Albert Einstein ). Das Schwechater Bürgerbeteiligungsmodell. Historie. Erster Beschluss: 1992 Dezember 1994: unbefristet beschlossen 12 Prinzipien der Stadtentwicklung.
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Der Staat ist für die Menschen und nicht die Menschen für den Staat.(Albert Einstein)
Historie • Erster Beschluss: 1992 • Dezember 1994: unbefristet beschlossen • 12 Prinzipien der Stadtentwicklung
Die 12 Prinzipien der Stadtentwicklung: • 1) Nachhaltige Entwicklung – Schonende und sparsame Nutzung von Umwelt und Raum • 2) Sicherung des Wohlstandes durch Bekenntnis zur „Industriestadt“ Schwechat • 3) Steigerung der Effektivität, Kostenwahrheit, Qualitätsfestlegung und –kontrolle, Effizienz • 4) Vorsorge • 5) „Hilfe zur Selbsthilfe“ für alle, die in der Lage sind, ihr Leben selbst zu gestalten • 6) „Versorgungsnetzwerk“ für alle, die das aus eigener Kraft nicht mehr vermögen • 7) Hilfe bei Benachteiligung durch die Gemeinschaft • 8) Ausgewogenheit • 9) Information, Kommunikation und Lernen • 10) Kooperation und Koordination • 11) Eine umfassende, institutionalisierte und sozial ausgewogene Bürgerbeteiligung • 12) Überregionales und internationales Prinzip
Bürgerbeteiligung in Schwechat heute: • nach der Novelle 2007 • Es gibt zwei grundsätzliche Antragsmöglichkeiten von BürgerInnen: • ein Antragsrecht für Anliegen, für die es keinen aktuellen Planungsbeschluss gibt • ein Antragsrecht für Anliegen, für die es einen aktuellen Planungsbeschluss gibt
Was ist der BBKA? • Von jeder im GR vertretenen Partei werden 2 Personen entsandt (unabhängig von der tatsächlichen Mandatsverteilung). • Eine gleiche Anzahl von BürgerInnen (demnach 8) wird entsandt. (Nach dem Zufallsprinzip.) • Die Mitglieder wählen aus ihrer Mitte für jeweils 6 Monate einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. (Vorsitzender und Stv. dürfen nicht beide aus demselben Kreis sein.) • Funktionsperiode des GR
Aufgaben des BBKA • Kontrolle der ordnungsgemäßen Abwicklung aller Bürgerbeteiligungsverfahren • Feststellen, ob ein eingebrachter Antrag formal zulässig ist, hinsichtlich der • erforderlichen Anzahl von Unterschriften und • eines noch nicht vorhandenen Planungsbeschlusses der Gemeinde zum angesprochenen Thema • Festlegung einer allfälligen Form der unmittelbaren Einbeziehung von BürgerInnen bei der weiteren Bearbeitung • Festlegung des persönlichen und ggf. räumlichen Betroffenheitsgrades bei den jeweiligen Anliegen • Festlegen und Kontrolle der Auswahl von Bürgern bei Bürgergutachten und Stadtpanel • Prüfen der objektiven und sachlichen Fragestellungen beim Stadtpanel und der Kundenbefragung • Entscheidung über Anträge von (mindestens 20) BürgerInnen, die zu einem bestimmten Fall behaupten dass die Prinzipien des Bürgerbeteiligungsverfahrens von den Organen der Stadtgemeinde nicht eingehalten worden sind.
Ablauf nach Einlangen der Anträge im Detail / 1 • Sowohl bei Anträgen nach a) (Antragsrecht für Anliegen ohne Planungsbeschluss) als auch b) (mit Planungsbeschluss): • Diese werden dem BBKA binnen 1 Wo übermittelt. • BBKA tritt binnen 4 Wo zusammen (mit Zustellungsbevollmächtigten; einer Person der Unterstützungsliste oder bei Anträgen des GR mit einer von diesem beauftragten Person). • Die Sitzungen des BBKA sind nicht öffentlich. • Es wird die formale Zulässigkeit überprüft. • ad b): Bei einem gültigen Antrag wird die Form der Planungsmitwirkung bestimmt. • ad a): Der Antrag wird an den GR weitergeleitet.
Ablauf nach Einlangen der Anträge im Detail / 2 • ad a) Fasst das zuständige Organ der Stadtgemeinde einen antragsmäßigen Planungsbeschluss bzw. stellt ein offizielles Ersuchen an den BGM, wird automatisch eine Planungsmitwirkung von BürgerInnen ermöglicht. Der Vorsitzende des BBKA wird binnen 1 Wo in Kenntnis gesetzt. Binnen 4 Wo ab Kenntnisnahme wird die Form der Planungsmitwirkung bestimmt.
Was sind... Themengruppe, Bürgergutachten und Beirat? • Themengruppe Eine Gruppe von BürgerInnen, die zu einer bestimmten Aufgabenstellung für eine bestimmte Zeit einberufen wird. Der BBKA beschließt die Art und Weise der Zusammensetzung – nach Anhörung von den Antrag stellenden BürgerInnen und der Verwaltung. Interessieren sich mehr Personen (als es die Anzahl vorgibt) für das Thema, entscheidet das Los über die Teilnahme.
Bürgergutachten Diese werden insbesondere dann erstellt, wenn unterschiedliche Standpunkte bezüglich lokal begrenzter Problembereiche gegeben sind und ein objektives Meinungsbild der betroffenen Bevölkerung erhoben werden soll. Die Teilnehmer für das Bürgergutachten werden durch ein Zufallsprinzip ausgewählt (ähnlich dem Schöffensystem). Kann durch mündliche Äußerung, in schriftlicher Form oder z.B. mittels e-democracy erfolgen. Die Ergebnisse werden in die Planungsentscheidungen einbezogen, haben aber keinen bindenden Charakter.
Beirat Ein für die Dauer einer Funktionsperiode des Gemeinderates bestehendes Gremium, das auf Beschluss des GR Organe der Stadtgemeinde in ihrem Aufgabenbereich unterstützt. Diese Unterstützung kann insbesondere umfassen: - einen wechselseitigen, allgemeinen Informationsaustausch - die Vorbereitung von Maßnahmen und Beschlüssen - die Vergabe von Förderungen Ein Teil des Beirats muss aus Personen (eben BürgerInnen) bestehen, die keine politischen oder administrativen Funktionen innerhalb der Stadtgemeinde haben. Mit seiner Konstituierung gibt sich jeder Beirat eine Geschäftsordnung, die die Beschlüsse des GR konkretisiert.
Beispiele für Beiräte • Forumbeirat • Integrationsbeirat • Jugendförderungsbeirat • Kinderbetreuungsbeirat • Kulturförderungsbeirat • Programmbeirat • Seniorenbeirat • Seniorenbetreuungsbeirat • Sicherheitsbeirat • Umweltbeirat
Stadtpanel • Dient der Erhebung der Kundenmeinung in der Stadtverwaltung. • Das Stadtpanel wurde erstmals 1997 durchgeführt. • Mindestens einmal in vier Jahren wird eine standardisierte Erhebung durchgeführt (die Stadtgemeinde Schwechat wird hierbei vom Institut Retzl unterstützt), die die Bevölkerungsmeinung zur Qualität der städtischen Produkte abfragt. • Die Befragten sind eine nach dem Zufallsprinzip ausgewählte Gruppe aus der Bevölkerung. • 2008 war es erstmals möglich, den Fragebogen elektronisch über das Internet zu bearbeiten. Mit dem Institut RISE wurde ein System entwickelt, das die Anonymität bewahrt.
Stadtpanel 2008 + 2012 • Für das Stadtpanel 2008 wurden 3.000 Erhebungsbögen nach dem Zufallsprinzip versendet, 638 BürgerInnen (Rücklauf: 21,27 %) antworteten auf die Befragung. • Der Fragebogen gliederte sich in folgende Teile: • Information durch die Stadtverwaltung • Leistungen, die die Allgemeinheit bzw. einen großen Kundenkreis betreffen • Leistungen von Infrastruktureinrichtungen • Sind Ihnen folgende Angebote der Stadtgemeinde Schwechat näher bekannt? • Angaben zur Person Das letzte Stadtpanel fand 2012 statt .
E-Government • Die in der elektronischen Bürgerbefragung verwendeten Komponenten sind ein Bestandteil einer integrativen Stadtmanagement-Toollandschaft der Stadt Schwechat (SW21 – Schwechat 21). • elektronischer Akt • Bürgeranliegen-Management • zentraler Posteingang • Dokumentenmanagement
Beispiele für Themengruppen • Themengruppe „Verkehrsproblematik Mühlgasse“ • Themengruppe „Hundekot“
Verkehrsproblematik Mühlgasse • Thema der Verkehrsberuhigung • ein praktisches Ergebnis: die Aufstellung der City-Blöcke
Von: Mladenov, Dejan Gesendet: Freitag, 11. Mai 2012 10:07An: Pal, Dr. ChristinaBetreff: Fotos Hunde Thema Hunde • Resultate sind z.B.: • Kinderspielplätze sind Tabu. • Kotsackerl • Freilaufzone • Überwachung der Verbote • Behandlung des Themas „Listenhunde“ • „Tafeln“ im öffentlichen Raum Mladenov Dejan Stadtgemeinde Schwechat Stadtmarketing - Öffentlichkeitsarbeit Telefon: 01/701 08 DW 246 Email: d.mladenov@schwechat.gv.at Homepage: www.schwechat.gv.at
Neues Verkehrskonzept Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Schwechat hat im März 2012 die Mitwirkung der Bevölkerung bei der Erstellung des neuen Verkehrskonzepts beschlossen.
Beschluss des GR zur Bürgerbeteiligung am Verkehrskonzept Sinngemäß aus dem Beschluss: Nachdem das Verkehrskonzept zwischen den GR-Parteien erörtert worden und die Meinungsbildung darüber mit einer abschließenden Sitzung der Arbeitsgruppe beendet ist, erfolgt eine öffentliche Auflage unter folgenden Bedingungen: • 6 Wo Auflage • Kundmachung in den Medien der Stadtgemeinde • Jeder Bürger kann Einsicht nehmen und erhält Auskunft. • Abgegebene Stellungnahmen werden von der Verwaltung und vom Institut CEIT bearbeitet Über diese Stellungnahmen wird ein nach dem Schwechater Bürgerbeteiligungsverfahren eingerichtetes Gremium beraten und dem GR Empfehlungen abgeben.
Themengruppe • Der BBKA hat sich im April 2012 mit diesem GR-Beschluss befasst und hat beschlossen, dass eine Themengruppe eingerichtet wird. • Der BBKA hat beschlossen, dass aus jeder der 4 Katastralgemeinden Schwechats zumindest 2 BürgerInnen vertreten sein sollen. (Die jeweilige EW-Zahl dient als grobes Richtmaß.) • Der Themengruppe gehören SchwechaterBürgerInnen ab dem 16. Lebensjahr (Stichtag: 1.5.2012) an. • Interessierte können sich selbst anmelden – wenn sich mehr Personen melden als Plätze vorhanden sind, entscheidet das Los. • Der Aufruf erfolgt über die Medien der Stadtgemeinde. • Ab der 1. Sitzung hat die Gruppe 5 Monate Zeit, um einen Endbericht zu erstellen.
Information der Öffentlichkeit Protokolle der Sitzungen des BBKA, der Themengruppen, der Beiratssitzungen sowie Ergebnisse von Bürgergutachten liegen spätestens 3 Wo nach der jeweiligen Sitzung zur Einsichtnahme im Rathaus auf und werden auf der Homepage der Stadtgemeinde Schwechat veröffentlicht. In der Stadtzeitung „Ganz Schwechat“ werden ferner Informationen über Bürgerbeteiligungsverfahren veröffentlicht. Ebenso wird über die Ergebnisse des Stadtpanels in den Medien der Stadtgemeinde berichtet.
Informative und moderne Stadt Z.B. Aktuelle Informationen auf der Homepage: www.schwechat.gv.at Facebook Chat mit dem BGM YouTube usw.