40 likes | 130 Views
AG „Fallmanagement, Fachberatung und Hilfeplanung“. Mainz, 30. November 2005 Prof. Dr. Claus Reis, FH Frankfurt, Institut für Stadt- und Regionalentwicklung. Mögliche Formen der Zusammenarbeit mit Dritten. a) Vergabe des „Fallmanagements“ (primäre Dienstleistung) an Dritte; drei Varianten
E N D
AG „Fallmanagement, Fachberatung und Hilfeplanung“ Mainz, 30. November 2005 Prof. Dr. Claus Reis, FH Frankfurt, Institut für Stadt- und Regionalentwicklung
Mögliche Formen der Zusammenarbeit mit Dritten a) Vergabe des „Fallmanagements“ (primäre Dienstleistung) an Dritte; drei Varianten • Generelle Übertragung der Funktion des Fallmanagement an „Dritte“ • „Auslagerung“ eines zielgruppenspezifischen Fallmanagements, z.B. für Alleinerziehende, Jugendliche, Wohnungslose. • Einbeziehung von „Dritten“, um den Personalbedarf im generellen Fallmanagement zu decken. b) Rückgriff auf Maßnahmen und Dienstleistungen nach § 16, 1 SGB II (sekundäre Dienstleistungen) Verweis auf Leistungstatbestände des SGB III, es gelten aber die Bestimmungen des SGB II (u.a. § 61 SGB II) c) Verweis auf Angebote von Dritten im Rahmen des § 16, 2 1.-4. SGB II (sekundäre Dienstleistungen) Die Berichtspflicht nach § 61 SGB II gilt auch hier d) Maßnahmen und Angebote nach § 16, 3 SGB II FH Frankfurt - Institut für Stadt- und Regionalentwicklung
Grundlegende Problemstellungen • Wie kann ein konsistenter Leistungsprozess sichergestellt werden (u.a. was geschieht mit hoheitlichen Befugnissen)? • Wie werden sekundäre Dienstleistungen gesteuert, wenn das Fallmanagement von „Dritten“ erbracht wird? • Was geschieht mit dem eigenständigen Auftrag/Selbstverständnis des „Dritten“ (u.a. Einbindung in Sanktionen, Verständnis von Beratung)? • Wann gilt Zuwendungsrecht, wann Vergaberecht? FH Frankfurt - Institut für Stadt- und Regionalentwicklung