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Kooperationspotentiale zwischen Schule und Jugendhilfe am außerschulischen Bildungsort KiEZ

Kooperationspotentiale zwischen Schule und Jugendhilfe am außerschulischen Bildungsort KiEZ. LV KiEZ Sachsen- gegründet am 12.09.1990 anerkannter landesweiter Träger der Jugendarbeit nach SGB VIII 6 Mitgliedseinrichtungen 2.428 Plätze ( davon 943 Saison ) 214.275 Übernachtungen 2010

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Kooperationspotentiale zwischen Schule und Jugendhilfe am außerschulischen Bildungsort KiEZ

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Presentation Transcript


  1. Kooperationspotentiale zwischen Schule und Jugendhilfe am außerschulischen Bildungsort KiEZ

  2. LV KiEZ Sachsen- gegründet am 12.09.1990 anerkannter landesweiter Träger der Jugendarbeit nach SGB VIII 6 Mitgliedseinrichtungen 2.428 Plätze ( davon 943 Saison ) 214.275 Übernachtungen 2010 66.308 Teilnehmer 2010 Am Braunsteich Weißwasser An der Grenzbaude Sebnitz Am Filzteich Schneeberg Querxenland Seifhennersdorf Schmalzgrube Waldpark Grünheide in Auerbach

  3. Gliederung • Basis: erweiterter Bildungsbegriff • Bildungsansatz KiEZ • Der 3. Sächsische Kinder- und Jugendbericht zur Bedeutung außerschulischer Bildungsorte • Die Sächsische Jugendhilfeplanung 2010 bis 2014 zur interdisziplinären Zusammenarbeit • Angebote der KiEZe als Träger der Jugendarbeit und außerschulischer Bildungspartner • Entwicklungspotentiale aus unserer Sicht

  4. 2. Erweiterter Bildungsbegriff Schule und Jugendhilfe tragen eine gemeinsame gesellschaftliche Verantwortung gegenüber schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen und ihren Eltern. Die Kooperation von Schule und Jugendhilfe bietet für die Ansprüche der nachwachsenden Generation große Chancen, wenn sich beide Systeme auf einen erweiterten Bildungsbegriff verständigen, der Sozial- und Schulpädagogik berücksichtigt. Bildung ist mehr als Schule – in formellen, nicht-formellen und informellen Bildungsprozessen machen Kinder und Jugendliche individuelle Erfahrungen, die für die Entwicklung von Lebensperspektiven und für die Bewältigung von biografischen Krisen unabdingbar sind. Auszug aus: Positionspapier des Landesjugendhilfeausschusses zum 3. Fach-gespräch für eine gelingende Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule vom 16.06.2011

  5. Rechtliche Rahmenbedingungen Schulgesetz SGB VIII § 1 Erziehungs-und Bildungsauftrag§1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe § 35 b Zusammenarbeit mit Trägern § 81 Nr. 1 Zusammenarbeit der Jugendhilfe der freien und öffentlichen mit anderen Stellen und öffentlichen Jugendhilfe Einrichtungen

  6. Schule und Jugendhilfe tragen eine gemeinsame gesellschaftliche Verantwortung gegenüber schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen und ihren Eltern. Die Kooperation von Schule und Jugendhilfe bietet für die Ansprüche der nachwachsenden Generation große Chancen, wenn sich beide Systeme auf einen erweiterten Bildungsbegriff verständigen, der Sozial- und Schulpädagogik berücksichtigt. Bildung ist mehr als Schule – in formellen, nicht-formellen und informellen Bildungsprozessen machen Kinder und Jugendliche individuelle Erfahrungen, die für die Entwicklung von Lebensperspektiven und für die Bewältigung von biografischen Krisen unabdingbar sind. • 2. Bildungsansatz des Jugendhilfeträgers KiEZ • Kinder- und Jugenderholungszentren ( KiEZ ) sind gemeinnützig arbeitende Stätten der Jugendarbeit. • Sie sind als moderne, jugendgemäße Beherbergungsstätten immer in Verbindung mit vielfältigen Bildungs-, Begegnungs- und Erholungsangeboten und mit ihrem Leistungspotential überregional ausgerichtet. • Alle Angebotsformen werden mit pädagogischen Inhalten von Fachkräften vorbereitet, durchgeführt oder begleitet.

  7. 2. Bildungsansatz des Jugendhilfeträgers KiEZ Die KiEZ leisten primär einen Beitrag zur Erfüllung des Bildungsauftrages und für ein gelingendes Aufwachsen junger Menschen in Sachsen. Der Bildungsansatz der KiEZ in Sachsen orientiert sich vordergründig an nichtformellen und informellen Bildungsangeboten für junge Menschen in Sachsen. Kinder und Jugendliche sollen bei KiEZ- Angeboten ihre Welt „er-fahren“. Besondere Kennzeichen sind dabei das ganzheitliche Lernen, die Sammlung neuer Erfahrungen bei „weg von zu Hause“, das „Erleben“ der Gruppe, der Praxisbezug der Bildungsangebote, die Selbst- und Mitverantwortung der Gruppe bei der Gestaltung der Aufenthaltsformen und Beiträge zur sozialen Kompetenzentwicklung.

  8. 3. Der 3. Sächsische Kinder- und Jugendbericht zur Bedeutung außerschulischer Bildungsorte • ...Als vorwiegend freizeitbezogenen Lebens-und Lernort der besonderen Art begleiten den Entwicklungsweg junger Menschen in Sachsen zunehmend auch die Kinder-und Jugendbildungs-und -übernachtungsstätten in Sachsen, die insbesondere von freien Trägern betrieben werden. Schullandheime, Kinder-und Jugenderholungszentren, Rüstzeitheime, Naturfreundehäuser oder Jugendherbergen bieten seit Jahren sowohl unterrichtsergänzende und -vertiefende Projekte, als auch darüber hinausgehende Angebote der Jugendbildung zu politischen, sozialen, gesundheitlichen, kulturellen, technischen einschließlich medialen und ökologischen Themen an. • (aus Stellungnahme der Staatsregierung) • ... Jugendliche erwerben Wissen und Kompetenzen keineswegs nur im formal-schulischen Bildungskontext. Sie erleben und gestalten Erfahrungs-und Bildungsprozesse auch in ihrer Freizeit. .... Die außerschulischen Handlungsfelder bzw. Bildungsbereiche sind dabei so vielfältig, wie die individuellen Interessenlagen der Jugendlichen.

  9. 4. Die Sächsische Jugendhilfeplanung 2010 bis 2014 zur interdisziplinären Zusammenarbeit Der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule umfasst auch die Entwicklung und Förderung von sozialen Kompetenzen junger Menschen. Hier kann Schule auf die Erfahrungen der Träger der Jugend- und Jugend-sozialarbeit im Bereich des sozialen Lernens, der Selbstorganisation und der Förderung von Eigenverantwortung zurückgreifen. Angebote aus diesem Leistungsbereich der Jugendhilfe sind in der Lage, andere Zugänge zu den Lebenswelten junger Menschen zu schaffen. Nur die Verbindung formeller, non-formaler und informeller Bildung kann dem ganzheitlichen Ansatz in der Bildungsarbeit mit jungen Menschen und damit den Anforderungen unserer Wissensgesellschaft gerecht werden.

  10. 5. Angebote der KiEZe als Träger der Jugendarbeit und außerschulischer Bildungspartner (Beispiele) für Schule • Angebote für soziales Lernen und personale Kompetenzentwicklung • „Mut zum Nein- Selbstbewusstsein ist erlernbar“ im KiEZ Seifhennersdorf • „Kompetenztraining zur Berufsorientierung“ im KiEZ Seifhennersdorf • „Abenteuer Klassenfindung-Teampuzzle“ im KiEZ Grünheide • Angebote zur gesundheitlichen Bildung • „Eine Reise nach ‚Tut mir gut‘ “ im KiEZ Seifhennersdorf • „Gut drauf- Bewegung-Ernährung-Entspannung“ KiEZ Schneeberg • „Gewalt-Drogen-Stress-Fit machen zum Widerstehen“ im KiEZ Weißwasser • „Sportaktivwoche“ im KiEZ Grünheide • Angebote zur Medienpädagogik • „Radio macht Schule“ im KiEZ Sebnitz

  11. 5. Angebote der KiEZe als Träger der Jugendarbeit und außerschulischer Bildungspartner (Beispiele) für Schule • Angebote zur naturwissenschaftlich-technischen-ökologischen Bildung • „Faszination Wolf“ im KiEZ Weißwasser • „Wasserkraft und Stromerzeugung“ im KiEZ Schneeberg • „Reise in die Galaxie“ im KiEZ Grünheide • „Streifzug durch die 4 Elemente“ im KiEZ Seifhennersdorf • Angebote zur künstlerisch- kreativen Bildung • „Bühne frei- Theaterworkshop“ im KiEZ Sebnitz • „Besinnlichkeit zur Weihnachtszeit“ im KiEZ Seifhennersdorf • Angebote zur politischen Jugendbildung / Demokratiebildung • „Es ist DEINE Welt“ und • „Dieser Weg wird kein leichter sein“ KiEZ Sebnitz

  12. 6. Entwicklungspotentiale aus unserer Sicht • pädagogische Aufwertung von außerschulischen Bildungsprojekten im Schulalltag • Motivation der LehrerInnen zur Implementierung außerschulischer Bildungsangebote in den Schuljahresablauf durch GEW, SLV • Unterstützung der Kooperationspotentiale von Schule mit Jugendhilfeträgern durch die Schulbehörden mit Informationsveranstaltungen und fachlichen Empfehlungen • Praktika für angehende Pädagogen (Lehramt, Sozialpädagogen, weitere päd. Fachrichtungen) vor Studienbeginn (Erprobung in der Arbeit mit und für Kinder als Jugendgruppenleiter) und während des Referendariats – ggf. auch Nutzung des neuen BFD (Verbesserung von Zugangsmöglichkeiten für bestimmte Studienrichtungen) • Nutzung der von Jugendhilfeträgern angebotenen Lehrerweiterbildungen (Freistellungsmöglichkeiten von Unterricht, Kostenerstattung) • Erarbeitung von Kooperationsvereinbarungen zwischen Schulträgern und außerschulischen Partnern der Jugendhilfe (Steuerung durch SBA)

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