1 / 18

UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen Sozialverband VdK Deutschland e. V.

UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen Sozialverband VdK Deutschland e. V. Vorgeschichte. 10% der Weltbevölkerung, ca. 650 Millionen Menschen, leben mit einer Behinderung 80% der behinderten Menschen weltweit leben in sog. Entwicklungsländern

azia
Download Presentation

UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen Sozialverband VdK Deutschland e. V.

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. UN-Konvention für die Rechte behinderter MenschenSozialverband VdK Deutschland e. V.

  2. Vorgeschichte • 10% der Weltbevölkerung, ca. 650 Millionen Menschen, leben mit einer Behinderung • 80% der behinderten Menschen weltweit leben in sog. Entwicklungsländern • 2001 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen eine Resolution, nach der eine umfassende, internationale Konvention zum Schutz und zur Förderung der Rechte behinderter Menschen beschlossen werden soll • Im Dezember 2006 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen im Konsens die "UN-Konvention zur Förderung und zum Schutz der Rechte und Würde von Menschen mit Behinderungen"

  3. Vorgeschichte • An der Entstehung der Konvention waren 7 Weltverbände behinderter Menschen beteiligt • Die Positionen wurden nach Entwürfen, Anhörungen und Stellungnahmen von einer international zusammengesetzten Arbeitsgruppe verhandelt, bestehend aus 35 Diplomaten und 35 behinderten Menschen • Die Atmosphäre in der Arbeitsgruppe und das Endergebnis sind entscheidend davon geprägt, dass hier die Betroffenen selbst zu Wort gekommen sind und ihre persönlichen Erfahrungen schildern konnten

  4. Bedeutung der Konvention • Mit der UN-Konvention liegt erstmals ein internationales Übereinkommen vor, das den Schutz der in zahlreichen UN-Konventionen und Deklarationen geregelten Menschenrechte aus dem spezifischen Blickwinkel behinderter Menschen regelt. • Alle Staaten, die diesen Völkerrechtsvertrag in ihren nationalen Parlamenten ratifizieren, sind verpflichtet, die Gesetzgebung für behinderte Menschen so auszurichten, dass die in der Konvention geregelten Rechte verwirklicht werden und eine gesellschaftliche Entwicklung in Gang gesetzt wird, die Menschen unabhängig von der Art und vom Schweregrad ihrer Behinderung als vollwertige und gleichberechtigte Bürger ihres Landes anerkennt.

  5. Fakultativprotokoll* • Das Fakultativprotokoll kann von den Staaten gesondert unterzeichnet werden. Deutschland hat das Fakultativprotokoll unterzeichnet und ratifiziert. • Das Fakultativprotokoll sieht ein internationales Beschwerdeverfahren vor und regelt die Möglichkeit von Individualbeschwerden • Einzelne Personen, deren Rechte aus der UN-Konvention verletzt wurden, können sich an den Kontrollausschuss „Internationaler Ausschuss für die Rechte behinderter Menschen“ wenden • Voraussetzung: vorherige Ausschöpfung des innerstaatlichen Rechtswegs • Wirkung: Der Kontrollausschuss kann keine rechtsverbindlichen Entscheidungen treffen sondern lediglich Empfehlungen geben (Maximale Sanktionierung „Mobilisation of shame“) *fakultativ = freiwillig, unaufgefordert, von sich aus …

  6. Wie ging es weiter? • Am 3. Mai 2008 war die UN-Konvention zum Schutz der Rechte behinderter Menschen offiziell in Kraft getreten, nachdem sie inzwischen von 25 Staaten ratifiziert worden ist. Damit gilt die UN-Konvention in den Staaten, die sie bereits ratifiziert haben und diese Staaten sind verpflichtet, die Konvention mittels verschiedener Gesetzesänderungen in nationales Recht umzusetzen • Der Ratifikationsprozess in Deutschland wurde nach der offiziellen Zeichnung am 30. März eingeleitet und in Form eines Vertragsgesetzes durchgeführt • Der VdK hatte sich für eine rasche und vorbehaltlose Ratifizierung der Konvention stark gemacht • BMAS (gr. Koalition) war federführend und koordinierend im Gesetzgebungsverfahren tätig, nicht aber entscheidungsbefugt. Je nach Artikel der Konvention sind entsprechende andere Bundesministerien oder die Bundesländer entscheidungsbefugt

  7. Ratifizierung und Denkschrift der BRK • 1.10.2008: Bundeskabinett beschloss das „Gesetz zum Übereinkommen der Vereinten Nationen (VN) über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (enthält den Text der UN-Konvention) • Bundesrat und Bundestag beschlossen das Gesetz, dass am 1.1.2009 in Kraft getreten ist. Damit ist die UN-Konvention geltendes Bundesrecht. • Die Bundesregierung und die zuständigen Ressorts haben auf einen Interpretationsvorbehalt verzichtet (VdK-Forderung), aber die Ratifizierung mit einer Denkschrift (ähnlich wie Gesetzesbegründung) verknüpft. • In dieser „Auslegung“ kommt die Bundesregierung mehrfach zu dem Ergebnis, dass keine Verpflichtung zu einem unmittelbaren Handeln besteht, weil wesentliche Rechte von Menschen mit Behinderungen bereits verwirklicht seien

  8. 2009 – Kampagne „Alle inklusive“ • Januar bis März 2009: Informationskampagne „Alle inklusive“ der Behindertenbeauftragten der Vorgänger-Bundesregierung in 2009 in Kooperation mit den Verbänden des DBR (www.behindertenbeauftragte.de/alle-inklusive) • In 8 Fachkonferenzen wurde über die Inhalte der Konvention informiert. • 29. Januar 2009, Berlin: Bildungspolitik für Menschen mit Behinderungen • 12. Februar 2009, München: Gesundheitspolitik für Menschen mit Behinderungen • 20. Februar 2009, Chemnitz: Gleichstellungspolitik für Menschen mit Behinderungen • 25. Februar 2009, Osnabrück: Freiheits- & Schutzrechte von Menschen mit Behinderungen • 27. Februar 2009, Köln: Rehabilitation & berufliche Teilhabe für Menschen mit Behinderungen • 09. März 2009, Frankfurt am Main: Politik für Frauen mit Behinderungen • 18. März 2009, Mainz: Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen • 28. März 2009, Kiel: Selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderungen • Die Ergebnisse der Veranstaltungen wurden in einer Broschüre zusammengefasst.

  9. 2009/2010 • Vorgänger-Bundesregierung beschloss, dass die Bundesregierung (in der nachfolgenden Legislaturperiode) einen Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der BRK aufstellen wird • Regierungswechsel, Personalwechsel im BMAS • Der DBR forderte, an der Erarbeitung des NAP beteiligt zu werden und stellte inhaltliche Anforderungen an den nationalen Aktionsplan • BMAS signalisierte „Beteiligung“ der Verbände und führte mehrere Veranstaltungen durch: • Auftaktveranstaltung am 24. März (Erarbeitung von Themenfeldern) • „Visionenkongress“ am 23. Juni 2010 • Maßnahmenworkshop am 4.11.2010

  10. Umsetzung der BRK • 1. Staatliche Anlaufstelle („focal point“): BMAS. Hier soll durch eine Arbeitsgruppe ein nationaler Aktionsplan erstellt werden, der konkrete Maßnahmen zur Umsetzung identifiziert und zuständige staatliche Stellen mit deren Umsetzung beauftragt. Parallel arbeitet eine weitere Arbeitsgruppe im BMAS am Staatenbericht • 2. zusätzlicher, unabhängiger Mechanismus und nichtstaatliche Kontrolle durch die Monitoring-Stelle (angesiedelt beim Deutschen Institut f. Menschenrechte). Diese soll die Einhaltung der Rechte fördern und den Umsetzungsprozess begleiten • 3. Koordinierungsmechanismus, der die Zivilgesellschaft aktiv in die Umsetzung einbezieht: Beauftragter der Bundesregierung für behinderte Menschen. Hier angesiedelt: Inklusionsbeirat + Fachausschüsse

  11. 1. „Focal point“ – BMAS • Arbeitsausschuss • Einbindung in die Entwicklung eines nationalen Aktionsplans (NAP), aber auch bei Umsetzung und Fortschreibung • Beteiligung der Behindertenverbände und weiterer zivilgesellschaftlicher Akteure • 1. Sitzung am 5.10.2010, ab dann monatlich • DBR wird vertreten durch • Frau Dr. Arnade, ISL • Frau Tietz, SoVD • Herrn Lachwitz, BV Lebenshilfe • Herrn Bethke, DBSV Weitere Vertreter im Arbeitsausschuss: je ein/e Vertreter/in • BAG der Freien Wohlfahrtspflege (hier: DRK) • DBG • Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände

  12. 2. Monitoring-Stelle • In Abgrenzung zu staatlichen Kontrollformen wird für die unabhängige Kontrolle und Begleitung der Umsetzung der UN-Konvention der Begriff „Monitoring“ benutzt, dazu berufene Akteure sind • Der UN-Fachausschuss über die Rechte von Menschen mit Behinderungen • Betroffene, Verbände und organisierte Zivilgesellschaft • Unabhängige Monitoring-Stelle beim „Deutschen Institut für Menschenrechte“ (DIMR) • Die Monitoring-Stelle führt regelmäßig Verbändekonsultationen durch, bei denen auch der VdK vertreten ist. Sie veröffentlicht eine Schriftenreihe sowie Stellungnahmen und Presseerklärungen zur UN-Konvention. Des weiteren werden Veranstaltungen zu Themen rund um die UN-Konvention durchgeführt. • www.institut-fuer-menschenrechte.de

  13. 3. Inklusionsbeirat beim Behindertenbeauftragten • 1. Sitzung 26.10.2010, Beirat ist überwiegend mit behinderten Menschen (VerbandsvertreterInnen DBR) besetzt. • Weitere Mitglieder im Inklusionsbeirat: Behindertenbeauftragter der Bundesregierung, Vertreterin des „focal Point“ BMAS, ein Mitglied auf Vorschlag der Landesbehindertenbeauftragten und ein Vertreter der Monitoringstelle • Beteiligung der Zivilgesellschaft in thematischen gegliederten Fachausschüssen, hier in erster Linie Nichtbetroffene (Repräsentanten von Organisationen und Institutionen, die für die Umsetzung der Konvention in den verschiedenen Lebensbereichen von zentraler Bedeutung sind) • Gesundheit, Pflege, Prävention, Rehabilitation • Freiheits- und Schutzrechte, Frauen, Partnerschaft, Familie, Bioethik • Arbeit und Bildung • Mobilität, Bauen, Wohnen, Freizeit, gesellschaftliche Teilhabe, Information und Kommunikation • Querschnittsthemen in allen Fachausschüssen: Mobilität, Barrierefreiheit, Bewußtseinsbildung, Migration etc. etc.

  14. Aktuelle Entwicklungen 2011 • Das Bundeskabinett hat den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention am 15.06.2011 beschlossen. • Kritische Stellungnahme des VdK Deutschland zum Referentenentwurf des Nationalen Aktionsplans am 16. Mai 2011 • Das Bundeskabinett hat am 3. August 2011 den Ersten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention beschlossen. • Insbesondere die im DBR organisierten Verbände haben aufgrund der ihres Erachtens „geschönten“ Darstellung im Staatenbericht und aufgrund der kurzen Frist zur Stellungnahme überwiegend keine Stellungnahmen abgegeben. Statt dessen wurde Beteiligung an der Erstellung eines Parallelberichts beschlossen • Kurze kritische Stellungnahme zum Staatenbericht des VdK am 5.7.2011 • Anhörung im Bundestag am 17.10.2011, Aktionsplan wurde aber noch nicht als „Unterrichtung der Bundesregierung“ dem Parlament übergeben

  15. UN-Staatenberichtsprüfungsverfahren (1) • Spätestens zwei Jahre nach dem innerstaatlichen Inkrafttreten ist der Staat verpflichtet, den Vereinten Nationen einen Bericht über die Maßnahmen vorzulegen, die zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Übereinkommen getroffen wurden • Die Regierung übermittelt ihren Staatenbericht an den zuständigenFachausschuss (FA) bei den Vereinten Nationen. Dieser tagt zweimal jährlich. Der FA wird in nichtöffentlicher Sitzung zunächst eine sog. „List of Issues“ erarbeiten, d. h. besondere, auch kritische Nachfragen des FA an die jeweilige Regierung formulieren. • Parallel dazu kann die Zivilgesellschaft (z. B. Verbände) einenParallelbericht (auch „Schattenbericht“) erstellen und an den FA geben. Je mehr Unstimmigkeiten und Divergenzen zum offiziellen Staatenbericht auffällig werden, desto kritischer und dezidierter kann der Fachausschuss eine Stellungnahme der jeweiligen Regierung durch eine entsprechende „List of Issues“ einfordern.

  16. UN-Staatenberichtsprüfungsverfahren (2) • Die Regierung hat dann ca. 6 Monate Zeit, auf die Nachfragen des FA einzugehen bzw. sich vorzubereiten. • In einer zweiten, öffentlichen Sitzung wird der Staatenbericht dannim Rahmen eines Dialogs zwischen FA und Regierung erörtert. Stellungnahmen und auch Beiträge der Zivilgesellschaft sind in dieser Sitzung möglich. Die Monitoring-Stelle empfiehlt hierzu, ein koordiniertes und untereinander abgestimmtes Vorgehen der Behindertenverbände, z. B. in Form der Entsendung einer Delegation. • Anschließend erstellt der FA sog. „Concluding Observations“(zusammenfassende Beobachtung/Bemerkungen).  Verpflichtung der Staaten innerhalb von 4 Jahren auf die Punkte einzugehen und beim nächsten Staatenbericht Auskunft darüber zu geben, ob undwelche Maßnahmen ergriffen wurden um notwendige Weiterentwicklungen im Bereich Behindertenpolitik voranzutreiben, ob und wie aufgezeigte Missstände beseitigt wurden.

  17. Gründung einer BRK-Allianz zur Parallelberichterstattung • Gründungsversammlung am 13. Oktober, VdK Deutschland ist Mitgründer der Allianz • Statut/die Geschäftsordnung einer BRK-Allianz ist noch nicht abschließend verhandelt • Beschlossen wurde, dass im Koordinierungsausschuss auf jeden Fall die im DBR vertretenen Verbände (je „Säule“) + ein weiterer Behindertenverband mit 4 von 7 Plätzen vertreten sind und Wohlfahrtsverbände, Fachverbände u. a. sich über weitere drei Sitze einigen müssen • Ein Beitritt zur Allianz ist noch bis Ende 2011 möglich • Endgültige formale Gründung der Allianz wird im Januar 2012 mit Auftaktveranstaltung erfolgen

  18. Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Sozialverband VdK Deutschland e.V. Bundesgeschäftsstelle Wurzerstraße 4 a 53175 BonnTelefon: 02 28/8 20 93-0Telefax: 02 28/8 20 93-43 www.vdk.de kontakt@vdk.de

More Related