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… damit meine Vorsorgeverfügungen gefunden werden können

… damit meine Vorsorgeverfügungen gefunden werden können. „Jeder Mensch hat ein Lebensrecht, aber keine Lebenspflicht!“ Dr. Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin des XII Zivilsenats am BGH. Info-Veranstaltung zum Betreuungsrecht „Den Staat heraushalten“

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… damit meine Vorsorgeverfügungen gefunden werden können

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Presentation Transcript


  1. … damit meine Vorsorgeverfügungen gefunden werden können

  2. „Jeder Mensch hat ein Lebensrecht, aber keine Lebenspflicht!“ Dr. Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin des XII Zivilsenats am BGH

  3. Info-Veranstaltung zum Betreuungsrecht „Den Staat heraushalten“ In einer Info-Veranstaltung zum Betreuungsrecht am Zwickauer Amtsgericht wurde ein Fallbeispiel aufgeführt, indem der Ehemann ohne jede Ankündigung einen Schlaganfall bekommt und er von einer Minute zur anderen hilflos wird. Seine Ehefrau erledigt selbstverständlich nach dem ersten Schock seine rechtlichen Angelegenheiten, organisiert die medizinische Betreuung und beantragt eine Rente für ihn – das denken drei Viertel aller Sachsen immer noch. Doch der sächsische Justizminister erklärte im Landgericht „Weit gefehlt!“ Die Ehefrau kann erst durch ein Gerichtsverfahren zur Betreuerin bestellt werden – sie kann vorher nicht einmal Geld vom Konto ihres Mannes abheben, wenn sie noch keine Vollmacht dazu hat. Entsprechend dem Artikel ist eine notarielle Beglaubigung der Vollmacht möglich, aber nicht vorgeschrieben! Quellenangabe: Appel, Bernd „Den Staat heraushalten“. In Freie Presse, 10.07.2004

  4. ●Die Geschäftsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall kann jeden sofort und ohne Vorwarnung treffen. ● Wird im Vorfeld nichts unternommen, wird ein amtlicher Betreuer eingesetzt. ● Durch Unterlassung einer Verfügungshinterlegung kann der finanzielle Ruin des Ehepartners oder der Verwandten eintreten. ● Die Kosten eines Koma-Patienten liegen mit 2.000 bis 5.000 € und mehr deutlich über dem Satz der Pflegstufe 3 (mtl. 1.432 €). Wer zahlt die Differenz? ● Der Berufsbetreuer kostet z. Z. 33 €/Std. bei ca. 20 - 30 Stunden/Monat.

  5. Das § Problem Novellierung der Bundesnotarordnung § 78a Nur die Gerichte erhalten Zugriff auf das „Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer“ und dort dürfen keine eigenständigen Patienten-, Organ-, Betreuungs- und Sorgerechtsverfügungen gespeichert werden.

  6. Novellierung der Bundesnotarordnung § 78a Das § Problem

  7. Das § Problem

  8. Hätte ich nur vorgesorgt.... • Immaterielle Lebensvorsorge • Selbstbestimmung durch persönliche Verfügungen • Verfügungen dokumentieren eigenen Willen • Verfügungshinterlegung sichert Auffindbarkeit im Ernstfall • Registrierung gibt Sicherheit

  9. Immaterielle Lebensvorsorge wirksam regeln Gewappnet für die Wechselfälle des Lebens • was passiert bei plötzlich eintretender Geschäftsunfähigkeit? • was passiert bei Unfall ohne Vorwarnung? • was passiert bei Schlaganfall oder Herzinfarkt? • was passiert bei „von einer Sekunde auf die andere“ einsetzender Entscheidungs- und Handlungsunfähigkeit? • was passiert bei schwerster und aussichtsloser Erkrankung? • was passiert bei Koma? • was passiert bei Aphasie*? • (*Schädigung des Sprachzentrums im Gehirn – Verlust Worte und Begriffe umzusetzen und zu artikulieren)

  10. VERFÜGUNGSDATENBANK ? • damit die persönlichen Verfügungen gefunden werden können • damit zuständige Krankenhäuser und Gerichte von der Existenz einer Verfügung erfahren • damit Krankenhäuser und Gerichte rund um die Uhr datengeschützt Zugang haben • damit Ärzte in der Klinik sofort online auf die persönlichen Verfügungen zugreifen können • damit die Verfügungen durchgesetzt werden können

  11. ... wir lassen Sie nicht im Regen stehen! DVZ - Vorsorgeverfügungen damit Sie Ihre immaterielle Lebensvorsorge wirksam regeln können

  12. DVZ - Vorsorgeverfügungen damit Sie Ihre immaterielle Lebensvorsorge wirksam regeln können • Betreuungsverfügung • Patientenverfügung • Vorsorgevollmacht • Trauerverfügung • Organverfügung • Sorgerechtsverfügung • Widerspruchserklärungzur Verhinderung einer ungewollten Organentnahme im Ausland Die Lösung

  13. DVZ - Vorsorgeverfügungen damit Sie Ihre immaterielle Lebensvorsorge wirksam regeln können Betreuungsverfügung • Grundlage § 1901a BGB • Wer ein Schriftstück besitzt, in dem jemand für den Fall seiner Betreuung Vorschläge zur Auswahl des Betreuers oder Wünsche zur Wahrnehmung der Betreuung geäußert hat, hat es unverzüglich an das Vormundschaftsgericht abzuliefern, nachdem er von der Einleitung eines Verfahrens über die Bestellung eines Betreuers Kenntnis erlangt hat.

  14. DVZ - Vorsorgeverfügungen damit Sie Ihre immaterielle Lebensvorsorge wirksam regeln können Betreuungsverfügung • Die/Der Verfügende bestimmt eine Person seines Vertrauens, die das Vormundschaftsgericht als Betreuerin/Betreuer bestellen soll. • Erstellung der Verfügung vor Zeugen • Empfehlung: Betreuungsverfügung in Kombination mit der Patientenverfügung • Verfügung bleibt widerrufbar, solange der Verfügende für einen Widerruf, trotz Geschäftsunfähigkeit, einsichtsfähig ist.

  15. DVZ - Vorsorgeverfügungen damit Sie Ihre immaterielle Lebensvorsorge wirksam regeln können Patientenverfügung • Die/Der Verfügende trifft in freiem Willen und Vollbesitz ihrer/ seiner geistigen Kräfte und Kenntnis der Konsequenzen seiner Verfügung Entscheidungen für die medizinische Behandlung und Pflege bei schwerster und aussichtsloser Erkrankung, insbesondere in der letzten Lebensphase. • Erstellung der Verfügung vor Zeugen • Verfügung bleibt widerrufbar, solange der Verfügende für einen Widerruf, trotz Geschäftsunfähigkeit, einsichtsfähig ist.

  16. DVZ - Vorsorgeverfügungen damit Sie Ihre immaterielle Lebensvorsorge wirksam regeln können Vorsorgevollmacht • Grundlage § 1896, Abs. 2, BGB • Erteilung einer Vollmacht in Form eines Rechtsgeschäftes • Der Bevollmächtigte (Vollmachtnehmer) wird ermächtigt, im Fall der Entscheidungs- und Handlungsunfähigkeit des Vollmachtgebers, für diesen rechtswirksam zu handeln. • Die Vorsorgevollmacht schließt die Bestellung eines Betreuers durch das Vormundschaftsgericht aus. • Empfehlung: Erstellung der Vollmacht vor Zeugen

  17. DVZ - Vorsorgeverfügungen damit Sie Ihre immaterielle Lebensvorsorge wirksam regeln können Vorsorgevollmacht • Die notarielle Form ist nicht vorgeschrieben. • Vorsorgevollmachten, die auch das Recht zur Verfügung über Grund und Boden beinhalten, bedürfen zwingend der notariellen Beurkundung. • Vorsorgevollmacht kann ab Eintritt der Geschäftsunfähigkeit nicht mehr widerrufen werden. Soll die Vorsorgevollmacht widerrufen werden, muss das Vormundschaftsgericht im Zweifel erst die Geschäftsfähigkeit feststellen.

  18. DVZ - Vorsorgeverfügungen damit Sie Ihre immaterielle Lebensvorsorge wirksam regeln können Trauerverfügung • Verbindlicher Wille zu Art und Weise der Bestattung (z. B. Erd-, Feuerbestattung o. andere Bestattungsarten) • Wünsche zur Ausführung der Bestattungsfeierlichkeiten (z. B. finanzieller Rahmen, Reden, Personen u. weiteres) • Voraussetzung: a) Grabstätte sollte vorhanden sein • b) finanzielle Mittel sollten zur Verfügung stehen

  19. DVZ - Vorsorgeverfügungen damit Sie Ihre immaterielle Lebensvorsorge wirksam regeln können Organverfügung • Selbstbestimmte Verfügung über eine Organentnahme im Falle des klinischen Todes • Einschränkung oder Auschluß der Organentnahme • Verfügung über die Verwendung von Organen o. des Körpers zu wissenschaftlichen Zwecken

  20. DVZ - Vorsorgeverfügungen damit Sie Ihre immaterielle Lebensvorsorge wirksam regeln können Sorgerechtsverfügung • Verfügung der sorgeberechtigten Eltern bzw. der sorgeberechtigten Person, wer im Ernstfall (Handlungsunfähigkeit) die Vormundschaft und Pflege übernehmen soll. • Verfügung dient zur Vorlage beim Vormundschafts-, bzw. Familiengericht • Verfügung soll sicherstellen, dass Kinder in ihrem Sinne versorgt und erzogen werden und das Vermögen bis zur Volljährigkeit sorgsam verwaltet wird.

  21. DVZ - Vorsorgeverfügungen damit Sie Ihre immaterielle Lebensvorsorge wirksam regeln können Widerspruchserklärungzur Verhinderung einer ungewollten Organentnahme im Ausland • Widerspruchserklärung zur Verhinderung einer ungewollte Organ- und Gewebeentnahme(Explantation)im Ausland.(sofern dies nicht aus polizeilichen Gründen erforderlich ist) • In Deutschland gilt die Zustimmungslösung(Transplantationsgesetz), d. h. der Organspender muss zu Lebzeiten sein Einverständnis zur Organentnahme bekundet haben. • In den meisten Ländern Europas und der Welt gilt die Widerspruchslösung, d. h. es muss ein Widerspruch zur Verhinderung einer Organentnahme vorliegen.(Länderübersicht s. Deutsche Stiftung Organspende) • Lösung - Eintragung in das Widerspruchsregister

  22. "Die immaterielle Lebensvorsorge durch Vorsorgeverfügungen ist die notwendige Ergänzung zur materiellen Lebensvorsorge„ JUDr. Heinrich Meyer-Götz

  23. Es gibt Menschen, die warten, bis ihnen das Wasser bis zum Halse steht, ihnen die Luft wegbleibt und sie im Erdboden versinken. Das nennen sie dann Schicksal. Manfred Nehls ... hätte ich nur vorgesorgt!

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