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Jugendgesetz 2006 — Kindheit und Jugend: Schutz und Förderung

Jugendgesetz 2006 — Kindheit und Jugend: Schutz und Förderung. FGV-Kurs vom 21. September 2011. Einführung —. «Es braucht ein ganzes Dorf, um ein Kind zu erziehen» (Afrikanisches Sprichwort )

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Jugendgesetz 2006 — Kindheit und Jugend: Schutz und Förderung

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Presentation Transcript


  1. Jugendgesetz 2006—Kindheit und Jugend: Schutz und Förderung FGV-Kurs vom 21. September 2011

  2. Einführung— «Es braucht ein ganzes Dorf, um ein Kind zu erziehen» (Afrikanisches Sprichwort ) Neben den Eltern spielt bei der Erziehung des Kindes auch die Gemeinschaft eine wichtige Rolle, auch bei uns.

  3. Einführung— Verantwortung der Gemeinschaft gegenüber den Kindern und Jugendlichen Art. 5 JuG 1 Um die harmonische Entwicklung der Kinder und Jugendlichen zu fördern, nehmen die Eltern, die Gemeinden und der Staat die Verantwortung wahr, die ihnen vom Gesetz her zukommt. 2 Die zivile Gesellschaft, u. a. die soziokulturellen Vereine und die Sportvereine, bemüht sich, zur Verwirklichung dieses Ziels beizutragen und sich daran zu beteiligen.

  4. Jugendgesetz vom 12. Mai 2006 (JuG) — Das JuG, ein Gesetz mit landesweitem Vorbildcharakter 6 Gründe Rahmengesetz, in dem die Kinder- und Jugendpolitik auf 4 grundlegenden Pfeilern aufbaut: Erziehung, Schutz, Förderung und Partizipation der Kinder und Jugendlichen. Rahmengesetz, das explizit auf der UN-Kinderrechts- konvention und auf der Kantonsverfassung beruht: Die Kinderrechte und das Wohl des Kindes sind stets vorrangig zu berücksichtigen.

  5. Jugendgesetz vom 12. Mai 2006 (JuG) — Das JuG, ein Gesetz mit landesweitem Vorbildcharakter • 6 Gründe • Betrifft die Alterskategorie 0 bis 25 Jahre. • Berücksichtigt die Bedürfnisse der Kinder. Diese wollen: • Hilfe, Unterstützung und Betreuung bei der Entwicklung, damit sie zu verantwortlichen Personen heranwachsen • Schutzihrer körperlichen und psychischen Integrität • das Recht auf Meinungsäusserung und Anhörung • aktiv sein und integriert werden. • Weist dem Staat und den Gemeinden Zuständigkeiten zu. • Hat eine Vision: harmonische Entwicklung der Kinder und Jugendlichen unter Beachtung der Chancengleichheit.

  6. Jugendgesetz vom 12. Mai 2006 (JuG) — Das JuG, eine Notwendigkeit Freiburg ist ein junger Kanton... der immer jünger wird! 31.9% der Freiburger Bevölkerung sind Kinder und Jugendliche unter 25 Jahre. Ausblick für 2030: Die Bevölkerung des Kantons Freiburg steigt um 18.4 % an. Quelle: Bundesamt für Statistik

  7. Karte Anzahl Jugendliche pro Gemeinde —

  8. Potential des JuG— Neue Baustelle: Schaffung einer Kinder- und Jugendpolitik im Kanton → grosse Chance für die Kinder und Jugendlichen Überlässt den Akteuren einen grossen Handlungsspielraum Erfordert eine Zusammenarbeit zwischen Staat und Gemeinden Transversalität der Massnahmen: Das JuG betrifft alle Bereiche der Gemeinde- und Staatspolitik

  9. Verteilung der Zuständigkeiten(JuG, Art. 8 und 9)— • Kanton • Koordination, Entwicklung der Kinder- und Jugendpolitik, Information • Verantwortung für den Kinder- und Jugendschutz • Organisation von spezifischer Hilfe zugunsten junger Opfer von Straftaten • Gemeinden • Finanzierung der allgemeinen Förderaktivitäten zugunsten der Kinder und Jugendlichen • Betreuung von Kindern im Vorschulalter: Sondergesetzgebung • Ausserschulische Betreuung: entsprechend der Bedürfnisse ihrer Bevölkerung

  10. Verantwortung der Gemeinden (JuG, JuR, FBG)— • Kinder, deren Entwicklung gefährdet ist, den Vormundschaftsbehörden und dem JA melden(alt) • Auf lokaler Ebene eine Kinder- und Jugendpolitik entwickeln und fördern (neu) • Allgemeine Aktivitäten zugunsten der in ihrem Gebiet wohnhaften Kinder und Jugendlichen anbieten (neu) • Familienergänzende Betreuungseinrichtungenschaffen (neu) • Zusammenarbeit auf regionaler Ebene ausbauen (Gemeindeverband) (neu)

  11. Konkrete Beispiele — Schaffung von Programmen und Einrichtungenauf kommunaler/ regionaler Ebene: • Frühförderung (z.B. Krippen, Spielgruppen, ...) • Förderung der Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund • Prävention und Früherkennung von gefährdeten Kindern/Jugendlichen (körperliche und psychosoziale Gesundheit, Gewalt, Missbrauch, schulischer Misserfolg, ...) • AusserschulischeFreizeitaktivitäten für Kinder- und Jugendliche, auch am Abend und in den Ferien (z.B. Freizeitzentren, öffentlicher Raum und Treffpunkte, Unterstützung für Jugendvereine/-verbände, Sport- und Kulturanlagen, Ferienpass, Ferienlager, ...) • Raumplanung, die den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen entspricht, Pedibus

  12. Konkrete Beispiele — Schaffung von Programmen und Einrichtungen auf kommunaler/regionaler Ebene • Betreuung (z.B. ausserschulische Betreuung, Strassenarbeit) • Stärkung der aktiven Bürgerschaft/Bürgerengagement/Citoyenneté der Jugendlichen (z.B. Jugendrat, Jugendmitwirkungstage, Jungbürgerfeier), Informationen über die Angebote zugunsten der Kinder und Jugendlichen, ... • Unterstützung der beruflichen Eingliederung, ... • Unterstützung von Projekten der Freiwilligenarbeit von Jugendlichen oder lokalen Jugendvereinigungen (Pfadi, Jubla, Jugendvereine, lokale Vereine) • Projekte zur Prävention und zum Jugendschutz (Gesundheit, Alkohol, Feste, Gewalt, Rassismus, ...) • …

  13. Konkrete Beispiele — • Umsetzung einer kommunalen/regionalen Politik: • Schaffung einer regionalen/lokalen Kinder- und Jugendkommission • Erarbeitung eines (inter-)kommunalen Konzepts der Kinder- und Jugendpolitik • Unicef-Label „Kinderfreundliche Gemeinde“ • Verabschiedung von Qualitätsstandards für die offene Jugendarbeit • Schaffung einer Koordinationsstelle (z.B. regionale/r Jugendbeauftragte/r, ...) • Schaffung eines regionalen Fonds zur Unterstützung von Jugendprojekten • …

  14. Leistungen des JA zugunsten der Gemeinden— • Informationen, Instrumente, Beratung und Unterstützung in den folgenden Bereichen: • Kinder und Jugendliche, deren Entwicklung gefährdetist • Familienergänzende Betreuung • Planung der kommunalen Kinder- und Jugendpolitik • Finanzielle Unterstützung zugunsten von Projekten für Kinder und Jugendliche sowie an familienergänzende Betreuungseinrichtungen • Kantonaler Kontakt für das nationale Programm des Bundesamtes für Sozialversicherungen „Jugend und Gewalt“

  15. Aktuelle Projekte der Jugendbeauftragten — Bestandsaufnahme des Angebotszugunsten der Kinder und Jugendlichen auf kommunaler und kantonaler Ebene – Broschüre: Beispiele der Guten Praxis (2011–2012) Partizipative Ausarbeitung eines kantonalen Konzeptes im Kinder- und Jugendbereich, das Handlungsprioritätenund einen Massnahmenkatalog festlegt (2014) Aktive Organisation der Mitwirkung der Kinder und Jugendlichen des Kantons an der Ausarbeitung des kantonalen Konzeptes

  16. Man kommt vorwärts, wenn man sich bewegt! —

  17. Verfügbare Unterlagen— • Schema zur bereichsübergreifendenVier-Säulen-Politik • Broschüre des Jugendamts • Visitenkarten

  18. Nützliche Unterlagen— • Besuchen Sie unsere Website: www.fr.ch/ja • Infos für Kinder und Jugendliche und für die Gemeinden • Unterlagen für ein Unterstützungsgesuch • Zahlreiche Links • Liste der verfügbaren Dokumente • Abonnieren Sie unseren RSS-Feed!

  19. Noch Fragen?

  20. VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT! • Weitere Informationen und Unterstützung erhalten Sie: • Kindes- und Jugendschutz • Bereitschaftsdienst • T + 41 26 305 15 30 • Opferberatungsstelle • T + 41 26 305 15 80 • Kinder- und Jugendpolitik • Fachstelle für Kinder- und Jugendförderung • T + 41 26 305 15 86

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