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Was nimmt die EU mit nach Hyderabad?

Was nimmt die EU mit nach Hyderabad?. Vortrag von Johanna Schmidt Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland Politische Abteilung Forum Umwelt und Entwicklung Fachtagung: "Ohne Moos nichts los" 14. September 2012 Berlin, Deutschland. Struktur.

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Was nimmt die EU mit nach Hyderabad?

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Presentation Transcript


  1. Was nimmt die EU mitnach Hyderabad? Vortrag von Johanna Schmidt Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland Politische Abteilung Forum Umwelt und Entwicklung Fachtagung: "Ohne Moos nichts los" 14. September 2012 Berlin, Deutschland

  2. Struktur • Kontext: EU-Biodiversiätsstrategie bis 2020 • Prinzipien der EU-Finanzierung für Biodiversität: EU-Biodiversitätsstrategie und Haushalt für Europa 2020 • Innovative Finanzierung und privater Sektor: nächste Schritte 2. EU Anteil zu globaler Biodiversität • Einzelziel 6 der EU-Biodiversitätsstrategie • Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit (kurz: ODA) und und Rechenschaftsbericht • Lessons learnt und Herausforderungen 3. EU Zielsetzungfür CBD COP11, Hyderabad, 8.-19. Oktober 2012

  3. 1. Kontext: Prinzipien der EU-Finanzierungder Biodiversität Einbindung (mainstreaming) der biologische Vielfalt in den gesamten EU-Haushalt, inkl. über Mittel für Maßnahmen im Außenbereich Effizienz: Maximierung von Synergien zwischen unterschiedlichen umweltbezogenen Ausgaben (Klimaschutz) Diversifizieren und Aufstocken von Finanzierungsquellen (öffentlich und privat)

  4. 1. Kontext: Prinzipien der EU-Finanzierungder Biodiversität • Rolle der innovativen Finanzierungsmechanismen, z.B. • Zahlungen für Ökosystemdienstleistungen (PES) • Förderung von Vorab-Investitionen in grüne Infrastruktur (PPP) • Kompensationsmaßnahmen im Bereich Biodiversität (biodiversityoffsets) • Anerkennung der Verpflichtungen aus Nagoya bezüglich der geografischen und regionalen Zuweisungen im Rahmen des auswärtigen Handelns der EU sowie aus dem Programm für globale öffentliche Güter • Umsetzung: Benchmarks, Vorschriften für die Überwachung und Berichterstattung und Verfahren für die Nachverfolgung von umweltbezogenen Ausgaben

  5. 2. EU-BiodiversitätsstrategieMaßnahmen des Einzelziels 6 • Eins von sechs Einzelzielen zu globaler Dimension • Einzelziel 6: Bis 2020 Erhöhung des Beitrags der EU zur Vermeidung des globalen Biodiversitätsverlustes • Maßnahme 17: Verringerung der indirekten Ursachen des Biodiversitätsverlustes • Maßnahme 18:Mobilisierung zusätzlicher Ressourcen für die Erhaltung der globalen Biodiversität • Maßnahme 19: „Biodiversitätsgerechte“ EU-Entwicklungs- zusammenarbeit • Maßnahme 20: Regelung des Zugangs zu genetischen Ressourcen und des angemessenen und fairen Ausgleichs der Vorteile aus ihrer Nutzung

  6. 2. EU Rechenschaftslegung zur Entwicklungsfinanzierung 2012 EU Finanzhilfe für Biodiversität nach Sektor 2007-2010, Verpflichtungen • Zunahme um mehr als 140% zwischen 2006 (EUR 1.3 Mrd.) und 2010 (EUR 3 Mrd.) • Anteil der Aktivitäten mit Biodiverstität als vorrangigem Ziel nur bei 29% in 2010 • EU-Beitrag entspricht 53% aller Biodiverstäts ODA in 2010 • Wesentlicher Anteil auf Umweltschutz (43%), gefolgt von Wasser (15%), Landwirtschaft (12%) und Forst (6%)

  7. 2. Erfahrungen und Herausforderungen • Integration: Kohärenz zwischen thematischen und geographischen Programmen; Wechselwirkungen zwischen verschiedenen thematischen Bereichen: • Programm für Umweltschutz und nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen (ENRTP): Testen verschiedener Ansätze, Arbeiten mit verschiedenen Partnern, Kapazitätenbildung und Fokus auf Pilot-Aktionen, die aufgestockt werden können innerhalb der geographischen Programme. • Prioritäten: Harmonisieren der Zielsetzungen, weniger Prioritäten • Bedeutung von Monitoring und dem Einsatz von Indikatoren • Bewusstseinsbildung: Verbreitung von Ergebnissen, Verbesserung von Sichtbarkeit und Engagement, um Pilotaktionen zu unterstützen. • Herausforderungen für den Haushalt 2014-2020: • Verbindung von ODA und anderen Finanzierungsquellen, einschließlich Innovativen Finanzierungsmechanismen, Hebeleffekte und Nachhaltigkeit von Finanzierungl • Wahrnehmen von Finanzierungsmöglichkeiten von geographische Programme abhängig von Prioritäten der Empfängerländer – Verbindung mit nationalen Strategien und nationalen Aktionsplänen (NBSAPs);

  8. 3. EU Zielsetzungfür CBD COP11 • Schlussfolgerungen Umweltrat 11. Juni 2012 DER RAT: • UNTERSTREICHT die Notwendigkeit, die weltweit für die biologische Vielfalt zur Verfügung stehenden Mittel aus allen verfügbaren Quellen, einschließlich innovativen Finanzierungsmechanismen, in dem für die effektive Umsetzung des CBD und des Strategieplans erforderlichen Umfang gegenüber einem festgelegten Referenzwert beträchtlich zu erhöhen. • BEKRÄFTIGT die Zusagen, die die EU und ihre MS auf der CBD COP 10 in Nagoya als Teil des Beschlusses zur SRM gegeben haben, um die Verwirklichung des Strategieplans zu unterstützen. • BETONT, dass weiterhin proaktiv dafür gesorgt werden muss, dass diese Zusagen erfüllt werden und der Impuls, den Nagoya gegeben hat, aufrechterhalten wird; • HEBT HERVOR, dass gemäß dem Beschluss X/3 der CBD COP 10 solide Referenzwerte und ein wirksames Berichterstattungssystem erforderlich sind, bevor Ziele gesetzt werden können;

  9. 3. EU Zielsetzungfür CBD COP11 • Schlussfolgerungen Umweltrat 11. Juni 2012 DER RAT: • SAGT ZU, sich konstruktiv an den Verhandlungen zu beteiligen und eine flexible und pragmatische Haltung zur Zielsetzung einzunehmen; • WEIST darauf HIN, dass in der SRM die Zusage sämtlicher Vertragsparteien bekräftigt wird, die in Artikel 20 des CBD dargelegten Verpflichtungen im Einklang mit den Grundsätzen von Rio einzuhalten; • BETONT die bereits erheblichen Beiträge der EU und ihrer Mitgliedstaaten;

  10. 3. EU Zielsetzung für CBD COP11 • Schlussfolgerungen Umweltrat 11. Juni 2012 • ERKENNT AN, dass die Wirkung verfügbarer Finanzmittel gesteigert und neue Arten von Finanzierungsquellen – einschließlich des Privatsektors und anderer Akteure – erschlossen werden müssen, z.B. indem Fragen der biologischen Vielfalt auf allen Ebenen durchgängig berücksichtigt werden; • UNTERSTREICHT die Bedeutung von IFM als einer wichtigen und notwendigen Finanzierungsquelle und als Instrument zur durchgängigen Berücksichtigung der biologischen Vielfalt; • BETONT die Notwendigkeit, einen Beitrag zur Einschätzung der Vor- und Nachteile verschiedener Arten von IFM zu leisten sowie gelungene Beispiele von IFM im Zusammenhang mit dem CBD zu unterstützen und weiterzuentwickeln;

  11. Hintergrund Mitteilung "Lebensversicherung und Naturkapital: Eine Biodiversitätsstrategie der EU für das Jahr 2020" KOM(2011) 244 endgültig Link: http://ec.europa.eu/environment/nature/biodiversity/comm2006/pdf/2020/comm_2011_244/1_DE_ACT_part1_v2.pdf Folgenabschätzung Lebensversicherung und Naturkapital: Eine Biodiversitätsstrategie der EU für das Jahr 2020" SEK(2011) 541 endgültig Link: http://ec.europa.eu/environment/nature/biodiversity/comm2006/pdf/2020/sec_2011_541/1_DE_resume_impact_assesment_part1_v2.pdf Empfehlungen auf der Grundlage des Bericht über die Rechenschaftslegung der EU im Bereich der Entwicklungsfinanzierung für 2012 {SWD(2012) 199 final} Link: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2012:0366:FIN:DE:PDF Mitteilung "Ein Haushalt für "Europe 2020" - Teil II: Politikbereiche im Überblick" KOM(2011) 500 endgültig Link: http://ec.europa.eu/health/programme/docs/maff_2020_fiches_de.pdf

  12. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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