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Recht

SV. Recht. SV - Wahl. Konflikte. Schriftliche Arbeiten. Versetzung. Rechte der SV . Information: schulische Angelegenheiten, Protokolle, Amtsblatt. Anhörung: Schulkonferenz muss schriftlich die SV über Beschlüsse informieren; nach Fristablauf - akzeptiert

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Presentation Transcript


  1. SV Recht SV - Wahl Konflikte Schriftliche Arbeiten Versetzung

  2. Rechte der SV Information:schulische Angelegenheiten, Protokolle, Amtsblatt. Anhörung: Schulkonferenz muss schriftlich die SV über Beschlüsse informieren; nach Fristablauf - akzeptiert Mitbestimmung: Beschlüsse der Schulkonferenz sind nur gültig, wenn der Schülerrat zugestimmt hat oder ein Kompromiss gefunden wurde. Vorher muss der Schulleiter die SV schriftlich informiert haben. Mitwirkung: Schülervertretung muss rechtzeitig zu Konferenzen eingeladen werden. Redebeiträge; Anträge. Bei Nichtbeteiligung der SV / Staatl. Schulamt einschalten

  3. Rechtsbestimmungen • Muss: Diese Vorschrift ist unbedingt zu befolgen • Soll: Es muss etwas geschehen, wenn es möglich ist • Kann: Es bleibt dem Zuständigen überlassen, wie er dieBestimmung anwendet

  4. Gesetzliche Regelungen • Hessischer Landtag: Schulgesetz (190 Paragraphen) • Landesregierung: Verordnungen (Amtsblatt) • Kultusminister: Erlasse (Amtsblatt) • Staatliches Schulamt: Verfügungen (nur für Bezirk) • Schulleitung: Weisung

  5. Aufbau der Schülervertretung S C H Ü L E R S C H A F T wählt: entweder Klassensprecher, Tutorengruppensprecher S c h ü l e r r at oder Schulsprecher, 2 Stellvertreter 5 Mitarbeiter SV - Vorstand

  6. Wahlen • Wahlausschuss:Vorsitzender, Protokollant, Beisitzer, Mitglieder dürfen nicht kandidieren • Wahlvorschläge: schriftliche Einverständniserklärung einholen • Wählerverzeichnis anlegen • Anzahl der Wahlgänge: getrennte möglich für Sprecher und Stellvertreter • Bei Urwahl können alle Schüler für alle Ämter kandidieren • Stimmzettel: Vorbereitung durch Wahlausschuss, Namen/Kandidaten alphabetisch, Ja/Nein/Enthaltung, Schulstempel • Wahlverfahren: Wahlurne, Wahlberechtigung überprüfen, Wahlausschuss zählt Stimmen aus • Protokoll + Stimmzettel an Schulsprecher, Kopie für Schulleitung

  7. Konflikte

  8. Klassenkonferenzen Beratungs- und Entscheidungsrechte bei: • Versetzung, Zeugnisse, Kopfnoten • Empfehlung für den weiteren Bildungsweg • Koordination von fächerübergreifendem Unterricht • Antrag auf Anwendung einer Ordnungsmaßnahme

  9. Konflikte / Pädagogische Maßnahmen • Gespräch, Ermahnung • Brief an Eltern • Beauftragung mit Aufgaben • Nachholen von Unterricht • Wegnahme von Gegenständen

  10. Konflikte/Ordnungsmaßnahmen • Ausschluss vom Unterricht für den Rest des Tages:es entscheidet die Schulleitung aufAntrag eines Lehrersnach Anhörung des Schülers • Ausschluss von Klassenfahrten, Schulveranstaltungen etc.:es entscheidet die Schulleitung auf Antrag derKlassenkonferenznach Anhörung des betroffenen Schülers und der Erziehungsberechtigten

  11. Katalog / Ordnungsmaßnahmen

  12. Schriftliche Arbeiten

  13. Schriftliche Arbeiten Klassenarbeiten • ...sollten sich auf den Lernstoff der letzten Unterrichtseinheit beziehen, die Verbindung zur vorherigen soll beachtet werden • ...in den Klassen 6, 8, 10 soll eine Arbeit dem schulinternen Vergleich dienen • ...die Note 4 ist erreicht, wenn die Vorgaben annähernd zur Hälfte erfüllt wurden • ...machen 50% der Zeugnisnote aus (Sek.I) • ...müssen mindestens 5 Schultage vorher angekündigt werden

  14. ...können bis zu 3 pro Woche geschrieben werden • ...dürfen nicht ohne Einverständnis der Betroffenen um einen oder mehrere Tage verschoben werden • ...hat der Lehrer über eine Woche keinen Unterricht gehalten, muss die Arbeit neu angekündigt werden – war er kürzere Zeit abwesend, kann sie auf die nächste Stunde gelegt werden

  15. Lernkontrollen • ...werden in den Nebenfächern geschrieben, 1 pro Halbjahr • ...sie können durch eine praktische Arbeit ersetzt werden (z.B. ein Referat) • ...ergeben ein Drittel der Gesamtnote • ...2 Wochen vor der Zeugnisausgabe dürfen keine mehr geschrieben werden

  16. Schriftliche Überprüfungen • ...z.B. ein Vokabeltest, dürfen nur 15 Minuten dauern und müssen sich inhaltlich auf die letzte Woche beziehen • ... dürfen nicht als fester Termin eingeplant werden • ... müssen nicht angekündigt werden • ...eine Benotung ist zulässig

  17. Formale Leistungen Im Fach Deutsch darf bei Mängeln in Grammatik, Rechtschreibung, Zeichensetzung und äußerer Form die Note um eine Stufe herabgesetzt werden. (Gilt nicht für Diktate, Grammatikarbeiten) In der Oberstufe kann die Arbeit um ein bis zwei Punkte herauf- oder herabgesetzt werden.

  18. Nachschreiben Der Lehrer kann eine versäumte Arbeit nachschreiben lassen, wenn eine sachgerechte Leistungsbeurteilung sonst nicht möglich ist. In Einzelfällen brauchen solche Arbeiten nicht angekündigt werden und sie unterliegen auch nicht den Bestimmungen über Anzahl pro Tag und Woche. (Schulkonferenz!)

  19. Genehmigung von Arbeiten Klasse 5 – 10: Sind mehr als ein Drittel der Arbeiten schlechter als 4- kann der Lehrer die Arbeit wiederholen oder sie vom Schulleiter genehmigen lassen.

  20. Wiederholung von Arbeiten Sind mehr als die Hälfte der Arbeiten schlechter als 4- (Oberstufe weniger als 5 Punkte), muss die Arbeit wiederholt werden. Die Nachschreibearbeit muss vorbereitet werden. Es gelten aber nicht die allgemeinen Ankündigungsfristen. Die bessere der Arbeiten wird bewertet.

  21. Versetzung

  22. Versetzungsbestimmungen für Realschule und Gymnasium • ein Hauptfach 6 • zwei Hauptfächer 5 • drei Nebenfächer 5 • ein Hauptfach 5 + 1 Nebenfach 6 Keine Versetzung, wenn

  23. Wie kann man ausgleichen? eine Hauptfach 5 ...mit einer 2 in einem anderen Hauptfach ...oder durch zwei 3en in anderen Hauptfächern ...oder durch eine 3 in einem anderen Hauptfach, wenn der Gesamtnotendurchschnitt mindestens 3,0 beträgt eine Nebenfach 5 ...mit einer 2 oder zwei 3en (Nebenfach) zwei Nebenfächer 5 ...durch je eine 2 oder zwei 3en (Nebenfach) eine Nebenfach 6 ...durch eine 1, oder zwei 2en oder drei 3en (Nebenfach)

  24. Nachträgliche Versetzung Wer wegen einer 5 sitzen bleibt, bekommt in der letzten Ferienwoche einen Nachprüfungstermin angeboten. Bleibt jemand mit zwei 5en sitzen, kann die Versetzungskonferenz ihn zu einer Nachprüfung zulassen. Voraussetzung: er hätte eine 5 ausgleichen können und wäre somit versetzt worden. Die Konferenz bestimmt das Prüfungsfach. Nachprüfung Schriftlich: 1 Klassenarbeit Mündlich : ca. 20 Minuten

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