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Die abschließende Arbeit

Die abschließende Arbeit. Vorwissenschaftliche Arbeit (VWA). Quelle: BGBl. II Nr. 174/2012 v. 30.5.2012. Inhalt. Grundsätzliches Zeitlicher Ablauf Thema Anforderungen an die Arbeit Betreuungsperson Häufige Fragen. Grundsätzliches. Selbstständige Arbeit der Schülerin / des Schülers

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Die abschließende Arbeit

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Presentation Transcript


  1. Die abschließende Arbeit Vorwissenschaftliche Arbeit (VWA) Quelle: BGBl. II Nr. 174/2012 v. 30.5.2012

  2. Inhalt • Grundsätzliches • Zeitlicher Ablauf • Thema • Anforderungen an die Arbeit • Betreuungsperson • Häufige Fragen

  3. Grundsätzliches • Selbstständige Arbeit der Schülerin / des Schülers • Außerhalb der Unterrichtszeit zu bearbeiten und anzufertigen • Ergebnisse aus dem Unterricht dürfen verwendet werden. • Die Arbeit ist auf vorwissenschaftlichem Niveau zu erstellen.

  4. Zeitlicher Ablauf

  5. 7. Klasse (vorletzte Schulstufe) Themenfindung Wahl der Betreuungsperson 1. Semester

  6. 7. Klasse (vorletzte Schulstufe) Gespräch(e) zur Themenfindung und zum Erwartungshorizont Protokollieren! 1. Semester

  7. 7. Klasse (vorletzte Schulstufe) Erwartungshorizont über den Dienstweg an den LSR Genehmigung bis Ende April Termin:Ende März 2. Semester

  8. 7. Klasse (vorletzte Schulstufe) Bei Ablehnung: Nachfrist und Neuvorlage 2. Semester

  9. 8. Klasse (letzte Schulstufe) Beginn der kontinuierlichen Betreuung und Beobachtung des Arbeitsfortschrittes Aufbau Methodik Organisation … 1. Semester

  10. 8. Klasse (letzte Schulstufe) Abgabe der VWA(Ende der ersten Woche nach den Semesterferien) 2 x ausgedrucktund digital 2. Semester

  11. 8. Klasse (letzte Schulstufe) Beratungsgespräch zur Präsentation und Diskussion Präsentation und Diskussion(10 – 15 min) 2. Semester

  12. 8. Klasse (letzte Schulstufe) Negative Beurteilung  neue Themenstellung innerhalb von 2 Wochen oder laut Nachfrist der Schulbehörde erster Instanz 2. Semester

  13. Thema

  14. Thema Dem Bildungsziel der AHS entsprechend Im Einvernehmen mit der Betreuungsperson

  15. Thema Fachkenntnis und vorwissenschaftliche Arbeitsweisen werden unter Beweis gestellt. Evtl. schulautonomer Schwerpunkt

  16. Die Arbeit

  17. Muss besucht worden sein. Die Arbeit Sprache: Deutsch / lebende Fremdsprache Abstract: in deutscher oder englischer Sprache

  18. Ziel der Arbeit MEINE KOMPETENZEN • Klare Begriffsbildung • Differenziertes Ausdrucksvermögen • Umfangreiche Kenntnisse • Methodik • Selbstständigkeit • Kommunikationsfähigkeit • Diskursfähigkeit

  19. Notwendigkeiten: • Unterschiedliche Informationsquellen(sachgerechte Nutzung) • Einsatz neuer Medien • Geeignete Lern- u. Arbeitstechniken • Zusammenhängende Sachverhalte erfassen • Logische Denkweise

  20. Aufbau der Arbeit • Abstract • Vorwort • Inhaltsverzeichnis • Arbeit • Literaturverzeichnis • Abkürzungs-verzeichnis

  21. Abstract SCHLÜSSIG DARGESTELLT • Thema • Fragestellung • Problemformulierung • Wesentliche Ergebnisse

  22. Die Arbeit Umfang: 40.000 – 60.000 Z. Davon Abstract: 1.000 – 1.500 Z INKL. LEERZEICHEN EXKL. VERZEICHNISSE

  23. Begleitprotokoll SCHLÜSSIG DARGESTELLT • Arbeitsablauf • Hilfsmittel • Hilfestellungen

  24. Betreuungsperson

  25. Die Betreuungsperson 3 Kandidaten proBetreuungsperson Max. 5 Kandidaten(auf Wunsch der Betreuungsp.) PRO JAHRGANG

  26. Betreuungsperson Sach- und Fachkompetenz Muss eine Dokumentation führen

  27. Dokumentation von Gesprächen zu • Themenfindung • Erwartungshorizont • Betreuung • Präsentation • Diskussion

  28. Häufige FRAGEN

  29. Gibt es eine Forschungsfrage? • BGBl. II Nr. 174/2012 v. 30.5.2012, §8 (5):„Im Rahmen der schriftlichen Arbeit ist ein Abstract […], in welchem das Thema, die Fragestellung, die Problemformulierung und die wesentlichen Ergebnisse schlüssig darzulegen sind.“

  30. In welcher Sprache sind Präsentation und Diskussion? • BGBl. II Nr. 174/2012 v. 30.5.2012, §8 (6):„Wurde die schriftliche Arbeit in einer lebenden Fremdsprache abgefasst[…], so kann die Präsentation und Diskussion auf Wunsch des Prüfungskandidaten oder der Prüfungskandidatin und mit Zustimmung aller Kommissionsmitglieder in dieser Fremdsprache abgehalten werden.“

  31. 40.000 bis 60.000 Zeichen? • BGBl. II Nr. 174/2012 v. 30.5.2012, §8 (4):„… zirka 40.000 – 60.000 Zeichen …“

  32. Wie viele Quellen? • BGBl. II Nr. 174/2012 v. 30.5.2012, §8 (1):„… Dafür ist erforderlich, dass unterschiedliche Informationsquellen unter sachgerechter Nutzung sowie …“

  33. Weitere Informationen Blog mit Informationen, Softwaretipps, Beispielen, Folien, Diskussionsforum, Vorlagen usw.www.VorWissenschaftlicheArbeit.info bmukk-Webseite und e-Mail-Support:www.ahs-vwa.at Kurz-URL:www.VWA.me

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