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Veränderungen in der Schullandschaft: Was bringt das „neu-neue“ Schulgesetz?

Dipl.-Math. Winfried Zylka Tannenweg 21a, 24619 Bornhöved Tel. 04323- 96646 u. 0179-465 3413 Telefax 04323- 96645 e-mail: komplus20@t-online.de Internet: www.winfried-zylka.de. Veränderungen in der Schullandschaft: Was bringt das „neu-neue“ Schulgesetz?. KOMMA

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Veränderungen in der Schullandschaft: Was bringt das „neu-neue“ Schulgesetz?

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Presentation Transcript


  1. Dipl.-Math. Winfried Zylka Tannenweg 21a, 24619 Bornhöved Tel. 04323- 96646 u. 0179-465 3413 Telefax 04323- 96645 e-mail: komplus20@t-online.de Internet: www.winfried-zylka.de Veränderungen in der Schullandschaft: Was bringt das „neu-neue“ Schulgesetz? KOMMA Bordesholm 31.03.2011 Winfried Zylka – Kommunalberatung in Demografiefragen

  2. Veränderungen in der Schullandschaft Themenauswahl • Was wurde bisher erreicht? • Das „neu-neue“ Schulgesetz 2011 • Schullastenausgleich • Schulbauförderung – wer hilft den Schulträgern? • Schülerbeförderung • Schulen im Wettbewerb um Schüler/innen • Schule in der Kommune – Ganztagsschulen, Zusammenarbeit mit anderen kommunalen Angeboten • Veränderung der Schulträgerstruktur • Rückgang der Schülerzahlen - Demografische Entwicklung Winfried Zylka

  3. Ein Blick auf die Schullandschaftin Schleswig-Holstein Veränderungen SchulG 2007 ausgelöst durch: • PISA und andere internationale Vergleichsstudien • Demografische Situation • Finanzielle Lage der öffentlichen Hand Ziele: • Verbesserung der Bildungsqualität • höhere Bildungsgerechtigkeit • Sicherung eines flächendeckendes hochwertigen Bildungsangebots Winfried Zylka

  4. Veränderung der Schullandschaft von 2006 bis 2010 Winfried Zylka *) Schüler/innen an öffentlichen und privaten Schulen

  5. Regionale Verteilung der 134 Gemeinschaftsschulen und 66 Regionalschulen (incl. Gy-Teil) im Schuljahr 2010/2011 Kreis/ Stadt GemSch RegSchFlensburg 4 2 Kiel 9 7 Lübeck 11 3 Neumünster 4 4 Dithmarschen 5 6 Steinburg 9 2 Nordfriesland 6 7 dv. 3 mit Gym Stormarn 14 0 Ostholstein 11 4 Pinneberg 12 5 Plön 3 6 Rendsburg-Eckernförde 9 10 dv. 2 mit Gym Herzogtum Lauenburg 9 2 Segeberg 16 4 Schleswig-Flensburg 12 4 Winfried Zylka

  6. Ganztagsschulen in Schleswig-Holstein 2010/11 430 offene Ganztagsschulenmindestens 3 Tage pro Woche 7 Stunden, Teilnahme i.d.R. nicht verpflichtend 23 gebundene Ganztagsschulen, davon 10 neu ab 2009/10 montags bis donnerstags 8 Stunden, freitags 5 Stunden, Teilnahme ist verbindlich ________________________________________________ Zusätzlich: 255 Betreuungsangebote im Primarbereich 75 Gymnasien mit Mittagsbetreuung Winfried Zylka

  7. Veränderungen in der Schullandschaft Änderung des Schulgesetzes 2011 • Vorschaltgesetz vom 27. Januar 2010 (Fristverlängerung für die gesetzliche Umwandlung von Haupt- oder Realschulen und KGS bis 31.7.2011) • Haushaltsbegleitgesetz 2011: Änderung von § 113 und § 114 (Schulkostenbeitrag für Schüler, die in einem anderen Bundesland beschult werden und Elternbeteiligung an den Kosten der Schülerbeförderung, Investitionskostenanteil bei den Schulkostenbeiträgen 250 € ab 2011) • Verabschiedung des SchulG am 28. Januar 2011, Inkrafttreten am 9. Februar 2011, zumeist mit Wirkung von Schuljahr 2011/12 Winfried Zylka

  8. Änderung des Schulgesetzes 2011 (1) Gymnasialer Bildungsgang G8 und G9: Wahlfreiheit für die Gymnasien (Schulleitung im Einvernehmen mit der Schulkonferenz und dem Schulträger, § 44); Flexible Gestaltung von Regionalschulen und Gemeinschaftsschulen mit dem Ziel, die Schularten später zusammenzuführen (§ 42 und § 43) Wegfall der „prophylaktischen Prüfungen“: Schüler/innen erhalten mit Versetzung in die 10 bzw. 11. Jahrgangsstufe ohne weitere Prüfung den Hauptschul- bzw. den Realschulabschluss. (§ 18 Abs.3 gestrichen) Förderung von Schulsozialarbeit durch das Land (§ 6, Abs. 6) Zuständige Schule: Auch Gemeinschaftsschulen können zuständige Schulen nach § 24 sein. Möglich ist auch die vorsorgliche Festlegung von Zuständigkeitsbereichen. Winfried Zylka

  9. Änderung des Schulgesetzes 2011 (2) Oberstufe an Gemeinschaftsschulen: Nur bei Bedarf, der nicht anderweitig gedeckt werden kann. (§ 43 Abs. 3) Schulträgerschaft: Die Voraussetzungen einer Grundschulträgerschaft werden in § 56 und § 60 neu geregelt. Reine Grundschulträger sind möglich, soweit mindestens eine der Grundschulen des Trägers die Mindestgröße erfüllt. Die Übergangsbestimmungen in § 148 Abs. 4 und 5 entfallen. Hallig-Schulen bis Jahrgangsstufe 9 (§ 46) Mögliche organisatorische Verbindungen (§ 9): - Grundschulen, Regionalschulen, Gymnasien und Förderzentren- Grundschulen, Gemeinschaftsschulen und Förderzentren Fusionsgebot nach § 60 Abs. 4: Kann-Bestimmung, nur noch bei Schulen eines Schulträgers Winfried Zylka

  10. Änderung des Schulgesetzes 2011 (3) Neuregelung des Schullastenausgleichs ab 1.1.2012 : Schulkostenbeiträge werden nicht mehr vom Ministerium festgelegt. Schulträger können sie auf der Basis von Vollkosten-Kalkulationen errechnen und erheben. Schulkostenbeiträge können auch frei vertraglich vereinbart werden. Träger von Förderzentren können einen gesondert zu berechenden Schulkostenbeitrag für integrativ geförderte Schüler von Wohnsitzgemeinden erheben. (§§ 111-112) Schulkostenbeiträge auch bei Schulbesuch in Hamburg (§ 113 Abs. 1)(Für die Aufnahme von Schülern/innen aus Hamburg gibt es keinen Kostenausgleich!) Elternbeteiligung an den Kosten der Schülerbeförderung (§ 114 Abs.2) Winfried Zylka

  11. Schullastenausgleich Gegenwärtige Lösung Gastschulbeiträge (Schulkostenbeiträge nach §111) auf erweiterter Kostenbasis kalkuliert (innere Verrechnungen und zentrale Verwaltungskosten der Schulträger sowie Investitionskostenanteil – 125 / 250 € pro Schüler/in - einbeziehen) Schulbaufinanzierung: Kommunaler Schulbaufonds nur noch bis 2012 (Art. 3 § 2 Abs. 4 des Artikel-Gesetzes). In dieser Übergangszeit werden aus ihm bestehende Verbindlichkeiten früherer Baumaßnahmen erfüllt. Winfried Zylka

  12. Schulkostenausgleich Schulkostenbeiträge 2007 und 2011 • Schulkostenbeiträge werden auf breiterer Grundlage (einschl. internen Leistungen und zentralen Verwaltungkosten) kalkuliert und haben einen Investitionskostenanteil (Angaben in € pro Schüler/in pro Jahr) • früher (2007)jetzt (2011) • GH Schulen 796 1.438 • Real-/Regionalschulen 694 1.184 • Gymnasien 658 1.057 • Gesamt-/Gem.schulen 804 1.293 • Förderzentren L 1.830 3.925 • Förderzentren G 6.351 6.916 Winfried Zylka

  13. Schulkostenausgleich (1) Schulkostenbeiträge neue Regelung ab 2012 • Schulkostenbeiträge werden berechnet • vom Schulträger • für jede Schule (ggf. für mehrere Schulen der gleichen Schulart) • auf der Basis der tatsächlichen Aufwendungen • des vorvergangenen Jahres • umgerechnet auf eine/n Schüler/in. • In die Berechnung fließen ein: • Laufende Kosten nach § 48 Abs. 1 Nr. 3 und 4 (Hilfspersonal u. Sachbedarf); Sozialpädagogen des Schulträgers zählen hierbei als „Hilfspersonal“ • Mieten (nach § 48 Abs. 2 Nr. 1) • Investitionskosten; die Investitionskosten werden in Höhe der jährlichen Abschreibung (nach steuerrechtlichen Vorschriften für gewerblich genutzte Gebäude) angerechnet (§ 111 Abs. 1) • Verwaltungskosten (§ 111 Abs. 1) • abzüglich Einnahmen (§ 111 Abs. 1) • Die Schülerzahlen werden nach der Schulstatistik (Stichtag des vorvergangenen Jahres) ermittelt. (§111 Abs. 6) Winfried Zylka

  14. Schulkostenausgleich (2) Schulkostenbeiträge neue Regelung ab 2012 Schulkostenbeiträge können auch frei vereinbart werden! • Neuregelung für Förderzentren: • Für Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die nach § 5 Abs. 2 „gemeinsam unterrichtet“ werden, besteht ein Anspruch auf Schulkostenbeiträge • sowohl seitens des Trägers der Schule, zu dem das Schulverhältnis besteht, • als auch seitens des Trägers des Förderzentrums, das an dem Unterricht mitwirkt. • Die Schulträgerkosten des Förderzentrums werden dabei durch die Zahl der dort beschulten Schüler/innen plus der an anderen Schulen geförderten Schüler/innen geteilt. Winfried Zylka

  15. Schulbauförderung • Bisherige Programme laufen aus: • Kommunaler Schulbaufonds • Ganztagsprogramm • Landes-Schulbauprogramm • Investitionspakt • Konjunkturpaket II Was kommt nach 2012 ??? 31 Mio € Vorwegabzug KFA weiterhin für den Schulbau? KIF? Zuschussprogramm? Abgewickelt durch Land / IB oder Kreise? Gleichmäßige Aufteilung auf die Schulträger nach Schülerzahlen?

  16. Schülerbeförderung • Wie bisher: Träger der Schülerbeförderung sind die Schulträger oder die Kreise (in den Fällen § 114 Abs. 1 Nr. 1 – 3) • Die Kreise bestimmen durch Satzung über den Umfang der notwendigen Kosten (z.B. Mindestentfernung, nächstgelegene Schule, ….) § 114 Abs. 2 • Neu: Die Satzung hat eine Elternbeteiligung vorzusehen. Bis 31.07.2011: ….kann eine Elternbeteiligung vorsehen. Die Kreise werden voraussichtlich in unterschiedlicher Weise diese Bestimmung umsetzen! • Wie bisher: Kosten tragen der Kreis zu 2/3 und die Schulträger zu 1/3. Schulträger können ihre Kosten zur Hälfte von den Wohnsitzgemeinden, die nicht an der Trägerschaft beteiligt sind, erstatten lassen. Freie Vereinbarungen sind möglich! (§ 114 Abs. 3 Winfried Zylka

  17. Schulen im Wettbewerb (1) • Pädagogisch motivierende Atmosphäre • Gute Ergebnisse in Vergleichsstudien • Enge Zusammenarbeit Schule – Eltern • Gute Schullaufbahnberatung • Vermittlung von Ausbildungsplätzen etc. • Interessantes Ganztagsangebot • Inhaltliche Profilbildung der Schule • Schulsozialarbeit • Gewinnen von externen Partnern • Integrationsarbeit • Vernetzung mit anderen Schulen Winfried Zylka

  18. Schulen im Wettbewerb (2) • Ausstattung mit Lehr-/ Lernmitteln • Schulgebäude (Architektur) • Schulhofgestaltung • Qualität der Schülerbeförderung • Ansprechende Internetpräsentation • Öffentlichkeitsarbeit • Identifikation Schüler – Eltern mit Schule • Namensgebung der Schule • Qualifiziertes Personal des Schulträgers Winfried Zylka

  19. Schule in der Kommune • Schule als Lern- und Lebensraum in der Stadt/ Region • Schule als kommunaler Dienstleister: Vernetzung von Schule, Jugendhilfe, Sport, Kultur und Wirtschaft • Aufbau von Kooperations- und Kommunikationsstrukturen in der Region, auch zwischen verschiedenen Trägern der Einrichtungen • Neues Verständnis von Schulträger: nicht nur Sachaufwands-trägerschaft, sondern aktiv-gestaltende Schulträgerrolle • Keine Trennung von „inneren“ und „äußeren“ Schulangelegen-heiten, sondern gemeinsame Bildungsverantwortung • Gemeinsame Qualitätsentwicklung, Lehrerfortbildung, Bildungsberatung, ……. Winfried Zylka

  20. Schulträgerstruktur Ziel: Straffung der kleinteiligen Schulträgerstruktur • Veränderungen • - Schuljahr 2002/03: 371 Schulträger für 1.048 Schulen, 223 nur eine Schule • Schuljahr 2004/05: 371 Schulträger für 1.045 Schulen, 224 nur eine Schule • Schuljahr 2005/06: 370 Schulträger für 1.040 Schulen, 223 nur eine Schule • - Schuljahr 2006/07: 365 Schulträger für 1.025 Schulen, 213 nur eine Schule- Schuljahr 2007/08: 360 Schulträger für 1.003 Schulen, 210 nur eine Schule • Schuljahr 2009/10: 310 Schulträger für 892 Schulen, 175 nur eine Schule • Schuljahr 2010/11: 285 Schulträger für 845 Schulen, 132 nur eine Schule Winfried Zylka

  21. Schulentwicklungsplanung Eine Schulentwicklungsplanung, die regelmäßig zu aktualisieren ist, ist die Grundlage für Entscheidungen von Schulträgern und Schulaufsicht. (§ 48 Abs. 1 Nr. 1 und § 51) • Langfristige Schülerzahlenprognose (mindestens 20 Jahre) • Bewertende Analyse der vorhandenen Schulstruktur und Schulträgerstruktur • Prognostizierte Nachfrage nach Bildungs- und Betreuungsangeboten, erwartete Schülerströme • Geplante Veränderungen der Strukturen (Schulstandorte, organisatorische Verbindungen, Schulträgerwechsel) • Bestimmung der Zuständigen Schulen nach § 24 SchulG • Verknüpfungen mit anderen kommunalen Kultur-, Bildungs- und Jugendhilfeangeboten • Abgleich Raumangebot / Raumbedarf • Erforderlicher Investitionsbedarf bzw. geplante Investitionen. Winfried Zylka – Kommunalberatung in Demografiefragen

  22. Demografische Situation in Hamburg und Schleswig-Holstein Quelle: Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein Winfried Zylka – Kommunalberatung in Demografiefragen

  23. Statistische Verteilung der Geburten über den Lebens-zyklus der weiblichen Bevölkerung in Hamburg und Schleswig-Holstein (jeweils 1986 und 2006) Quelle: Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein Winfried Zylka – Kommunalberatung in Demografiefragen

  24. Bevölkerungsentwicklung

  25. Entwicklung der Schülerzahlen • Öffentliche allgemein bildende Schulen Winfried Zylka

  26. Merkmale des demografischen Wandels • Der demografische Wandel wird zunächst kaum im natürlichen Rückgang der Einwohnerzahlen sichtbar. Viel gravierender in den Auswirkungen sind die Verschiebungen in der Altersstruktur der Bevölkerung. • Für die kommunale Entwicklung sind außerdem die Wanderungsbewegungen von großer Bedeutung. Diese lassen sich durch kommunales Handeln bedingt beeinflussen. Winfried Zylka – Kommunalberatung in Demografiefragen

  27. Auswirkungen des demografischen Wandels KiTas Krippen Ärztliche Versorgung Schulgrößen Schulstandorte Schülerbeförderung Familiengerechte/ Seniorengerechte Ortsgestaltung Spielplätze Jugendarbeit Seniorenheime Seniorenpflege Seniorenhilfsdienste Seniorenarbeit Örtliches Gemeinschaftsleben Leerstände (Häuser, Läden) (Nach-) Qualifizierung ÖPNV Auslastung Infrastruktur Personal- mangel Winfried Zylka – Kommunalberatung in Demografiefragen

  28. Die fernere Perspektive • Mit einer Fruchtbarkeitsrate von 1,4 werden nur 2/3 der Kinder geboren, die für eine konstante Bevölkerungszahl erforderlich sind. • Das heißt auch, dass sich von einer Generation zur nächsten das Potenzial von Müttern auf 2/3 vermindert. • Nach zwei Generationen beträgt das Potenzial nur noch 4/9 (=44,4 %) und nach drei Generationen 8/27 (=29,6 %) Winfried Zylka – Kommunalberatung in Demografiefragen

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