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Personalratswahlen 2012

Personalratswahlen 2012. Vorabstimmungen §§ 14, 16(2) und 16(4) HPVG § 4 Wahlordnung. Wer braucht keine Vorabstimmungen?. Kleinere Schulen mit weniger als 15 Wahlberechtigten , an denen der Personalrat nur aus einer Kollegin oder einem Kollegen besteht, brauchen keine Vorabstimmungen .

lynsey
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Personalratswahlen 2012

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Presentation Transcript


  1. Personalratswahlen 2012 • Vorabstimmungen • §§ 14, 16(2) und 16(4) HPVG • § 4 Wahlordnung Fortbildung für Wahlvorstände

  2. Wer braucht keine Vorabstimmungen? Kleinere Schulen mit weniger als 15 Wahlberechtigten, an denen der Personalrat nur aus einer Kollegin oder einem Kollegen besteht, brauchen keine Vorabstimmungen. Fortbildung für Wahlvorstände

  3. Wer braucht Vorabstimmungen? Größere Schulen mit mehr als 15 Wahlberechtigten, an denen der Personalrat aus drei oder mehr Kolleginnen oder Kollegen bestehen, brauchen fast immer Vorabstimmungen. Fortbildung für Wahlvorstände

  4. Vorabstimmung über die Durch-führung gemeinsamer Wahl An fast allen größeren Schulen wünschen die Kolleginnen und Kollegen eine gemeinsame Wahl von Beamten und Arbeitnehmern (TV-H-Angestellten). Nur wenn dies von den Wahlberechtigten im Rahmen einer Vorabstimmung beschlossen wird, können Beamte auch Arbeitnehmer wählen und umgekehrt. Dies ist auch deswegen wichtig, weil Arbeitnehmer sonst ihr Wahlrecht verlieren, wenn sie keine eigene Liste aufstellen. Fortbildung für Wahlvorstände

  5. Vorabstimmung über eine vom Gesetz abweichende Sitzverteilung 1 Sitz 2 Sitze Aus Gründen des Minderheitenschutzes werden kleine Gruppen vom Gesetz stark bevorzugt. Schon wenn sie ein Zwanzigstel der Beschäftigten stellen, steht ihnen ein Sitz im Personalrat zu. Fortbildung für Wahlvorstände

  6. Vorabstimmung über eine ab-weichende Sitzverteilung – Teil 2 Viele Kollegien streben Persönlichkeitswahl aus einer einzigen Vorschlagsliste an. Wenn ein Kollegium hier eine Gleichbehandlung aller Kandidatinnen und Kandidaten will, muss eine abweichende Verteilung der Mitglieder des Personalrates auf die Gruppen beschlossen werden. Die Arbeitnehmer verzichten dabei formal auf ihren Sitz, können aber wie die Beamten auf der gemeinsamen Liste kandidieren und gewählt werden. Fortbildung für Wahlvorstände

  7. Vorabstimmung über personalisierte Verhältniswahl Wenn sich ein Kollegium nicht auf eine gemeinsame Liste einigen kann, aber wenigstens innerhalb einer der Vorschlagslisten bestimmte Kandidatinnen und Kandidaten auswählen möchte, muss es in einer Vorabstimmung die Durchführung der Wahl als personalisierte Verhältniswahl beschließen. Fortbildung für Wahlvorstände

  8. Termin für Vorabstimmungen Vorabstimmungen müssen innerhalb von 2 Wochen durchgeführt werden, nachdem der Wahlvorstand seine Zusammensetzung durch Aushang bekannt gemacht hat. Diese Frist läuft also spätestens am 23.01.2012 an. Fortbildung für Wahlvorstände

  9. Durchführung von Vorab-stimmungen • Beamte und Arbeitnehmer rechtzeitig zu einer Versammlung zur Durchführung von Vorabstimmungen einladen. • Vorgänge erklären. • Abstimmungsvorstand aus mindestens 3 Personen bilden (Gruppen und Männer und Frauen vertreten) • Geheime und getrennte Abstimmungen durchführen. • Niederschrift anfertigen. Fortbildung für Wahlvorstände

  10. Gültigkeit von Vorabstimmungen • Vorabstimmungen sind gültig, wenn • mindestens die Hälfte aller wahlberechtigten Angehörigen jeder Gruppe teilnimmt und • die Mehrheit der Abstimmenden in jeder der beiden Gruppen in geheimen und getrennten Abstimmungen zustimmt. Fortbildung für Wahlvorstände

  11. Wer „leiert“ Vorabstimmungen an? • Wegen der Fristen und der Unterlagen • Stimmzettelvordrucke • Vordrucke für die Niederschriften • sinnvollerweise der Wahlvorstand oder der Personalrat. • Prinzipiell kann jede Kollegin und jeder Kollege die Initiative ergreifen. Fortbildung für Wahlvorstände

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