20 likes | 143 Views
„Leiharbeitsverhältnis“ = Arbeitnehmerüberlassung (AÜG). „Leihvertrag“ = Arbeitnehmerüberlassung. Entleihendes Unternehmen. Leiharbeitsunternehmen. Arbeitsvertrag. Faktisches Beschäftigungsverhältnis. Arbeitnehmer.
E N D
„Leiharbeitsverhältnis“ = Arbeitnehmerüberlassung (AÜG)
„Leihvertrag“ = Arbeitnehmerüberlassung Entleihendes Unternehmen Leiharbeitsunternehmen Arbeitsvertrag Faktisches Beschäftigungsverhältnis Arbeitnehmer