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55. LaKof in Bad Boll (Thema W2-Besoldung und Teilzeitarbeit)

55. LaKof in Bad Boll (Thema W2-Besoldung und Teilzeitarbeit). Vom 12.07. bis 13.07.2012. Teilzeit-Professuren und Leistungszulagen. Wie viel Leistungszulage steht einer/einem Professor/Professorin in Teilzeit zu? Landesbesoldungsgestz Baden-Württemberg (LBesGBW) vom 09.11.2010

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  1. 55. LaKof in Bad Boll (Thema W2-Besoldung und Teilzeitarbeit) Vom 12.07. bis 13.07.2012 55. Lakof in Bad Boll

  2. Teilzeit-Professuren und Leistungszulagen • Wie viel Leistungszulage steht einer/einem Professor/Professorin in Teilzeit zu? • Landesbesoldungsgestz Baden-Württemberg (LBesGBW) vom 09.11.2010 • §1 Geltungsbereich (2): Zur Besoldung gehören folgende Dienstbezüge: • Grundgehalt • Leistungsbezüge für Professoren sowie hauptberufliche Leiter und Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen, • Familienzuschlag, • Zulagen, • …. • §8 Besoldung bei Teilzeitbeschäftigung (1): Bei Teilzeitbeschäftigung wird die Besoldung im gleichen Verhältnis wie die Arbeitszeit gekürzt, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. 55. LaKof in Bad Boll

  3. Teilzeit-Professuren und Leistungszulagen • Landesbeamtengesetz (LBG) vom 9. November 2010 • § 75 Benachteiligungsverbot (1): Teilzeitbeschäftigung darf das beruf-liche Fortkommen nicht beeinträchtigen; eine unterschiedliche Behand-lung von Beamtinnen und Beamten mit ermäßigter Arbeitszeit gegen-über Beamtinnen und Beamten mit regelmäßiger Arbeitszeit ist nur zu-lässig, wenn zwingende sachliche Gründe dies rechtfertigen. Satz 1 gilt für Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit, Pflegezeit, Telearbeit und Urlaub von längerer Dauer entsprechend. 55. LaKof in Bad Boll

  4. Teilzeit-Professuren und Leistungszulagen • Fallbeispiel: • Professorin arbeitet auf einer 50% Stelle • Zielvereinbarung für 100 %-Stelle lautet: 4 Veröffentlichungen in 3 Jahren  Zielvereinbarung für 50%-Stelle lautet: 2 Veröffentlichungen in 3 Jahren • Bei voller Erfüllung der 100 %- Stellen Zielvereinbarung würden nach Ablauf der 3-Jahresfrist 300 EUR Leistungszulage pro Monat gewährt. • Wie viel Leistungszulage muss der Professorin nach Ende der 3-Jahresfrist bewilligt werden? 55. LaKof in Bad Boll

  5. Teilzeit-Professuren und Leistungszulagen • 1. Szenario: Professorin wird nur 150 EUR Leistungszulage bewilligt, weil nur 2 Veröffentlichungen anstatt 4 in Beurteilungszeitraum  Professorin erhält, wenn Sie weiterhin 50 % arbeitet 75 EUR pro Monat (aufgrund von §8 LBesGBW)  Professorin erhält 150 EUR, wenn Sie weiterhin 100 % arbeitet • 2. Szenario: Professorin wird 300 EUR Leistungszulage bewilligt •  Professorin erhält, wenn Sie weiterhin 50 % arbeitet 150 EUR pro Monat •  Professorin erhält 300 EUR, wenn Sie anschließend 100 % arbeitet 55. LaKof in Bad Boll

  6. Teilzeit-Professuren und Leistungszulagen • Aus Sicht der bei der LaKof Sitzung anwesenden Gleichstellungsbe-auftragten, stellt das 1. Szenario eine Benachteiligung von in Teilzeit arbeitenden Professoren und Professorinnen dar. Aus diesem Grund sind aller der Meinung, dass nach dem 2.Szenario vorgegangen werden muss. • Die anwesenden Gleichstellungsbeauftragten wurden aber an ihrer Hochschule noch nicht mit einem derartigen Fall konfrontiert. • Die LaKof möchte sich dazu auch die Meinung eines Professors, der sich mit öffentlichem Dienstrecht befasst, einholen. • Unklar ist wie mit den Leistungszulagen verfahren werden soll, wenn während einer 3 Jahresevaluationsperiode aufgrund von Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen überhaupt nicht gearbeitet wurde. 55. LaKof in Bad Boll

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