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DNR-Tagung zur EU-Bodenschutzrichtlinie am 20.10.2011 in Berlin

DNR-Tagung zur EU-Bodenschutzrichtlinie am 20.10.2011 in Berlin. BRRL aus Sicht des Landes Nordrhein-Westfalen Sts. Udo Paschedag, MKULNV. Gliederungspunkte. Bodenschutz und Altlastenbearbeitung in NRW Bisherige Einschätzung einer EU-Regelung Entwicklung des Kommissionsentwurfes von 2006

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DNR-Tagung zur EU-Bodenschutzrichtlinie am 20.10.2011 in Berlin

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Presentation Transcript


  1. DNR-Tagung zur EU-Bodenschutzrichtlinieam 20.10.2011 in Berlin BRRL aus Sicht des Landes Nordrhein-Westfalen Sts. Udo Paschedag, MKULNV

  2. Gliederungspunkte • Bodenschutz und Altlastenbearbeitung in NRW • Bisherige Einschätzung einer EU-Regelung • Entwicklung des Kommissionsentwurfes von 2006 • Was sind aus heutiger Sicht Gründe für eine EU-Regelung ? • Welche inhaltlichen Schwerpunkte sollte eine BRRL haben ?

  3. 1. Situation in NRW • NRW ist ein Land mit hoher Siedlungs- und Industriedichte (34.000 km2, 18 Mio Einwohner) • Starke Prägung durch Bergbau Steinkohle: Halden, Bodensenkungen Braunkohle: große Flächendefizite  Erzbergbau: erhebliche Schwermetallbelastungen • Energiegewinnung, Stahlindustrie im Rhein-Ruhr-Gebiet, zusätzlich viel mittelständische Industrie im Bergischen und Lipperland • NRW ist auch Agrarland mit 50 % Landwirtschaft und 25 % Wald

  4. Stand der Altlastenerfassung • Altablagerungen • Altstandorte

  5. Finanzielle Unterstützung seit 1983 • MUNLV-Förderprogramm Altlasten rd. 350 Mio. € • Kofinanzierung zu EU-Ziel-2-Programm rd. 10 Mio. € • Ökologieprogramm für den Emscher-Lippe-Raum (ÖPEL), anteilig für Altlastensanierung rd. 75 Mio. € • Grundstücksfond NRW (neu: Urban NRW): Aufwendungen für die Altlastensanierung rd. 300 Mio. € • Beitrag des AAV zur Altlastensanierung seit 1989 rd. 120 Mio. € • Zuzüglich Anteile von Kommunen und Pflichtigen  In der Summe sind bisher wesentlich mehr als 1 Mrd. € für die Altlastensanierung in NRW eingesetzt worden!

  6. Altlastensituation in NRW - Arbeitsstand  aber ca. 36 % der Verdachtsflächen sind noch nicht ausreichend bewertet !

  7. Intensivierung des Flächenrecyclings in NRW • Grundlage: Koalitionsvereinbarung, „Allianz für die Fläche“ und UMK-Beschlüsse zur Begrenzung der Flächeninanspruchnahme • Stärkung des Altlastensanierungsverbandes (AAV) • Schaffung eines Altlastenrisikofonds • Stärkere Verankerung des Flächenrecyclings im Landesentwicklungsplan (LEP 2025) und der Regionalplanung

  8. Datengrundlagen zum Bodenschutz • NRW verfügt in etwa der halben Landesfläche über digitale Bodenbelastungskarten • Flächendeckende Karte der schutzwürdigen Böden ist Abwägungsgrundlage in der Regionalplanung • Feldblock-genaue Erosionskarte für Cross compliance Gebietsbezogene Maßnahmen sind aufgrund der Heterogenität von Böden und der differenzierten Eigentumsverhältnisse schwierig umsetzbar !

  9. Übersichtskarte der Erosionsgefährdung

  10. Ausgangslage zum Bodenschutz in der EU • Bisher auf EU-Ebene keine spezifische Regelung zum Bodenschutz • Im 6. Umweltaktionsprogramm wurde eine Bodenschutzstrategie angekündigt • April 2002: Vorbereitungspapier „Hin zu einer spezifischen Bodenschutzstrategie“ • Sept. 2006: EU-Kommission legte Strategiepapier, Richtlinienvorschlag und Folgenabschätzung vor • Ab 2007:intensive Beratungen in EU-Parlament und Ratsarbeits-gruppe, Ende 2007 Veto durch GB, F, NL, AU und D

  11. EROSION VERLUST ORGANISCHER SUBSTANZ VERSALZUNG VERDICHTUNG HANGRUTSCHUNGEN Im Richtlinien-Entwurf be-handelte “Bodengefahren” 1. Regionaler/nationaler Ansatz + + - (+) - (+) KONTAMINATION VERSIEGELUNG 2. Risiko-Gebiets-Ansatz

  12. Positionen zum Vorschlag für die EU-BRRL • Ablehnende Beschlüsse im Bundesrat vom Dez. 2006 und Febr. 2007 • differenzierte Bewertung durch NRW-Dialog „Wirtschaft und Umwelt“ vom Sept. 2006 und August 2007: „keine zusätzl. Bürokratie ohne Mehrwert für den Bodenschutz“ • Befürwortung durch Bodenverbände (ITVA, BVB, Abo) • Umfangreiche Änderungen in EU-Parlament eingebracht (Juli 2007) • Ablehnende Position der Bundesregierung vom Juli 2007

  13. Wichtige Ergebnisse des Europ. Parlamentes • Ausnahme für laufende und abgeschlossene Sanierungsmaßnahmen • Definitionen für „verunreinigte Standorte“, Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen • abgestuftes Vorgehen zur Erfassung, Risikobeurteilung und Sanierung von „verunreinigten Standorte“ • Aufnahme allgemeiner – allerdings sehr knapper - Beurteilungsprinzipien für Bodenkontaminationen • Berücksichtigung von Maßnahmen zu „cross compliance“ bei „Prioritären Gebieten“ , Flexibilisierung von Anhang I

  14. Aktueller Stand in EU-Ratsarbeitsgruppe • viele Anforderungen sind inzwischen stark aufgeweicht worden („Die Mitgliedsstaaten können … regeln.“) • verschiedene bisherige „Ablehnerstaaten“ signalisieren auf Fachebene, dass sie mit dem Stand „leben könnten“, (weil er sehr viele Spielräume lässt)  aber der Entwurf hat kaum noch einen Richtliniencharakter  daher sollte von der EU-Kommission einen Neuaufschlag gefordert werden

  15. Gründe für einen „Neuaufschlag“ • Schließung dieser Rechtslücke im EU-Umweltrecht, • grenzüberschreitende Bedeutung der Böden für den Klimaschutz (als Kohlenstoffspeicher) • grenzüberschreitende Bedeutung der Böden für die Biodiversität bzw. die Artenvielfalt • Schaffung EU-einheitlicher Standards für Bodenkontaminationen

  16. Eckpunkte für einen „Neuaufschlag“ • einheitliche Vorgaben zu Erfassung, Risikobeurteilung und Sanierung von kontaminierten Standorten, • einheitliche Definitionen für weitere Bodengefahren (z.B. Bodenerosion und –versalzung), ohne aber die Methodik dazu zu eng vorzugeben, • möglichst weitreichende Abstimmung mit bodenrelevanten Anforderungen in anderen EU-Regelungen (Klärschlammrichtlinie, Cross compliance, IED-Richtlinie) • ausreichende Berücksichtigung bestehender nationaler Regelungen

  17. Fazit EU-Bodenrahmenrichtlinie macht nur Sinn, • wenn sie ein Mindestmaß an Einheitlichkeit bringt, • notwendige Spielräume für regionale und klimatische Besonderheiten lässt und • eine Verbesserung des Bodenschutzes in Deutschland bewirkt.  Zu fordern ist daher ein Neuaufschlag, der sich an den vorgenannten Begründungen und Eckpunkten orientiert.

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