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Abiturjahrgang 2017

Die gymnasiale Oberstufe. Kreisgymnasium Halle. Abiturjahrgang 2017. Informationsbroschüre des Ministeriums in NRW. Oberstufe – was ist das?. ABITUR. Problem: Ich kann mich nicht entscheiden. Eine bewusste Entscheidung. Oberstufe – was ist das?. Das Ideal.

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Abiturjahrgang 2017

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Presentation Transcript


  1. Die gymnasiale Oberstufe Kreisgymnasium Halle Abiturjahrgang 2017

  2. Informationsbroschüre des Ministeriums in NRW

  3. Oberstufe – was ist das? ABITUR Problem: Ich kann mich nicht entscheiden Eine bewusste Entscheidung

  4. Oberstufe – was ist das? Das Ideal Gruppenarbeit und Eigenverantwortung

  5. Oberstufe – was ist das? Unterricht als Chance! Lernen ohne Lehrer ist möglich!

  6. Oberstufe – was ist das? Das Lernen lernen

  7. Oberstufe:Wer informiert und berät? NETZWERK

  8. Aufbau und Gliederung der Einführungsphase = EF (1 Jahr) der Qualifikationsphase = Q1 und Q2 (2 Jahre) Die Gymnasiale Oberstufe besteht aus: Nach der Zulassung zur Abiturprüfung wird in der Jahrgangsstufe Q2 die Abiturprüfung abgelegt. • Dauer der gymnasialen Oberstufe: • in der Regel 3 Jahre • minimal 2 Jahre (Überspringen einer Jahrgangsstufe) • maximal 4 Jahre (Wiederholung einer Jahrgangsstufe) • in Ausnahmefällen bei Nichtbestehen der Abiturprüfung: 5 Jahre

  9. TOPF Abitur Die gymnasiale Oberstufe Abiturprüfungen(Block II) TOPF Q-Phase Abiturzeugnis(Ergebnisse aus Block Iund Block II) Zulassung zur Abiturprüfung 2. Jahr der Qualifikationsphase Q2 1. Jahr der Qualifikationsphase Q1 Leistungsergebnisse (Block I) Versetzung Berechtigung zum Besuch der Gymnasialen Oberstufe (RS) – Versetzung in die Jahrgangsstufe 10/EF (Gy) Einführungsphase EF

  10. Abschlüsse und Berechtigungen (Gy) Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe: Versetzung in EF

  11. Abschlüsse und Berechtigungen (RS/HS) Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe: Q-Vermerk, erweiterter SI-Abschluss

  12. Organisation des Unterrichts Einführungsphase: Grundkurse 3-stündig Vertiefungskurse 2-stündig Qualifikationsphase: Grundkurse 3-stündig 2 Leistungskurse 5-stündig Projektkurse 2-stündig

  13. Vorentscheidungen in der Oberstufe in EF

  14. Einführungsphase 34 Wochenstunden Grundstruktur EF 1. PFLICHTBEREICH mindestens 10 Grundkurse mit je 3 Wochenstunden, d.h. insgesamt 30-31 Wochenstunden/ neu einsetzende Fremdsprache Spanisch: 4 Wochenstunden, Latein ab 8: 4 Wochenstunden 1. Deutsch, 2. Mathematik, 3. Fortgeführte Fremdsprache (E, F, L) 4. Naturwissenschaft (BI, CH,PHY), 5. Gesellschaftswissenschaft (EK, GE, SW, PA) 6. Religion/Philosophie, 7. Kunst/Musik, 8. Sport 9. Schwerpunkt: Zweite Fremdsprache oder zweite Naturwissenschaft, 10. Weiteres Fach • 2. WAHLPFLICHTBEREICH • Weiterer 11. Grundkurs ODER • 2 Vertiefungskurse ODER • 1 weiterer Grundkurs und 1 Vertiefungskurs

  15. Oberstufe als Kurssystem • Der Unterricht in der Oberstufe findet in Kursen statt. • In der Einführungsphasewerden die Schüler/innen in Deutsch, Mathematik, Englisch und Sport in einer Stammgruppezusammengefasst. • In den übrigen Fächern werden die Schüler je nach Wahl in bestimmte Kurse „geblockt“. • In der Qualifikationsphase (Jahrgangsstufen Q1 und Q2) werden die Schüler in 2 Leistungskursbändern und 8 oder 9 Grundkursbändern geblockt.

  16. Bildung von „Stammgruppen“ in der Einführungsphase Restliche Kurse: unterschiedliche Zusammensetzung

  17. Grundstruktur Q-Phase Qualifikationsphase(Q1 und Q2) 2Leistungskurse mit je 5 Wochenstunden UND 7Grundkurse mit je 3 (Spanisch 4) Wochenstunden UND 1 weiterer Grundkurs oder 1Vertiefungsfach oder 1Projektkurs 34 Wochenstunden ø

  18. Oberstufe: Das ist Pflicht Mindestens 30 Grundkurse – mindestens 8 Leistungskurse Wochenstundenzahl: im Durchschnitt 34 Wochenstunden. (32 – 36 Wochenstunden pro Jahrgangsstufe) In EF 34, in Q1 und Q2 34 Insgesamt 102 Wochenstunden

  19. Belegungsbedingungen • 1. In der Qualifikationsphase können nur solche Fächer belegt werden, die schon in der Einführungsphase belegt wurden (Ausnahmen: Literatur, vokalpraktische und instrumentalpraktische Kurse in Q1, Zusatzkurse Geschichte und Sowi in Q2 sowie Vertiefungs- und Projektkurse). • 2. Werden Geschichte und Sozialwissenschaftennicht gewählt, so müssen sie als jeweils 3-stündige Zusatzkurse in Q2 belegt werden. Ein Kurs entweder in GE oder SoWi muss deshalb in EF gewählt und mindestens bis in Q1 fortgesetzt werden. • Philosophie kann nicht zugleich als Ersatzfach für Religionund als einziges Fach des 2. Aufgabenfeldes belegt werden.

  20. Latinum in der Oberstufe

  21. Belegungsbedingungen

  22. Leistungsbewertung in der Oberstufe Keine rein rechnerische Bildung der Note, Gesamtentwicklung

  23. Noten in der Einführungsphase • In der Einführungsphase EF gelten dieselben Notenstufen wie in der Sekundarstufe I (nur ganze Noten). Eine 4- erscheint als „ausreichend“ auf dem Zeugnis. • Am Ende der Einführungsphase findet eine Versetzung statt. • Besondere Bedeutung von M, D, fortgeführte FS = E/F/L (Notwendigkeit des Ausgleichs bei „mangelhaft“) • Grundlage der Versetzungsentscheidung sind 10 Pflichtkurse: • die Leistungen in den 9 Kursen des Pflichtbereichs • die Leistungen in einem Kurs des Wahlbereichs

  24. Punktsystem in der gymnasialen Oberstufe Qualifikationsphase Defizit ca. ½ Klausuren ca. ½ Sonstige Mitarbeit Kursabschluss- note

  25. Aufgabenfelder und Unterrichtsfächer Die Aufgabenfelder Aufgabenfeld I: sprachlich – literarisch – künstlerisch Aufgabenfeld II: gesellschaftswissenschaftlich Aufgabenfeld III: mathematisch – naturwissenschaftlich • Fächer ohne Aufgabenfeldzuordnung • Religionslehre • Sport

  26. Pflichtfächer und Mindestbelegdauer Deutsch Fremdsprache 1 ( bzw. 2 ) Musik/Kunst/Literatur Gesellschaftswissenschaft Je 2GK GE/SW Mathematik Naturwissenschaft 1 ( bzw. 2 ) Religionslehre/Philosophie Sport Grundkurs und/oder Vertiefungsfach (1-2) Grundkurs – Projektkurs (VK)

  27. Pflichtbelegung in der Einführungsphase

  28. Vertiefungskurse in EF • angeboten im Bereich der Kernfächer: Deutsch, Mathematik, fortgeführte Fremdsprachen (Englisch, im Ausnahmefall: Französisch, Latein) • Ziel: Förderung von Basiskompetenzen und Erwerb der für die Qualifikationsphase notwendigen Kompetenzen. • 2-stündig • Die Schule kann zur Teilnahme verpflichten und von der Teilnahme ausschließen (Grundlage: Förderempfehlungen). • Wahl von bis zu 2 Vertiefungsfächern möglich. • Keine Benotung, Zeugnis-Bemerkungen: teilgenommen, mit Erfolg teilgenommen, mit besonderem Erfolg teilgenommen. • angerechnet auf Wochenstundenzahl, aber sie können nicht in die Berechnung der Gesamtqualifikation zum Abitur einfließen. maximal 4 Halbjahreskurse in EF.1 und EF.2

  29. Pflichtbelegung Qualifikationsphase

  30. Ausgestaltung des Unterrichts Einführungsphase Qualifikationsphase 2 Leistungskurse 10 Grundkurse 7 Grundkurse 11. Wahlkursoder 2 Vertiefungskurse oder 11. Wahlkurs + 1 Vertiefungskurs 8. Grundkurs oder Vertiefungskurs/ Projektkurs

  31. Pflichtbelegung im gesellschafts-wissenschaftlichen Aufgabenfeld Am KGH muss in der Jahrgangsstufe EF GE oder SW gewählt und bis zur Q1 fortgeführt werden.

  32. Projektkurse in Q1 • Wahlkurse • 2-stündige Jahreskurse in Q1 und Q2 in Anbindung an ein belegtes Referenzfach (GK oder LK) • projektorientiertes bzw. anwendungsbezogenes Arbeiten • Jahresnote: Benotung am Ende des 2. Halbjahres: Gefahr des doppelten Defizits! • Die Projektkurse können im Rahmen der Gesamtqualifikation im Umfang von 2 Grundkursen angerechnet werden. Die Abschlussnote geht in doppelter Wertung ein. • Kursabschlussnote: 1. SoMi(Prozessergebnisse, Unterrichtsbeiträge, Organisations- und Planungsleistungen, Portfolio) + 2. Dokumentation (Kursarbeit und begleitende Präsentation und/oder Produkt)

  33. Klausuren in der Einführungsphase Eine Klausur in D und M als landeseinheitliche Zentralklausur, Möglichkeit zur Kommunikationsprüfung in Fremdsprachen • Deutsch • Mathematik In der Einführungsphase müssen in folgenden Fächern Klausuren geschrieben werden: • fortgeführte Fremdsprache Nur eine Klausur in EF.1 in GW, NW, Ku/Mu, Rel • neu einsetzende Fremdsprache • einer Gesellschaftswissenschaft • einer Naturwissenschaft • bei Wahl in der weiteren Fremdsprache • Klausurwahlen gelten jeweils für ein Halbjahr

  34. Klausuren in EF bei nur einer Klausur • In den Gesellschaftswissenschaften, Naturwissenschaften, Kunst/Musik bzw. Religion/Philosophie wird in EF/1 nur 1 Klausur geschrieben. • Bei nur einer Klausur wird die Klausur im Verhältnis von 25-30% zur Sonstigen Mitarbeit verrechnet. • Sollte die 1. Klausur nicht wie erwartet ausfallen, empfiehlt es sich nicht, sofort abzuwählen, sondern im 2. Halbjahr der EF bei 2 Klausuren weiter die Schriftlichkeit zu üben. • Die Oberstufe ist als Gesamtlaufbahn anzusehen. Entscheidungen beziehen sich nie nur auf ein Halbjahr!

  35. Klausuren in der Qualifikationsphase • Deutsch, Mathematik • fortgeführte Fremdsprache, neu einsetzende Fremdsprache Klausurverpflichtungen gelten für folgende Fächer: • das zusätzliche Pflichtfach = • eine Naturwissenschaft • oder 2. Fremdsprache • In den Leistungskursen und dem 3. bzw. 4. Abiturfach müssen ab Q1/1 Klausuren geschrieben werden. • In Jahrgangsstufe Q2/2 werden nur noch in den ersten 3 Abiturfächern und in der ab Jahrgangsstufe EF neu einsetzenden Fremdsprache Klausuren geschrieben! (Abiturvorklausur)

  36. Facharbeit in Q1

  37. Die vier Abiturfächer • Die vier Abiturfächer müssen die drei Aufgabenfelder abdecken. • Unter den vier Abiturfächern müssen zwei der Fächer Deutsch, Mathematik oder eine Fremdsprache sein. • Das Aufgabenfeld I wird nur durch Deutsch oder eine Fremdsprache abgedeckt (nicht durch Kunst oder Musik). • Religion kann bei den Abiturfächern das Aufgabenfeld II abdecken. • Die Belegpflicht im gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld II bleibt unberührt.

  38. Wahl der Leistungskurse • Der 1. Leistungskurs muss Deutsch oder eine aus der Sek. I fortgeführte Fremdsprache oder Mathematik oder eine Naturwissenschaft (CH, BI, PH) sein. • Der 2. Leistungskurs ist unter Beachtung der Abiturbedingungen im Rahmen der Möglichkeiten der Schule frei wählbar. • Die in EF neu einsetzende Fremdsprache Spanisch kann kein LK sein.

  39. Leistungskurse am KGH • Der 1. Leistungskurs • Deutsch, Englisch, Französisch, Mathematik, Biologie, Chemie, (Physik) • Der 2. Leistungskurs • eines der obigen Fächer und zusätzlich • Geschichte, Pädagogik, Erdkunde • Die in EF neu einsetzende Fremdsprache Spanisch kann kein LK sein.

  40. Konsequenzen der LK-und Abiturfach-Wahlen • ausgeschlossen ist die Wahl von 2 Naturwissenschaften als LK (und als Abiturfach). • Folgende Abiturfach-Kombinationen bedingen Mathematik als Abiturfach: • Die Wahl von 2 Fremdsprachen (z.B. Englisch LK und Französisch A3) • Die Wahl von Kunst oder Musik Die Wahl von 2 Gesellschaftswissenschaften

  41. Ins Abitur einzubringende Pflichtkurse Deutsch 4 Kurse Fremdsprache 1 ( bzw. 2 ) 4 K. ( bzw. + 2 K. FS2 aus Q2) Musik/Kunst/Literatur 2 Kurse Gesellschaftswissenschaft 4 Kurse Je 2GK GE/SW Je 2 Kurse GE und SW Mathematik 4 Kurse Mathematik Naturwissenschaft 1 ( bzw. 2 ) 4 K. (bzw.+ 2 K. NW2 aus Q2) Religionslehre/Philosophie 2 Kurse Sport 4 Kurse

  42. Zulassung zur Abiturprüfung Block I: mindestens 200 Punkte! Bei 35-37 Kursen: nur 7 Kurse mit Defizit Bei 38-40 Kursen: nur 8 Kurse mit Defizit Nur 3 LKs mit Defizit erlaubt. 8 LK 4 LK Doppelte Wertung 4 LK Doppelte Wertung 8 GK im 3. und 4. Abiturfach Einfache Wertung 30 GK 22 weitere GK (Pflichtbelegung) Einfache Wertung Kein anzurechnender Kurs mit 0 Punkten Insgesamt mindestens 35, höchstens 40 Kurse

  43. Die Gesamtqualifikation Block I: Leistungen aus Q1 und Q2 Block II: Abiturbereich 200 – 600 Punkte 100 – 300 Punkte Abiturdurchschnittsnote

  44. Die Abiturprüfung 1. Fach LK s mind. zwei Fächer mit mind. 25 Punkten 2. Fach LK s mind. ein LK mit mind. 25 Punkten 3. Fach GK s Gesamt: mind. 100 Punkte 4. Fach GK m

  45. Rücktritt und Wiederholung Wiederholung bei Nichtzulassung oder bei Nichtbestehen der Abiturprüfung Rücktritt auf Antrag; Konferenz entscheidet; Verlust der Versetzung Nichtversetzung Wiederholung Notwendige oder freiwillige Wiederholung; die Jahrgangsstufenkonferenz entscheidet Die Höchstverweildauer von 4 Jahren darf nicht überschritten werden -Sonderregelung bei Nichtbestehen der Abiturprüfung -

  46. Bestimmung der Abiturdurchschnittsnote

  47. Auslandaufenthalt Der Besuch der gymnasialen Oberstufe kann durch einen Auslandsaufenthalt unterbrochen werden. Er findet in der Regel in der Einführungsphase statt. • Bei einjährigem Auslandsaufenthalt: • Bei (sehr) guten Leistungen: Einstieg in die Qualifikationsphase • sonst: Einstieg in die Einführungsphase (Wiederholung der Jahrgangsstufe EF)

  48. Auslandsaufenthalt in EF oder EF.2 • Schüler/innen, die zu einem einjährigen Auslandsaufenthalt oder zu einem halbjährigen Auslandsaufenthalt im 2. Halbjahr der EF beurlaubt werden, können ihre Schullaufbahn ohne Versetzungsentscheidung in der Qualifikationsphase fortsetzen, … • wenn aufgrund ihres Leistungsstandes zu erwarten ist, dass sie erfolgreich in der Qualifikationsphase mitarbeiten können • im Durchschnitt mindestens befriedigende Leistungen, • keine nicht ausreichende Leistung, • und in schriftlichen Fächern höchstens eine ausreichende Leistung.

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