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Hinweise zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen an der Universität Trier

Hinweise zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen an der Universität Trier. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG ) Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Bildschirmarbeitsverordnung (BildScharbV) Leitfaden für die Gestaltung von Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen (GUV-I 650)

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Hinweise zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen an der Universität Trier

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Presentation Transcript


  1. Hinweise zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen an der Universität Trier

  2. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Bildschirmarbeitsverordnung (BildScharbV) Leitfaden für die Gestaltung von Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen (GUV-I 650) Berufsgenossenschaftlicher Grundsatz Bildschirmarbeit - G37 Arbeitsschutzvorschriften für die Arbeit an Bildschirmen

  3. § 12 Unterweisung (ArbSchG) (1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfaßt Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung muß bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muß an die Gefährdungsentwicklung angepaßt sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden. Vorschrift zur Unterweisung

  4. Körperliche Belastung (Sitzen / einseitig / Haltearbeit / Bewegungsmangel) Schreiben / repetitive Bewegungsabläufe Visuelle Belastungen (Augen) Arbeitsumgebung und Arbeitsmittel Belastungen/ Beanspruchungen am Bildschirmarbeitsplatz •  Beschwerden im Nacken-, Schulter-, Arm-, Handbereich, Wirbelsäule, Kopfschmerzen •  RSI - Syndrom •  Flimmern, brennende, tränende Augen •  Gestörte Arbeitsabläufe, Unfälle

  5. BeanspruchungenSitzen / Bewegungsmangel • Jedes längere Sitzen führt zu einer statischen Belastung der Wirbelsäule und der Stützmuskulatur. Sitzen ohne Stütze ist eine größere Belastung für die Bandscheiben als Stehen. Bei der Bildschirmarbeit ist die Haltung durch den Arbeitsplatz, insbesondere durch den Bildschirm, relativ fest vorgegeben. Es kommt zu einer starken einseitigen Belastung.

  6. Beanspruchungen - Schreiben / repetitive Bewegungsabläufe RSI - Syndrom (repetitive strain injury) • Durch ständig wiederholte, schnelle, kraftlose Bewegungen werden hohe Anforderungen an Hand-, Arm- und Schulterbereich gestellt.

  7. Beanspruchungen - Augen / Sehen • Bei 8stündiger Bildschirmarbeit: bis zu 30 000 Blickwechseln zwischen Bildschirm, Tastatur und Text • Eine Überbeanspruchung der Augen kann zu verschiedenen Beschwerden führen (trockene, brennende, tränende Augen, etc..). • Häufig kommt es auch zu Fehl- und Zwangshaltungen. Eine dauerhafte Schädigung des Auges durch Bildschirmtätigkeit ist bei ergonomischer Gestaltung des Bildschirmarbeitsplatzes und regelmäßiger Augenuntersuchungen nicht zu erwarten

  8. Beanspruchungen - Arbeitsumgebung • Zur Arbeitsumgebung gehören folgende Einzelfaktoren, die bei nicht ergonomischer Gestaltung und Anordnung zu Belastungsfaktoren für den in dieser Umgebung arbeitenden Menschen werden. Die Folgen sind vielfältige Beanspruchungen und daraus resultierende Beschwerden. • Raumgröße • Fenster • Beleuchtung • Blendungen (Reflexionen, Spiegelungen) • Klima • Lärm • Strahlung

  9. Beanspruchungen - Arbeitsmittel • Auch durch die Arbeitsmittel kann es zu Beanspruchungen kommen: • Bildschirm • Tastatur / Maus • Konzepthalter • Tisch • Stuhl • Fußstütze • Kopierer / Drucker • Software • z.B. zu geringe Tiefe des Tisches • unzureichende Höhenverstellbarkeit des Stuhles • ungünstig geformte Maus • Flimmern des Bildschirmes

  10. Bildschirm - Darstellung der Zeichen • Die auf dem Bildschirm dargestellten Zeichen müssen scharf, deutlich und ausreichend groß sein sowie einen angemessenen Zeichen- und Zeilenabstand haben.

  11. Bildschirm - Flimmerfreiheit • Das auf dem Bildschirm dargestellte Bild muß stabil und frei von Flimmern sein; es darf keine Verzerrungen aufweisen. • Die Bildwiederholfrequenz von 85 Hz sollte nicht unterschritten werden; für größere Bildschirme sind mehr als 100 Hz anzustreben. Bildwiederholfrequenz, Auflösung und Zeilenfrequenz hängen zusammen!

  12. Bildschirm - Farbwahl • Für eine scharfe und deutliche Darstellung auf dem Bildschirm sollen die Farben von Zeichen oder Grafiken und Bildschirmuntergrund aufeinander abgestimmt werden. • Diese Forderungen sind dann erfüllt, wenn nur wenige Farben verwendet werden (maximal 6), • die verwendeten Farben ausreichend unterscheidbar sind, (Für Zeichen- und Untergrundfarben empfohlene Kombinationen können der Tabelle entnommen werden.) • gesättigte blaue oder rote Farben vermieden werden, weil durch sie höhere Anforderungen an die Scharfeinstellung des Auges gestellt werden.

  13. Bildschirm - Farbwahl

  14. Bildschirm - Darstellung der Zeichen • Die Darstellung dunkler Zeichen auf hellem Untergrund (Positivdarstellung) oder die Darstellung heller Zeichen auf dunklerem Untergrund (Negativdarstellung) kann auf dem Bildschirm in ein- oder mehrfarbiger Ausführung erfolgen. Für Textverarbeitung ist im allgemeinen eine einfarbige Zeichendarstellung empfehlenswert.

  15. Bildschirm - Darstellung der Zeichen • Vorteile der Positivdarstellung • Verringerung der Belastung durch ständigen Wechsel von Hell- und Dunkel Adaptionen • Geringere Leuchtdichten-unterschiede von Bildschirm und Umgebung • Bessere Lesbarkeit der Zeichen • Spiegelung im Bildschirm werden weniger störend wahrgenommen

  16. Bildschirm - Blendungen • Die Arbeit an Bildschirmgeräten wird durch störende Reflexionen und Spiegelungen erschwert, weil der Zeichenkontrast verringert und damit die Erkennbarkeit der Zeichen verschlechtert wird. Je deutlicher solche Spiegelbilder sind, um so belastender wirken sie sich auf den Benutzer aus.

  17. Bildschirm - Blendungen • Störenden Reflexionen und Spiegelungen, die trotz herstellerseitig getroffener Antireflexionsmaßnahmen noch auftreten, können durch geringfügige Veränderung der Bildschirmneigung begegnet werden. • Das Bildschirmgerät muß frei und leicht drehbar und neigbar sein.

  18. Arbeitsfläche • Der Arbeitstisch bzw.. die Arbeitsfläche muß eine ausreichend große und reflexionsarme Oberfläche besitzen und eine flexible Anordnung des Bildschirmgeräts, der Tastatur, des Schriftguts und der sonstigen Arbeitsmittel ermöglichen. Ausreichender Raum für eine ergonomisch günstige Arbeitshaltung muß vorhanden sein.

  19. Arbeitsfläche Arbeitstische, die den Anforderungen entsprechen

  20. Arbeitshöhe An Sitzarbeitsplätzen richtet sich die Arbeitshöhe nach der Ellenbogenhöhe über der Sitzhöhe. • Nicht höhenverstellbare Arbeitsfläche: 72 cm • höhenverstellbare Arbeitsfläche: 68 - 76 cm Platz für die Beine • Beinraumbreite: 58 cm • Beinraumhöhe: 65 cm

  21. Arbeitshöhe

  22. Kopfhaltung • Zur Erzielung einer entspannten Kopfhaltung sollte die Blicklinie um etwa 35° aus der Waagerechten abgesenkt werden und einen annähernd rechten Winkel mit der Bildschirmoberfläche bilden. Die oberste Zeile auf dem Bildschirm soll auf keinen Fall oberhalb der horizontalen Sehachse liegen.

  23. Sehabstand • Die Sehabstände müssen der jeweiligen Sehaufgabe entsprechen und sollen mindestens 450 mm betragen. • Bei größeren Bildschirmen (mehr als 17 Zoll) werden Sehabstände von 600 - 800 mm empfohlen.

  24. Anordnung der Arbeitsmittel • Gerade Anordnung von Arbeitsstuhl, Tastatur und Bildschirm • Eine schräge Aufstellung des Bildschirm führt zu einer Verdrehung des Oberkörpers und damit zu einer Belastung der Wirbelsäule.

  25. Beleuchtung • Die Beleuchtung muß der Art der Sehaufgabe entsprechen und an das Sehvermögen der Benutzer angepaßt sein; dabei ist ein angemessener Kontrast zwischen Bildschirm und Arbeitsumgebung zu gewährleisten, die Be-leuchtung muß ausgewogen und gleichmäßig sein. Beleuchtungsstärke: mindestens 500 lx

  26. Anordnung der Arbeitsmittel • Arbeitsplätze sollen möglichst mit einer zur Hauptfensterfront parallelen Blickrichtung und nicht direkt an Fenstern angeordnet sein. • Bei der Aufstellung von Bildschirmgeräten vor Fenstern oder sehr hellen Flächen entstehen zu große Leuchtdichteunterschiede zwischen Bildschirm, Arbeitsfeld und Umfeld. • Nahegelegene Fenster im Rücken der Benutzer führen zu stark belastenden Reflexionen auf dem Bildschirm.

  27. Tastatur • Die Tastatur muß vom Bildschirmgerät getrennt und neigbar sein, damit die Benutzer eine ergonomisch günstige Arbeitshaltung einnehmen können. • Die Arbeitsfläche vor der Tastatur muß ein Auflegen der Hände ermöglichen.

  28. Tastatur • Form und Anschlag der Tasten müssen eine ergonomische Bedienung der Tastatur ermöglichen. Die Beschriftung der Tasten muß sich vom Untergrund deutlich abheben und bei normaler Arbeitshaltung lesbar sein. • Die Tastatur muß eine reflexionsarme Oberfläche haben.

  29. Vorlagenhalter • Um häufige Blickwechsel zwischen verschiedenen Arbeitsmitteln zu vermeiden, können Vorlagenhalter zum Einsatz kommen. • Der Vorlagenhalter muß stabil und verstellbar sein sowie so angeordnet werden können, daß unbequeme Kopf- und Augenbewegungen soweit wie möglich eingeschränkt werden.

  30. Arbeitsstuhl - Anforderungen • Der Arbeitsstuhl muß ergonomisch gestaltet und standsicher sein. • Standsicherheit ist gegeben, wenn die Anforderungen hinsichtlich • der Sicherheit gegen Kippen, • Anzahl der Abstützpunkte (5 Rollen), • der Sicherheit gegen unbeabsichtigtes Wegschieben oder Wegrollen und • der Sicherheit gegen das Versagen tragender Bauteile eingehalten sind.

  31. Arbeitsstuhl - Anforderungen • Die ergonomische Gestaltung ist gegeben, wenn der Stuhl • im Sitzen leicht höhenverstellbar ist, • dynamisches Sitzen ermöglicht, • entspannte und ermüdungsfreie Körperhaltungen mit ausreichender Bewegungsfreiheit ermöglicht, • über eine dem Körpergewicht angepaßte Federung verfügt und • die Bezugsflächen von Sitz und Rückenlehne Wärme- und Feuchtigkeitsstau verhindern.

  32. Richtiges Sitzen So ist es richtig: • dynamisches Sitzen + Sitzfläche komplett ausnutzen + Abstützung der Lendenwirbelsäule

  33. Richtige Arbeitshaltung • Für die Arbeit an nicht-höhenverstellbaren Tischen ist die Sitzflächenhöhe des Arbeitsstuhles nach der vorgegebenen Armhaltung einzustellen. Die Füße des Benutzers müssen ganzflächig auf dem Fußboden aufstehen. Ist dies nicht möglich, ist eine Fußstütze zur Verfügung zu stellen.

  34. Lärm • Bei Arbeiten am Bildschirm sollte ein Lärmpegel von 55 dB(A) nicht überschritten werden. • Lärmminderung kann erreicht werden durch: • lärmarme Rechner • Schallschutzhauben • schallschluckende Decken, Wände und Fußböden • schalldämmende Unterlagen

  35. Raumklima • Das Raumklima umfaßt Lufttemperatur, Luftgeschwindigkeit und Luftfeuchte. Es muß erträglich sein. Dies bedeutet: • Raumtemperatur 21 ° • Luftfeuchte ca. 40 - 65% • Luftgeschwindigkeit im Raum <0.15 m/s.

  36. Elektromagnetische Strahlung • Als Strahlungsarm gelten alle Bildschirme mit der MPR II oder TCO-Norm. • Bildschirme, die das GS und TÜV-Zeichen haben, erfüllen mindestens die TCO 92.

  37. Elektromagnetische Strahlung Was kann ich tun? • Nicht zu nah vor dem Monitor sitzen • Computer nur anschalten, wenn er gebraucht wird • Arbeitsinhalt so gestalten, dass lange Arbeitszeiten am Bildschirm möglichst vermieden werden. • Monitore mit automatischer Abschaltfunktion verwenden • Flachbildschirme verwenden

  38. Flachbildschirme Vorteile von Flachbildschirmen: • Flimmerfrei • Keine elektromagnetischen Emissionen • Geringe Wärmestrahlung • Ergonomisch günstiger

  39. „Bildschirmbrillen“ • Den Beschäftigten sind nach §6 BildschirmArbV im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn die Ergebnisse einer Untersuchung der Augen und des Sehvermögens durch einen ermächtigten Arzt ergeben, daß spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind. • Untersuchung nach G 37 „Bildschirmarbeitsplätze“ • alle 5 Jahre, < 40 Jahre alt • alle 3 Jahre, > 40 Jahre alt

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