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Jugendhilfeplanung in Mecklenburg-Vorpommern

Jugendhilfeplanung in Mecklenburg-Vorpommern. Rechtliche Grundlagen Darstellung Aufgaben und Planungsebenen Thesen Standards Notwendige strukturelle Verbindungen Handlungsebenen Aktuelle Aufgaben. Rechtliche Grundlagen § 79/80 SGB VIII.

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Jugendhilfeplanung in Mecklenburg-Vorpommern

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Presentation Transcript


  1. Jugendhilfeplanung in Mecklenburg-Vorpommern 11.09.07

  2. Rechtliche Grundlagen Darstellung Aufgaben und Planungsebenen Thesen Standards Notwendige strukturelle Verbindungen Handlungsebenen Aktuelle Aufgaben 11.09.07

  3. Rechtliche Grundlagen § 79/80 SGB VIII Mit den Bestimmungen der §§ 79 und 80 SGB VIII hat der Gesetzgeber die öffentlichen Träger der Jugendhilfe verpflichtet, jugendhilfeplanerische Aktivitäten im Rahmen ihrer Gesamtverantwortung zu entfalten. 11.09.07

  4. Bestandsanalyse bestehender Einrichtungen und Dienste Bedarfsfeststellung unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und ihrer Familien für einen mittelfristigen Zeitraum, rechtzeitige Planung zur Befriedigung des Bedarfs und Einbeziehung einer Vorsorge für unvorhergesehenen Bedarf, Einrichtungen und Dienste so zu planen, dass insbesondere Kontakte in der Familie und im sozialen Umfeld erhalten und gepflegt werden, ein möglichst wirksames, vielfältig und aufeinander abgestimmtes Angebot von Jugendhilfeleistungen gewährleistet, junge Menschen und Menschen in gefährdeten Lebens- und Wohnbereichen besonders gefördert und Mütter- und Väteraufgaben in der Familie und Erwerbstätigkeit besser miteinander vereinbaren können. 11.09.07

  5. Darstellung der Aufgabenebenen/Planungsverantwortung im Sinne des SGB VIII 11.09.07

  6. Landesebene – Ministerium für Gesundheit und Soziales M-V - § 82 SGB VIIIÜberörtliche Ebene - § 85 Abs. 2 SGB VIII in Verbindung mit §§ 79 und 80 SGB VIII (LAGuS, Abteilung 2/Landesjugendamt)Örtliche Ebene - § 85 Abs. 1 SGB VIII in Verbindung mit den §§ 79 und 80 SGB VIII (Landkreise und kreisfreie Städte) 11.09.07

  7. Thesen • Die Jugendhilfe unterliegt zurzeit einem grundlegenden Wandel - weg von der Angebotsorientierung hin zur Bedarfsgerechtigkeit sowie Ressourcen- und Sozialraumorientierung. Jugendhilfeplanung auf überörtlicher und örtlicher Ebene bleibt dabei ein wesentliches Instrument zur Gestaltung auch dieses Wandels. 11.09.07

  8. Der Wandel in der Jugendhilfe erfordert für das Verhältnis zwischen öffentlichen und freien Trägern einen Paradigmenwechsel. Die öffentlichen und freien Träger müssen sich von ihren Rollen als Auftraggeber und Auftragnehmer lösen, weil sie nur gemeinsam mit den Leistungsadressaten ihre Aufgaben erfüllen und ihre Ziele erreichen können. 11.09.07

  9. Zur Steuerung der Jugendhilfe auf überörtlicher und örtlicher Ebene ist die Jugendhilfeplanung - neben den Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen - das wesentliche Steuerungselement. Leistungsvereinbarungen können dabei Jugendhilfeplanung nicht ersetzen. 11.09.07

  10. Standards der Jugendhilfeplanung Planungsansätze - wissenschaftlich-technologische Planungskonzepte - kommunikativ-partizipative Planungskonzepte 11.09.07

  11. Forderungen an die Jugendhilfeplanung (qualitative Standards) • Zum Verhältnis von Bedarf und Bedürfnis • Bestimmung und Festlegung von Bedarfen • Finanzierung 11.09.07

  12. - partizipative Gestaltung der Planungsprozesse- geschlechterdifferenzierende Planung- sozialraumbezogene Planung weitere zentrale fachliche Standards: 11.09.07

  13. Jugendhilfeplanung und Qualitätsentwicklung in der Jugendhilfe • Qualitätskriterien für die eigene Arbeit der JugendhilfeplanerInnen • Strukturqualität in der Jugendhilfeplanung • Prozessqualität der Jugendhilfeplanung • Ergebnisqualität der Jugendhilfeplanung 11.09.07

  14. Strukturelle Verbindungen für planerische Aufgaben einschließlich zu ziehender Konsequenzen für die Jugendhilfe überörtliche Ebene • Strukturelle (Kommunikations-) Verbindungen • zum Sozialministerium M-V • zum Landesjugendhilfeausschuss • zu überregional tätigen freien Trägern der Jugendhilfe • zu nachgeordneten Landesämtern der Landesverwaltung (z. B. amtliche Statistik/Regionalplanung etc.) • zu Hochschulen und wissenschaftlichen Instituten 11.09.07

  15. Strukturelle Verbindungen für planerische Aufgaben einschließlich zu ziehender Konsequenzen für die Jugendhilfe überörtliche Ebene • Wissenstransfer von bzw. zur • Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter und auf Bundesebene tätige Verbände der Jugendhilfe • Hochschulen • ministerielle Ebene • örtliche Träger der Jugendhilfe • freie Träger der Jugendhilfe 11.09.07

  16. Strukturelle Verbindungen für planerische Aufgaben einschließlich zu ziehender Konsequenzen für die Jugendhilfe überörtliche Ebene • Handlungskonsequenzen • Koordination zur Herstellung entsprechender Kommunikations-verbindungen, zu deren Pflege und Gestaltung des Wissenstransfers • Begleitung und Beratung der örtlichen und freien Träger der Jugendhilfe und der Zusammenschlüsse • Erstellung von Stellungnahmen und Vorlagen, Begleitung bestehender Projekte • Aufgreifen von aktuellen Tendenzen/Entwicklungen und Bearbeitung von Vorschlägen für entsprechende Aufgaben bzw. Aufgabenfelder der Jugendhilfeplanung 11.09.07

  17. Strukturelle Verbindungen für planerische Aufgaben einschließlich zu ziehender Konsequenzen für die Jugendhilfe örtliche Ebene • Strukturelle Verbindungen • Jugendhilfeausschüsse • Träger der freien Jugendhilfe in der Region/Kommune/Ämterverwaltungen und Kreisbehörden • Jugendämter in der Region • Statistisches Landesamt • Regionalplanungsverband • LAGuS/LJA 11.09.07

  18. Strukturelle Verbindungen für planerische Aufgaben einschließlich zu ziehender Konsequenzen für die Jugendhilfe örtliche Ebene • Wissenstransfer • Regionalgruppen • Jugendamtsintern • Freie Träger der Jugendhilfe • Jugendhilfeplanung der benachbarten Jugendämter • Arbeitsgruppen • Hochschulen • Handlungskonsequenzen wie bei der überörtlichen Ebene 11.09.07

  19. Derzeit anstehende Aufgaben der Jugendhilfeplanung auf örtlicher und überörtlicher Ebene in M-V • Gestaltung des demografischen Wandels • Jugendhilfepolitische Instrumente zur Weiterentwicklung der Jugendhilfeplanung entwickeln (Vernetzungsmöglichkeiten im Sozialraum/Vernetzung von Schulentwicklung und Sozialplanung) • Prüfung möglicher Bedarfe und Aufgreifen von angezeigten Bedarfen im Kontext sozialräumlicher/lokaler Perspektiven • Entwicklung von Konzepten/Handlungsfolgen - Algorithmen • gemeinsame Konzipierung Gestaltung von Fortbildungsveranstaltungen • Umsetzung der konzeptionell entwickelten Grundlagen für eine Sozialberichterstattung der Jugendhilfe in M-V • Zielgruppen- aber auch sozialräumlich orientierte Planung auf örtlicher Ebene • Darstellung und Pflege von entsprechenden Daten (vergleiche auch Konzept Datengerüst im Rahmen Modellprojekt Sozialberichterstattung) 11.09.07

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