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+. Starke Partner. Entwicklung der SDK (1/2). 1926 Gründung der Kranken- und Sterbekasse als Selbsthilfeeinrichtung württembergischer und badischer Landwirte 1936 Namensänderung: Schwäbische Bauernkasse VVaG

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Presentation Transcript


  1. + Starke Partner

  2. Entwicklung der SDK (1/2) 1926 Gründung der Kranken- und Sterbekasse als Selbsthilfeeinrichtung württembergischer und badischer Landwirte 1936 Namensänderung: Schwäbische Bauernkasse VVaG 1957 Verschmelzung mit der 1927 gegründeten Badischen Bauernkasse zur Süddeutschen Bauernkasse (SBK) 1962 Öffnung der SDK für alle Berufsgruppen; Firmierung als SBK- Lebensversicherung 1965 Zusammenarbeit mit den Volksbanken Raiffeisenbanken in Bayern 1966 Namensänderung: SBK-Krankenversicherung a. G.

  3. Entwicklung der SDK (2/2) 1972 Gesetzesänderung: Pflichtversicherung aller landwirtschaftlichen Unternehmen und mitarbeitenden Familienangehörigen. Die SDK verliert große Bestände. 1973/Zusammenarbeit mit den Volksbanken Raiffeisenbanken in Württemberg / 1977 Baden/Pfalz 1978 Fusion mit Erzieherhilfe Krankenversicherung a. G. 1982 Namensänderung: Süddeutsche Krankenversicherung a. G. 1995 Namensänderung: Süddeutsche Lebensversicherung a. G. 2004 Aufnahme der Unfallversicherung unter der Firmierung Süddeutsche Allgemeine Versicherung a. G. (ehemals Erzieherhilfe) 2005 Einheitlicher Auftritt aller drei Unternehmen als SDK Kranken Leben Allgemeine 2009 Start der Kooperation mit der mhplus Krankenkasse

  4. Hauptverwaltung in Fellbach - 287 KV/UV-Mitarbeiter- 20 LV-Mitarbeiter- 21 Auszubildende Landesdirektion Baden/Pfalz in Freiburg - 48 Mitarbeiter- 1 Auszubildender LandesdirektionBayernin Augsburg 58 Mitarbeiter + 2 Azubis Regionaldirektion in Ravensburg 10 Mitarbeiter Die Struktur der SDK – Organisatorische Gliederung im Innendienst

  5. Die mhplus in Zahlen Versicherte: ca. 566.000 Mitarbeiter: 970 Hauptsitz: Ludwigsburg (Baden-Württemberg) Beitragssatz: 15,5 % Zusatzbeitrag: Nein Profil: offene BKK

  6. Die Kasse mit dem Großen Plus (1/2)

  7. Die Kasse mit dem Großen Plus (2/2)

  8. Marktpotenzial für privaten Ergänzungsschutz (1/2) 21,97 Mio. (31,5 %) 69,8 Mio.* * Zahlenbericht der PKV 2010/2011 • Ca. 90 % der deutschen Gesamtbevölkerung sind in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert. • Das heißt 7 von 10 gesetzlich Versicherten verfügen über keinen ergänzenden Kranken-versicherungsschutz.

  9. Marktpotenzial für privaten Ergänzungsschutz (2/2) • Die Sensibilität der GKV-Versicherten hat in den letzten Jahren stark zugenommen • Gründe hierfür sind u. a. • Leistungskürzungen durch Gesundheitsreformen • Kooperationsmöglichkeit zwischen GKV & PKV

  10. Entwicklungen in der GKV seit 1989

  11. Das GKV-FinG – Die Gesundheitsreform 2011

  12. Fazit Marktpotenzial und Entwicklungen Im internationalen Vergleich stellen die Leistungen des deutschen Krankenversicherungs-systems ein hohes Niveau dar Der Gesetzgeber hat jedoch mit den letzten Gesundheitsreformen immer wieder Leistungskürzungen vorgenommen Die Sensibilität für einen ergänzenden Versicherungsschutz steigt Für eine optimale Absicherung im Krankheitsfall empfiehlt sich für gesetzlich Versicherte eine Kombination aus mhplus-Mitgliedschaft und SDK-Zusatzversicherung

  13. Gesetzlich versichert – privat versorgt

  14. Leistungen für Zahnersatz GKV ZG3M ZG5M ZG7M • Befundbezogene Festzu-schüsse für Zahnersatz, die ca. nur die Hälfte der Durch-schnittskostenfür die Regelversorgung decken • Regelmäßige Vorsorge erhöht den Festzuschuss • Für höherwertigen Zahnersatz ist der Eigenanteil deutlich höher Die SDK erbringt aus ZAHNvario folgende Leistungen: 70 % 30 % 50 % Die Erstattung erfolgt vom Gesamtrechnungsbetrag, auch ohne Vorleistung der GKV, zusammen mit der Erstattung der mhplus oder anderen Kostenträgern jedoch bis max. 90 % Zahnersatz sind Kronen, Brücken, Stiftzähne, Zahnprothesen und Implantate In den ersten beiden Jahren bis max. 3.000 EUR, in den ersten vier Jahren bis max. 6.000 EUR Rechnungsbetrag (entfällt bei Unfällen)

  15. Leistungen für Kieferorthopädie GKV ZGBM Für bestimmte zahnprophy-laktischeMaßnahmen (z. B. professionelle Zahnreinigung) keine Leistung Kunststofffüllungen werden nur bei Frontzähnen übernommen Kieferorthopädie für Kinder wird nur bei den Indikations-stufen 3-5 im Rahmen der Regelversorgung übernommen 100 % für zahnprophylaktische Leistungen (z. B. professionelle Zahnreinigung; max. 70 Euro / Jahr) 80 % für Kunststofffüllungen/Inlays nach Vorleistung der mhplus (Ohne Vorleistung 70 %) Staffel 1.-2. Jahr: insgesamt 500 EUR 1.-4. Jahr: insgesamt 1.000 EUR (entfällt bei Unfällen) 100 % für kieferorthopädische Behandlung von Kindern bis zum 18. Lebensjahr Höchstbeträgefür KFO: Eintrittsalter bis 6 Jahre: 1.500 EUR Eintrittsalter 7-9 Jahre: 1.000 EUR Eintrittsalter ab 10 Jahre: 500 EUR

  16. ZAHNvario wird in drei Paketen beworben Leistungsbereich BASIS (ZG5M) COMFORT (ZG5M + ZGBM) TOP (ZG7M + ZGBM) 70 % 50 % 50 % Zahnersatz Kunststofffüllungen / Inlays Zahnprophylaxe Kieferorthopädie für Kinder bis zum 18. Lebensjahr 80 %nach Vorleistung der mhplus (ohne Vorleistung 70 %) Staffel 1.-2. Jahr: insgesamt 500 EUR 1.-4. Jahr: insgesamt 1.000 EUR (entfällt bei Unfällen) - 100 % bis zu 70 EUR/Jahr 100 % (abhängig vom Eintrittsalter) bis 6 Jahre: 1.500 EUR 7-9 Jahre: 1.000 EUR ab 10 Jahre: 500 EUR -

  17. Erstattungsbeispiel

  18. Beiträge ZAHNvario Monatsbeiträge in EUR; Stand 01.01.2013

  19. Was bietet die GKV bei Naturheilverfahren (1/2) • Kostenübernahme für Naturheilverfahren nur in wenigen Ausnahmefällen • Kostenübernahme für Akupunktur-Behandlungen, allerdings sehr beschränkte Leistung • Nur bei chronischen Knie- oder Rückenschmerzen • Begrenzung auf 10 Sitzungen • Behandlung nur durch Ärzte mit Kassenzulassung • Keine Behandlung durch Heilpraktiker • Zusätzliche Kostenübernahme für bestimmte Naturheilverfahren im Rahmen ihrer Zusatzleistungen (z. B. für Homöopathie) • Umfang durch den Gesetzgeber stark eingeschränkt • Durchführung nur durch Kassenärzte • Neu ab 2013: Bis zu 6 Sitzungen bei einem Osteopathen (mit ärztlicher Verordnung) • Der Gesetzgeber hat die GKV-Leistungen bei Naturheilverfahren stark eingeschränkt. Zur Abdeckung der Kosten ist eine private Absicherung notwendig!

  20. NATURvario – Die sinnvolle Ergänzung zur Schulmedizin

  21. NATURvario übernimmt… 100 % der Kosten für ambulante Naturheilverfahren nach dem Hufelandverzeichnis, wenn diese von einem Arzt oder Heilpraktiker durchgeführt werden 100 % der Kosten für die im Zusammenhang mit dem Naturheilverfahren verordneten Medikamente, Verband- und Heilmittel (z. B. Massagen) Die SDK erstattet pro Kalenderjahr bis zu 1.000,- EUR (1. Kalenderjahr 100 EUR, 2. Kalenderjahr 200 EUR)

  22. Therapieverfahren aus dem Hufelandverzeichnis Die Hufelandgesellschaft, Dachverband der Ärztegesellschaften für Naturheilkunde und Komplementärmedizin, hat ein Verzeichnis alternativer Heilbehandlungsmethoden erstellt und aktualisiert dieses in regelmäßigen Abständen. Zu den Heilmethoden aus dem Hufelandverzeichnis gehören z. B. Akupressur Akupunktur Chiropraktik Homöopathie Osteopathie Physikalische Therapien Eigenblutbehandlung Traditionelle chinesische Medizin Eine vollständige Auflistung des Hufelandverzeichnisses finden Sie auf www.sdk.de.

  23. Erstattungsbeispiel

  24. Beiträge Monatsbeiträge in EUR; Stand 01.01.2013

  25. Highlights 100 %-Leistung für Ärzte und Heilpraktiker bis zum Höchstsatz der Gebührenordnungen Kostenübernahme für alle im Hufelandverzeichnis aufgeführten Naturheilverfahren Erstattung auch für die verordneten Medikamente und Heilmittel (z. B. Massagen) NATURvario sichert die Wahlfreiheit zwischen klassischer Schulmedizin und alternativen Behandlungsmethoden

  26. Für Brille, Ausland, Kur und große Hilfsmittel

  27. Weitere Lücken schließen mit dem Tarif WGM GKV WGM Brille: Bis zu 170 EUR für jährlich eine Brille bzw. Kontaktlinsen wenn sich die Sehfähigkeit um mind. 0,5 Dioptrien ändert, ansonsten immer im Abstand von 36 Monaten Ausland: Weltweiter Versicherungsschutz für Reisen bis zu 45 Tagen Kur: Kurtagegeld von 14 EUR pro Tag Aufenthalt, solange die gesetzliche Kranken- oder Rentenversicherung leistet Große Hilfsmittel: 550 EUR pro Jahr für große Hilfsmittel (z. B. Rollstühle, Hörgeräte) nach Vorleistung der GKV Brille: Wegfall des Zuschusses seit dem 01.01.2004 Ausland: Leistung nur in Ländern mit Sozialversiche-rungsabkommen Kur: Eigenanteil von 10 EUR pro Tag Große Hilfsmittel: Für Hilfsmittel gelten Festbe- träge, die Zuzahlung hierauf beträgt 10 %, max. 10 EUR

  28. Erstattungsbeispiel Während eines Winterurlaubes in Österreich zieht sich ein Versicherter beim Skifahren einen Schienbeinbruch zu. Ein zweitägiger Krankenhausaufenthalt wird erforderlich. Die nach Vorleistung der GKV verbleibenden Kosten in Höhe von 2.746,74 EUR übernimmt der Tarif WGM vollständig.

  29. Beiträge Monatsbeiträge in EUR; Stand 01.01.2013

  30. PRAXISvario - Fakten Gesetzlich versichert und trotzdem Privatpatient Beantragung des Kostenerstattungsprinzips bei der mhplus Als Privatpatient zum Arzt oder Zahnarzt. Rechnungen direkt vom jeweiligen Behandlerzur Kostenerstattung durch die mhplus Die Differenz zwischen „Privatpatienten-Rechnung“ und Kassenleistung deckt PRAXISvario zum größten Teil ab

  31. Leistungen für Zahnersatz mhplus AGM AGZM Behandlung durch Ärzte mit Kassenzulassung im Rahmen des gesetzlichen Leistungs-kataloges Generelle Zuzahlung bei Medikamenten (10 %; mind. 5 EUR, max. 10 EUR) 10 EUR Zuzahlung je Verord-nungbei Heilmitteln und zusätzlich 10 % der Kosten 80 %des verbleibenden Rechnungsbetrages (nach Vorleistung durch die mhplus) für ärztliche Leistungen, Medikamente, Verbandmittel, Heilmittel, Vorsorgeuntersuchungen und gesetzliche Zuzahlungen Der Erstattungssatz erhöht sich auf 100 %, wenn eine jährliche Selbstbeteiligung von 200 EUR erreicht ist 80 % Zahnbehandlung (kein Zahnersatz), Kieferorthopädie und Zahnprophylaxe OhneVorleistung der mhplus beträgt die Erstattung 40 % des Rechnungsbetrages

  32. Beiträge Monatsbeiträge in EUR; Stand 01.01.2013

  33. Leistungen für Zahnersatz mhplus SG1M SG2M Unterbringung im Mehrbett-zimmer Behandlung durch den diensthabenden Arzt Einweisung ins nächstge-legene Krankenhaus 10 EUR Zuzahlung pro Tag Toilette und Bad sind oft nicht im Zimmer, das Telefon u. U. sogar auf dem Flur 1-Bettzimmer 2-Bettzimmer Freie Krankenhauswahl PrivatärztlicheBehandlung (freie Arztwahl; Chefarzt) Keine Begrenzung auf den Höchstsatz der GOÄ (> 3,5) Begrenzung auf den Höchstsatz der GOÄ (3,5) Ersatzkrankenhaustagegeld bei Wahlleistungsverzicht Verzicht Chefarzt: 18 EUR Für Unterbringung: 30 EUR Für Unterbringung: 18 EUR

  34. Vorteile im Krankenhaus im Detail • Freie Krankenhauswahl • Entscheidungsfreiheit bei der Wahl des Krankenhauses • Fachklinik mit modernsten Behandlungsmethoden wählbar • Chefarzt-Behandlung • Freie Wahl des Arztes • Qualifizierte Versorgung nach neuesten Erkenntnissen • Durchgängige Behandlung durch den Spezialist Ihres Vertrauens • Ein- oder Zweibett-Zimmer • Komfortablere Unterbringung • Mehr Privatsphäre • Eigenes Bad und Toilette • Mehr Ruhe • Mehr Zeit und Zuwendung des Pflegepersonals • Flexiblere Besuchszeiten, eigener TV & Telefon…

  35. Erstattungsbeispiel

  36. Beiträge Monatsbeiträge in EUR; Stand 01.01.2013

  37. Beitragsvorteil zum Normaltarifwerk Monatsbeiträge in EUR; Stand 01.01.2013

  38. Leistungen aus einer Hand Für PRAXISvario und REISEplus bieten wir exklusiv für mhplus-Versicherte die Kostenerstattung aus einer Hand an Sie reichen die Rechnungen nur einmal bei der mhplus ein, die Belege werden dann direkt an die SDK weitergeleitet. Die Auszahlung erfolgt in einem Gesamtbetrag durch die SDK. Unsere Kunden profitieren dabei von einer schnelleren Leistungsabwicklung und dem Vorteil, die Rechnungen nicht mehr bei zwei Kostenträgern einreichen zu müssen

  39. Fakten zu den mhplusvario-Tarifen • Höchstaufnahmealter: 65 Jahre • 3 Monate allgemeine Wartezeiten • 8 Monate besondere Wartezeiten für • Zahnbehandlung • Zahnersatz • KFO • Entbindung • Psychotherapie • Generell keine Wartezeiten für • Auslandsreise-KV (Tarif WGM) • Zahnprophylaxe (Tarif ZGBM). • Die allgemeine Wartezeit und die Wartezeit für Zahnersatz bzw. Kunststofffüllungen / Inlays (ZAHNvario) entfallen bei unfallbedingter Leistungsinanspruchnahme! • Mindestvertragsdauer sind 2 Versicherungsjahre; danach Verlängerung um jeweils ein weiteres Versicherungsjahr (1.7. – 30.6.), wenn nicht mit 3-Monatsfrist zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt wird

  40. Was passiert, wenn die Mitgliedschaft bei der mhplus endet? Die Versicherungsfähigkeit im Tarif endet mit Ablauf des Monats, in dem die Mitgliedschaft bei der mhplus endet. Der Versicherte kann dann aber in die Normaltarife der SDK wechseln Es ist kein neuer Antrag bzw. keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich, wenn die Versicherung ohne Unterbrechung umgestellt wird.

  41. Vorteile und Nutzen + + Schließung der Versorgungslücken, die nicht durch den gesetzlichen Leistungskatalog abgedeckt sind Top-Versicherungsschutz zu günstigen Beiträgen Gesundheitsabsicherung „aus einer Hand“ Versicherungsschutz individuell gestaltbar Mehrwert für Versicherte und somit verstärkte Kundenbindung

  42. Spitzenplatzierung

  43. Die SDK – Ein exzellenter Partner Die SDK ist einer der fairsten privaten Krankenversicherer in Deutschland und erhält das Kundenurteil „sehr gut“! Die Zeitschrift „Risiko & Vorsorge“ hat die SDK als „Bester Maklerversicherer 2012“ ausgezeichnet. Seit 1999 wurde die SDK ununterbrochen in die höchste Ratingkategorie eingestuft. Das Gesamturteil „SEHR GUT“ setzt sich zusammen aus hervorragenden Einzelergebnissen, u. a. für Servicequalität und die seit Jahren hohe Beitragsstabilität.

  44. Welche Fragen sind noch offen? Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Viel Erfolg bei der Umsetzung! Denn der Kunde bekommt durch Ihren Einsatz das bessere Produkt, mit dem umfangreicheren Schutz! Er ist zufrieden und Sie gewinnen seine Sympathie.

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