20 likes | 213 Views
www.sachkunde-arzneimittel.de/ihk-pruefung - Freiverkäufliche Arzneimittel dürfen außerhalb von Apotheken angeboten werden, wenn der/die Verkäufer(in) nachweisen kann, dass er/sie sachkundig ist.
E N D
FreiverkäuflicheArzneimittel - Definition Sachkundeprüfung sachkundeprüfungfreiverkäuflichearzneimittel FreiverkäuflicheArzneimitteldürfenaußerhalb von Apothekenangebotenwerden, wennder/die Verkäufer(in) nachweisenkann, dasser/siesachkundigist. http://www.sachkunde-arzneimittel.de/ihk-pruefung/
FreiverkäuflicheArzneimittel - Sachkundenachweis - Kräuterschein Kräuterschein WirbereitenSie und IhreMitarbeitervor Ort oder online auf die IHK SachkundeprüfungzumThema "EinzelhandelmitfreiverkäuflichenArzneimitteln" vor.http://www.sachkunde-arzneimittel.de/vorbereitungskurs/