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Seminar: Die politischen Systeme Europas und Amerikas . Politikfeld: Steuerpolitik. Föderalismus in Europa: Schweiz und Österreich im Vergleich. Republik Österreich. Schweizerische Eidgenossenschaft . 7. Mai 2007 | Referat: Sabine Maschke und Sandro Rahrisch. Inhaltsüberblick.
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Seminar: Die politischen Systeme Europas und Amerikas Politikfeld: Steuerpolitik Föderalismus in Europa: Schweiz und Österreich im Vergleich RepublikÖsterreich Schweizerische Eidgenossenschaft 7. Mai 2007 | Referat: Sabine Maschke und Sandro Rahrisch
Inhaltsüberblick Politikfeld: Steuerpolitik • Entwicklung beider politischer Systeme • Überblick über beide politische Systeme • 2.1 Verfassungsordnung • 2.2 Herrschafts- und Regierungssystem • 2.2.1 Staatsoberhaupt und Regierung • 2.2.2 Parlament • 2.2.3 Direkte Demokratie • 2.3 Gesetzgebung • 2.4 Rechtssystem • 2.5 Wahlsystem • 2.6 Parteiensystem • 2.7 Interessengruppen • 2.8 Massenmedien • 2.9 Politische Kultur • 3. Föderalismus im Vergleich • 4. Fazit Föderalismus in Europa: Schweiz und Österreich im Vergleich
(1) Entwicklung beider politischer Systeme Politikfeld: Steuerpolitik SchweizÖsterreich • 1798Zentralstaat • republik. Verfassungsverständnis • 1803 Napoleon • Zentralstaat teilautonome Kantone • Wiener Kongress • Staatenbund,„Ewiger Vertrag“ • 1831Verfassungsrevolution in Kantonen • Volkssouveränität, Gewaltenteilung • Revolution:Verfassung • 1. Verfassungsrevision • Bundesverfassung • 1971Frauenstimmrecht • 1999Totalrevision der Bundesverfassung • Beitritt zur UN • 1814Wiener Kongress: Deutscher Bund • Revolution:Verfassung, Parlament • Norddeutscher Bund • Doppelmonarchie Österreich-Ungarn • 1914Beginn des Ersten Weltkrieges • 1918 Auflösung der Krone,1. Republik • 1920Bundes-Verfassungsgesetz • 1938 Besetzung/Annexion Österreichs • 2. Republik: gleiche Verfassung • Mitglied der UN; Staatsvertrag mit • Verpflichtung zu ständiger Neutralität • Beitritt zur EU
(2) Überblick über das politische System der Schweiz Nicht-Regierungsparteien, Interessenverbände Bundesrat Bundespräsident 7 Bundesräte Bundesversammlung Bundesgericht Nationalrat Ständerat wählt wählt prüft wählt Wahlvolk
(2) Überblick über das politische System Österreichs ernennt, schlägt vor, entlässt Bundespräsident ernennt schlägt vor Bundesregierung Bundeskanzler Vizekanzler Minister Staatssekretäre Parlament Verwaltungs- gerichtshof Nationalrat Bundesrat schlägt vor wählt Landtage wählt wählt Wahlvolk
(2) Überblick über beide politische Systeme > Verfassungsordnung Politikfeld: Steuerpolitik SchweizÖsterreich • Grundsätze • - demokratisches Prinzip • - bundesstaatliches Prinzip • - republikanisches Prinzip • - rechtsstaatliches Prinzip • gewaltentrennendes Prinzip • 6 Grundelemente • Allgemeine Bestimmungen • Grundrechte, Bürgerrechte • Föderalismus • Volk und Stände • Bundesbehörden • Revision der Bundesverfassung • Schlussbestimmungen • beruht auf Bundesverfassung nach • 1. Revision • starke Gewaltenverschränkung durch • direkt demokratische Prinzipien • Grundsätze • - demokratisches Prinzip • - bundesstaatliches Prinzip • - republikanisches Prinzip • - rechtsstaatliches Prinzip • gewaltentrennendes Prinzip • 8 Grundelemente • 1. Allgemeine Bestimmungen und die EU • 2. Gesetzgebung des Bundes • 3. Vollziehung des Bundes • 4. Gesetzgebung und Vollziehung der Länder • 5. Rechnungs- und Gebarungskontrolle • 6. Garantien der Verfassung und Verwaltung • 7. Volksanwaltschaft • Schlussbestimmungen • beruht auf Bundes-Verfassungsgesetz • starkes Parlament • Grundrechte stammen aus Zeit der • Monarchie
(2) Überblick über beide politische Systeme > Herrschafts- und Regierungssystem Politikfeld: Steuerpolitik SchweizÖsterreich • - (freiwillige) Proporzdemokratie • - präsidentiell-parlamentarische Elemente • - Konkordanzdemokratie • - kein herausragendes Staatsoberhaupt • - Funktion (Repräsentation) übernimmt • Bundespräsident oder Bundesrat als • Ganzes • Bundespräsident • - Mitglied der Regierung • - jährlich wechselnd - präsidentiell-parlamentarisch - Konkordanzdemokratie - Proporzdemokratie Bundespräsident - Repräsentativfunktion/Gesetze unterzeichnen - direkte Wahl mit absoluter Mehrheit auf 6 J. - politisch niemandem verantwortlich - 2/3 des Nationalrates können Abwahl einleiten, die das Volk bestätigten muss - Anklage, Verurteilung, Amtsenthebung nur durch Verfassungsgerichtshof bei Verstoß gg B-VG möglich Regierungssystem Regierungssystem Staatsoberhaupt Staatsoberhaupt
(2) Überblick über beide politische Systeme > Herrschafts- und Regierungssystem Politikfeld: Steuerpolitik SchweizÖsterreich - zwei Kammern: Nationalrat und Ständerat Bundesversammlung - beide Kammern gleiche Aufgaben - Anregungs- und Initiativfunktion - Gesetzgebung (beide Kammern zusammen) - Budgetrecht - Oberaufsicht über Regierung + Verwaltung - Wahl des Bundesrates, Bundesgerichtes, Armeegenerals in Kriegszeiten - Arbeitsparlament - Milizenparlament - beide Kammern: direkte Wahlen auf 4 Jahre Ständerat - kleine Kammer mit 46 Sitzen - Vertretung der Kantone 2 Sitze je Vollkanton, 1 Sitz je Halbkanton - Mehrheitswahl > 3 Parteien dominierend (FDP, CVP, SVP) - 2 Kammern: Nationalrat und Bundesrat - „unechtes“ Zweikammersystem, da Kompetenzen der beiden Kammern sehr verschieden sind - Bundesregierung ist nur NR verantwortlich - Bundesregierung ist von Mehrheitsver- hältnissen des NR abhängig - NR hat ggü. dem BR bei der Gesetzgebung einen Durchsetzungsvorteil - Bundesrat ist nicht gleichberechtigt, sondern politisch eher „unwichtig“ Bundesrat - je nach Einwohnerzahl 3 bis 12 Sitze - wird von Landtagen nach Stärkeverhältnis der Parteien in den Landesparlamenten zusammengesetzt Parlament Parlament
(2) Überblick über beide politische Systeme > Herrschafts- und Regierungssystem Politikfeld: Steuerpolitik SchweizÖsterreich • Nationalrat • - große Kammer mit 200 Sitzen • - Volksvertretung • - besetzt nach Stärkeverhältnis der Parteien • bei Wahl • - Verhältniswahl mit Kumulieren, Panaschieren • proportionale Parteienverteilung • Viel-Parteien-Parlament • - keine Sperrklausel Nationalrat - 183 Sitze auf 4 Jahre direkt gewählt - 4%-Hürde - Gesetzgebungs- und Kontrollfunktion - Klubs = Parteifraktionen starker Fraktionszwang - 1 Ausschuss pro Ministerium (Hauptausschuss: EU-Angelegenheiten) - Präsidialkonferenz - Oppositionsrechte: - schriftliche Interpellation - dringliche Anfrage - mündliche Anfragen zu aktuellen Stunden - Sonderprüfungen durch den Rechnungshof - Gesetzesinitiativen über Volksbegehren - Enquetrecht - Auflösung durch BP oder sich selbst - Aussprache d. Misstrauensvotum an Minister Parlament Parlament
(2) Überblick über beide politische Systeme > Herrschafts- und Regierungssystem Politikfeld: Steuerpolitik SchweizÖsterreich Bundesrat - oberste leitende Behörde des Staates - sieben Bundesräte - von Bundesversammlung einzeln auf 4 Jahre mit absoluter Mehrheit gewählt (Proporzregel bei Kulturen, „Zauberformel“ bei Parteien) - Bundesräte = Vorsteher von Departements (Ministerien) - Aufgaben: Staatsleitung, Gesetzesvollzug, Gesetzesinitiative, Verordnungserlass - kein Misstrauensvotum, keine Abwahl mgl. - BV kann nur bei neuer Legislaturperiode Gesamterneuerung des Rates veranlassen Bundesregierung Ministerrat - Bundeskanzler (Vorsitz), Vizekanzler, Bundesminister und deren Staatssekretäre (kein Stimmrecht) - ist dem Nationalrat verantwortlich - BK hat kein Weisungsrecht, darf nur Regierungspolitik festlegen Regierung Regierung
(2) Überblick über beide politische Systeme > Herrschafts- und Regierungssystem Politikfeld: Steuerpolitik SchweizÖsterreich obligatorisches Referendum - bei Verfassungsänderungen, Gesetzes- nachentscheiden, Beitritt zu supranationalen Organ. und internat.Sicherheitsorganisationen - Doppelmehr (Kantone + Volk) notwendig fakultatives Referendum - bei Gesetzen, allgemein verbindlichen Bundesbeschlüssen, unbefristeten/unkünd- baren völkerrechtlichen Verträgen - nötig: 50‘000 Stimmbürger müssen 3 Monate nach Beschloss Referendum ergreifen - dann: einfaches Volksmehr notwendig - ABER: Dringlichkeitsrecht des Parlamentes Volksinitiative - bei Aufhebung, Änderung, Neuschaffung von Verfassungsartikeln - nötig: 100’000 Stimmbürger - dann: Beratung/Empfehlung von Parl. + BR - danach: doppeltes Volksmehr notwendig nur möglich... - bei Gesamtänderung der Verfassung oder einzelner Verfassungsprinzipien - wenn 1/3 des NR eine Teiländerung der Verfassung will - über einen Mehrheitsbeschluss des NR, der Gesetzgebungskompetenz ans Volk abgibt direkte Demokratie direkte Demokratie
Zusatzmaterial: Referenden und Volksinitiativen 1848 – 2000 in der Schweiz Quelle: Bundesamt für Statistik
(2) Überblick über beide politische Systeme > Gesetzgebung SchweizÖsterreich Ausarbeitung einer Vorlage administr. Entscheidungs- komplex pol. Interessenartikulation „Ministerialentwurf“ Begutachtungsverfahren Entwurf an Ministerrat Zurückstellung Beschlossen über Ausschüsse des NR ins Plenum BR legt Veto ein BR stimmt zu NR einen fasst „Beharrungsbeschluss“ BP, BK und zuständiger Minister Verweigern unterschreiben die Unterschrift Gesetz nicht zustande gekommen vorparlament. Verfahren Ausarbeitung eines Vorentwurfes durch externe Experten Vernehmlassung BR entscheidet über Abstimmung Vorlagen werden in Kommissionen + Fraktionen vorbereitet parlament. Verfahren Eintretensdebatte, Detailberatung und Schluss- abstimmung im Plenum Referendum plebisz. Nachentscheid
(2) Überblick über beide politische Systeme > Rechtssystem Politikfeld: Steuerpolitik SchweizÖsterreich - Gerichtsbarkeit auf Bundes-, kantonaler- und Gemeindeebene Ebene Bundesgericht in Lausanne: - 60 Mitglieder proportional auf 6 Jahre vom Parlament gewählt - letzte Gerichtsinstanz - Aufgaben: - Streitigkeiten in Anwendung des Bundes- gesetzes regeln - Verfassungsmäßigkeit, Grundrechte von kantonalen Gesetzen und kommunalen Verordnungen prüfen - auf Bundesebene nicht zuständig, da Gesetze durch Volksinitiativen verworfen bzw. abgeändert werden können und Beschluss viele Gruppen beteiligt waren - weitere Aufgabe: Weiterentwicklung des Rechts - Rechtsprechung ist ausschließliche Bundeskompetenz - Vierstufige ordentliche Gerichtsbarkeit: Bezirksgerichte – Landesgerichte – Oberlandesgerichte – Oberster Gerichtshof - Außerordentliche Gerichtsbarkeit: Verwaltungsgerichtshof – Verfassungsgerichtshof - Selbstrekrutierung - Verwaltungsgerichthof, Verfassungsgerichtshof und Oberster Gerichtshof stehen auf derselben Stufe - Richter dürfen keine Parteifunktionäre sein
(2) Überblick über beide politische Systeme > Wahlsystem SchweizÖsterreich - gleiches, unmittelbares, geheimes, persönliches Wahlrecht - Wahlalter generell ab 18 Jahre - Mehrheits- und Verhältniswahlrecht - gleiches, unmittelbares, geheimes, persönliches Wahlrecht - Wahlalter bei Wahlen des Landtags, Nationalrats, Bundespräsidenten, EU-Parlaments: 18 Jahre - Wahlalter bei Kommunalwahlen: mehrheitlich ab 16 Jahre - generelles Verhältniswahlrecht - für die Wahl des NR wird der Bund in 43 Wahlkreise aufgeteilt - Stimme für den Kandidaten muss sich mit Stimme für die Partei decken
(2) Überblick über beide politische Systeme > Parteiensystem Politikfeld: Steuerpolitik SchweizÖsterreich - viele Parteien vorhanden - keine starke Stellung: - kein Parteiengesetz - keine Finanzierung durch Bund - Vereinsform (Versammlung entscheidet) - föderative Struktur - auf unteren Ebenen wenig kohärent und an Bundesspektrum gebunden Finanzierung: über Beiträge an Fraktionen 4 Lager: - Freisinn (FDP) - Sozialdemokraten (SPS) - Christdemokraten (CVP) - Volkspartei (SVP) Aufgaben: - Artikulations- und Initiativfunktion - Integrationsfunktion - Mobilisierungsfunktion - Rekrutierungsfunktion - Wahlfunktion - hohes Maß an Parteistaatlichkeit - seit 1975: Parteiengesetz regelt Rechtsordnung der Parteien Finanzierung: - Mitgliedsbeiträge - Mitteln aus Bund, Ländern und Gemeinden - Spenden - „Parteisteuer“ 3 Lager: - sozialistisches Lager (SPÖ) - christlich-konservative (ÖVP) - deutschnationale (Freiheitliche) - andere Parteien: Liberale, Grüne Aufgaben: - Integrationsfunktion - Legitimierungsfunktion - Rekrutierungsfunktion
(2) Überblick über beide politische Systeme > Interessengruppen Politikfeld: Steuerpolitik SchweizÖsterreich • - ausgeprägtes Verbandssystem • (untere Ebenen + Dachverbände) • ABER: AN-Seite unterrepräsentiert • - enge Verschränkung mit Regierung • - bringen Fachwissen/Organisation ein • - unterstützen beim Vollzug • - starten Referenden • - fordern Regelungen bei ausländischen • Zöllen/Konkurrenten • Vorteil: Staatsentlastung • Nachteil: keine einheitliche Wirtschafts- • politik der Regierung • Arten: • - Wirtschafts-, Berufs- und Branchenverb. • - non-profit-organizations (Umweltorg.) - ausgeprägtes Verbandssystem - enge Verschränkung mit den Parteien - Wirtschaftsverbände sind sehr dicht organisiert - besitzen viele Mitentscheidungskompetenzen im Bund Arten: - Wirtschaftsverbände und Sozialpartnerschaften - Kirchen- und Religionsgemeinschaften
(2) Überblick über beide politische Systeme > Massenmedien SchweizÖsterreich - kulturelle Zersplitterung bestimmend - breit, regional + überregional (NZZ) - immer mehr parteiungebunden - staatliches, aber nicht öffentlich-rechtl. TV SRG SSR idée suisse (z.B. SF) in Vereinsform und durch Rundfunkgebühren und Werbung finanziert - hoch Konzentriert und enorm vom Ausland abhängig - traditionelle Parteizeitungen rückläufig - staatliches Fernsehen ist Sender ORF, der über einen Aufsichtsrat geleitet wird
(2) Überblick über beide politische Systeme > Politische Kultur Politikfeld: Steuerpolitik SchweizÖsterreich - Konkordanzdemokratie - durch direkt-demokratische Elemente und Beteiligung aller Kulturen: polit. Bürgerkultur - aber: mit zunehmender Tendenz zur Zentralisierung nimmt auch der Trend zur Untertanenkultur zu - Konkordanzdemokratie - Jüngere stellen sich gegen die vorherrschende pol. Kultur Grüne und rechtspopulistische Parteien nehmen zu Tendenz zur Bürgerkultur
(3) Föderalismus im Vergleich Politikfeld: Steuerpolitik SchweizÖsterreich Was Bund nicht regelt, bestimmen die unteren Ebenen selbst. Kantone: - alle besitzen eigene Verfassung - gewaltenteilige Staatsorganisation - 5-7-köpfige Regierungen - theoretisch: Mehrheitswahlrecht - praktisch: Proporz-Verhältniswahl - breites direktdemokratisches Instrumentarium (Finanzrefernd.) Gemeinden: - hohe Autonomie geschützt - Selbstorganisation - erheben eigene Abgaben - Exekutive + Gemeindeparlament Bundesländer: - direkt gewählte Parlamente - Regierungschef ist der Landeshauptmann - Mitglieder der Regierung sind die Landräte - Landesregierung ist Landtag verantwortlich Gemeinden: - parlamentarisches Prinzip - Regierung ist der Gemeindevorstand - Bürgermeister werden direkt oder von Mehrheit des Gemeinderates gewählt - übertragener + autonomer Wirkungsbereich Bund 9 Bundesländer 84 Bezirke 15 Statutar- Gemeinden städte Bund 20 Vollkantone 6 Halb- kantone etwa 3000 Gemeinden
(3) Föderalismus im Vergleich Politikfeld: Steuerpolitik SchweizÖsterreich Ebenen 3 4 Kompetenzen der Länder Gerichtswesen, Heimatschutz, Direktsteuererhebung, Gesundheits- Politik und andere „mächtige“ Felder Landesgesetzgebung, Schulen, Kultur, Staatsverträge (alles eingeschränkt) Wirkung - geringe Politikverdrossenheit, da Politik vor Ort beim Bürger gemacht wird - hoher Verwaltungsaufwand hohe Kosten - internationale Integration stockt - interkantonale Koordinierung, z.B. beim Schulsystem sehr schwierig - Bund hat nicht ausreichend Kontrolle bei Aufgabenvollzug in Kantonen - Kompetenzen i.d.R. vom Bund wahr- genommen (Pflicht der Mitwirkung im Bereich Abgaben und Kredite) - kein Subsidiaritätsprinzip - Kooperationsföderalismus - Parteibundesstaat - starker Wille der Länder, die Situation zu verändern mehr Verantwortung Tendenzen - immer mehr Kompetenzen wandern zum Bund - Dezentralismus Zentralismus - langsame Neuverteilung der Aufgaben - Zentralismus Dezentralismus
(4) Fazit Österreich... hat eine sehr junge föderale Struktur (von 1918), die nicht historisch gewachsen ist. Länderbildung begann unabhängig von der damaligen Nationalversammlung. Länder schrieben „Beitrittserklärungen“ zur Republik Österreich Föderative System bis heute unterentwickelt stark zentralisiert; Bund besitzt zu viele Mitspracherechte „Kampf“ für mehr Handlungsspielraum hält an Schweiz... hat eine sehr alte föderale Struktur (von 1874), die historisch gewachsen ist (schon vor 18. Jahrhundert) Föderatives System stark ausgebildet, stark dezentralisiert; Bund besitzt im Verhältnis zum Kommunen und Gemeinden nur wenige Kompetenzen Aber: Trend zur Zentralisierung erkennbar Bund erhält immer mehr Kompetenzen
Literaturverzeichnis Politikfeld: Steuerpolitik • Armingeon, Klaus/Freitag, Markus (1997): Deutschland, Österreich und die Schweiz • die politischen Systeme im Vergleich - ein sozialwissenschaftliches Datenhandbuch. • Opladen. • Aubert, Jean-Francois (1981): So funktioniert die Schweiz. Muri. • Lehmbruch, Gerhard (1967): Proporzdemokratie. Politisches System und politische Kultur • in der Schweiz und in Österreich. Tübingen. • Linder, Wolf (1999): Das politische System der Schweiz. In: Ismayr, Wolfgang (Hrsg.): • Das politische System Westeuropas. Opladen. S. 487 – 520. • Neidhardt, Leonhard (2002): Die politische Schweiz. Fundamente und Institutionen. Zürich. • Novak, Richard (1992): Landesgesetzgebung und Verfassungsrecht – Stand, Tendenzen, • Reformen. In: Schambeck, Herbert (Hrsg.): Föderalismus und Parlamentarismus in • Österreich. Wien. S. 53 – 74. • Österreich Chronik (2003): Abschnitte der Geschichte Österreichs. Verfügbar unter: • http://geschichte.surfbrett.at/ [01. Mai. 2007]
Literaturverzeichnis Pelinka, Anton (1999): Das politische System Österreichs. In: Ismayr, Wolfgang (Hrsg.): Das politische System Westeuropas. Opladen. S. 489 – 517. Prinzipien der österreichischen Bundesverfassung. Verfügbar unter: http://www.referate10.com/referate/Recht/2/Prinzipien-der-osterreichischen- Bundesverfassung-reon.php [01. Mai. 2007] Schambeck, Herbert (1992): Zum Werden und zu den Aufgaben des österreichischen Föderalismus. In: Schambeck, Herbert (Hrsg.): Föderalismus und Parlamentarismus in Österreich. Wien. S. 17 – 33. Weiss, Jürgen (1992): Föderalismus in einem neuen Europa. In: Schambeck, Herbert (Hrsg.): Föderalismus und Parlamentarismus in Österreich. Wien. S. 643 – 656.
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