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BAT BMTG TVÜ TVÖD . . . . Alles klar?. Outsourcing Tarifflucht Steuerpolitik Arbeitszeitverlängerung Kündigung verschiedener Tarifverträge vorgezogene Bundestagswahl . Rahmenbedingungen. Flächentarif für Bund und Kommunen Arbeitszeit Kommunen West 38,5 Ost 40
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BAT BMTG TVÜ TVÖD . . . . Alles klar?
Outsourcing Tarifflucht Steuerpolitik Arbeitszeitverlängerung Kündigung verschiedener Tarifverträge vorgezogene Bundestagswahl Rahmenbedingungen
Flächentarif für Bund und Kommunen Arbeitszeit Kommunen West 38,5 Ost 40 Bund 39 Stunden in Ost und West Zusammenführung mehrerer Tarifverträge Erreicht
Eingruppierung Neue Entgeltordnung bis Ende 2007 Grundsatz der Diskriminierungsfreiheit bis dahin Altregelung (z.B. §§ 22, 23, 25 BAT sowie § 20 BMT-G) Erreicht
Günstigere Regelung für untere Gehalts- und Lohngruppen bei Überstundenzuschlägen bei Jahressonderzahlung bei Übergangsregelung für entfallene Aufstiege Positiv
neue Entgeltgruppe 1 für „einfachste Tätigkeiten“ = Niedriglohn (E1, Stufe 2 = 1286 €) Entgeltabsenkung für von Outsourcing bedrohte Bereiche durch Tarifvertrag auf Landesebene = E1 bis E4 keine Erschwerniszuschläge bei psychischer Belastung Kein Tarifabschluss mit den Ländern Kröten
Qualifizierung Arbeitszeit Entgelt / Eingruppierung Führung auf Probe Führung auf Zeit Wichtige Tarifbestimmungen
Fort- und Weiterbildung Umschulung Erhaltungsqualifizierung Wiedereinstiegsqualifizierung Qualifizierung
Qualifizierungszeit ist Arbeitszeit Kosten übernimmt Arbeitgeber Eigenbeitrag möglich (Vereinbarung) Qualifizierung
jährliches Gespräch mit Vorgesetzen über Bedarf insbesondere bei Wiedereinstiegsqualifizierung Sollvorschrift: Gleichberechtigte Teilnahme von Beschäftigten mit individuellen Arbeitszeiten Qualifizierung
Wichtig Gesprächskultur Qualifizierungsmaßnahmen entwickeln Betriebs-/Dienstvereinbarungen Controlling Qualifizierung
Arbeitszeitkorridor (wöchentlich bis 45 Stunden) Rahmenarbeitszeit (täglich bis zu 12 Stunden zwischen 6 und 20 Uhr) Ausgleich auf durchschnittliche tarifliche Arbeitszeit in maximal einem Jahr Arbeitzeitkonto möglich Arbeitszeitkonten verpflichtend bei Arbeitszeitkorridor und Rahmenarbeitszeit Arbeitszeit
Vorteile Korridor und Rahmenarbeitszeit Flexibler Einsatz (Lage und Dauer) Mehrarbeit wird erfasst und bezahlt Nachteile Wettbewerb um längere Anwesenheitszeiten Ausdehnung der Arbeitszeit Ausgrenzung von Menschen mit persönlichen Zeitbedürfnissen und Zeitzwängen Arbeitszeit
Langzeitkonten - familienfreundlich? Arbeitszeit
freiwillige Dienstvereinbarung bzw. Tarifvertrag Betriebsvereinbarung Arbeitszeit
Wichtig Beschäftigte befragen / einbeziehen Klasse statt Masse Sonderregelungen für Gruppen/Lebenslagen Klare Regelungen für den Abbau von Konten Controlling Auf- und Abbau Konten (Jahresplanung) Achtung für persönliche Zeitzwänge Arbeitszeit
Entgelt Krankenpflege (Kr) MTArb-Bund Einheitliche Entgelt- tabelle TV-ÖD BAT-Bund BAT-VKA BMT-G
15 Entgeltgruppen Keine Bewährungs- und Zeitaufstiege E 1 – E 4 un-/ angelernte Tätigkeiten, Ausbildungen unter 3 Jahrenab E 5 3-jährige Ausbildungab E 9 FH-Abschluss / Bachelorab E 13 Universitätsabschluss / Master Entgelt
3 Erfahrungsstufen 3 Entwicklungsstufen Stufe 1: ohne Erfahrung, längstens für ein Jahr Stufe 2: nach einem Jahr Stufe 3: nach weiteren 2 Jahren Stufe 4: nach weiteren 3 Jahren Stufe 5: nach weiteren 4 Jahren Stufe 6: nach weiteren 5 Jahren Endstufe nach 15 Jahren Entgelt
allgemeine Eingruppierungsregelung Abstimmung von Erschwerniszulagen und neuen Tätigkeitsbeschreibungen Diskriminierungsfreie Tätigkeitsbeschreibungen Eingruppierung
Diskriminierungspotentiale Entgeltgruppe 1 Leistungsaufstieg ab Stufe 3 Leistungsentlohnung Entgelt
„einfachste Tätigkeiten“ Katalog, landesbezirklich ergänzungsfähig Überleitung erfolgt in Stufe 2 = 1.286 € (7,68 €/Std.) Stufe 6 = 1.440 € (8,60 €/Std. - nach 16.J.) 1.394 € bezogen auf „Lebenserwerb“ politisches Kalkül: Insourcing Entgeltgruppe 1
Verkürzung oder Verlängerung ab Stufe 3 bei „erheblich“ über- bzw. unterdurchschnittlicher Leistung Beschwerde der Beschäftigten möglich paritätisch aus AG und BR/PR besetzte Kommission berät Beschwerden Letztentscheidung durch Arbeitgeber Stufenaufstieg
ab 2007 1 Prozent, steigend auf 8 Prozent, Zielzeitpunkt offen Berechnungsgrundlage „ständige Monatsentgelte“ des Vorjahres der Tarifbeschäftigten eines Betriebes / einer Verwaltung Leistungsentgelt
Zusätzlich zum Tabellenentgelt Finanzierung Lohn-/Vergütungsrunden Rückflüsse aus Besitzständen bei Ausscheiden strukturelle Veränderungen bisheriger Entgelt-Bestandteile Effizienzgewinne Leistungsentgelt
Auf Probe Ab Entgeltgruppe 10 mit Weisungsbefugnis Neueinstellung oder bestehendes Arbeitsverhältnis Befristet auf bis zu 2 Jahre 2-malige Verlängerung innerhalb der Gesamtdauer Führung
Auf Zeit Neueinstellung oder bestehendes Arbeitsverhältnis Befristet bis zu vier Jahre Entgeltgruppen 10 – 12 mit Weisungsbefugnis bis zweimalige Verlängerung auf höchstens 8 Jahre insgesamt ab Entgeltgruppe 13 mit Weisungsbefugnis bis dreimalige Verlängerung auf Verlängerung auf höchstens 12 Jahre insgesamt Führung
www.verdi.de Fortbildungen von ver.di b+b www.rlp.verdi.de www.verdi-bub.de Mehr Informationen