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1. Gesetzliche Grundlage. Gesetzliche Grundlage zur Berechnung der Rente ist das Sozialgesetzbuch 6 (SGB IV). 2. Beginn der Rentenzahlung. Um eine Rentenzahlung zu erhalten, muss rechtzeitig ein Rentenantrag gestellt werdenDie Rentenzahlung beginnt mit dem Monat, in dem die Anspruchsvorrausetzu
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1. Berechnung der Altersrente
2. 1. Gesetzliche Grundlage
Gesetzliche Grundlage zur Berechnung der Rente ist das Sozialgesetzbuch 6 (SGB IV)
3. 2. Beginn der Rentenzahlung Um eine Rentenzahlung zu erhalten, muss rechtzeitig ein Rentenantrag gestellt werden
Die Rentenzahlung beginnt mit dem Monat, in dem die Anspruchsvorrausetzungen erfüllt sind
4. 3. Rentenformel
Nach § 64 SGB IV, lautet die Formel zur Berechnung der Rente:
Rente = Entgeltpunkte X Zugangsfaktor X Rentenartfaktor X Rentenwert
5. 4. Entgeltpunkte Entgeltpunkte spiegeln die Einkommessituation des gesamten Lebens wieder
Entgeltpunkte richten sich nach dem Durchschnittseinkommen (Brutto) aller Versicherten der Rentenversicherung
Wer mehr Einkommen (Brutto) als dieser Durchschnitt hat, erhält mehr Entgeltpunkte
Wer weniger Einkommen (Brutto) als der Durchschnitt hat, erhält weniger Entgeltpunkte
6. 4.2. So werden Entgeltpunkte berechnet Man benötigt für das entsprechende Kalenderjahr, für das man die Entgeltpunkte berechnen will:
1. Das durchschnittliche Bruttoeinkommen aller Versicherten im besagten Jahr
2. Das eigene Bruttoeinkommen dieses Jahres
Bruttoeinkommen : Durchschnittseinkommen = Entgeltpunkte
7. Beispiel: (höheres Einkommen) Berechnung der Entgeltpunkte für das
Jahr 2007:
Durchschnittseinkommen: 29.230,00 Euro
Persönliches Bruttoeinkommen: 60.000,00 Euro
60.000,00 Euro : 29.230,00 Euro = 2,05
Die Anzahl der Entgeltpunkte für das Jahr 2007 lägen
also bei 2,05 Entgeltpunkten
8. Beispiel (niedrigeres Einkommen) Durchschnittseinkommen (Brutto) : 29.230,00 Euro
Persönliches Einkommen (Brutto): 27.000,00 Euro
27.000,00 Euro : 29.230,00 Euro = 0,9
Die Entgeltpunkte für das Jahr 2007, lägen also bei 0,9
9. 4.1 Wofür erhält man Entgeltpunkte? Entgeltpunkte erhält man nach § 66 SGB IV für:
1. Zeiten, in denen Beiträge in die Rentenversicherung einbezahlt wurden z.B. durch Arbeit
2. Beitragsfreie Zeiten
3. Zuschläge für beitragsgeminderte Zeiten
4. Zuschläge oder Abschläge aus einem durchgeführten Versorgungsausgleich oder Rentensplittung
10. 5. Beiträge aus geringfügiger, nicht versicherungspflichtiger Beschäftigung
6. Zuschläge aus der Zahlung von Beiträgen, bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente
7. Zuschläge aus Zahlungen von Abfindungen von Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung
11. 8. Arbeitsentgelt aus Wertguthaben
9. Beiträge die nach Beginn einer Altersrente bezahlt werden
12. 5. Was sind persönliche Entgeltpunkte? Persönliche Entgeltpunkte sind nach § 66 SGB IV:
Alle Entgeltpunkte multipliziert mit dem Zugangsfaktor
Entgeltpunkte X Zugangsfaktor = persönliche Entgeltpunkte
13. 6. Zugangsfaktor Der Zugangsfaktor richtet sich laut, § 77 SGB IV, nach dem Alter bei Renteneintritt
Der Zugangsfaktor beträgt für Personen, die beim erreichen der Regelaltersgrenze, in die Rente eintreten 1,0
Wird die Rente vor erreichen der Regelaltersgrenze in Anspruch genommen, wird der Zugangsfaktor für jedes Monat, um 0,003 verringert
Wird die Rente nach dem erreichen der Regelaltersgrenze in Anspruch genommen, wird der Zugangsfaktor für jedes Monat, um 0,005 erhöht
14. Beispiele: Herr Weber ist 1945 geboren. Er erreicht mit 65
Jahren die Regelaltersgrenze.
Herr Weber tritt mit genau
65 Jahren in die Rente ein. Sein Zugangsfaktor beträgt
also 1,0.
Herr Huber ist ebenfalls 1945 geboren. Er geht aber
Bereits 6 Monate vor erreichen der Regelaltersgrenze in
Rente. Sein Zugangsfaktor berechnet sich nun
folgendermaßen: 1,0 – (0,003 X 6) = 0,982
Sein Zugangsfaktor liegt bei 0,982
15. Herr Humpe ist ebenfalls 1945 geboren. Er geht jedoch
4 Monate nach erreichen der Regelaltersgrenze in
Rente.
Sein Zugangsfaktor beträgt:
1,0 + (0,005 X 4) = 1,02
16. 7. Rentenartfaktor Der Rentenartfaktor bestimmt das Sicherungsziel der verschiedenen Rentenarten
Das heißt:
Altersrente hat beispielsweise das Ziel, das Einkommen
voll zu ersetzen. Deshalb liegt der Rentenartfaktor bei
1,0.
Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung hat das Ziel, das
Einkommen nur zum Teil zu ersetzen. Deshalb beträgt bei dieser
Rentenart, der Rentenartfaktor 0,5
18. 8. Aktueller Rentenwert Ziel: Anpassung der Rente an die Entwicklung der Löhne
Der aktuelle Rentenwert wird jährlich zum 01. Juli festgelegt
Der aktuelle Rentenwert ist der Betrag, der einer monatlichen Altersrente entspricht, wenn für ein Jahr die durchschnittlichen Beiträge in die Rentenversicherung einbezahlt wurden
19. Weitere Faktoren, aus denen sich der aktuelle Rentenwert berechnet sind:
Entwicklung der Bruttolöhne- und Gehälter
Altersvorsorgeanteil (private- und betriebliche Altersvorsorge)
Beitragssatz der Rentenversicherung
Nachhaltigkeitsfaktor (Verhältnis der Beitragszahler und Rentenempfänger)
20. Da in den alten Bundesländern andere Einkommensverhältnisse herrschen, als in den neuen Bundesländern, ist der Rentenwert unterschiedlich hoch
Derzeit beträgt der Rentenwert im Westen 26,56 Euro
Im Osten beträgt er 23,34 Euro
Ab 01. Juli 2009 beträgt der Rentenwert (West): 27,20 Euro
(Ost) : 24,13 Euro
21. Beispiel zur Rentenberechnung Herr Huber hat 30 Jahre lang in Bayern gearbeitet und genauso viel verdient wie der Durchschnitt, er erhält also 30 Entgeltpunkte. Er geht bei erreichen des Regeleintrittsalters in Rente. Sein Zugangsfaktor liegt deshalb bei 1,0. Er bezieht Altersrente. Der Rentenartfaktor für diese Rentenart beträgt 1,0. Der aktuelle Rentenwert für den Westen liegt bei 26,56 Euro.
30 X 1,0 X 1,0 X 26,56 = 796,80 Euro (monatliche Rente)
22. Weitere Informationen https://www.msg-systems.com/vorsorge/help/htm/lex_akrw.htm
http://www.rententips.de/rententips/grv/ar/index.php
http://www.anwalt.de/rechtstipps/einfuehrung-in-berechnung-und-arten-der-gesetzlichen-rente_001269.html
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_104600/SharedDocs/de/Navigation/Rente__node.html__nnn=true
23. Literaturtipps Hoffmann, Hans Joachim, Ihre Rente, so maximieren sie Ihre Ansprüche, 1996, Walhalla Verlag, Regensburg
Marburger, Horst, So berechnen sie Ihre Rente, Renteninformationen überprüfen, nachrechnen und richtig reklamieren, 2004, Walhalla Verlag, Regensburg
24. Rentensplittung Ehepartner können freiwillig beschließen ihre, in der Ehe erworbenen, Rentenansprüche gleichmäßig untereinander aufzuteilen
Der Partner, der den höheren Rentenanspruch während der Ehe erworben hat, erklärt sich freiwillig dazu bereit, dem Partner, der einen niedrigeren Rentenanspruch hat, einen Teil seiner Rente abzugeben
Die spätere Zahlung einer Witwenrente ist dann jedoch ausgeschlossen
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25. Versorgungsausgleich
Wichtig im Fall einer Scheidung
Die Rentenansprüche, die beide Ehepartner während ihrer Ehe erworben
haben, werden gleich auf beide Partner aufgeteilt
Ziel: Der Partner, der zum Beispiel aufgrund von Kindererziehung, weniger Rentenansprüche hat als sein Ehepartner, soll vor der Altersarmut bewahrt werden
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