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Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV. am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow. Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV Überblick. Grußworte und Informationen zum Gemeinschaftsprojekt Grundlagen und Konzeption des NKHR-MV Überblick zum Regelwerk Haushaltsausgleich im NKHR-MV
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Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVÜberblick • Grußworte und Informationen zum Gemeinschaftsprojekt • Grundlagen und Konzeption des NKHR-MV • Überblick zum Regelwerk • Haushaltsausgleich im NKHR-MV • Einführung des NKHR-MV • Stand des Rechtssetzungsverfahrens • Fragen und Diskussion
1. Grußworte • Thomas Deiters • Stellvertretender Geschäftsführer • Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern e.V. • Matthias Lietz • Mitglied des Landtages • Stellvertretender Vorsitzender des • Lankreistages Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Projektteam NKHR-MV DörtheKuchel AnnetteSewing ChristinDittmann Daniel Riemer ExterneBeratung HeinzDeisenrothMittelrheinischeTreuhand
Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern • Seit 14. November 2003 Projektarbeitsgruppe im IM • 1. März 2005 - Kabinettsbeschluss zur Vorbereitung der Reform des Gemeindehaushaltsrechts • 11. April 2006 - Kabinettsbeschluss zur Umsetzung der Reform des Gemeindehaushaltsrechts • NKHR-MV auf der Grundlage kommunaler Doppik • Umstellungszeitraum 2008 – 2012 • Gemeinschaftsprojekt NKHR-MV
Gemeinschaftsprojekt NKHR-MV - Projektziele • konstruktive Begleitung des Reformprozesses • möglichst einheitliche Vorgehensweise im Land • notwendige fachliche Unterstützung insbesondere der vielen kleineren Kommunen • Reduzierung des Aufwandes der einzelnen Kommune durch die Erarbeitung von Leitfäden mit Praxishilfen und Empfehlungen • Erarbeitung einer Empfehlung für das Regelwerk
Projektbeteiligte • Vertreter des Innenministeriums • Vertreter der kommunalen Landesverbände • Frühstarter NKHR-MV • Landkreise Ostvorpommern und Mecklenburg-Strelitz • die öffentlichen Fortbildungsträger für Verwaltungen
Projektstruktur Lenkungsausschuss NKHR-MV Projektgruppe ProjektleiterinProjektteamVertreter IM und aus dem kommunalen Bereich Externe Beratung QualitätssicherungProjektmarketing Teilprojekt 1Frühstarter ArbeitskreiseWorkshops Teilprojekt 2NKHR-MV Arbeitsgruppen Teilprojekt 3Fortbildung Arbeitsgruppen Rückkoppelung
Zeitplan Teilprojekt 1 Workshops Leitfäden mit Praxishilfen Arbeitskreise Teilprojekt 2 ArbeitsgruppenEntwurf Regelwerk Gesetzgebungsverfahren Landesregierung Landtag Teilprojekt 3 Sept. Dez./Jan. Sommer Okt. Dez. 2006 2006/2007 2007 2007 2007
Projektkommunikation • Per Email nkhr-mv@im.mv-regierung.de • Internet (www.im.mv-regierung.de - Stichwort: Doppik) • offener Bereich mit Ergebnissen und „Häufig gestellten Fragen“ • interner Bereich mit allen Dokumenten zu den Arbeitsgruppen und Workshops • Flächendeckendes Netzwerk von Arbeitskreisen mit Frühstartern • Newsletter NKHR-MV(Den Newsletter NKHR-MV erhalten alle Interessierten per Mail zugesandt.)
Der Zug rollt, jetzt gilt es, den Zug ins Ziel zu bringen!
2. Grundlagen und Konzeption des NKHR-MV • Diplom-Kaufmann • Heinz Deisenroth • Wirtschaftsprüfer / Steuerberater • Mittelrheinische Treuhand GmbH • Schwerin
Ziele der Reform des Gemeindehaushaltsrechts • Vermögensdarstellung in einer Bilanz • Darstellung des Ressourcenaufkommens und –verbrauchs • intergenerative Gerechtigkeit • Steuerung über Zielvereinbarungen • Darstellung der Leistungen einer Verwaltung als Produkte = Outputorientierung • Unterstützung einer Kosten- und Leistungsrechnung sowie des Controlling (Ziele des NSM = Neues Steuerungsmodell) • Integration der Beteiligungen und Vereinheitlichung des Rechnungswesens im „Konzern Kommune“
Der Weg geht über die Doppik, weil ... • nur mit der Doppik ein einheitliches Rechnungswesen im „Konzern Kommune“ möglich ist. • es sich bei der Doppik um ein erprobtes, ressourcenverbrauchs- orientiertes Rechnungssystem handelt. • betriebswirtschaftliche Software genutzt werden kann. • die Doppik KLR und Steuerung in der Kommune erleichtert. • die Doppik aufgrund der weiten Verbreitung eine hohe Zukunftssicherheit bietet.
Vorgaben der IMK zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts • Empfehlungen für • GemHVO-Doppik oderGemHVO-erweiterte Kameralistik • Produktrahmen mit Erläuterungen • Kontenrahmen vgl. IMK-Beschluss vom 21. November 2003 Die Empfehlungen lassen Raum für länderspezifische Besonderheiten. Hieraus ergeben sich die Konzeptunterschiede in den verschiedenen Bundesländern.
Mögliche Konzeptunterschiede der Länder • Haushaltsausgleich • Verrechnung von Fehlbeträgen mit der Kapitalrücklage • Bewertung in der Eröffnungsbilanz • Differenzierter Vermögensausweis hinsichtlich Verwertbarkeit • Ergebnisspaltung (ordentliches und außerordentliches Ergebnis) • Gliederung des Eigenkapitals / Rücklagen • Bildung von Rückstellungen • Begleitung der Umsetzung (Umsetzungskonzept)
Eckpunkte des NKHR-MV • weitgehende Anlehnung des NKHR-MV an die handelsrechtlichen und soweit erforderlich an die steuerrechtlichen Buchführungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften • Abweichungen von den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften, soweit die Besonderheiten der Kommunen dies zwingend erfordern
Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen Doppisches Rechnungswesen Haushaltsplanung Finanzbuchhaltung Kosten- und Leistungsrechnung Erfassung Dokumentation Planung / Kontrolle Kontrolle/ Steuerung • Buchführung • Inventur • Jahresabschluss • Ergebnisrechnung • Finanzrechnung • Teilrechnungen • Bilanz • Anhang • Anlagen Kostenartenrechnung Kostenstellenrechnung Kostenträgerrechnung • Ergebnishaushalt • Finanzhaushalt • Teilhaushalte • Stellenplan • Anlagen
Die drei Komponenten der kommunalen Doppik Anlehnung an kaufmännische Buchführung und Handelsrecht Bilanz Ergebnisrechnung Finanzrechnung Aktiva Passiva Erträge ./. Aufwendungen Eigenkapital(Saldo der Bilanz) Einzahlungen ./. Auszahlungen Vermögen Liquide Mittel Fremdkapital Liquiditätssaldo Ergebnissaldo Ermächtigungen für VerwaltungshandelnLiquiditätsplanung Vermögensmehrung oder -minderung Geschlossenes ressourcenverbrauchs-orientiertes Rechnungssystem
Aktivseite Passivseite • Anlagevermögen • Umlaufvermögen • 2.1 Vorräte • 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände • 2.3 Wertpapiere • 2.4 Liquide Mittel • Ausgleichsposten latente Steuern • Aktive Rechnungsabgrenzung • Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag • Eigenkapital • 1.1 Kapitalrücklage • 1.2 Zweckgeb. Ergebnisrücklagen • 1.3 Ergebnisvortrag • 1.4 Jahresergebnis • Sonderposten • Rückstellungen • Verbindlichkeiten • Passive Rechnungsabgrenzung Gliederung der Bilanz (§ 47 GemHVO-Doppik M-V Entwurf) Mittelherkunft Mittelverwendung
Gliederung der Ergebnisrechnung (§ 2 GemHVO-Doppik M-V Entwurf) Laufendes Ergebnis aus der Verwaltungstätigkeit + Finanzergebnis = Ordentliches Ergebnis + außerordentliches Ergebnis = Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen +/- Veränderung der Kapitalrücklage +/- Veränderung der Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich +/- Veränderung der sonstigen zweckgebundenen Ergebnisrücklagen = Jahresergebnis
Gliederung der Finanzrechnung (§ 3 GemHVO-Doppik M-V Entwurf) • Ermittlung des Finanzmittelüberschusses / Finanzmittelfehlbetrages • Laufende Ein- und Auszahlungen aus der Verwaltungstätigkeit • +/- Zins- und sonstige Finanzein- und –auszahlungen • = Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen • +/- außerordentliche Ein- und Auszahlungen • = Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen • +/- Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit • = Finanzmittelüberschuss / Finanzmittelfehlbetrag • Fortsetzung folgt
Gliederung der Finanzrechnung (Fortsetzung) • Verwendung des Finanzmittelüberschusses bzw. Abdeckung des Finanzmittelfehlbetrages • Ein- und Auszahlungen aus Krediten für Investitionen • +/- Ein- und Auszahlungen aus Krediten zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit • +/- Veränderung der liquiden Mittel • = Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit • Ein- und Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern • Besondere Darstellung der Finanzierungstätigkeit für amtsangehörigen Gemeinden.
Vier Begriffspaare Zahlungs- mittelbestand Einzahlungen Auszahlungen Finanzrechnung Doppik Geldvermögen Einnahmen Ausgaben Kameralistik Reinvermögen Erträge Aufwendungen Ergebnisrechnung Doppik Leistungen Kosten Kostenrechnung
Teilhaushalte (§ 4 Abs. 1 GemHVO–Doppik M-V - Entwurf v. 24.01.07) • Die Teilhaushalte ersetzen bisherige Gliederung des Haushaltes in Einzelpläne, Abschnitte und Unterabschnitte. • Der Haushalt ist angemessen in Teilhaushalte zu gliedern. • Die Gliederung kann funktional oder institutionell erfolgen. • Ein oder mehrere Produkte bilden einen Teilhaushalt. • Jeder Teilhaushalt bildet eine Bewirtschaftungseinheit. • Die zentralen Finanzdienstleistungen sind grundsätzlich als eigener Teilhaushalt zu zeigen.
Teilhaushalte (§ 4 Abs. 1 GemHVO–Doppik M-V - Entwurf v. 24.01.07) • Bei Abweichungen vom landeseinheitlichen Produktrahmenplan sind Zusatzangaben erforderlich, die einen interkommunalen Vergleich ermöglichen sollen. • Übersicht über die den Teilhaushalten zugeordneten Produkte • Gliederung der Produkte nach dem landeseinheitlichen Produktrahmenplan unabhängig von der Bildung der Teilhaushalte • keine gesonderte mittelfristige Finanzplanung, da der Planungszeitraum den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung umfasst • kein gesondertes Investitionsprogramm aufgrund der Einzeldarstellung der Investitionen in den Teilhaushalten
Teilhaushalte (§ 4 Abs. 1 GemHVO–Doppik M-V - Entwurf v. 24.01.07) • Jeder Teilhaushalt besteht aus einem • Teilergebnishaushalt • Teilfinanzhaushalt • Der Teilergebnishaushalt ist grundsätzlich gegliedert wie der Ergebnishaushalt. • Im Teilfinanzhaushalt sind die ordentlichen Ein- und Auszahlungen zusammengefasst dargestellt. • Sowohl im Teilergebnis- als auch der Teilfinanzhaushalt sind die internen Leistungsbeziehungen auszuweisen. • Die Zuordnung des Ressourcenverbrauchs zu den Produkten und Leistungen erfolgt auf Ebene der Teilhaushalte.
Teilhaushalte (§ 4 Abs. 1 GemHVO–Doppik M-V - Entwurf v. 24.01.07) • Die Gemeindevertretung beschließt darüber, welche Produkte in einem Teilhaushalt auszuweisen sind. • In jedem Teilhaushalt sind zu beschreiben: • die wesentlichen Produkte • deren Auftragsgrundlage • Ziele • Leistungen und Leistungsmengen • Kennzahlen zu Zielvorgaben • Ziele und Kennzahlen sollen Grundlage der Gestaltung, Planung, Steuerung und Erfolgskontrolle des jährlichen Haushalts werden.
Landeseinheitlicher Produktrahmenplan und Kontenrahmenplan Christin DittmannLandkreis Ludwigslust Daniel Riemer Diplom-Verwaltungswirt (FH) Landeshauptstadt Schwerin beide im Projektteam des Gemeinschaftsprojektes NKHR-MV
Landeseinheitlicher Produktrahmen • Verbindliche Vorgabe von • Hauptproduktbereich • Produktbereich • Produktgruppe
Landeseinheitlicher Produktrahmenplan • Enthält zusätzlich • Produkte • Leistungen • Anforderungen Statistik
Pflicht der Gemeinden/Gemeindeverbände • Aufstellung des gemeindlichen Produktplaneszur Abbildung der Produkte und Leistungen • Zuordnung zu Produktgruppen, Produktbereichen, Hauptproduktbereichen • Beschreibung der Produkte zwecks eindeutiger Abgrenzung
Bestandteile Produktbeschreibung - Hauptproduktbereich, Produktbereich, -gruppe- Produktverantwortung- Kurzbeschreibung des Produktes- Auftragsgrundlage- Zielgruppe- Zugehörige Leistungen- Ziele- Kennzahlen- Finanzielle Ressourcen
Tipps für Produktdefinitionen • 1. Beachtung der Steuerungsrelevanz - weniger ist mehr • 2. Dezentrale Definition der Produkte und Leistungen • 3. kurze, prägnante Produktbeschreibung • 4. Ähnlichkeit Produktrahmenplan/Kontenrahmenplan – Gliederungstiefe Kontenrahmenplan verwenden
Der Kontenplan ... • ist Grundlage für die geordnete Erfassung der einzelnen Geschäftsvorfälle und • kann als Nachfolger des Gruppierungsplans gesehen werden. Der landeseinheitliche Kontenrahmen ... • stellt die Kontenklassen und –gruppen von Vermögens-, Ergebnis-, Finanz-, Kosten- und Leistungsrechnung dar und • soll zu einer übersichtlichen Darstellung der zu verwendenden Konten beitragen.
Aufbau des Kontenrahmens/ Kontenrahmenplans • 1 Kontenklasse • 11 Kontengruppe verbindlich für alle Kommunen • 111 Kontenart (entspricht dem Konten- rahmen im NKHR-MV) • 1111 Konto • 11111 Unterkonto frei in der Unterteilung, sofern keine besonderen statistischen Anforderungen berührt werden
Kontenklassen im Überblick • 0 - 3 Bilanz (Vermögensrechnung) • 4 und 5 Ergebnisrechnung • 6 und 7 Finanzrechnung • 8 und 9 Kosten- und Leistungsrechnung
Kontenklasse ... • 0 Immaterielles Anlagevermögen und Sachanlagevermögen • 1 Finanzanlagevermögen, Umlaufvermögen und aktive RAP • 2 Eigenkapital, Sonderposten und Rückstellungen • 3 Kredite, Verbindlichkeiten und passive RAP • 4 Erträge • 5 Aufwendungen • 6 Einzahlungen • 7 Auszahlungen • 8 und 9 Kosten- und Leistungsrechnung Ergebnisrechnung Finanzrechnung
Besonderheiten im Kontenrahmen/ Kontenrahmenplan zum NKHR-MV • Angabe der Bilanzposition in den Kontenklassen 0 bis 3 • Angabe der Position der Ergebnisrechnung in den Kontenklassen 4 und 5 • Angabe der Position der Finanzrechnung in den Kontenklassen 6 und 7 Durch diese Angaben ist eine einfache Zuordnung zu den entsprechenden Rechnungen durch die eingesetzte Finanzsoftware automatisiert möglich.
Statistik • Bei der Erstellung des Kontenrahmenplans sind die z. Zt. bekannten Erfordernisse der Landes- und Bundesstatistik berücksichtigt worden. So können die an die statistischen Ämter zu liefernden Daten bei entsprechender Hinterlegung in der jeweiligen Haushaltssoftware ohne weitere manuelle Arbeiten generiert werden. • Die Konten der Bundes- und Landesstatistik sind in den Kontenrahmenplan integriert.
3. Überblick zum Regelwerk • Annette Sewing • Diplomfinanzwirtin (FH) • Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern • Referat II 320 - Kommunales Haushaltsrecht • Dörthe Kuchel • Stadt Goldberg • zur Zeit im Projektteam des Gemeinschaftsprojektes NKHR-MV
Ergebnisse zum 24. Januar 2007 • Entwurf Einführungsgesetz (Übergangsvorschriften) • Entwurf zu Änderungen der Kommunalverfassung M-V • Entwurf GemHVO – Doppik M-V • Entwurf Landeseinheitlicher Kontenrahmenplan mit Statistik • Entwurf Landeseinheitlicher Produktrahmenplan mit Statistik • Entwurf Muster für Haushaltssatzung, Haushaltsplanung, Jahresabschluss und Gesamtabschluss • Anpassung Kommunalprüfungsgesetz
Das Regelwerk des NKHR-MV Einführungsgesetz NKHR-MV Änderung KV M-V(Neufassung Teil 1 Abschnitt 4 – Haushaltswirtschaft) Anpassung anderer Gesetze (z.B. KPG) Übergangsvorschriften GemHVO – Doppik(Muster zum Haushalt, Jahresabschluss, Gesamtabschluss) GemKVO? Anpassung EigVO und andere VO
Das Regelwerk des NKHR-MV (Fortsetzung) Verwaltungsvorschriften Landeseinheitlicher Kontenrahmen- und Produktrahmenplan,Leitfaden zur Bilanzierung und Bewertung des kommunalen Vermögens mit Abschreibungstabelle,usw. Praxishilfen z.B. Muster für Dienstanweisungen, Empfehlungen zur Ausgestaltung des produktorientierten Haushalts und der KLR, Musterprüfungsbericht usw.
Das Regelwerk des NKHR-MV • Ein neues Rechnungssystem, • aber kein neues System des kommunalen Haushaltsrechts. • Die Rechte der Gemeindeorgane bleiben unangetastet. • Mit Hilfe des neuen Rechnungssystems werden die Vorgänge in der Verwaltung abgebildet / dargestellt. • Das neue Rechnungssystem bringt andere Rechengrößen und andere Auswertungen.