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Transfusionsmedizin-Einweisung

Pflicht-Einweisung im Auftrag des Transfusionsbeauftragten der Klinik für Anästhesiologie und operative Intensivtherapie, Dr. T. Schürholz Dr. B. Mehlhorn Anästhesist Ärztliches Qualitätsmanagement Qualitätsbeauftragter Hämotherapie des Klinikums. Transfusionsmedizin-Einweisung.

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Transfusionsmedizin-Einweisung

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  1. Pflicht-Einweisung im Auftrag des Transfusionsbeauftragten der Klinik für Anästhesiologie und operative Intensivtherapie, Dr. T. Schürholz Dr. B. Mehlhorn Anästhesist Ärztliches Qualitätsmanagement Qualitätsbeauftragter Hämotherapie des Klinikums Transfusionsmedizin-Einweisung

  2. Definition Qualitätssicherung Qualitätssicherung ist die Zusammenfassung aller geplanten und systematisch durchgeführten Tätigkeiten, die dazu geeignet sind, ein angemes-senes Vertrauen zu erreichen, daß etwas vorgegebenen Anforderungen genügt. (DIN ISO 8402)

  3. Vorgegebene Anforderungen Transfusionsgesetz Arzneimittelgesetz Richtlinien Hämotherapie der Bundesärztekammer 5.11.05 Leitlinien Hämotherapie Transfusionsordnung Standardarbeitsanweisungen http://intranet/itm/qm_blut/start.html

  4. Gesetzliche Grundlage Transfusionsgesetz

  5. Gesetzliche Grundlage Transfusionsgesetz

  6. Gesetzliche Grundlage Transfusionsgesetz

  7. Gesetzliche Grundlage Transfusionsgesetz

  8. Festlegung: Wer darf was! Konsequenz: Es muß namentlich festgehalten werden, • wer wovon wann unterrichtet/geschult wurde • wer was darf (Festlegung) • wer was tun muß

  9. Gesetzliche Grundlage Transfusionsgesetz

  10. Gesetzliche Grundlage Transfusionsgesetz

  11. Chargendokumentation Patienten- und produktbezogene Dokumentation - Pflicht eines jeden Arztes! Aber: Die Blutbank dokumentiert für uns produktbezogen - daher Anforderung immer patientenbezogen! Welche Produkte werden nicht patientenbezogen aus der Blutbank bezogen, unterliegen also der besonderen Aufmerksamkeit bei der Dokumentation?

  12. Chargendokumentation Transfusionsgesetz

  13. Wann muß der Bedsidetest durchgeführt werden? Wann kann er entfallen? Bedsidetest

  14. Nur von Blut, welches den Raum noch nicht verlassen hat! Nur unter „direkter“ Aufsicht des Arztes Von jedem Arzt erneut / in jeder Schicht erneut Dokumentation: Auf dem Begleitschein unten (nur so oft dokumentieren, wie der Test durchgeführt wurde – der Begleitschein ist kein Lückentext, den man komplett ausfüllen muß) In dem Narkoseprotokoll (mit Handzeichen) In der Copra-Akte (z.B. auf Seite 9 im „Verlauf“ rechts mit Handzeichen) Bedsidetest

  15. Bei autologen erythrozytenhaltigen Zubereitungen auch eine Bestimmung des Produktes Nach Trennung eines autologen Produktes vom Patienten und anschließender Rückkehr Vor Gabe jeder Art von blutgruppenkompatibel zu gebenden Produkten (EK, TK, FFP, lyo-Plasma) – auch im Notfall Bei Serientransfusionen ist keine erneute Testung des Empfängers notwendig Bedsidetest

  16. Produkt nie vom Patienten trennen? Nach Trennung eines autologen Produktes (räumlich) vom Patienten und anschließender Rückkehr (Bestrahlung, HLM-Blut etc.) Der Arzt, der die Entnahme geleitet hat, muß die Rückgabe persönlich starten Bedsidetest mit Patient und Produkt Produkt nie vom Patienten trennen!!! Autologe Maßnahmen

  17. Beschriftung Name, Vorname, Geburtsdatum (Klebchen!!!) – am besten auch aufs Reservoir und bei extrakorporalen Maßnahmen, die man trennen und wiederanschließen kann, z.B. auf den Dialysator Name des verantwortlichen Arztes Beginn und/oder Ende der Maßnahme (6 Stunden) „Eigenblut“ oder „CS-Blut“ Menge ANH / CS / HLM

  18. Beschriftung des Röhrchens vor Entnahme! Name, Vorname, Geburtsdatum (ggfs. Klebchen) Unterschrift des Abnehmenden (für durchgeführte Identitätssicherung – offene Frage stellen!) Anamnese (Antikörper durch Schwangerschaft, Vor-Transfusionen etc.) Zeit-Vorgaben ans Labor (Cave: Behinderung anderer Notfälle, Kosten) Nicht zu viele und nicht zu wenig Konserven (Cave: Innenstadt, Zahl der X-Proben je Koserve ist begrenzt…) Unterschrift Arzt („Rezept“!) Entnahme X-Blut / BG

  19. Bedsidetest (durchführen/dokumentieren) Konservencheck auf: Hämolyse/Gasbildung/Verfärbung/Aggregate Abnahme- und Verfalldatum der Konserve Blutgruppe der Konserve Konservenbegleitschein mit Name des Patienten Blutgruppe des Patienten (Roter Schein!) Blutgruppe der Konserve Nummer der Konserve Datum der Kreuzprobe Gabe

  20. 200µm-Filter (weiß) (DIN 58360 TG) außer Vollbluttransfusion (sehr selten) Retransfusion von Wundblut (hier ist jedoch bei uns im Cell-Saver ein 40µm-Filter eingebaut) ANH-Blut-Rückgabe (Autologe Normovoläme Hämodilution) Standzeit des Filters/EK 6 Stunden Wechsel des Filters, wenn er sich verstopft hatAlso b.B. mehrere EK/FFP durch einen Filter EK nicht erwärmen! außer Massivtransfusionen (und dann warme EK sofort transfundieren, da der Erythrozytenstoffwechsel durch die Wärme wieder aktiviert wurde) Gabe

  21. Dokumentation grundsätzlich Indikation! (hier sind aber nur dokumentationspflichtig Indikationen, die nicht zwanglos aus den gesamten bekannten Befunden hervorgehen) Wirksamkeit

  22. Dokumentation Schein

  23. Dokumentation OP Apotheken-Produkte

  24. Dokumentation COPRA • Einloggen als Arzt • Auswahl des Blutproduktes auf Seite 1 • In das Textfenster die drei oberen Barcodes einscannen: • Labornummer • Chargennummer • SAP-ID (Produktbezeichnung) • Gelben Zettel verwerfen!!!

  25. Notfalldepots: Gynäkologie Station 4 (33066) Kinderklinik über Station 6 (38256) 5/2 EK („0 rh-“) 10 Lyo-Plasmen („AB“) 3000 IE Haemate (Fx VIII mit 6.6000 IE vWF) Anruf Depot – Anruf Blutbank (32 5555)– b.B. Anruf Fahrbereitschaft (320 777) Umgang mit Notfalldepot

  26. Ggfs. Entnahme X-Blut – Blutgruppe – Bedsidetest (soweit noch nicht geschehen) + Transport in Blutbank veranlassen Transfusion Jedes Produkt hat eine Zeile im Depot-Buch – dort austragen! Weiße und gelbe Begleitscheine mit Fallklebchen versehen, dokumentieren Gelbe Scheine nicht ins Labor, sondern mit Buch und Anforderungsscheinen in die Blutbank! Umgang mit Notfalldepot

  27. Zum Verwurf Zur Weiterverwendung Immer mit Rückgabeprotokoll Immer mit allen Begleitscheinen Rückgabe

  28. Max Muster

  29. Wichtige Punkte in der Transfusionsordnung X-Blut rechtzeitig bereitstellen Chargendokumentation Verwechslung von Blutkomponenten ausschließen Beschriftung der Proben-Röhrchen vor Entnahme (auch im Rettungsdienst) Vergleich bei Entnahme der Patienten-Identität mit der Beschriftung des Proben-Röhrchens Jeder Arzt muß einen neuen Bedsidetest machen Dokumentation der Wirksamkeit durch Labortests (Vorher-Nachher)

  30. EK 130 € Eigenblut 1300 € (?) GFP 65 € Eigen-GFP 2000 € (?) TK 200 € HA (5% 250ml) 10 € HAES 20 € GELA 8 € E153/154 1 € Kosten der Blutkomponententherapie

  31. Institut für Transfusionsmedizin QM-Handbuch Blut des Klinikums Durchführung einer Transfusion Notfalltransfusion Der QM-Beauftragte Blut Vorstellung der Homepages

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