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Auffrischungs-Info im Auftrag des Transfusionsbeauftragten der Klinik für Neurologie, Herr Dr. Albrecht Günther Dr. B. Mehlhorn Anästhesist Ärztliches Qualitätsmanagement Qualitätsbeauftragter Hämotherapie des Klinikums. Transfusionsmedizin-Einweisung. Definition Qualitätssicherung.
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Auffrischungs-Info im Auftrag des Transfusionsbeauftragten der Klinik für Neurologie, Herr Dr. Albrecht Günther Dr. B. Mehlhorn Anästhesist Ärztliches Qualitätsmanagement Qualitätsbeauftragter Hämotherapie des Klinikums Transfusionsmedizin-Einweisung
Definition Qualitätssicherung Qualitätssicherung ist die Zusammenfassung aller geplanten und systematisch durchgeführten Tätigkeiten, die dazu geeignet sind, ein angemes-senes Vertrauen zu erreichen, daß etwas vorgegebenen Anforderungen genügt. (DIN ISO 8402)
Vorgegebene Anforderungen Transfusionsgesetz Arzneimittelgesetz Richtlinien Hämotherapie der Bundesärztekammer 5.11.05 Ergänzungen der RiLi 20.5.07 Leitlinien Hämotherapie Transfusionsordnung Standardarbeitsanweisungen http://intranet/itm/qm_blut/start.html
Gesetzliche Grundlage Transfusionsgesetz
Gesetzliche Grundlage Transfusionsgesetz
Gesetzliche Grundlage Transfusionsgesetz
Gesetzliche Grundlage Transfusionsgesetz
Gesetzliche Grundlage Transfusionsgesetz
Chargendokumentation Patienten- und produktbezogene Dokumentation - Pflicht eines jeden Arztes! Aber: Die Blutbank dokumentiert für uns produktbezogen - daher Anforderung immer patientenbezogen! Welche Produkte werden nicht patientenbezogen aus der Blutbank bezogen, unterliegen also der besonderen Aufmerksamkeit bei der Dokumentation?
Wann muß der Bedsidetest durchgeführt werden? Wann kann er entfallen? Bedsidetest
Nur von Blut, welches den Raum noch nicht verlassen hat! Nur unter „direkter“ Aufsicht des Arztes Von jedem Arzt erneut / in jeder Schicht erneut Dokumentation: Auf dem Begleitschein unten (nur so oft dokumentieren, wie der Test durchgeführt wurde – der Begleitschein ist kein Lückentext, den man komplett ausfüllen muß) Bedsidetest
Vor Gabe jeder Art von blutgruppenkompatibel zu gebenden Produkten (EK, TK, FFP, lyo-Plasma) – auch im Notfall Bei Serientransfusionen (am selben Tag) ist keine erneute Testung des Empfängers notwendig Bedsidetest
Beschriftung des Röhrchens vor Entnahme! Name, Vorname, Geburtsdatum (ggfs. Klebchen) Unterschrift des Abnehmenden (für durchgeführte Identitätssicherung – offene Frage stellen!) Anamnese (Antikörper durch Schwangerschaft, Vor-Transfusionen etc.) Zeit-Vorgaben ans Labor (Cave: Behinderung anderer Notfälle, Kosten) Nicht zu viele und nicht zu wenig Konserven (Cave: Innenstadt, Zahl der X-Proben je Koserve ist begrenzt…) Unterschrift Arzt („Rezept“!) Entnahme X-Blut / BG
Bedsidetest (durchführen/dokumentieren) Konservencheck auf: Hämolyse/Gasbildung/Verfärbung/Aggregate Abnahme- und Verfalldatum der Konserve Blutgruppe der Konserve Konservenbegleitschein mit Name des Patienten Blutgruppe des Patienten (Roter Schein!) Blutgruppe der Konserve Nummer der Konserve Datum der Kreuzprobe Gabe
200µm-Filter (weiß) (DIN 58360 TG) außer Vollbluttransfusion (sehr selten) Retransfusion von Wundblut (hier ist jedoch bei uns im Cell-Saver ein 40µm-Filter eingebaut) ANH-Blut-Rückgabe (Autologe Normovoläme Hämodilution) Standzeit des Filters/EK 6 Stunden Wechsel des Filters, wenn er sich verstopft hatAlso b.B. mehrere EK/FFP durch einen Filter EK nicht erwärmen! außer Massivtransfusionen (und dann warme EK sofort transfundieren, da der Erythrozytenstoffwechsel durch die Wärme wieder aktiviert wurde) Gabe
Dokumentation grundsätzlich Indikation! (hier sind aber nur dokumentationspflichtig Indikationen, die nicht zwanglos aus den gesamten bekannten Befunden hervorgehen) Wirksamkeit
Anforderung von EK nicht mehr bei „Transfusionswahrscheinlichkeit vonm mehr als 10%“, sondern „wenn eine Transfusion ernsthaft in Betracht kommt“ und „unter Berücksichtigung von einrichtungsinternen Besonderheiten“ (Transportwege etc.) Neuigkeiten in den Richtlinien
Ist eine Aufklärung des Patienten bei der Anwendung von Blutprodukten nicht möglich, z. B. in einer Notfallsituation, dann ist der Patient nachträglich über die stattgefundene Anwendung von Blutprodukten und insbesondere die Infektionsrisiken, ggf. Immunisierungsrisiken, aufzuklären. Neuigkeiten in den Richtlinien
Zum Verwurf Zur Weiterverwendung Immer mit Rückgabeprotokoll Immer mit allen Begleitscheinen Rückgabe
Institut für Transfusionsmedizin QM-Handbuch Blut des Klinikums Durchführung einer Transfusion Notfalltransfusion Der QM-Beauftragte Blut Vorstellung der Homepages
Resumee X-Blut rechtzeitig einsenden Chargendokumentation durch Versand der gelben Scheine in die klinische Chemie Verwechslung von Blutkomponenten ausschließen Beschriftung der Proben-Röhrchen vor Entnahme Vergleich bei Entnahme der Patienten-Identität mit der Beschriftung des Proben-Röhrchens Jeder Arzt muß einen neuen Bedsidetest machen Dokumentation der Wirksamkeit durch Labortests (Vorher-Nachher)
Patientenbezogene Chargendokumentation (Infektion?) Therapiedokumentation (rechtzeitig, genug, das richtige)? Bei Aktenprüfung: Abrechnung und Diagnosen korrekt? Wer (Arztname)? Verbleib des Produktes? Weißer Zettel in Akte
Produktbezogene Chargendokumentation (Infektion?) Abrechnung gegenüber Krankenkassen? Verbleib des Produktes? Gelber Zettel in KlinChem