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Transfusionsmedizin-Einweisung

Auffrischungs-Info im Auftrag des Transfusionsbeauftragten der Klinik für Neurologie, Herr Dr. Albrecht Günther Dr. B. Mehlhorn Anästhesist Ärztliches Qualitätsmanagement Qualitätsbeauftragter Hämotherapie des Klinikums. Transfusionsmedizin-Einweisung. Definition Qualitätssicherung.

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Transfusionsmedizin-Einweisung

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Presentation Transcript


  1. Auffrischungs-Info im Auftrag des Transfusionsbeauftragten der Klinik für Neurologie, Herr Dr. Albrecht Günther Dr. B. Mehlhorn Anästhesist Ärztliches Qualitätsmanagement Qualitätsbeauftragter Hämotherapie des Klinikums Transfusionsmedizin-Einweisung

  2. Definition Qualitätssicherung Qualitätssicherung ist die Zusammenfassung aller geplanten und systematisch durchgeführten Tätigkeiten, die dazu geeignet sind, ein angemes-senes Vertrauen zu erreichen, daß etwas vorgegebenen Anforderungen genügt. (DIN ISO 8402)

  3. Vorgegebene Anforderungen Transfusionsgesetz Arzneimittelgesetz Richtlinien Hämotherapie der Bundesärztekammer 5.11.05 Ergänzungen der RiLi 20.5.07 Leitlinien Hämotherapie Transfusionsordnung Standardarbeitsanweisungen http://intranet/itm/qm_blut/start.html

  4. Gesetzliche Grundlage Transfusionsgesetz

  5. Gesetzliche Grundlage Transfusionsgesetz

  6. Gesetzliche Grundlage Transfusionsgesetz

  7. Gesetzliche Grundlage Transfusionsgesetz

  8. Gesetzliche Grundlage Transfusionsgesetz

  9. Rechtliche Grundlage „Rinder-Thrombin“ aus USA

  10. Chargendokumentation Patienten- und produktbezogene Dokumentation - Pflicht eines jeden Arztes! Aber: Die Blutbank dokumentiert für uns produktbezogen - daher Anforderung immer patientenbezogen! Welche Produkte werden nicht patientenbezogen aus der Blutbank bezogen, unterliegen also der besonderen Aufmerksamkeit bei der Dokumentation?

  11. Anwendung

  12. Wann muß der Bedsidetest durchgeführt werden? Wann kann er entfallen? Bedsidetest

  13. Nur von Blut, welches den Raum noch nicht verlassen hat! Nur unter „direkter“ Aufsicht des Arztes Von jedem Arzt erneut / in jeder Schicht erneut Dokumentation: Auf dem Begleitschein unten (nur so oft dokumentieren, wie der Test durchgeführt wurde – der Begleitschein ist kein Lückentext, den man komplett ausfüllen muß) Bedsidetest

  14. Vor Gabe jeder Art von blutgruppenkompatibel zu gebenden Produkten (EK, TK, FFP, lyo-Plasma) – auch im Notfall Bei Serientransfusionen (am selben Tag) ist keine erneute Testung des Empfängers notwendig Bedsidetest

  15. Beschriftung des Röhrchens vor Entnahme! Name, Vorname, Geburtsdatum (ggfs. Klebchen) Unterschrift des Abnehmenden (für durchgeführte Identitätssicherung – offene Frage stellen!) Anamnese (Antikörper durch Schwangerschaft, Vor-Transfusionen etc.) Zeit-Vorgaben ans Labor (Cave: Behinderung anderer Notfälle, Kosten) Nicht zu viele und nicht zu wenig Konserven (Cave: Innenstadt, Zahl der X-Proben je Koserve ist begrenzt…) Unterschrift Arzt („Rezept“!) Entnahme X-Blut / BG

  16. Bedsidetest (durchführen/dokumentieren) Konservencheck auf: Hämolyse/Gasbildung/Verfärbung/Aggregate Abnahme- und Verfalldatum der Konserve Blutgruppe der Konserve Konservenbegleitschein mit Name des Patienten Blutgruppe des Patienten (Roter Schein!) Blutgruppe der Konserve Nummer der Konserve Datum der Kreuzprobe Gabe

  17. 200µm-Filter (weiß) (DIN 58360 TG) außer Vollbluttransfusion (sehr selten) Retransfusion von Wundblut (hier ist jedoch bei uns im Cell-Saver ein 40µm-Filter eingebaut) ANH-Blut-Rückgabe (Autologe Normovoläme Hämodilution) Standzeit des Filters/EK 6 Stunden Wechsel des Filters, wenn er sich verstopft hatAlso b.B. mehrere EK/FFP durch einen Filter EK nicht erwärmen! außer Massivtransfusionen (und dann warme EK sofort transfundieren, da der Erythrozytenstoffwechsel durch die Wärme wieder aktiviert wurde) Gabe

  18. Dokumentation grundsätzlich Indikation! (hier sind aber nur dokumentationspflichtig Indikationen, die nicht zwanglos aus den gesamten bekannten Befunden hervorgehen) Wirksamkeit

  19. Dokumentation Schein

  20. Max Muster

  21. Dokumentation OP Apotheken-Produkte

  22. Anforderung von EK nicht mehr bei „Transfusionswahrscheinlichkeit vonm mehr als 10%“, sondern „wenn eine Transfusion ernsthaft in Betracht kommt“ und „unter Berücksichtigung von einrichtungsinternen Besonderheiten“ (Transportwege etc.) Neuigkeiten in den Richtlinien

  23. Ist eine Aufklärung des Patienten bei der Anwendung von Blutprodukten nicht möglich, z. B. in einer Notfallsituation, dann ist der Patient nachträglich über die stattgefundene Anwendung von Blutprodukten und insbesondere die Infektionsrisiken, ggf. Immunisierungsrisiken, aufzuklären. Neuigkeiten in den Richtlinien

  24. Zum Verwurf Zur Weiterverwendung Immer mit Rückgabeprotokoll Immer mit allen Begleitscheinen Rückgabe

  25. Institut für Transfusionsmedizin QM-Handbuch Blut des Klinikums Durchführung einer Transfusion Notfalltransfusion Der QM-Beauftragte Blut Vorstellung der Homepages

  26. Resumee X-Blut rechtzeitig einsenden Chargendokumentation durch Versand der gelben Scheine in die klinische Chemie Verwechslung von Blutkomponenten ausschließen Beschriftung der Proben-Röhrchen vor Entnahme Vergleich bei Entnahme der Patienten-Identität mit der Beschriftung des Proben-Röhrchens Jeder Arzt muß einen neuen Bedsidetest machen Dokumentation der Wirksamkeit durch Labortests (Vorher-Nachher)

  27. Patientenbezogene Chargendokumentation (Infektion?) Therapiedokumentation (rechtzeitig, genug, das richtige)? Bei Aktenprüfung: Abrechnung und Diagnosen korrekt? Wer (Arztname)? Verbleib des Produktes? Weißer Zettel in Akte

  28. Produktbezogene Chargendokumentation (Infektion?) Abrechnung gegenüber Krankenkassen? Verbleib des Produktes? Gelber Zettel in KlinChem

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