120 likes | 253 Views
STAATSEXAMEN 2012 FAKULTÄT FÜR INTERNATIONALE BEZIEHUNGEN. Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte. Referentin : Tatjana Tkatschuk Studiengang: Zollwesen. Ziel der Forschung.
E N D
STAATSEXAMEN 2012 FAKULTÄT FÜR INTERNATIONALE BEZIEHUNGEN Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte Referentin: Tatjana Tkatschuk Studiengang: Zollwesen
ZielderForschung • Die Tätigkeit von zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten in der Zollunion zwischen RF, RB und RK und in der EU vergleichen • Die Vorteile der Tätigkeit zu begründen
Inhalt: Bedeutung zugelassener Wirtschaftsbeteiligter 1.1 Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte in der Zollunion zwischen der Russischen Föderation, der Republik Belarus und der Republik Kasachstan 2.1 Der Status der Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten in der Europäischen Union 2. Die Bewilligungsvoraussetzungen 3. Vorteile für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte 3.1 Vorteile in der Zollunion 3.2 Vorteile in der Europäischen Union
Russland Belarus Kasachstan 1.1.2010 Zollunion zwischen den 3 Ländern im Rahmen der Eurasischen Wirtschaftsgemeinschaft (EAWG)
1991-2010 gewissenhafte Teilnehmer der Außenwirtschaft 2010 - Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte
Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte • AEO-Zertifikat "Zollrechtliche Vereinfachungen" (AEO C) Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte • AEO-Zertifikat "Sicherheit" (AEO S) AEO-Zertifikat "Zollrechtliche Vereinfachungen/Sicherheit" (AEO F)
Bewilligungsvoraussetzungen • die Beteiligung an der Außenwirtschaft nicht weniger als 3 Jahre • mindestens • 1 Million Euro als Sicherheit hinterlegen keine Rechtsverletzungen im Zollbereich • keine Verschuldung vor den Zollorganen
Bewilligungsvoraussetzungen • einwandfreie Buchführung Einhaltung der zoll- und steuerrechtlichen Vorschriften Einhaltung entsprechender Sicherheitsstandards • Nachweis der Zahlungsfähigkeit (Bonität)
Vorteile für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte Die vorübergehende Aufbewahrung der Waren auf den Territorien der zugelassenen Wirtschaftsbeteiligter Die Ausgabe der Waren bis zur Abgabe der Zollerklärung der zinslose Aufschub der Zahlung befristet von 10 bis zu 40 Tagen gewährt Die Möglichkeit, das Verfahren des Zolltransits ohne Eintragung der zusätzlichen Versorgung der Zollzahlungen aufzumachen • Andere spezielle Vereinfachungen, die von der Zollgesetzgebung des Zollunion vorgesehen sind.
Vorteile für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte • leichterer Zugang zu zollrechtlichen Vereinfachungen; • weniger physische Zollkontrollen und überprüfungen der Unterlagen; • vorrangige Abfertigung bei einer Kontrolle; • die Kontrolle kann auf Antrag an einem anderen Ort als dem der beteiligten Zollstelle durchgeführt werden.
Quellen: 1. VERORDNUNG (EG) Nr. 450/2008 DES EUROPДISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. April 2008 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaft (Modernisierter Zollkodex) 2. „Bundesministerium der Finanzen“ , [Homepage], 05.05.2011. http://www.zoll.de/ (05.05.2011) 3. „Der Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO)“,[Homepage],05.05.2011. http://www.ihk-kassel.de/solva_docs/flyerAEO1.pdf (05.05.2011) • 4. ZUGELASSENE WIRTSCHAFTSBETEILIGTE. LEITLINIEN: Brüssel, 29. Juni 2007 • 5. Таможенный кодекс таможенного союза: с обзором изменений таможенного законодательства/автор обзора Ю.Н. Кудрявец. – Минск: Амалфея, 2010. 376 S.