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Fit für den M.Ed Abschluss???

Fit für den M.Ed Abschluss???. Fit für den M.Ed-Abschluss. Abschluss des Studiums Organisation der Masterarbeit Organisation der mündlichen Abschlussprüfung Allgemeine Fragen Übergang in den Vorbereitungsdienst. Zulassung zur Masterarbeit. Voraussetzung zur Zulassung ist:

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Fit für den M.Ed Abschluss???

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Presentation Transcript


  1. Fit für den M.Ed Abschluss???

  2. Fit für den M.Ed-Abschluss • Abschluss des Studiums • Organisation der Masterarbeit • Organisation der mündlichen Abschlussprüfung • Allgemeine Fragen • Übergang in den Vorbereitungsdienst

  3. Zulassung zur Masterarbeit • Voraussetzung zur Zulassung ist: • Mindestens 15 KP (GHR) bzw. 60 KP (Gym, SoPäd, WiPäd) erworben • Ist eine Modulprüfung bereits erbracht, aber noch nicht benotet, ist eine Zulassung unter Vorbehalt möglich

  4. Zulassung zur Masterarbeit • Folgende Unterlagen werden benötigt: • Ein Vorschlag für das Thema der Arbeit • Ein Vorschlag für beide PrüferInnen • Besondere Voraussetzungen gem. fachspezifischen Anlagen • Bsp.: Sprachanforderungen, Auslandsaufenthalt, Praktika • Nachweis über Auflagenerfüllung aus dem Zulassungsbescheid • Erklärung über Nichtbestehen einer solchen Prüfung an einer anderen Hochschule http://www.uni-oldenburg.de/studium/16501.html

  5. Umfang der Masterarbeit • GHR: 15 KP + 3 KP begleitende Lehrveranstaltung • Bearbeitungszeit: maximal 20 Wochen • Gym: 24 KP + 3 KP begleitende Lehrveranstaltung • Bearbeitungszeit: maximal 30 Wochen • SoPäd: 21 KP + 3 KP begleitende Lehrveranstaltung • Bearbeitungszeit: maximal 27 Wochen • WiPäd: 18 KP + 3 KP begleitende Lehrveranstaltung • Bearbeitungszeit: maximal 24 Wochen

  6. Thema der Masterarbeit • GHR: Thema kann aus einem der beiden Unterrichtsfächer oder den Bildungswissenschaften gestellt werden • Gym: Thema kann aus einem der beiden Unterrichtsfächer oder den Bildungswissenschaften gestellt werden • Wird die Arbeit in den Bildungswissenschaften geschrieben muss sie empirisch sein! • BA-Arbeit muss in einem der beiden Unterrichtsfächer geschrieben worden sein und 12 KP umfassen • Ein Mastermodul muss im Fach durch einen schriftlichen Nachweis erbracht worden sein

  7. Thema der Masterarbeit • SoPäd: Thema kann aus den sonderpädagogischen Fachrichtungen oder aus den sonderpädagogischen Bildungswissenschaften gestellt werden • Thema aus Unterrichtsfach nur möglich, wenn es aus der Perspektive der sonderpädagogischen Fachrichtungen oder aus den sonderpädagogischen Bildungswissenschaften gestellt wird

  8. Thema der Masterarbeit • WiPäd: Thema kann aus der beruflichen Fachrichtung, aus dem Unterrichtsfach oder aus der Berufs- und Wirtschaftpädagogik gestellt werden • Berufliche Fachrichtung oder Unterrichtsfach muss fachdidaktische Komponente berücksichtigt werden • Berufs- und Wirtschaftpädagogik muss eine empirische Ausrichtung gegeben sein

  9. Termin zur Anmeldung der Masterarbeit GHR: Die Masterarbeiten sollen spätestens bis zum 30. April 2008 angemeldet werden, um den Termin für die Bewerbung in den Vorbereitungsdienst (01.02.2009) einhalten zu können.

  10. Abschlusskolloquium • Inhalt der Prüfung: • Gegenstand sind die Unterrichtsfächer und die Bildungswissenschaften • Nachweis von Kompetenzen in: • Fachwissenschaft, • Fachdidaktik • (Forschungs-)Methodik • Bildungswissenschaften • Der Prüfling soll in der Lage sein, die erworbenen Kompetenzen in Bezug zur Schulpraxis zu setzen und kann in einen kritisch-diskursiven Dialog mit den Prüfern treten.

  11. Abschlusskolloquium • Die Prüfung wird von zwei Prüfenden abgenommen • Die Prüfenden können zur Gruppe der • ProfessorInnen, • JuniorprofessorInnen, • wissenschaftlichen oder künstlerischen MitarbeiterInnen oder • Lehrkräfte für besondere Aufgaben (LfbA) gehören • WICHTIG:Im Gegensatz zu den bisherigen Diplom- oder Staatsexamensprüfungen muss hier nicht mindestens ein Prüfender aus der Gruppe der ProfessorInnen kommen! Die Prüfung kann also beisp. auch von zwei LfbAs abgenommen werden.

  12. Zusammensetzung der Prüfenden: • Von den Prüfenden muss eine/r die Fachwissenschaft des einen Unterrichtsfachs vertreten. • Der andere Prüfende vertritt entweder die Bildungswissenschaften oder die Fachdidaktik des anderen Unterrichtsfachs.

  13. Beispiel für die Fächer Deutsch und EnglischM.Ed. GHR und Gym Fall A: Fachwissenschaft + Bildungswissenschaft • Prüfer A kommt aus der Fachwissenschaft des Fachs Deutsch und Prüfer B kommt aus den Bildungswissenschaften (Psychologie, Pädagogik, Soziologie, Politikwissenschaft oder Philosophie) Fall B: Fachwissenschaft + Fachdidaktik • Prüfer A kommt aus der Fachwissenschaft Deutsch und Prüfer B kommt aus der Fachdidaktik für das Fach Englisch.

  14. Beispiel für Wirtschaftspädagogik Wirtschafts-pädagogik Wirtschafts-didaktik oder und und Wirtschaftswissenschaften oder Fachwissenschaft des Unterrichtsfachs oder Fachdidaktik des Unterrichtsfachs

  15. Beispiel für Sonderpädagogik Psychologie oder Pädagogik bei sonderpäd. Förderbedarf Fachwissenschaft oder Fachdidaktik des Unterrichtsfachs oder und und • Wahl aus sonderpädagogischen Fachrichtungen • Päd. bei Beeinträchtigungen der emotionalen/sozialen Entwicklung oder • Päd. bei Beeinträchtigungen der geistigen Entwicklung oder • Päd. bei Beeinträchtigungen der körperlichen Entwicklung oder • Päd. bei Beeinträchtigungen des schulischen Lernens

  16. Anmeldung zum Abschlusskolloquium • Formulare erhältlich im Prüfungsamt • Prüferlisten der Institute ab Anfang Mai • Prüfungstermin: 29.9.-10.10.2008 • individuelle Prüfungstermine sind während der gesamten veranstaltungsfreien Zeit (Juli bis September) möglich • Prüfungstermine (Raum, Uhrzeit) und die PrüferInnen werden im Juli 2008 per Aushang und im Internet bekannt gegeben.

  17. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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