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Dr. Christa Larsen

Dr. Christa Larsen. Von Frankreich lernen: Ein Masterplan haushaltsnahe Dienstleistungen. Forum III Von der illegalen zur legalen Betreuung. Initiativen in Österreich , Frankreich und Deutschland. Startseite mit abgedecktem Titel in der Fußleiste um Dopplung zu vermeiden.

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  1. Dr. Christa Larsen Von Frankreich lernen: Ein Masterplan haushaltsnahe Dienstleistungen Forum III Von der illegalen zur legalen Betreuung. Initiativen in Österreich , Frankreich und Deutschland Startseite mit abgedecktem Titel in der Fußleiste um Dopplung zu vermeiden.

  2. Entwicklung der Rahmenbedingungen für die Tätigkeit von Haushaltshilfen in Frankreich Der Borloo-Plan – ein Masterplan Daten zu den formal beschäftigten Haushaltshilfen 4. (Mögliche) Auswirkungen des Masterplans auf Migrantinnen in Frankreich

  3. 1. Entwicklung der Rahmenbedingungen für die Tätigkeit von Haushaltshilfen in Frankreich • pronatalistische Familienpolitik – große Bedeutung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, hoher politischer Stellenwert für Haushaltshilfen • lange Tradition von Hausangestellten (1948: Féderation des ParticuliersEmployers (FEPEM) – private Arbeitgeber; 1973 IRCEM: Altersvorsorge Invaliditätsrisiko, Krankenversicherung; gewerkschaftl. Interessensvertretung) • 1987 keine Sozialabgaben für private Arbeitgeber über 70 Jahre • 1992 Steuerermäßigung für private Arbeitgeber • 1999 ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 5,5 % für haushaltsnahe Dienstleistungen • 2001 APA (L‘allocationpersonnaliséed‘autonomie) zur finanziellen Unterstützung und Beratung von hilfebedürftigen Personen • 2004 nationales Übereinkommen zur Bildung eines „Pôled‘Excellence Nationale dans le Secteur des Services à la Personne“ = Borloo-Plan

  4. 2. Der Borloo-Plan – ein Masterplan • Welche Entwicklungsengpässe des Marktes werden identifiziert? • Inanspruchnahme ist für viele Haushalte zu teuer • legale Bezahlung von (kleineren) Dienstleistungen ist zu aufwendig • Haushalte wissen nicht, wo sie schnell passenden Dienstleister finden • nicht alle Dienstleistungsanbieter sind vertrauenswürdig • Qualität der Dienstleistungen ist unsicher bzw. unzureichend • unattraktive Arbeitsbedingungen, keine Entwicklungsoptionen für Beschäftigte • Ziel: Beseitigung von Entwicklungsengpässen

  5. 2. Der Borloo-Plan – ein Masterplan • Was soll erreicht werden? • Vereinfachung der Inanspruchnahme der Dienstleistung und Senkung der Kosten für Nutzer • Verbesserung der Vergütungsbedingungen, der sozialen Rechte und der Qualifizierung der Haushaltshilfen • Veränderung von Rahmenbedingungen für Unternehmen zur besseren Entfaltung der Geschäftsaktivitäten und der Förderung der Qualität der Dienstleistungen • Wie sollen diese Ziele erreicht werden? • umfassender strategischer und nachhaltiger Ansatz (Beteiligung aller relevanten Akteursgruppen (Arbeitgeber und Unternehmensverbände, Gewerkschaften und 22 Ministerien) • quantifizierbare Ziele, klare Verantwortlichkeiten, Evaluierung und Fortschreibung • 19 Maßnahmen (Plan 1: 2005- 2009); weitere 11 Maßnahmen (Plan 2: seit 2009)

  6. 2. Der Borloo-Plan – ein Masterplan • Erfolge des Borloo-Plans (Stand 2009) • 500.000 neue legale Beschäftigungsverhältnisse in Privathaushalten (seit 2005) • Rückgang von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit um ca. 70 % • Besserer Zugang für arbeitsmarktferne Zielgruppen, Zertifizierung und Qualifizierung • legales Marktvolumen ca. 16 Mrd. Euro (2009) • Zunahme der Unternehmen mit qualitätsgeprüftem Angebot • ältere Menschen sind explizite Zielgruppe; 600.000 Beschäftigte in Haushalten älterer Menschen im Jahr 2009, Tendenz steigend

  7. 2. Der Borloo-Plan – ein Masterplan • Instrumente • Finanzierung der Dienstleistung (Dienstleistungsschecks, Steuereinsparungen, Subvention der Sozialabgaben) • Marktentwicklung und Unternehmensförderung (maßgeschneiderte Beratung, Mikrokredite, vereinfachtes Anmeldeverfahren, Akkreditierung, Vermittlung von Personal, Lohnsubventionen, Fortbildungsangebote) • Information und Zugänglichkeit der Angebote (Dachmarken, Multiservicestrukturen/ Plattformen, dezentrale Informationszugänge) • Aktivierung und Qualifizierung von Haushaltshilfen

  8. 2. Der Borloo-Plan - ein Masterplan • Aktivierung und Qualifizierung von Haushaltshilfen • Aktivierung von arbeitsmarktfernen Zielgruppen • gezielte und fallbezogene Beratung – persönliche Eingliederungspläne (ProjetPersonnaliséd‘Accès à l‘Emploi) der staatlichen Arbeitsverwaltung • 2008 Einführung des RevenuSociald‘Activité: Unterstützung ungelernter Sozialhilfeempfänger bei der Aufnahme einer Erwerbsarbeit (degressiv gestalteter Lohnzuschuss) • 2. Kompetenzfeststellung und Zertifizierung • Anerkennung von Vorerfahrungen (Validation des Acquis de l‘Expérience – VAE); mindestens 3 Jahre (auch mit Unterbrechung) bezahlte oder nicht bezahlte, ehrenamtliche (personenbezogene) Tätigkeit; Bewertung der Vorerfahrungen durch Gutachter; Empfehlung zur punktuellen Nachqualifizierung; Vergabe eines Zertifikats (2005 -2007: 75.000 Personen) • 3 -stufige Zertifizierung (1. allgemeines Zertifikat (Diploma), 2. Zertifikat in einem beruflichen Bereich (Certificate de Qualification Professionelle – CQP), 3. Zertifikat über professionelle Qualifizierung (Titre à FinalitéProfessionnelle)

  9. 2. Der Borloo-Plan - ein Masterplan • Aktivierung und Qualifizierung von Haushaltshilfen • 2. Kompetenzfeststellung und Zertifizierung • Registrierung der Zertifikate im Répertoire National des Certifications Professionelles (RNCP) • für Anwendung im Haushalt: Zertifizierung erfolgt bei regionaler Sozialbehörde (DirectionRégionale des AffairesSanitaires et Sociales (DRASS) • 3. Vermittlung an Dienstleister oder Privathaushalte • über nationale Plattform (PôleEmploi) • öffentliche und private Arbeitsvermittlung • zertifizierte Person kann sich selbst einen Arbeitgeber suchen

  10. 2. Der Borloo-Plan – ein Masterplan • Aktivierung und Qualifizierung von Haushaltshilfen • 4. Fort- und Weiterbildung • gesetzlicher Weiterbildungsanspruch von 20 Stunden pro Jahr (DroitIndividuel à la Formation – DIF); Akkumulation über 6 Jahre möglich, Freistellungsverpflichtung) • Entwicklung und Durchführung von Fort- und Weiterbildungsangeboten beim Institute der Fédération des ParticuliersEmployeurs (FEPEM) und beim Institute des Services à la Personne (ISERP), nationale Vereinbarungen mit verschiedenen Trägerverbünden (finanzielle Unterstützung durch den Staat); Angebote werden auch über nationale Plattform (PôleEmploi) und verschiedene Webseiten oder direkt durch Anbieter kommuniziert • Anerkennungsverfahren für und Förderung neuer Berufe/Tätigkeiten im Bereich haushaltsnaher Dienstleistungen (bspw. spezifische Ausbildung/Qualifizierung zur Bedienung medizinischer Apparate insbesondere bei älteren pflegebedürftigen Menschen)

  11. 2. Der Borloo-Plan – ein Masterplan • Aktivierung und Qualifizierung von Haushaltshilfen • 5. Arbeitsbedingungen • gesetzlicher Mindestlohn und tarifliche Vereinbarungen • Teilzeitregelungen werden modifiziert, um legale Stundenaufstockung zu ermöglichen • Aufbau eines Fonds (aus Arbeitgeberbeiträgen) zur Kompensation von Mobilitätskosten der Beschäftigten

  12. 3. Daten zu den formal beschäftigten Haushaltshilfen • (Quelle: FEPEM - Stand: 2009) • ca. 2 Mio. Beschäftigte in haushaltsnahen Dienstleistungen, 2,9% aller sozver. Besch. • vorwiegend Frauen • durchschnittlich 45 Jahre alt (38% sind älter als 50 Jahre, 8% sind älter als 60 Jahre) • 66 % verfügten über keine (in Frankreich anerkannte) formale Qualifikation • durchschnittliches Jahreseinkommen zwischen 6.900 und 9.000 Euro • 29% Ausländer/innen und 43% Personen mit Migrationshintergrund (mit franz. Pass, weil in Frankreich geboren und mind. ein Elternteil im Ausland ohne französischen Pass geboren, weil eingebürgert, weil in den Gebieten der ehemaligen Kolonien geboren) • (Quelle: Francesca Scrinzi Stand: 2008) • 26% aller Ausländerinnen arbeiten als Haushaltshilfen, aber nur 11 % aller Frauen mit französischem Pass (Stand: 2002) • 16% der Haushaltshilfen in Privathaushalten und 12% der Haushaltshilfen bei Dienstleistern sind Ausländerinnen (Stand: 2002) • 78 % der direkt im Haushalt Beschäftigten führen einfache Tätigkeiten aus, bei Dienstleistern sind es 66%

  13. 4. (Mögliche) Auswirkungen des Masterplans auf Migrantinnen in Frankreich • ca.1.4 Mio Personen mit Migrationshintergrund sind als Haushaltshilfen in formalen Beschäftigungsverhältnissen eingebunden; ein deutlicher Anteil davon hat vermutlich über den Borloo-Plan seine Beschäftigungsverhältnisse formalisiert (bei ca. 25% wären dies 360.000 Personen) • Damit haben sie Zugang zu • Einstufung ihrer Kompetenzen und gezielter Beratung zur Weiterqualifizierung • zu Fortbildung (gesetzlich verankerter Anspruch) • zu einem Beschäftigungsbereich mit formalem Mindestlohn • Arbeitsverhältnissen, die allen arbeitsrechtlichen Bedingungen genügen müssen(Privathaushalte als Arbeitgeber?) • dies kann als Sprungbrett in andere Bereiche dienen (Bedingungen?) • Aber: Formalisierung vor allem von jenen Aufgabenbereichen, die überwiegend kein existenzsicherendes Einkommen gewährleisten

  14. 4. (Mögliche) Auswirkungen des Masterplans auf Migrantinnen in Frankreich • Irreguläre Migrantinnen • können nur direkt beim Haushalt beschäftigt sein • haben keinen systematischen Zugang zu Qualifizierung, … • befinden sich vermutlich in den Bereichen, die arbeitsrechtlich nicht umsetzbar sind (bspw. 24 Stunden-Betreuung, weil keine Selbständigkeitslösung integriert ist) • oder bei Arbeitgeber/innen, die kein Interesse an formalisierter Beschäftigung haben, da die bestehenden Anreize nicht ausreichend wirksam sind • … • aber (anders als in Deutschland) • können unter bestimmten Bedingungen perspektivisch in einen formalisierten Bereich haushaltsnahe Dienstleistungen übertreten (Anreiz)

  15. 4. (Mögliche) Auswirkungen des Masterplans auf Migrantinnen in Frankreich • Perspektiven • Gezielte Diskurse • Länder übergreifend (Austausch von Good-Practice) • über die Ressortgrenzen hinweg • zwischen Bund und Ländern • zwischen Politik , Verbänden, Wissenschaft und …. • Entscheidungen und Handeln • integrierte Lösungen – keine Insellösung • …

  16. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Christa Larsen IWAK Institut für Wirtschaft, Arbeit und Kultur Zentrum der Goethe-Universität Frankfurt am Main www.iwak-frankfurt.de C.Larsen@em.uni-frankfurt.de

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