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Untersuchungshaftbedeutet die UnterbringungeinesBeschuldigten in ihrenspeziellenJustizvollzugsanstalt. Die Untersuchungshaftdientausschließlich dazusicherzustellen, dass der Beschuldigte in der Hauptverhandlungauswesendist und das Hauptverfahrendurchgeführtwerdenkann. • Die Anordnung, einePerson in Untersuchungshaftzunehemen (der sog. Haftbefehl), darfallein von einemGerichterlassenwerden. ImErmittlungsverfahrenistdafür der Ermittlungsrichterzuständig, nachErhebung der öffentlichenKlage das mitdieserKlagebefassteGericht.
UntersuchengshaftkannuntermaterielleVoraussetzungenangeordnetwerden. Der Beschuldigteist der ihmzur Last gelegtenStraftat in hohem Maße verdächtig.DieserdringendeTatverdachtbedeuteteinenhohen Grad von Wahrscheinlichkeit, dassdemBeschuldigten die schuldhafteBegehung der Tat nachgewiesenwerdenkann. Der dringenedeTatverdachtist während der Dauer der Untersuchungshaft von Amtswegen stets aufsNeuezuprüfen. • EineformelleHaftvoraussetzung- dazugehören die Flucht, die FluchtgefahroderVerdunklungsgefahr, also die Gefahr, dass der BuschuldigtemitdemZahl der Beweiserschwerungoder –vereitelungBeweismittelbeiseiteschaffenoderzeugenbeinflussen will. • Betrifft der dringendeTatverdachtbestimmteDelikte , ist die Anordnung von UntersuchungshaftunterweiterenengenVoraussetzungenauchbeiWiederholungsgefahrzulässig.
ErscheinteinBeschuldigtetrotzordnungsgemäßerLadungnichtzurHauptverhandlungunabhängigvomVorliegeneinesdringendenTatverdachts und einesHaftgründes die Anordnung der Untersuchungshaft. • Bei sämtlichensogenanntenHaftartenist stets das Verhältnissmäßigkeitsgebotzubeachten. Die Anordnung der UntersuchungshaftdarfzurSchwere der Tat und zu Art und Umfang der demBeschuldigtendrohendenRechtsfolgennicht außerVerhältnisstehen. • Die Untersuchungshaftwirdregelmäßig in einerbesonderenUnsuchungshaft- Vollzugsanstaltoderzumiendest in einerbesonderenAbteilungeinerallgemeinenJustizvollzufsanstaltvollzogen. • Bei der Durchführung der Untersuchungshaftdarf der UntersuchungsgefangenenursolchenEinschränkungenunterworfenwerden, die der Zweck der Untersuchungshaftoder die Ordnung in der Vollzugsanstallterfordern.
Während der Untersuchungshaftunterliegt der Briefverkehr des UntersuchunfsgefangeneneinerBriefkotrolle. • EinUntersuchungsgefangenerkannBesuchenurnachschrieftlicherGenehmigung des Gerichtsoder der Staatsanwaltschafterhalten. • Oft kann man einHaftgrunddurchbestimmteAnweisungenausgeräumtwerden. • EineelektronischeFussfesselist die Fessel, durch die auf elektronischemWegekontinuerlichgeprüftwerdenkann, obsich der Beschuldigtenurinnerhald des ihmgestattetenBereichsaufhält.
Der UntersuchungsgefangenekannjederzeitrichterlicheHaftprüfungbeantragenoderHaftbeschwerdegegen den Haftbefehlerheben. • Sobald der beschuldigtesichdreiMonate in Untersuchungshaftbefindet, istihm, von AmtswegeneinPflichtverteidigerzubestellen. AnderfallsfindetnachdreiMonateneineHaftprüfung von Amtswegenstatt.