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Geplante Änderungen der Studien- und Prüfungsordnung Reform der Schwerpunktbereichsausbildung

Geplante Änderungen der Studien- und Prüfungsordnung Reform der Schwerpunktbereichsausbildung. Gliederung. A. Wesentliche Neuerungen in der Schwerpunktbereichsausbildung. B. Übergangsregelungen. A. Überblick: Wesentliche Neuerungen in der Schwerpunktbereichsausbildung.

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Geplante Änderungen der Studien- und Prüfungsordnung Reform der Schwerpunktbereichsausbildung

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Presentation Transcript


  1. Geplante Änderungen der Studien- und Prüfungsordnung • Reform der Schwerpunktbereichsausbildung

  2. Gliederung A. Wesentliche Neuerungen in der Schwerpunktbereichsausbildung B. Übergangsregelungen

  3. A. Überblick: Wesentliche Neuerungen in der Schwerpunktbereichsausbildung

  4. Geplantes Inkrafttreten: 1.4.2007 Verfahrensstand:Am 19.07.2006 vom Fachbereichsrat der Juristischen Fakultät beschlossen Beschluss durch den Senat der Universität Passau und Einvernehmen des Justizministeriums sind noch erforderlich.

  5. Wesentliche Neuerungen in der Schwerpunktbereichsausbildung Einführung von 8 zusätzlichen Schwerpunktbereichen Veränderung der Notengewichtung der drei Teilleistungen Verlängerung der Klausuren auf 180 Minuten Streichung der “Seminare auf Probe” Klarstellung: Stoffumfang der Klausuren Flexibilisierung der Prüfungsanmeldung und -termine

  6. Geplante Änderungen der StudPrüfO I. Einführung zusätzlicher Schwerpunktbereiche

  7. Erweiterung der Schwerpunktbereiche Bisherige Schwerpunktbereiche: 1. Grundlagen des Rechts und des Staates2. Internationale Dimensionen des Rechts3. Kriminalrechtspflege4. Arbeit und soziale Sicherung5. Gesellschafts-, Kapitalmarkt- und Steuerrecht6. Informations- und Kommunikationsrecht in der Verwaltung7. Zivilrechtspflege8. Ausländisches Recht

  8. Erweiterung der Schwerpunktbereiche Künftig: 16 Schwerpunktbereiche Alle bisherigen Schwerpunktbereiche bleiben bestehen! 8 zusätzliche Kombinationsmöglichkeiten der bisherigen Teilbereiche

  9. Geplante Schwerpunktbereiche

  10. Neue Kombinationsmöglichkeiten I Teilbereich 1 Teilbereich 2 Gesellschaftsrecht, Wert- papier- und Kapitalmarkt- recht Internationales Privatrecht; Internationales Verfahrens- recht; Rechtsvergleichung • Recht der sozialen Sicherung • Völkerrecht, Europarecht • Steuerrecht • Völkerrecht, Europarecht • Steuerrecht • Recht der sozialen Sicherung

  11. Neue Kombinationsmöglichkeiten II Teilbereich 1 Teilbereich 2 Arbeitsrecht Gesellschaftsrecht, Wertpapier- und Kapitalmarktrecht • Steuerrecht • Vertieftes Strafprozess- und Strafrecht; Praxis der Strafverteidigung • Internationales Privatrecht; Internationales, Verfahrens-recht; Rechtsvergleichung • Prozess und Prozessführung • Völkerrecht; Europarecht • Zivilrechtspflege: Internationale, insolvenz- und berufsrechtl. Bezüge

  12. Neue Schwerpunkte bereits im WS 06/07? Die neuen Kombinationsmöglichkeiten können erst ab Sommersemester 2007 formell gewählt werden. Allerdings sieht die StudPrüfO eine Möglichkeit zum einmaligen Wechsel des Schwerpunkt-bereichs unter Anerkennung der in den Teilbereichen des neuen SPB bereits erbrachten Leistungen vor (§ 42 Abs. 6 alt bzw. Abs. 5 neu).

  13. Beispiel I: Wintersemester 2006/2007:- Wahl des alten SPB 4 „Arbeit und soziale Sicherung“ Bestehen der Klausur im Teilbereich „Soziale Sicherung“ Sommersemester 2007:- Wechsel zum neuen SPB 8 : Teilbereiche: a) Steuerrecht b) Recht der sozialen Sicherung Anerkennung der im WS erbrachten Klausur als Leistung des neuen SPB da inhaltlich identisch. Die Gewichtung der Prüfungsleistungen richtet sich in diesem Fall nach altem Recht, da Anmeldung zum Schwer-punktbereichsstudium vor dem 1.4.2007.

  14. Beispiel II: Wintersemester 2006/2007:- Wahl des alten SPB 4 „Arbeit und soziale Sicherung“ Bestehen der Klausur im Teilbereich „Soziale Sicherung“ Sommersemester 2007:- Wechsel zum neuen SPB 8 : Teilbereiche: a) Steuerrecht b) Völkerrecht, EuroparechtAlte Klausur wird nicht angerechnet. Neue Klausur wird als Wiederholungsklausur gewertet. Die Gewichtung der Prüfungsleistungen richtet sich auch in diesem Fall nach altem Recht, da Anmeldung zum Schwer-punktbereichsstudium vor dem 1.4.2007.

  15. II. Veränderung der Notengewichtung der drei Teilleistungen

  16. Gewichtung der Teilleistungen Teilleistung Bisher Neu Klausur 16,67 % 30 % Seminararbeit 50 % 30 % Mündliche Prüfung 33,33 % 40 %

  17. Geplante Änderungen der StudPrüfO III. Verlängerung der Klausuren auf 180 Minuten

  18. Dauer der SPB-Klausuren Bisher 120 Minuten Neu 180 Minuten

  19. Geplante Änderungen der StudPrüfO IV. Streichung der “Seminare auf Probe”

  20. Streichung der „Seminare auf Probe“ Bislang: § 42 Abs. 5 StudPrüfO Möglichkeit der Erstellung von Seminararbeiten ohne Anmeldung zum Schwerpunkt. Bei Bestehen wahlweise Anerkennung als Schwerpunktseminar Neu: Diese Möglichkeit wird ersatzlos gestrichen.

  21. Geplante Änderungen der StudPrüfO Klarstellung: Stoffumfang der Klausuren

  22. Stoffumfang der Klausuren Bislang: § 37 Abs. 4 StudPrüfO: Klausuren des Schwerpunktbereichs sind Semester-abschlussklausuren. Neu: Der Stoff der Klausur erstreckt sich auf alle tatsächlich angebotenen (Pflicht-) Veranstaltungen des Teilbereichs

  23. Geplante Änderungen der StudPrüfO Flexibilisierung der Prüfungsanmeldung und -termine

  24. Neu: Separate Anmeldung bei offizieller Aufnahme des SPB-Studiums. Bislang:Anmeldung zu: - Klausur- Seminararbeit- mündlicher Prüfung Neu: Anmeldung zu: - Beginn des SPB--Studiums -Klausur- Seminararbeit- mündlicher Prüfung

  25. Anmeldungstermine Bislang:Anmeldung zu Klausur und Seminararbeit in den ersten drei Wochen der Vorlesungszeit. Neu: Anmeldungstermine werden vom Prüfungsausschuss festgelegt

  26. Sonderfall: Seminaranmeldungen Bislang:Offizielle Anmeldung der Seminarteilnahme in den ersten Wochen der Vorlesungszeit.Praxis: Themenvergabe oft schon vor der vorlesungsfreien Zeit angeboten.

  27. Sonderfall: Seminaranmeldungen Wichtig: Diese Regelung greift noch nicht für Seminare ein, die bereits am Ende des Wintersemester 2006/2007 (also vor dem 1.4.2007) angekündigt werden.Anmeldungen hierzu werden somit wie bisher erst während der offiziellen Anmeldungsphase im Sommersemester wirksam. Neu: Offizielle Anmeldungsphase zum Seminar kann vorverlagert werden in das vorangehende Semester. Teilnehmer, die sich nach der Anmeldefrist anmelden, können noch zugelassen werden, aber nur, soweit noch Kapazitäten im Seminar frei sind.

  28. Vorgesehene Anmeldungstermine SS 2007: Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses für die Juristische Universitätsprüfung gibt bekannt:Für das Sommersemester 2007 sind folgende Anmeldungstermine vorgesehen: Zum Schwerpunktbereichsstudium: Wochen 1 - 2 der Vorlesungszeit Zu Seminar und Klausur:Wochen 3- 4 der Vorlesungszeit Zur mündlichen Prüfung: Wochen 1 - 2 der Vorlesungszeit

  29. Anmeldungstermine SS 2007: Wichtig: Ort und Zeit der Anmeldungen werden rechtzeitig vor Beginn der Anmeldephase ortsüblich bekannt gegeben! Beachten Sie bitte Aushänge und Ankündigungen auf der Website des Prüfungssekretariats!

  30. Vorankündigung: Prüfungszeiträume der mündl. Prüfungen Die mündlichen Prüfungen der Schwerpunktbereichsausbildung werden künftig grds. in festen Prüfungsphasen erfolgen. Geplante Prüfungszeiträume: Wintersemester: Dezember Sommersemester: Juni

  31. B. Übergangsregelungen

  32. Übergangsregelungen Veränderung der Notengewichtung der drei Teilleistungen Streichung der “Seminare auf Probe” Veränderung von Dauer und Stoffumfang der Klausuren

  33. Übergangsregelung: Gewichtung der Teilleistungen Offizielle Anmeldung zum SPB-Studium VOR dem 1.4.2007 NACH dem 1.4.2007 Alte Gewichtung Neue Gewichtung

  34. Hinweis: Erfolgt die Anmeldung zum SPB-Studium noch vor dem 1.4.2007, so bleibt es bei der alten Gewichtung auch dann, wenn sich an die Ablegung der ersten Teilleistung ein Auslandsaufenthalt anschließt.

  35. Übergangsregelung: „Seminar auf Probe“ Alle vor dem 1.4.2007 erfolgreich abgeschlossenen Seminare auf Probe können auch unter der Neufassung der StudPrüfO uneingeschränkt weiter anerkannt werden. Wird das SPB-Studium durch Anmeldung einer Teilleistung (Klausur oder Seminar) oder Stellung des Anerkennungsantrags hinsichtlich eines Seminars auf Probe vor dem 1.4.2007 begonnen, so erfolgt die Gewichtung des Seminars und aller anderen Teilleistungen nach altem Recht. Anderenfalls gilt die neue Gewichtung.

  36. Übergangsregelung: Veränderung von Dauer und Stoffumfang der Klausuren Ab Sommersemester 2007 gilt ausschließlich die neue Regelung: - Klausuren mit 180 Minuten Dauer - Stoffumfang: alle tatsächlich angebotenen Veranstaltungen des Teilbereichs

  37. Übergangsregelung: Veränderung von Dauer und Stoffumfang der Klausuren II Allerdings: Keine Prüfung von Veranstaltungen aus dem Zeitraum vor In-Krafttreten der Neuregelung im Sommersemesters 2007. Gegenstand der Prüfungen im Sommersemester sind allein die Veranstaltungen des Sommersemesters.

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