190 likes | 744 Views
Online Shopping. ..-Nutzen..-Gefahren..-Zahlungsmöglichkeiten..-Rückgaberecht. Inhaltsverzeichnis. Folie 3 Nutzen des Online- Shoppings Folie 4 Gefahren des Online- Shoppings Folie 5 Zahlungsarten Folie 6 Checkliste für das Online- Shopping
E N D
Online Shopping ..-Nutzen..-Gefahren..-Zahlungsmöglichkeiten..-Rückgaberecht..
Inhaltsverzeichnis Folie 3Nutzen des Online- Shoppings Folie 4Gefahren des Online- Shoppings Folie 5Zahlungsarten Folie 6Checkliste für das Online- Shopping Folie 7Schutzmaßnahmen für das Online Banking! Folie 8Das Fernabsatzgesetz
Nutzen des Online Shoppings Zunächst ist Online Shopping eine schnelle und einfache Alternative zu normalen Einkäufen. Die Auswahl von Produkten wie z.B. Kleidungsartikel, Möbel, Technik bis hin zu Lebensmitteln ist enorm. Heutzutage gibt es nichts was nicht auch Online zu kaufen bzw. zu erwerben ist. Die Hersteller werben mit billigen Preisen und hochwertigen Produkten. Eine schnelle Lieferung z.B. den 24 Stunden-Service sowie eine Verpackung als Geschenk gibt’s häufig gratis dazu. Die Kunden können im Internet oftmals eine Lieferungsart entscheiden sowie eine Zahlungsart auswählen. Die schnelle und einfache Vorgehensweise spricht alle Zielgruppen an, der Boom um das Online Shopping ist enorm in den letzten Jahren gestiegen.
Gefahren des Online-Shopping • Kriminelle suchen gezielt im Internet nach Online-Shops, bei denen Sicherheitslücken vorhanden sind. Häufig nutzen Kriminelle diese Sicherheitslücken dann aus, um an die Zahlungsverkehrsdaten der Kunden des Online-Shops zu kommen (z. B. Kreditkarten-informationen, Bankkonto-informationen usw.) • Vor jedem Kauf sollten Sie den entsprechenden Online-Händler genau überprüfen. • Ein anderer beliebter Trick ist der Versandwucher. Waren werden zunächst sehr günstig angeboten. Die Anbieter schlagen dann aber bei den Versandgebühren und Zahlungsbedingen richtig zu. Wichtig hierbei, die Checkliste des Online-Shoppings beachten!
Zahlungsarten Die Kunden können die Zahlungsarten oftmalsselber festlegen.
Checkliste für das Online-Shopping Über den Shop informieren (Das Kleingedruckte lesen) vollständig: Vor- und Zuname, vollständige Anschrift, ggf. Handelsregisternummer und weitere Angaben herausfinden. Datenschutzerklärung von Seiten, auf denen Daten erhoben werden, deutlich verlinkt (z.B. „Datenschutz” in der Fußzeile) Preisangaben vollständig und korrekt (z.B. auch Grundpreisangaben) Versandkosten und Zusatzkosten vollständig genannt (Versandkosten für alle belieferten Länder, für alle Produktgruppen und -gewichte, evtl. Nachnahmegebühren, Zölle etc.) Lieferzeiten korrekt genannt (möglichst präzise Angaben auf der Produktseite, keine Widersprüche zu Angaben in AGB oder auf anderen Informationsseiten) Widerrufs- ODER Rückgaberecht auf der Bestellseite deutlich verlinkt Lieferung mit rechtlichen Informationen in “Textform” (z.B. vollständige AGB, Widerrufsbelehrung, Anbieterkennzeichnung)
Schutzmaßnahmen für das Online-Banking Verbraucher sollten unterschiedliche Methoden nutzen, um sicherzustellen, dass das Finanzinstitut legitim und die Transaktion sicher ist: Von einer legitimen Bank werden Sie in einer E-Mail normalerweise nicht zur Eingabe von Kennwörtern, Kontonummern oder anderen persönlichen Informationen aufgefordert. Wenn Sie eine solche E-Mail erhalten, rufen Sie bei Ihrer Bank an. Nutzen Sie dazu die Telefonnummer, die beispielsweise auf Ihrem Kontoauszug angegeben ist, und nicht die in der E-Mail angegebene Nummer. Prüfen Sie immer, ob das Symbol eines kleinen Vorhängeschlosses im Browser angezeigt wird. Dies bedeutet jedoch nur, dass es sich um einen sicheren Kommunikationskanal handelt, nicht jedoch notwendigerweise um eine legitime Website. Achten Sie auf alles, was Ihnen nicht vertraut ist oder unprofessionell oder unpassend erscheint
Das Fernabsatzgesetz Bei Fernabsatzverträgen wurde den Verbrauchern ein grundsätzliches Widerrufsrecht gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 FernAbsG i. V. m. § 361a BGB a. F. eingeräumt. Innerhalb einer Frist von zwei Wochen konnte der Verbraucher seine Willenserklärung widerrufen und war dann nicht mehr an den Vertrag gebunden. Wenn ein Unternehmer zum Geschäftsabschluss Fernkommunikationsmittel einsetzte, war er gemäß § 2 FernAbsG verpflichtet, dem Verbraucher bestimmte Informationen zur Verfügung zu stellen. So musste er dem Verbraucher u. a. seine Identität und seine Anschrift nennen und ihn über die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung informieren. Insbesondere musste der Unternehmer den Verbraucher über sein Widerrufs- bzw. Rückgaberecht belehren.