310 likes | 611 Views
Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung im neugeordneten Ausbildungsberuf „Mechatroniker/-in“. Was ist neu? Ausbildungsrahmenplan Gestreckte Abschlussprüfung Bestehens Regelung Ergänzungsausbildung Frage: Sind Mechatroniker „Elektrofachkräfte“?.
E N D
Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung im neugeordneten Ausbildungsberuf „Mechatroniker/-in“
Was ist neu? • Ausbildungsrahmenplan • Gestreckte Abschlussprüfung • Bestehens Regelung • Ergänzungsausbildung • Frage: Sind Mechatroniker „Elektrofachkräfte“?
Was ist Neu? • Anpassung der Prüfungsstruktur des Mechatronikers an die der Metall- und Elektroberufe • Einführung der gestreckten Abschlussprüfung: Teil 1 der Prüfung geht künftig in die Bewertung ein • Einführung des Variantenmodells bei der „praktischen Prüfung“ in Teil 2: Unternehmen können künftig zwischen Betrieblichem Auftrag und zentral erstellter Prüfungsaufgabe wählen
Ausbildungsrahmenplan • Gegenüberstellung der Ausbildungsrahmenpläne der Verordnungen vom 3. März 1998 und 21. Juli 2011 - Inhalte der Berufsbildpositionen 8, 9, 10 wurden teilweise zusammengefasst Bsp. d) Werkzeuge, Lote und Flußmittel zum Weich- und Hartlöten auswählen sowie Lötverbindungen herstellen e) Kleber auswählen sowie Klebeverbindungen zwischen gleichen und verschiedenen Werkstoffen herstellen neu: Löt- und Klebeverbindungen herstellen
Ausbildungsrahmenplan - lfd. Nummer 11 f) Baugruppen und Geräte in unterschiedlichen Verdrahtungsarten nach Unterlagen und Mustern verdrahten g) Fehler korrigieren und Änderungen dokumentieren Änderung: 5 Wochen im ersten Teil des 2. Ausbildungsjahres (bisher am Ende) = Prüfungsbestandteil von AP Teil 1
AP Teil 1 • Prüfungsbereich „Arbeiten an einem mechatronischen System“ Der Prüfling soll zeigen, dass er in der Lage ist, - Technische Unterlagen auszuwerten, technische Parameter zu bestimmen, Arbeitsabläufe zu planen und abzustimmen, Material und Werkzeug zu disponieren, - Baugruppen und Komponenten zusammen zubauen, zu verdrahten, zu verbinden und zu konfigurieren, Sicherheitsregeln, Unfallverhütungsvorschriften und Umweltschutzbestimmungen einzuhalten, - die Sicherheit von mechatronischen Teilsystemen zu beurteilen, mechanische und elektrische Schutzmaßnahmen zu prüfen, - Teilsysteme zu analysieren und Funktionen zu prüfen, Betriebswerte einzustellen und zu messen sowie die Funktionsfähigkeit herzustellen, - Systemen zu übergeben und zu erläutern, die Auftragsdurchführung zu dokumentieren, technische Unterlagen, einschließlich Prüfprotokollen, zu erstellen
AP Teil 1 – Prüfungsmodell: (siehe „Informationen für die Praxis“ - Seite 3) einfache mechanische Baugruppe mit steuerungstechnischer Funktion (Elektropneumatik) Schalt-schrank mit interner oder externer SPS-Steuerung Anzeige- und Bedieneinheit
Komplexe Arbeitsaufgabe Abschlussprüfung Teil 1 Schriftliche Aufgabenstellungen Arbeitsaufgabe einschließlich begleitender situativer Gesprächsphasen* 40% Abschlussprüfung Teil 2 4 Prüfungsbereiche WiSo Auftrags- und Funktionsanalyse Arbeitsauftrag Varianten Arbeitsplanung 60%
AP Teil 2 • Prüfungsbereich : „Arbeitsauftrag“ Der Prüfling soll zeigen, dass er in der Lage ist, - Arbeitsaufträge zu analysieren, Informationen aus Unterlagen zu beschaffen, technische und organisatorische Schnittstellen zu klären, Lösungsvarianten unter technischen, betriebswirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten zu bewerten und auszuwählen, - Auftragsabläufe zu planen und abzustimmen, Teilaufgaben festzulegen, Planungsunterlagen zu erstellen, Arbeitsabläufe und Zuständigkeiten am Einsatzort zu berücksichtigen, - Aufträge durchzuführen, Funktion und Sicherheit zu prüfen und zu dokumentieren, Normen und Spezifikationen zur Qualität und Sicherheit der Systeme zu beachten sowie Ursachen von Fehlern und Mängeln systematisch zu suchen, - Systeme freizugeben und zu übergeben, Fachauskünfte, auch unter Verwendung englischer Fachausdrücke, zu erteilen, Abnahmeprotokolle anzufertigen, Arbeitsergebnisse und Leistungen zu dokumentieren und zu bewerten, Leistungen abzurechnen, Systemdaten und –unterlagen zu dokumentieren;
AP Teil 2 – Mehrachsmodell: (Variante 1: PAL Arbeitsaufgabe) mechanische Baugruppe mit steuerungstechnischer Funktion (Elektropneumatik + Drehstrom- Getriebemotor) Schalt-schrank mit interner oder externer SPS-Steuerung Anzeige- und Bedieneinheit
AP Teil 2 – Projektauftrag: (Variante 2: betrieblicher Auftrag) Bild
AP Teil 2 – Projektauftrag:(Variante 2: betrieblicher Auftrag) Entwickeln der Prozesskompetenz durch einen Arbeitsauftrag Entwickeln individueller Handlungskompetenz in Anlehnung an einen realen Kundenauftrag im Kontext mit den betrieblichen Anforderungen Geschäftsprozesse (ganzheitlich) in ihrer Komplexität beherrschen Flexibilität in der beruflichen Praxis umsetzen Lernen in der Arbeit durch erfahrungsgeleitetes und selbstgesteuertes Lernen
Bearbeitung eines Auftrages (vollständiger Handlungszyklus) Abschlussprüfung – Teil 2 Projektauftrag:(Variante 2: betrieblicher Auftrag) Kontrollieren (Auftrags-kontrolle) Informieren (Auftrags-analyse) Qualitätssicherung Durchführen (Auftrags-durchführung) Planen (Auftrags-planung)
Module Überbetriebliche Ergänzungsausbildung M
Bestehens Regelung Mechatroniker Abschlussprüfung Teil 1 Komplexe Arbeitsaufgabe Schriftliche Aufgabenstellungen Arbeitsaufgabe einschließlich begleitender situativer Gesprächsphasen* 40% Abschlussprüfung Teil 2 4 Prüfungsbereiche WiSo Auftrags- und Funktionsanalyse Arbeitsauftrag Varianten Arbeitsplanung mindestens ausreichende Leistungen 20% 20% 10% 50% 60% in zwei Prüfungsbereichen mindestens ausreichende, keine ungenügenden Leistungen mind. ausreichende Leistungen
Bestehens Regelung Neu Beim Mechatroniker ist nicht vorgeschrieben, dass das gewichtete Ergebnis der schriftlichen Prüfungsbereiche ausreichend sein muss.
Neu Mündliche Ergänzungsprüfung Schriftliche Prüfungsbereiche Arbeitsauftrag Variantenmodell Arbeitsplanung Auftrags- und Funktionsanalyse WISO Sperrfunktion mind. 50 % keine ungenügende Leistung in zwei Prüfungsbereichen mind. ausreichende Leistungen Auf Antrag des Prüflings ist eine mündliche Ergänzungsprüfung ineinemder schlechter als ausreichend bewerteten Prüfungsbereiche (ca. 15 Minuten) möglich.
Sind Mechatroniker Elektrofachkräfte?JAoder Nein ? häufig anzutreffende Meinungen: - jeder Mitarbeiter mit elektrotechnischer Berufsausbildung ist grundsätzlich Elektrofachkraft - Ein Mitarbeiter ohne elektrotechnische Berufsausbildung im klassischen Sinne kann nie Elektrofachkraft sein - Mitarbeiter mit Ausbildungsberufen wie Mechatroniker, Fernmeldetechniker oder Mess- und Regeltechniker können den Elektrofachkraftstatus nicht erreichen - Es ist unnötig, Elektrofachkräfte schriftlich zu bestellen, die haben ihren Beruf doch gelernt und sind somit Elektrofachkräfte
Sind Mechatroniker Elektrofachkräfte? JA oder Nein ? Die wichtigsten Vorschriften für die Definition einer Elektrofachkraft: - DIN VDE 1000-10 (Januar 2009) - DIN VDE 0105-100 (Oktober 2009) - DIN VDE 1000-10 (Januar 2009) - BGV A3 (Januar 1997)
Sind Mechatroniker Elektrofachkräfte? Gemäß § 2 Abs. 3 BGV A3 gilt als Elektrofachkraft, wer aufgrund seiner … fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen (Hier sind unter dem Begriff der „einschlägigen Bestimmungen“ nicht nur der enge Begriff der DIN-Normen oder DIN-VDE-Normen zu verstehen, sondern auch Vorschriften und Bestimmungen anderer Regelsetzer) … die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. Dieser „Dreiklang“ aus theoretischer und praktischer Qualifikation zuzüglich der Kenntnis des Regelwerks für das übertragene Arbeitsgebiet stellt die „Messlatte“ für die Qualifikation der Elektrofachkraft dar.
Sind Mechatroniker Elektrofachkräfte? „Elektrofachkraft“ ist keine Abschlussbezeichnung !!! Ein Abschlusszertifikat in Form eines Gesellen-, Facharbeiter- oder Meisterbriefs testiert zunächst lediglich, dass man einen Berufsabschluss erreicht hat. „Elektrofachkraft“ ist ein „Qualifikationsstatus“, der nach dem eigentlichen Ausbildungsabschluss erworben werden muss und unter bestimmten Voraussetzungen auch wieder verloren gehen kann.
Sind Mechatroniker Elektrofachkräfte? Individuelle Beurteilung erforderlich Nach § 3 BGV A3 hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass seine elektrischen Geräte, Maschinen und Anlagen durch oder unter Aufsicht von Elektrofachkräften instand gehalten werden. Für die Tätigkeiten in den elektrotechnischen Betriebsteilen sind daher Elektrofachkräfte einzusetzen. Da es keine „Berufsausbildung“ zur Elektrofachkraft gibt, ist die Qualifikation durch die zuständige verantwortliche Elektrofachkraft oder den nächsthöheren fachlichen Vorgesetzten zu beurteilen. Die Anforderung, „Kenntnisse und Erfahrungen“ vorweisen zu können, wird somit erfüllt.
Sind Mechatroniker Elektrofachkräfte? Schriftliche Bestellung Die Bestellung zur Elektrofachkraft sollte in einer Bestellungsurkunde dokumentiert werden.
Sind Mechatroniker Elektrofachkräfte? Qualifikation der Elektrofachkraft Die in der Ausbildung erworbenen Kenntnisse reichen hier für viele Tätigkeiten nicht aus. Oft sind zusätzlich Spezialkenntnisse notwendig. Diese können nur durch geeignete Weiterbildungsmaßnahmen in Theorie und Praxis erreicht werden. z.B. Spezialausbildungen für die Schaltberechtigung von Hochspannungen, Arbeiten unter Spannung oder Prüfungen von elektrischen Anlagen und Arbeitsmitteln
Sind Mechatroniker Elektrofachkräfte? Nicht automatisch !!! Fazit: Man besitzt nicht automatisch durch den Abschluss einer Ausbildung oder eines Studiengangs die Qualifikation einer Elektrofachkraft. Man muss in der Regel zunächst Praxiserfahrung und Vorschriftenkenntnis auf dem übertragenen Aufgabengebiet sammeln und nachweisen, um anschließend als Elektrofachkraft zu gelten. Elektrofachkraft ist: Ein Mitarbeiter, der vom Arbeitgeber/Unternehmer anhand der drei Kriterien („Dreiklang“) die Bestellung zur „Elektrofachkraft“ bescheinigt bekommt. Dreiklang: fachlichen Ausbildung Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen