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Land- und forstwirtschaftliche Sozialversicherungsträger Franken und Oberbayern. Soziale Sicherheit aus einer Hand. Aktueller Stand der Umsetzung des LSV-Bundesträgers. LSV-Neuordnungsgesetz (LSV-NOG) LSV Bundesträger.
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Land- und forstwirtschaftliche Sozialversicherungsträger Franken und Oberbayern Soziale Sicherheit aus einer Hand Aktueller Stand der Umsetzung des LSV-Bundesträgers
LSV-Neuordnungsgesetz (LSV-NOG) LSV Bundesträger Gesetz zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-NOG) • Verkündung im Bundesgesetzblatt am 18.04.2012 • Inkrafttreten: • In wesentlichen Teilen am 01.01.2013 • Ausnahmen, z.B.: Bestimmungen über die Hofabgabe, am Tag nach der Verkündung, d.h. am 19.04.2012 • Ende Übergangszeitraum: 2017 • Wesentlicher Inhalt: • Errichtung eines LSV-Bundesträgers • Modifizierung der Hofabgabe in der AdL
LSV-Neuordnungsgesetz (LSV-NOG) LSV Bundesträger • Errichtung eines LSV-Bundesträgers zum 1. Januar 2013 • 9 bisherige Träger und LSV-SpV werden eingegliedert und sind ab 1. Januar 2013 aufgelöst • Rechte und Pflichten sowie Vermögen der bisherigen Träger und des LSV-SpV gehen auf die SVLFG über (Gesamtrechtsnachfolge) • Personal des LSV-SpV sowie der bisherigen Träger werden von der SVLFG übernommen • Zweistufiger Aufbau der SVLFG • Bundesträger als bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts (Hauptverwaltung) • Hauptstandorte der bisherigen Träger als regionale Geschäftsstellen + weitere Verwaltungsstellen (zur Sicherstellung einer ortsnahen Betreuung der Versicherten, insbes. Versicherung, Mitgliedschaft, Beitrag, Leistung und Prävention)
LSV-Neuordnungsgesetz (LSV-NOG) LSV Bundesträger • Obergrenzen, die bei den Verwaltungskosten durch das LSVMG eingeführt wurden, werden betragsmäßig beibehalten. Zeitraum verlängert sich auf 2016: LUV 95 Mio. €, LAK 66 Mio. €, LKK 91 Mio. € • Die Möglichkeit bei der Wahrnehmung laufender Verwaltungs-aufgaben Dritte (z.B. BBV) heranzuziehen, bleibt bei unveränderten Bedingungen erhalten • Aufgabenwahrnehmung als Landesverbände der LKKen erfolgt künftig durch die SVLFG • Bundeseinheitliche Mindestgröße in der AdL • Bundeseinheitliche Beitragsmaßstäbe für LUV und LKV
LSV-Neuordnungsgesetz (LSV-NOG) LSV Bundesträger • Übergangsregelungen (2013-2017)für die Selbstverwaltung • Vertreterversammlung SVLFG • 81 Mitglieder = 9 Mitglieder je Träger (gewählt aus Vertreterver-sammlungen und Vorständen der bisherigen Träger; Drittelparität) • Qualifizierte Mehrheit von 60 v.H. für Beschlüsse zum Haushalt, Beitragsmaßstäbe, Standortkonzepte • Vorstand SVLFG • 27 Mitglieder = Vorstand des LSV-SpV (9) sowie 18 weitere, von der Vertreterversammlung der SVLFG gewählte Mitglieder (2 Mitglieder je bisheriger Träger; Drittelparität)
LSV-Neuordnungsgesetz (LSV-NOG) LSV Bundesträger • Regionalbeiräte bei den Geschäftsstellen • Mitglieder der Vertreterversammlungen und Vorstände der regio- nalen Träger, die nicht als ordentliche Mitglieder in die Selbstverwaltung der SVLFG gewählt worden sind • Gesetzlich festgelegte Aufgaben • (Pflege der Verbindung zu Sozialpartnern auf regionaler Ebene, Begleitung regionaler Maßnahmen zur Prävention, Abgabe von Stellungnahmen gegenüber Geschäftsführung und Vorstand, sonstige durch Gesetz oder Satzung bestimmte Aufgaben) • Vorschlagsrechte (zur Umlagefestsetzung in der LUV und zur Beitragsfestsetzung in der LKV sowie zur Entnahme von Sondervermögen für den ehemaligen Zuständigkeitsbereich) • Nach Ende der Übergangsregelungen 2017 • Fachbezogene besondere Ausschüsse bei der SVLFG, insbes. für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau mit Vorschlagsrechten
LSV-Neuordnungsgesetz (LSV-NOG) LSV Bundesträger • Errichtungsausschuss zum Aufbau der SVLFG(bis 31.12.2012) • Konstituierung wegen Verzögerung im Gesetzgebungsverfahren erst zum 24.04.2012; tagt bis Ende 2012 monatlich in Kassel • 27 Mitglieder = Vorstand LSV-SpV (9) sowie 18 weitere, von der Vertreterversammlung des LSV-SpV aus ihrer Mitte gewählte Mitglieder (2 Mitglieder je bisheriger Träger aus unterschiedlicher Gruppe; Drittelparität) (+ GF LSV-SpV, BMAS, BMELV) • Aufgaben: Vorbereitende Maßnahmen zur Errichtung SVLFG (z.B. Entwurf Dienstordnung, Entwurf Personal-, Organisations- und Standortkonzept sowie Satzungsentwurf, der bis spätestens 31.10.2012 dem BVA vorzulegen ist) • Verwaltungsseitige Unterstützung durch Vorprojekt und Gesamtprojekt sowie Lenkungsausschuss und Steuerungskreis
LSV-Neuordnungsgesetz (LSV-NOG) LSV Bundesträger • Vorprojekt,seit Oktober 2011(ein Mitarbeiter/in je Träger) • Aufgaben: Rahmenvorgaben und Struktur für das Gesamtprojektvorhaben „LSV-Bundesträger“ herausarbeiten (= Projektaufträge, Aufgabenkataloge, Zeitpläne für das Gesamtprojekt sowie die Einzelprojekte) • Gesamtprojekt,seit 12/2011 bzw. 02/2012 (ca. 200 Mitarbeiter/innen) • 8 fachlich orientierte Projekte (VMB, Leistung, Prävention, Organisation, Kommunikation, Allgemeine Verwaltung, Finanzen und Personal) mit Teilprojekten oder Arbeitsgruppen zu speziellen Themen (z.B. EBM) • Aufgaben: Erarbeitung von Zielvorstellungen und Erstellung von Fachkonzepten • Lenkungsausschuss und Steuerungskreisunterstützen den Errichtungsausschuss auf der sog. steuernden Ebene
LSV-Neuordnungsgesetz (LSV-NOG) LSV Bundesträger • Beratungsergebnisse aus dem Errichtungsausschuss • z.B. Beratung des Satzungsentwurfs der SVLFG (Vorlage an das BVA spätestens am 31. Oktober 2012) • z.B. Slogan und Logo für die SVLFG: „sicher & gesund aus einer Hand“ • z.B. Organisationsmodell („Stab-Linienmodell“ mit 5 Führungsebenen) • z.B. stufenweise Ausschreibung und (kommissarische) Besetzung der Leitungspositionen • z.B. Entscheidungen über Fachkonzepte
Land- und forstwirtschaftliche Sozialversicherungsträger Franken und Oberbayern Vielen Dank für IhreAufmerksamkeit Soziale Sicherheit aus einer Hand