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Rechtsanwälte. Rechtliche Gründungsaspekte Dr. Adrian Müller-Helle, Dr. Michael Kummermehr Entrepreneurs Club, Zeppelin University, Friedrichshafen, 11. März 2010. Technische Schutzrechte. Patente PatG/EPÜ Entstehung: Anmeldung und Eintragung
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Rechtsanwälte Rechtliche Gründungsaspekte Dr. Adrian Müller-Helle, Dr. Michael Kummermehr Entrepreneurs Club, Zeppelin University, Friedrichshafen, 11. März 2010
Technische Schutzrechte • Patente • PatG/EPÜ • Entstehung: Anmeldung und Eintragung • Erfindungen dem Gebiet der Technik, sofern sie neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. • Schutzdauer 20 Jahre • Gebrauchsmuster • GebrMG • „Kleines Patent“ • Schutzdauer 10 Jahre
Markenrechte etc. • Marken • Entstehung: Eintragung oder Benutzung und Verkehrsgeltung • MarkenG / GMV • Verschiedene Möglichkeiten der Gestaltung: Wortmarke, Bildmarke, Farbmarke, Geruchsmarke, Tastmarke; auch Kombinationen sind möglich • Werktitel • Entstehung: Benutzung • Namen, bes. Bezeichnungen von Druckschriften, Filmwerken, Computerspielen • Unternehmenskennzeichen • Entstehung: tatsächliche Aufnahme der Benutzung („Erstbenutzerprinzip“) • „geschäftliche Bezeichnung“ i.S.d. MarkenG
Urheberrechte • UrhG • §§ 2 ff. UrhG • Literatur • Musik • Aufführungen • Software • Bilder etc. • Entstehung: Zeitpunkt der Darstellung des Werkes • Anmeldung oder Eintragung nicht erforderlich • Schutzdauer: Regelmäßig 70 Jahre nach Tod des Urhebers
Designs • Geschmacksmuster • GeschmacksmusterG /GGV • „Kleines Urheberrecht“ • Entstehung mit Registereintragung • Schutzdauer 25 Jahre
Know-how • Kein gesetzlich anerkanntes Schutzrecht • Vertrauliche Informationen • Absicherung durch Know-how-Übertragungs- und Lizenzverträge
Lizenzen • heißt: Nutzungsrechte an geschützten Gütern • an Patenten, Marken, Know-how etc. • Lizenzgeber/Lizenznehmer • Ausschließliche/einfache Lizenzen • Räumliche/zeitliche Beschränkung • Beschränkung nach Nutzungsarten • F&E-Verträge
Eigenkapital • Private Mittel (Gründer, Verwandte, Freunde) • Private Einzelinvestoren und Business Angels • Mitarbeiterbeteiligung • Andere Unternehmen („strategischer Investor“) • Beteiligungsgesellschaften (VC)
VC-Kapital: Renditeerwartungen • Öffentlich geförderte VC: • feste Verzinsung plus gewinnabhängige Beteiligung • Private VC: • 25 - 50 % p.a.
VC-Kapital: Typische Vertragsbedingungen 1 • Garantien • Keine unhaltbaren Versprechen abgeben • Aussagen über die Zukunft unsicher • Beschränkung auf Wissen der Gesellschafter • Inhaltliche und zeitliche Beschränkung • Rechtsfolgen bei Verletzung • Zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte • Geschäftsordnungen • Vetorechte
VC-Kapital: Typische Vertragsbedingungen 2 • Milestones • Einzahlung in Tranchen • Abhängig von Milestones • Sorgfältige Formulierung: • „sicher“ zu erreichen • Verifizierbarkeit, ggf. Beurteilung durch Dritte(nicht: „erfolgreicher“ Abschluss des Pilotprojekts)
Verhandlungen mit Investoren • Rechtzeitig mit Suche beginnen • Fördermöglichkeiten klären • Ausgefeilten Businessplan vorlegen • Wettbewerb zwischen Investoren herstellen • Vor Abschluss eines LOI Anwalt hinzuziehen • Due Diligence intern vorbereiten • Sicherheitsreserven für Finanzbedarf und Milestones
Fremdkapital • (Bank-)Darlehen • Darlehen von Stakeholdern, z.B. Aktionären oder Mitarbeitern, Technologiepartnern, Lieferanten • Mezzanine Finanzierungen • Partiarisches Darlehen • Stille Beteiligung • Genussrechte
Sicherheiten • Bürgschaften • Gesellschafter • Dritte, insbes. Ehegatten und Eltern (Haftung für Vermögensverschiebungen) • Banken (Bürgschaft auf erstes Anfordern) • Notarielle Urkunde mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung • Sicherungsabtretungen • Grundpfandrechte
Gesellschaftsform • GmbH • Stammkapital: 25.000 €, davon 12.500 € gleich einzahlen • Möglichkeit der „UG (haftungsbeschränkt)“ • Geschlossener Gesellschafterkreis • Notarielle Beurkundung der Anteilsübertragung • Gestaltbares Innenverhältnis
Gesellschaftsform • GmbH & Co. KG • Personengesellschaft • Zwei Gesellschafter • Komplementär: GmbH • Kommanditisten: Gründer • Problem der „Verzahnung“ • Moderne Lösung: Einheitsgesellschaft • Notarielle Beurkundung der Anteilsübertragung vermeidbar • Gestaltbares Innenverhältnis
Gesellschaftsform • AG • Grundkapital: 50.000 €, davon 12.500 € gleich einzahlen • Hohe Reputation • Rigide Binnenstruktur • aufwändiges Handling • extrem haftungsträchtig • Ratschlag: • erst GmbH gründen • bei Börsengang: Umwandlung in AG
Gründung GmbH • Beurkundung Gesellschaftsvertrag • GmbH i.G. • Eröffnung Bankkonto (teilweise auch vor Beurkundung) • Anmeldung zum Handelsregister • Versicherung, dass 12.500 € eingezahlt worden sind • Sachgründung offenlegen • Eintragung ins Handelsregister • Erst danach Geschäftsaufnahme • Problem der verdeckten Gewinnausschüttung
GmbH-Gesellschaftsvertrag • Unternehmensgegenstand • Gesellschafterbeschlüsse • Welche Mehrheit? • Abstufung für „wesentliche“ Geschäfte • Kreis der Gesellschafter • Vinkulierung • Vorkaufsrecht • Einziehung • Abfindung bei Ausscheiden • Ertragswertverfahren • Liquiditätsschonung
Eintragung in das Handelsregister • Öffentlicher Glaube • Positive Publizität • Negative Publizität • Nur sehr eingeschränkt für Gesellschafterliste • Problem: gutgläubiger Erwerb von Gesellschaftsanteilen • Veräußerungsketten können betroffen sein • Aber Gesellschafterrechte werden gemäß Liste ausgeübt
(Standard-)Verträge • Üblicherweise gibt es wenige Standardgeschäftsvorfälle • Beispiel: Tätigwerden als • Auftragnehmer • Auftraggeber • Hierfür professionelle AGB vorhalten • Einmal Aufwand, aber vielfacher Nutzen • Präventiv Rechtsstreitigkeiten vermeiden • AGB der Gegenseite ausschalten („battleofforms“) • Bei Abweichungen gilt Gesetzesrecht
Human Ressources • Geschäftsführeranstellungsverträge • Erforderlich für Zahlungen, insb. an geschäftsführende Gesellschafter • Sonstige Anstellungsverträge • Mitarbeiterbeteiligung • Gesellschafterstellung – nur in AG unproblematisch • Ansonsten: variable Vergütung • Anwendbarkeit Kündigungsschutzgesetz • 10 Arbeitnehmer
Besteuerung Kapitalgesellschaft - System • Trennungsprinzip • Kapitalgesellschaften ist selbst steuerpflichtig • Trennung • Gewinn der Kapitalgesellschaft • Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer • Geschäftsführergehalt wird als Betriebsaufwand vom Gewinn abgezogen • Einkünfte des Gesellschafters • Gewinnausschüttungen (Dividenden) unterliegen Einkommensteuer • Kapitalertragsteuer wird angerechnet
Besteuerung Personengesellschaft - System • Transparenzprinzip • Personengesellschaft ist selbst kein Steuersubjekt = transparent • Gewinn oder Verlust wird auf Ebene der Gesellschaft ermittelt und auf die Mitunternehmer verteilt • Einkommensteuerpflichtig sind ausschließlich die an der Personengesellschaft beteiligten natürlichen Personen (Mitunternehmer)
Besteuerung Kapitalgesellschaft - Höhe • Der Körperschaftsteuersatz wurde von 25 % auf 15 % herabgesetzt. • Ab 2009 unterliegen an den Gesellschafter ausgeschüttete Gewinne der Abgeltungssteuer von 25 %. • Steuerbelastung unter 30 % liegt • Deutsche Kapitalgesellschaft international wettbewerbsfähig
Besteuerung Personalgesellschaft - Höhe • Spitzensteuersatz von 45 % • Bei Spitzensteuersatz: • Gesamtbelastung durchschnittlich 47,44 % • um 17,62 % höher als bei der Kapitalgesellschaft
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