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Pensionsreform 2003. Pensionsreform 2003 . Warum ist diese Reform notwendig? Altersstruktur der Bevölkerung immer späterer Eintritt ins Erwerbsleben, immer früherer Pensionsantritt Pensionsbeginn europaweit. Pensionsreform 2003.
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Pensionsreform • 2003
Pensionsreform 2003 • Warum ist diese Reform notwendig? • Altersstruktur der Bevölkerung • immer späterer Eintritt ins Erwerbsleben, immer früherer Pensionsantritt • Pensionsbeginn europaweit
Pensionsreform 2003 • Alterstruktur am Beispiel Bevölkerung Oberösterreich in den Jahren 2000, 2015 und 2030
Pensionsreform 2003 • Warum ist diese Reform notwendig? • Altersstruktur der Bevölkerung • immer späterer Eintritt ins Erwerbsleben, immer früherer Pensionsantritt • Pensionsbeginn europaweit
Pensionsreform 2003 • Warum ist diese Reform notwendig? • Altersstruktur der Bevölkerung • immer späterer Eintritt ins Erwerbsleben, immer früherer Pensionsantritt • Pensionsbeginn europaweit
Pensionsreform 2003 • Quelle: Deutsches Institut für Altersvorsorge 2002, • Internationaler Reform-Report 2001
Pensionsreform 2003 - Maßnahmen • Abschaffung der Frühpensionen • Änderung der Pensionsberechnung • Pensionsanpassung • Schulzeiteneinkauf NEU • Pensionserhöhung für erwerbstätige Alterspensionisten
Pensionsreform 2003 - Maßnahmen • Abschaffung der Frühpensionen • Änderung der Pensionsberechnung • Pensionsanpassung • Schulzeiteneinkauf NEU • Pensionserhöhung für erwerbstätige Alterspensionisten
Abschaffung der Frühpensionen ab 01.01.2004 Vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer Gleitpension Vorzeitige Alterspension bei Arbeitslosigkeit
Abschaffung der Frühpensionen • Vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer - wird bis 2017 ebenfalls abgeschafft • Pensionsalter heute: 56,5 Jahre für Frauen, 61,5 Jahre für Männer • steigt bis 2017 auf 60 Jahre für Frauen und 65 Jahre für Männer
Abschaffung der Frühpensionen • Vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer - Anfallsalter • Anhebung ab 01.07.2004, im Jahr 2004 um 2 Monate pro Quartal, ab 2005 um 1 Monat pro Quartal • Frauen, geb. ab Okt. 1957 und Männer, geb. ab Okt. 1952 gehen mit 60/65 Jahren in Pension
Abschaffung der Frühpensionen • Langzeitversicherte können früher in Pension gehen („Hacklerregelung“) • Männer mit 540 Beitragsmonaten und mehr • Frauen mit 480 Beitragsmonaten und mehr • Pensionsalter - je nach Geburtsdatum - 55/60 bzw. 56,5/61,5 Jahre
Abschaffung der Frühpensionen • Langzeitversicherte - anrechenbare Monate • Beitragsmonate der Pflicht- und frei- willigen Versicherung • Kindererziehung (max. 60 Monate) und Wochengeld • Präsenz- und Zivildienst (max. 30 Mon.) • soweit sie sich nicht mit Beitragsmonaten decken
Pensionsreform 2003 - Maßnahmen • Abschaffung der Frühpensionen • Änderung der Pensionsberechnung • Schulzeiteneinkauf NEU • Pensionserhöhung für erwerbstätige Alterspensionisten
Änderung der Pensionsberechnung • Pensionsberechnung Bemessungsgrundlage x Pensionsprozentsatz - Abschläge = Pension
Änderung der Pensionsberechnung • Wirksamkeit der Reform: • neue Pensionsberechnung ab 1.1.2004 • wer 2003 aus Altersgründen in Pension gehen könnte, ist von der Reform nicht betroffen, auch wenn er/sie erst später geht • niemand verliert mehr als 10 Prozent der Pension, die er/sie nach der Rechtslage von 2003 erhalten hätte
Änderung der Pensionsberechnung • Pensionsberechnung Bemessungsgrundlage x Pensionsprozentsatz - Abschläge = Pension • Begünstigung für Langzeitversicherte
Änderung der Pensionsberechnung • Bemessungsgrundlage - Verlängerung der Durchrechnung • Bemessungsgrundlage = Durchschnitt der Beitragsgrundlagen aus versicherten Erwerbstätigkeiten • derzeit: Durchschnitt der „besten 15 Jahre“ = die 180 Monate mit den höchsten Beitragsgrundlagen
Änderung der Pensionsberechnung • Bemessungsgrundlage - Verlängerung der Durchrechnung • Reform: Verlängerung auf 480 Monate = 40 Jahre • beginnt ab 01.01.2004 • jedes Jahr kommen 12 Monate dazu, d.h. 2004: 192 Monate, 2005: 204 Monate usw., ab 2027: 480 Monate
Änderung der Pensionsberechnung • Bemessungsgrundlage - Verlängerung der Durchrechnung - Abfederung • Zeiten der Kindererziehung verkürzen den Durchrechnungszeitraum um bis zu 36 Monate für jedes Kind • nicht weniger als 180 Monate • gilt auch für Zeiten der Familienhospiz-karenz
Änderung der Pensionsberechnung • Bemessungsgrundlage - Verlängerung der Durchrechnung - Abfederung • Bemessungsgrundlage für Zeiten der Kindererziehung derzeit: Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende • Reform: schrittweise Erhöhung auf 150% des Richtsatzes bis 2027
Änderung der Pensionsberechnung • Bemessungsgrundlage - Verlängerung der Durchrechnung - Abfederung • derzeit: Investitionen bei Unternehmens-gründung verringern die Beitragsgrund-lage und damit auch die Pension • Reform: Die Beitragsgrundlagen der drei Anfangsjahre können um Investitionen aufgestockt werden lassen
Änderung der Pensionsberechnung • Pensionsberechnung Bemessungsgrundlage x Pensionsprozentsatz - Abschläge = Pension • Begünstigung für Langzeitversicherte
Änderungder Pensionsberechnung • Absenkung des Pensionsprozentsatzes • derzeit: pro Versicherungsjahr gebühren2 Prozent der Bemessungsgrundlage, bei 40 Versicherungsjahren 80 % • Reform: schrittweise Absenkung des Prozentsatzes von 2 auf 1,78 Prozent ab 2004 bis 2009 • 80% erst mit 45 Versicherungsjahren
Änderung der Pensionsberechnung • Absenkung des Pensionsprozentsatzes • Jahr Pensionsprozente • ab 2004* 1,96 % pro Versicherungsjahr • ab 2005* 1,92 % pro Versicherungsjahr • ab 2006* 1,88 % pro Versicherungsjahr • ab 2007* 1,84 % pro Versicherungsjahr • ab 2008* 1,80 % pro Versicherungsjahr • ab 2009 1,78% pro Versicherungsjahr • *) es zählt das Jahr, in dem erstmals der Pensionsanspruch erfüllt wird. Auch wer später in Pension geht, erhält die höheren Prozente.
Änderung der Pensionsberechnung • Pensionsberechnung Bemessungsgrundlage x Pensionsprozentsatz - Abschläge = Pension • Begünstigung für Langzeitversicherte
Änderung der Pensionsberechnung • Abschläge bei Pensionsantritt vor dem 60./65. Lebensjahr • für jedes Jahr des vorzeitigen Antritts werden 4,2 Prozent der Leistung, max. aber 15 Prozent der Leistung abgezogen • Niemand verliert wegen der Reform mehr als10 Prozent der Pension, die er/sie nach der Rechtslage von 2003 erhalten hätte
Änderung der Pensionsberechnung • Begünstigung für „Hackler“: • Steigerungspunkte: Bis 2007 bleiben 2%, Absenkung auf 1,78% erst ab 2008 • Abschlag:nur bis Antrittsalter für vorzeitige Alterspension (statt Regelpensionsalter); • kein Abschlagbei Pensionsantritt zum oder nach dem Frühpensionsalter
Pensionsreform 2003 - Maßnahmen • Abschaffung der Frühpensionen • Änderung der Pensionsberechnung • Pensionsanpassung • Schulzeiteneinkauf NEU • Pensionserhöhung für erwerbstätige Alterspensionisten
Pensionsanpassung • Verschiebung der erstmaligen Anpas-sung der Pensionen • derzeit: Pensionen werden im Jahr nach dem Pensionsbeginn angepasst • Reform: Pensionen werden erst im zweiten Jahr nach dem Pensionsantritt angepasst • gilt für Pensionen mit Stichtag ab 2004
Pensionsreform 2003 - Maßnahmen • Abschaffung der Frühpensionen • Änderung der Pensionsberechnung • Pensionsanpassung • Schulzeiteneinkauf NEU • Pensionserhöhung für erwerbstätige Alterspensionisten
Versicherungszeiten • Schul- und Studienzeiten • derzeit: 8 Monate pro Schuljahr und 4 Monate pro Studiensemester, max. 24 Monate Schule und 48 Monate Studium, können nachgekauft werden • Reform: 12 Monate pro Schuljahr und 6 Monate pro Semester, max. 36 Monate Schule und 72 Monate Studium, können nachgekauft werden
Rückzahlung von Schulzeiten • Erstattung von Beiträgen für vergeblich eingekaufte Schul/Studienzeiten • Beiträge für eingekaufte Monate, die sich auf die Leistungshöhe nicht auswirken, werden bei Pensionsantritt erstattet • keine Erstattung, wenn der Pensions-antritt trotz Einkauf später erfolgt • auch für bereits zuerkannte Pensionen
Pensionsreform 2003 - Maßnahmen • Abschaffung der Frühpensionen • Änderung der Pensionsberechnung • Pensionsanpassung • Schulzeiteneinkauf NEU • Pensionserhöhung für erwerbstätige Alterspensionisten
Erwerbstätigkeit neben Alterspension • Pensionserhöhung für erwerbstätige Alterspensionisten • derzeit: seit 01.10.2000 keine Pensions-erhöhung für die Pensionsbeiträge, die ein erwerbstätiger Alterspensionist zahlt • Reform: für Beiträge ab 01.01.2004 gebührt ein versicherungsmathematisch ermittelter „besonderer Höherversiche-rungsbetrag“
Senkung der Lohnnebenkosten • Entfall des • Arbeitslosenversicherungsbeitrages • (58/56) • Unfallversicherungsbeitrages (60/60) • Zuschlages nach IESG (60/60) • DG-Beitrages zum FlAG (60/60) • ab 1.1.2004 • Entlastung insgesamt 140 Mio. € jährlich
Altersteilzeit • Beginn der Altersteilzeit • vor dem 1.4.2003 • - bisheriges Pensionsanfallsalter • zwischen 1.4.2003 und 31.12.2003 • - Verlängerungsmöglichkeit oder • - Übergangsgeld • nach 31.12.2003 • - Altersteilzeit neu
Altersteilzeit neu • Anhebung des Antrittsalters pro • Kalenderjahr um ein halbes Jahr • Zusatzaufwand wird nur bei Einstellung • einer arbeitslosen Ersatzkraft oder eines • Lehrlings voll vergütet • Einschränkungen ebenso bei geblockter • Altersteilzeit