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IDHEAP, 10. März 2011 Multi-level Governance und Kantone: Die Tripartite Agglomerationskonferenz (TAK). Thomas Minger Leiter Bereich Innenpolitik / Konferenz der Kantonsregierungen. Ausgangslage Entstehung der TAK Organisation und Arbeitsweise der TAK Arbeitsschwerpunkte der TAK
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IDHEAP, 10. März 2011Multi-level Governance und Kantone:Die Tripartite Agglomerationskonferenz (TAK) Thomas Minger Leiter Bereich Innenpolitik / Konferenz der Kantonsregierungen
Ausgangslage Entstehung der TAK Organisation und Arbeitsweise der TAK Arbeitsschwerpunkte der TAK Fallbeispiele Bilanz und Ausblick Gliederung des Referats
heute leben ¾ der Schweizer Bevölkerung in urbanen Gebieten von den städtischen Zentren gehen wichtige wirtschaftliche und gesellschaftliche Impulse aus starke Agglomerationen sind ein Schlüsselfaktor für die Zukunft des Landes die Dynamik in urbanen Räumen führt zu einer Reihe spezifischer Herausforderungen Ausgangslage 3
fortschreitende Urbanisierung und Zersiedelung sowie funktionale Entmischung Konzentration der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Macht in den grossen Zentren zunehmende Diskrepanz zwischen funktionalen und politischen Räumen institutionelle Herausforderungen (governance without governement) Zentrale Herausforderungen 4
Ebene Kantone / Agglomerationen (z.B.): Bericht über die Zusammenarbeit in Agglomerationen von 1992 (Kanton BE) Gesetz über die Agglomerationen von 1997 (Kanton FR) Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG) von 2002 (Kanton BE) Ebene Bund (z.B.): Grundzüge der Raumordnung Schweiz von 1996 Art. 50 Abs. 2 und 3 der Bundesverfassung von 1999 Bericht über die Kernstädte von 1999 Bericht Agglomerationspolitik des Bundes von 2001 Einsetzung eines politischen Prozesses 5
erste Annäherung zwischen SSV und KdK in der zweiten Hälfte der 1990er Jahren Gründung der Kommission Städte der KdK 1995 Gründung der Arbeitsgemeinschaft Kantone – Städte – Agglomerationen (AG KSA) 1998 Schlussbericht der AG KSA von 1999 Politische Aussprache Bundesrat – KdK – SSV von 2000 Gründung der TAK am 20. Februar 2001 Entstehung der TAK 6
Verbesserung der gegenseitigen Information Stärkung der Zusammenarbeit in Agglomerationen Beitrag zur Lösung der Agglomerationsprobleme Bezeichnung und Priorisierung der Themen Entwicklung einer gemeinsamen Problemsicht Anstoss politischer Prozesse durch Empfehlungen partnerschaftlicher Ansatz schafft Vertrauen Ziele und Stärken der TAK 8
institutionelle Stärkung der Agglomerationen Ausländer- und Integrationspolitik ganzheitliche Agglomerationspolitik Stadt – Land – Beziehungen internationale Wettbewerbsfähigkeit weitere Themen (z.B. Umsetzung Art. 50 BV, Sozialpolitik, Asylpolitik, Raumkonzept Schweiz, Jugend und Gewalt etc.) Arbeitsschwerpunkte der TAK 9
Bericht über die horizontale und vertikale Zusammenarbeit in der Agglomeration (2004) Tagung Agglomerationspolitik als Chance (2005) Bericht über die Verstärkung der Zusammenarbeit in kantonsübergreifenden Agglomerationen (2006) Tagung Zusammenarbeit in kantonsübergreifenden Agglomerationen im Spannungsfeld zwischen Status quo und Gebietsreformen (2007) Zusammenarbeit in der Agglomeration 10
bestehende horizontale und vertikale Verflechtungen sind komplex und intransparent traditionelle staatliche Strukturen erweisen sich zusehends als ungenügend bestehende Zusammenarbeit: informell und Einzelfallbezogen Handlungsbereitschaft - Verbal: bis hin zur Gebietsreform - Tatbeweis. Bis hin zum Status quo Die wichtigsten analytischen Befunde 11
Inhaltlich: nachhaltige Entwicklung in der Agglomeration sicherstellen Formal demokratische Strukturen Transparenz (einfache Verfahren, klare Zuständigkeiten) demokratische Mitbestimmung und Kontrolle Subsidiarität effiziente Strukturen rasche Verfahren verbindliche Entscheide koordinierte Entscheide Ziele und Kriterien der Zusammenarbeit 12
Das TAK-Modell zur interkommunalen Zusammenarbeit in Agglomerationen 13
Die Gemeinden und Städte sind die Hauptakteure. Sie ergreifen die Initiative und engagieren sich für eine verbindliche Zusammenarbeit in der Agglomeration. Sie beziehen die Bevölkerung in den Prozess ein und stärken so das Agglomerationsbewusstsein. Die Kantone schaffen Anreize und günstige Rahmenbedingungen. Bei Bedarf gleichen sie Interessengegensätze zwischen Gemeinden aus. Sie verankern die neuen Strukturen im kantonalen Recht. Der Bund unterstützt, fördert und vernetzt die Bestrebungen der Kantone und Gemeinden. Bei kantonsübergreifenden Agglomerationen setzt er sich über die kantonale Richtplanung für eine bessere Koordination ein. Auf Verlangen der Kantone nimmt er seine Vermittlerrolle wahr. Empfehlungen der TAK von 2004 16
Verkehrsentwicklung Die Zuständigkeiten der RK Siedlungsentwicklung Regionales Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept (RGSK) Regionalpolitik Regionaler Richtplan 20
Die Zuständigkeiten der RK (2) Regionale Überbauungsordnungen (in Ausnahmefällen) Kulturförderung Wirtschaftsförderung (freiwillig) Sozialarbeit (freiwillig) Sportstätten (freiwillig) 21
Kantonale Volksabstimmung über SARZ Abstimmungsergebnisse vom 17. Juni 2007 Änderungen der Kantonsverfassung und des Gemeindegesetzes Schaffung der Rechtsgrundlagen zur Bildung von Regionalkonferenzen rund 80 Prozent der Stimmberechtigten stimmen der Vorlage zu
Regionale Abstimmungen über RK • regionale Abstimmungen zur Einführung der Regionalkonferenz (Zustimmung der Mehrheit Stimmenden und der Mehrheit der Gemeinden erforderlich): • Oberland-Ost: Ja am 24. Februar 2008 • Bern-Mittelland: Ja am 17. Mai 2009 • Thun Oberland-West: Nein am 26. Juni 2010, gescheitert am Gemeindemehr • ausstehende Abstimmungen: • Biel/Bienne-Seeland-Jura bernois • Emmental • Oberaargau
Zusammenarbeit in bisheriger Form fortsetzen:eher projektbezogen, erfordert Einstimmigkeit Gebietsreformen auf kantonaler Ebene:bisherigen Versuche (z.B. GE/VD) chancenlos aktive Rolle bei der Stärkung der Zusammenarbeit in kantonsübergreifenden Agglomerationen:strukturelle Hindernisse wie z.B. unterschiedliche Zuständigkeitsordnungen in den Kantonen Handlungsoptionen der Kantone 25
effizientes und demokratisches Modell innert nützlicher Frist = Kubatur der Kugel pragmatisches, schrittweises Vorgehen Wie weiter? 32
Fallbeispiel: Metropolitanraum Zürich Metropolitanraum Zürich umfasst gemäss BFS: 11 Agglomerationen 221 Gemeinden aus 7 Kantonen (AG, TG, SH, SZ, SG, ZG und ZH) z.B. hohes Bedürfnis an Mobilität: 300‘000 Personen täglich am HB Zürich 33
Zürich Metropolitanraum Zürich: Kernbereich (ca. 2 Mio. EW) Ausstrahlungsbereich Metropolitanraum Zürich Projekt Metropolitankonferenz Mai 2007: 1. Konferenz in Rapperswil-Jona Nov. 2007: 2. Konferenz in Zug Mai 2008: 3. Konferenz in Zürich Nov. 2008: 4. Konferenz in Schaffhausen Verein Metropolitanraum Zürich 3. Juli 2009: Gründung
Organisationsstruktur Der Verein bildet die Trägerschaft der Metropolitankonferenz: 116 stimmberechtigte Vollmitglieder, davon 8 Kantone, 18 Städte, 90 Gemeinden und Bezirke 11assoziierte Mitglieder ohne Stimmrecht Stand 1. Januar 2011
Zielsetzungen und Handlungsfelder • Zielsetzung • verstärkte Zusammenarbeit im gemeinsamen Lebens- und Wirtschaftsraum • langfristige Sicherung der Lebensqualität und internationaler Wettbewerbsfähigkeit • Handlungsfelder • Bündelung der strategischen Zusammenarbeit in den vier Handlungsfeldern Wirtschaft, Lebensraum, Verkehr und Gesellschaft • aktives Lobbying für die Anliegen des Metropolitanraums auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene
TAK ist ein Gefäss der partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen den Exekutiven der drei staatlichen Ebenen institutionalisierte Form der Multi-level Governance über die drei staatlichen Ebenen ist komplex und aufwändig TAK hat zu einem Bewusstseinsbildungsprozess beigetragen: Zunahme der tripartit diskutierten Herausforderungen partnerschaftlicher Ansatz schafft Vertrauen, ermöglicht ein gemeinsames Problemverständnis und trägt zu konstruktiven Lösungsansätzen bei Bilanz TAK 37
Ausblick • Handlungsbedarf Multi-levelGovernance • Stärkung des tripartiten Ansatzes (kurzfristig): Alle Prozesse, die funktionale Räume betreffen, sind umfassend tripartit anzugehen. • Systematisierung der Multi-levelGovernance (mittelfristig): Umfassende Überprüfung der Aufgabenteilung und Finanzierungsverantwortung aus dem Blickwinkel einer optimalen Bewirtschaftung funktionaler Räume • Gebietsreformen (langfristig): Auch wenn die Zeit (noch) nicht reif ist, ist das Thema im Sinne eines langfristigen Lösungsansatzes anzugehen, Vor- und Nachteile sind sachlich zu benennen und abzuwägen.
Zukunft TAK 2. Beurteilung Verlängerung der Projektphase 1. Beurteilung Fortführung der TAK Gründung der TAK Projektphase 2001 2005 2009 2011 Bis Ende 2011 fällen die Träger der TAK (Bundesrat, KdK, SSV, SGV) einen Grundsatzentscheid über die Zukunft der TAK. Die TAK empfiehlt ein gestaffeltes Vorgehen: Fortsetzung als Agglomerationskonferenz, verbunden mit dem Auftrag aufzuzeigen, wie die ländlichen Räume geeignet in die tripartite Zusammenarbeit einbezogen werden können.
Herzlichen Dank! Weitere Infos unter www.kdk.ch und www.tak-cta.ch 40