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Berechnungen und Buchungen in Sachbereichen des Industriebetriebes. Fachhochschule Köln, Abteilung Gummersbach 23. und 30. November 2000. Beschaffungsbereich. Buchungsmöglichkeiten bestandsorientiert (Buchung über Bestandskonten, wie gehabt)
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Berechnungen und Buchungen in Sachbereichen des Industriebetriebes Fachhochschule Köln, Abteilung Gummersbach23. und 30. November 2000
Beschaffungsbereich • Buchungsmöglichkeiten • bestandsorientiert (Buchung über Bestandskonten, wie gehabt) • aufwandsorientiert (Buchung direkt bei Rechnung im Aufwand), wenn keine Lagerung der Ware, sondern direkt Verwendung in der Fertigung (Lieferung „Just-in-time“) stattfindetBuchungssatz dann:z.B. Konto 6000 Aufwendungen für Rohstoffean 4400 Verbindlichkeiten a. LL)
Bezugskosten • Kauf- bzw. Anschaffungspreis • Verpackung • Transport (Frachten) • Lagerung und Handling • Versicherung • Zölle • Provisionen z.B. über Konto 2001 Bezugskosten für Rohstoffe
Nachlässe • Rabatte (Boni) auf den Listenpreis wie z.B. • Mengen- • Treue- • Wiederverkaufs- • Sonderrabatte • Skonto • Abzug auf den Rechnungsbetrag für fristgerechte Zahlung • z.B. „Rechnung zahlbar in 10 Tagen mit 2 % Skonto oder in 30 Tagen ohne Abzug“ • Jahreszinssatz! • i.d.R. Buchung Nettobetrag über 2002 Nachlässe (Umbuchung an Rohstoffe • EDV: Bruttobuchung mit automatischer Vorsteuerberücksichtigung (Bruttobuchungsverfahren)
Absatz • Vertriebskosten (in Kontenklasse 6) • Verpackungsmaterial • Frachten und Fremdlage • Vertriebsprovisionen • Umsatzerlöskonten lassen sich nach Produkten (Artikeln) und nach Erzeugnis- (Produkt- oder Artikel-) gruppen gliedern
Import und Export • Güterverkehr in der EU • unterschiedliche Normalsteuersätze (siehe S. 159) • bei innergemeinschaftlichem Erwerb (Verkauf) von Gütern gilt: • umsatzsteuerfrei für gewerbliche Lieferung • Umsatzsteuersatz des Erwerbers gültig (Bestimmungslandprinzip) • privat: Bestimmungslandprinzip gilt nicht außer bei PKW-Kauf
Import und Export mit Drittländern • Drittländer = nicht EU-Mitgliedsland • Import:Bemessungsgrundlage für EUSt:
Import und Export mit Drittländern • Einfuhrumsatzsteuer entspricht in ihrer Höhe der Umsatzsteuer und ist als Vorsteuer abzugsfähig • Ausfuhren in Drittländer sind umsatzsteuerfrei. Daher entsteht in exportintensiven Unternehmen oft ein Vorsteuerüberhang. • Außenhandelsgeschäfte sind auf besonderen Konten zu buchen.
Personalbereich Personalkosten: • Löhne und Gehälter einschl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Überstundenvergütung, Sachbezüge u.a. • Gesetzliche soziale Aufwendungen, wie Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung und der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) • Freiwillige soziale Aufwendungen, wie z.B. Essen- und Fahrtkostenzuschüsse
Entgelt • Arbeiter: Lohn • Angestellter: Gehalt • für AN: Einkommen • für AG: Aufwendungen • rechtliche Regelung: • Einzelarbeitsvertrag • Betriebsvereinbarung • Tarifvertrag • Manteltarifvertrag regelt Arbeitszeit, Urlaub, Zuschläge für Mehrarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit, Kündigungsfristen u.a. • Lohn- und Gehaltstarifvertrag regelt Vergütung nach Fachkenntnissen oder Schwierigkeitsgrad der Arbeit
Lohnformen • Zeitlohn (z.B. Stundenlohn):Dauer der Arbeit ist Maßstab für Entlohnung • Leistungslohn • Akkordlohn (Einzel- oder Gruppenakkord) Menge der geleisteten Arbeit ist Maßstab für Entlohnung (Vorgabezeiten!) • Prämienlohn = Zeitlohn + Zuschlag für erbrachte Leistung • Qualität • Ersparnis • Nutzungsgrad • Menge
Abzüge vom Bruttoverdienst • Steuern: • Lohnsteuer (nach Steuerklasse und Lohnhöhe) • Solidaritätszuschlag • Kirchensteuer • Arbeitnehmeranteil (50%) zur gesetzlichen Sozialversicherung • Krankenversicherung (11 – 16%) • Pflegeversicherung (1,7%) • Rentenversicherung (19,3%) • Arbeitslosenversicherung (6,5%) (Angaben auf Basis 100%!) => Nettoverdienst
Zusätzliche Leistungen • Kindergeld • Vermögenswirksame Leistungen (VL): staatlicher Zuschuss (Sparzulage) für längerfristige (mind. 7 Jahre) Geldanlagen von Arbeitnehmern wie • Bausparverträge • Beteiligung am Produktivkapital • Regelungen zur Zahlung der Vermögenswirksamen Leistungen in Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung
Finanz- und Zahlungsverkehr Darlehen: • Fristigkeit (eigene Konten): • kurzfristig < 1 Jahr • mittelfristig 1 bis 5 Jahre • langfristig > 5 Jahre • Arten: • Fälligkeitsdarlehen sind endfällig, d.h. sie werden in einer Rate zurückgezahlt • Rentendarlehen werden periodisch in gleichen Jahren bedient • Annuitätendarlehen: jährliche Summe aus Zins und Tilgung bleibt gleich über gesamte Laufzeit • Disagio: Differenzbetrag zwischen Auszahlungs- und Rückzahlungsbetrag zur Minderung der dauernden Zinslast (aktiver RAP)
Leasing • miet- oder pachtähnlicher Vertrag zur Nutzung beweglicher oder unbeweglicher Anlagegüter • Leasingnehmer wird Besitzer, Leasinggeber bleibt Eigentümer • Formen • Operating Leasing: • Vertrag ist kürzer als die Nutzungsdauer des Objektes • kündbare Verträge • Investitionsrisiko trägt Leasinggeber • Leasinggeber aktiviert und schreibt ab • Leasingnehmer bucht Leasingraten im Aufwand • Spezial-Leasing, Finanzierungs-Leasing: wirtschaftlicher Eigentümer?
Wertpapiere • Dividendenpapiere: • Aktien, Investmentfonds • Teilhaberrechte, Beteiligungspapier • Zinspapiere: • festverzinsliche Wertpapiere • Gläubigerrechte, Forderungspapier • Anlagevermögen: • als Beteiligung (1300), „dem eigenen Geschäftsbetrieb durch Herstellung einer dauernden Verbindung an jenem Unternehmen“ (HGB § 271), im Aktienanteil > 20% • als langfristige Kapitalanlage (1500) • Umlaufvermögen: • kurzfristige Anlage als Liquiditätsreserve (2700)
Kauf und Verkauf von Wertpapieren • Wertpapiere mit Anschaffungskosten (Anschaffungskurswert + Bankprovision und Maklergebühr) aktivieren • Verkaufserlöse:Gewinn oder Verlust als Differenz zwischen dem Nettoerlös (Kurswert*Stückzahl) und dem Buchwert (5460 bzw. 7450 oder 7460) • Beim Kauf (Verkauf) von festverzinslichen Papieren werden Zinsen seit dem letzten Zinstermin berücksichtigt • Zinserträge werden mit 30% Kapitalertragsteuer (+ 5,5% Solidaritätszuschlag) versteuert.
Aktienerträge Steuervorauszahlung wird auf Einkommen- steuerschuld angerechnet. Buchung 3001
Steuern • Aktivierungspflichtige Steuern: • Grunderwerbssteuern und • Zölle sind Anschaffungskosten (HGB § 255, 1) • Aufwandssteuern (Betriebsausgaben) • Gewerbesteuer (7700) • Grundsteuer (7020) • Kraftfahrzeugsteuer (7030) • Verbrauchssteuern (7080) • Sonstige Betriebssteuern (7090) • Aufwandssteuern mindernsteuerpflichtigen Gewinn und gehen als Kosten in die Kalkulation ein.
Gewerbesteuer • bedeutendste Aufwandssteuer
Personensteuer • abhängig von Rechtsform • Einzelunternehmen (OHG, KG): • Buchung als Privatentnahme (3001) • Einkommensteuer • Solidaritätszuschlag • Kirchensteuer • nicht abzugsfähige Betriebsausgaben zu zahlen aus dem Gewinn • Kapitalgesellschaften (GmbH, AG): • Körperschaftssteuer • Solidaritätszuschlag
Durchlaufsteuern • im Auftrag des Finanzamts einzuziehen • Umsatzsteuer auf • Lieferungen und Leistungen • Eigenverbrauch • Einfuhr aus Drittländern • innergemeinschaftlichen Erwerb • vom Arbeitnehmer einzubehaltende Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer
Anlagenbereich • geführt in Anlagenbuchhaltung (Nebenbuch), auch Anlagenkartei genannt (ggf. in EDV) • Immaterielle Vermögensgegenstände • Sachanlagen • Finanzanlagen • Anschaffungskosten (Grundlage AfA):
Anschaffungsnebenkosten • Kosten für • Transport • Überführung und Zulassung (Kfz) • Fundamentierungs- und Montagekosten (Maschinen) • Grunderwerbsteuer, Beurkundungen (z.B. Grundstücke und Gebäude) • Vermittlungsprovisionen • Finanzierungskosten gehören nicht zu Anschaffungskosten • Selbst erstellte Anlagen und Großreparaturen werden zu Herstellungskosten aktiviert und abgeschrieben.Buchung: 0700 an 5300